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Ab 30 Verkäufe im Jahr: Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern

  • thjohe
  • 6. Januar 2023 um 16:16
  • thjohe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.186
    • 6. Januar 2023 um 16:16
    • #1

    Hallo,

    dürfte zwar meist unbedenklich sein, aber mal selbst lesen https://www.golem.de/news/neues-pst…301-171010.html

    Thomas

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.370
    • 6. Januar 2023 um 16:18
    • #2

    thjohe

    Könntest du bitte wegen der Suche den Tippfehler im Thementitel (Steuern) verbessern ? Herzlichen Dank im voraus !

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • Wolffi 6. Januar 2023 um 17:17

    Hat den Titel des Themas von „Ab 30 Verkäufe im Jahr Meldung an das Bundeszentralamt für Stuern“ zu „Ab 30 Verkäufe im Jahr: Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern“ geändert.
  • dietbeck
    Stamm Mitglied
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    • 6. Januar 2023 um 17:22
    • #3

    Hmmm, also 30 Artikel in einem Jahr ist ja nicht eklatant viel. Sprich bei 31 Artikeln ist das dann meldepflichtig, egal, ob man damit 30 Euro oder 10000 Euro "verdient" hat, so wie ich das lese

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
    -----------------------------
    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

  • Schildescher
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    • 6. Januar 2023 um 18:14
    • #4

    30 Artikel und mehr als € 2000 ist meldepflichtig.

    60 Artikel und €1500 ist somit nicht meldepflichtig.

    10 Artikel und €10.000 ist somit nicht meldepflichtig.

    So verstehe ich das.

    Schildescher

    Ich mag Vollstempel (keine Versandstellenstempel) folgender Gebiete;

    Bund (bis zum Mauerfall)
    Berlin (u.a. Berliner Bauten , Mi.- Nr. 42- 60)
    DR /Dt. Kolonien / DSWA

    Keulen/ Cöln/ Coeln/ Köln bis 1940

    rote besondere AFS/PFS

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 6. Januar 2023 um 18:17
    • #5

    Die einzigen, die das Finanzamt noch nicht fest im Griff hat, sind noch die Flohmarkt-Händler. Dort gibt es keine Schnüffler vom Finanzamt, obwohl hier bessere Geschäfte als bei Ebay mit den hohen Gebühren gemacht werden. Bei vielen Ständen sehe ich immer PS-starke Autos der Händler stehen, viele haben es danach nicht besonders nötig, hier noch Geld zu verdienen, das wohl nie versteuert werden wird. Und was ist mit den Börsen und Großtauschtagen? Auch hier wird viel ohne das Finanzamt verkauft. Big Brother ist doch nicht überall, aber ab sofort bei Ebay und Co.

    Gruß kartenhai

  • kartenhai
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    • 6. Januar 2023 um 18:20
    • #6

    Dazu noch eine Zusatzfrage:

    Müssen auch Auktionsfirmen zukünftig ab bestimmten Beträgen die Erlöse der Einlieferer ans Finanzamt melden?

    Gruß kartenhai

  • Online
    Kleber
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    244
    • 6. Januar 2023 um 19:20
    • #7
    Zitat von Schildescher

    30 Artikel und mehr als € 2000 ist meldepflichtig.

    60 Artikel und €1500 ist somit nicht meldepflichtig.

    10 Artikel und €10.000 ist somit nicht meldepflichtig.

    So verstehe ich das.

    Schildescher

    Das hast Du nicht richtig gelesen. Nur wer weniger als 30 Artikel und

    weniger als 2000 € umgesetzt hat, wird nicht gemeldet.

    Zitat:

    "Von einer Meldung durch die Plattformbetreiber freigestellt sind Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 Artikel verkauft und insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen haben."

  • Online
    Kleber
    aktives Mitglied
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    244
    • 6. Januar 2023 um 19:21
    • #8

    "Betreiber einer Plattform, die "es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen", werden dazu verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde zu registrieren."

    Da bin ich ja mal gespannt, wie diese Behörde genannt werden wird....

  • asmodeus
    Moderator
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    • 6. Januar 2023 um 21:19
    • #9

    Dann kann man nur noch im Nicht- EU Land verkaufen oder?

  • Online
    Kleber
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    • 6. Januar 2023 um 22:35
    • #10
    Zitat von asmodeus

    Dann kann man nur noch im Nicht- EU Land verkaufen oder?

    Wohin verkauft wird, spielt für diese Meldungen keine Rolle

  • thjohe
    Stamm Mitglied
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    • 7. Januar 2023 um 05:52
    • #11

    Damit wird "nur" eine Kontrollmitteilung erzeugt. Das bedeutet: Es kann eine Kontrolle erfolgen. Ich hatte schon mal eine Mitteilung über den Kauf einer teuren Kunstdruckmappe in Papierform in den 90ern, die per Hand geschrieben war, auf dem Tisch - Kontrollmitteilungen sind nichts Neues.

    Bei Kontrolle erfolgt wohl zuerst eine Prüfung, ob ein (einkommensteuerlicher) steuerpflichtiger Gewinn vorliegt, danach die Umsatzsteuer (ggf. noch Folgesteuern). Näheres sieh auch in dem Link im Artikel, den ich hier: https://taxfix.de/ratgeber/pflic…der-gewerblich/ mal direkt aufführe.

    Ich bin zurzeit nicht aktiv. Aber eine Prüfung, ob der restliche "tralala" eingehalten wird (Verpackungsordnung, Anmeldung, Widerrufsrecht, etc. etc.) erfolgt nicht durch das Finanzamt.

    Im Allgemeinen dürfte das "tralala" teurer kommen.

    Selbständige (dazu zählen auch Land- und Forstwirte) kommen da her in Verlegenheit, da diese Freibeträge, die dem "reinen" Arbeitnehmer zustehen, bereits überschritten haben oder an die Freibetragsgrenzen bereits durch ihre Tätigkeit recht nahekommen. Zur Verdeutlichung: Der Kleinunternehmerfreibetrag im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gilt für die Person, nicht für die einzelne Tätigkeit. Briefmarken verkaufen, der entgeltliche Verkauf von Glühwein im Advent, Vermietung von Gästezimmern zählen zusammen. Für die richte Antwort in Ihrem Fall: Fragen Sie Ihren Steuerberater oder ggf. das zuständige Finanzamt.

    N.B. Das Finanzamt gibt Auskunft über einen konkreten Sachverhalt, die Beratung erteilt der Steuerberater.

    Einmal editiert, zuletzt von thjohe (7. Januar 2023 um 06:00)

  • asmodeus
    Moderator
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    • 7. Januar 2023 um 06:44
    • #12
    Zitat von Kleber

    Wohin verkauft wird, spielt für diese Meldungen keine Rolle

    Habe mich wohl falsch ausgedrückt. Sich bei einem Auktionsanbieter im Ausland anmelden und dort verkaufen.

  • labarnas
    Stamm Mitglied
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    • 7. Januar 2023 um 07:51
    • #13

    wenn man eine Steuerpflicht hat, dann hat man sicherlich auch Rechte. So ein Recht ist dann aus meiner Sicht alle Kosten des Verkaufs, z. B. ein Album, die Portokosten, die Prüfgebühren usw. gegenzurechnen. Ich würde dann aber auch die MwSt aus anderen Verkäufen angeben. Denn die Mehrzahl der Marken und Belege sind ja nicht kostenfrei ins Haus gekommen. Es geht aus meiner Sicht, wenn man mal richtig darüber nachdenkt, um die Besteuerung eines Mehrgewinns. Aber man kann ja auch Verluste dann vortragen. Denn nicht immer haben die postalischen Sachen eine Wertsteigerung erhalten.

    Grüße

    labarnas

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • Wolffi
    Moderator
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    5.448
    • 7. Januar 2023 um 08:01
    • #14

    Die Finanzämter haben kaum Zeit, sich um 30 Verkäufe bei 2.000 Euro zu kümmern.

    Ich halte das für unkritisch, wobei eine Steuerpflicht viel früher eintritt, als man vermutet.

    Wenn Du Deine private Sammlung verkaufen willst, und die Erlöse steuerfrei bleiben sollen, werden wie labarnas sehr treffend beschreibt, Nachweise benötigt, dass die Dinge privat erworben wurden. Damit hat man bei einer steuerlichen Betrachtung schon mal gute Karten.

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 09.09.2025

  • dietbeck
    Stamm Mitglied
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    • 7. Januar 2023 um 13:20
    • #15

    Wenn das erstmal grundsätzlich so ist, dann hat das Finanzamt erstmal die Information um tätig zu werden. Ob das dann passiert oder nicht hängt sicher vom Einzelfall ab. Aber auch wenn das möglicherweise in den meisten Fällen unkritisch ist, mag ja so sein, jeder muss dann selbst entscheiden ob er das riskiert. Und die Frage ist dann auch, ob im Fall der Fälle dann rückwirkend mal "gebohrt" wird...

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  • Briefmarkentor
    Stamm Mitglied
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    • 7. Januar 2023 um 14:54
    • #16
    Zitat von labarnas

    wenn man eine Steuerpflicht hat, dann hat man sicherlich auch Rechte. So ein Recht ist dann aus meiner Sicht alle Kosten des Verkaufs, z. B. ein Album, die Portokosten, die Prüfgebühren usw. gegenzurechnen. Ich würde dann aber auch die MwSt aus anderen Verkäufen angeben. Denn die Mehrzahl der Marken und Belege sind ja nicht kostenfrei ins Haus gekommen. Es geht aus meiner Sicht, wenn man mal richtig darüber nachdenkt, um die Besteuerung eines Mehrgewinns. Aber man kann ja auch Verluste dann vortragen. Denn nicht immer haben die postalischen Sachen eine Wertsteigerung erhalten.

    Dem ist leider nicht so. Das Finanzamt denkt in Veranlagungszeiträumen (Kalenderjahren). Um die Kosten für die Anschaffung und Lagerung des Materials geltend zu machen, müsste man jährliche ein Einnahme-Überschussrechnung oder eine Bilanz erstellen. Diese würde in der Aufbauzeit einer Sammlung (20-60 Jahre) ständig einen Verlust ausweisen. Das macht kein Finanzamt mit und erklärt das ganze zur Liebhaberei.

    Seht lieber zu, dass ihr eure Sammlungen en bloc an ein Auktionshaus oder nach und nach an einen Sammler übergebt. Dann fehlt die steuerliche "Nachhaltigkeit" für eine unternehmerische Tätigkeit.

    Eigentliches Ziel dieses neuen Gesetztes sind wahrscheinlich eh eher Fahrdienstleiter und private kurzfristige Vermieter von Wohnungen als Sammler aller Couleur, die sich von ihren Jahrzehnte lang aufgebauten Sammlungen trennen.

    https://www.dropbox.com/scl/fo/831ungh…t=zbkbzwpv&dl=0

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
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    4.674
    • 7. Januar 2023 um 15:15
    • #17
    Zitat von Briefmarkentor

    Eigentliches Ziel dieses neuen Gesetztes sind wahrscheinlich eh eher Fahrdienstleiter und private kurzfristige Vermieter von Wohnungen als Sammler aller Couleur, die sich von ihren Jahrzehnte lang aufgebauten Sammlungen trennen.

    So sehe ich das auch. Kein Grund zur Panik.

    Gegenrechnen kann man Kosten für Versand und Verpackungsmaterial sowie Gebühren (z.B. ebay Provisionen), die im Veranlagungszeitraum angefallen sind.

    Wer in größerem Umfang bei ebay oder sonstwo Briefmarken angeboten hat und dabei Einnahmen von über 2000 € erzielt, lief im Übrigen schon immer Gefahr, als gewerblich handelnd eingestuft zu werden. Wie bisher gilt auch jetzt hier die Maxime: Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Zitat von kartenhai

    (…) keine Schnüffler vom Finanzamt,

    (…) Big Brother ist doch nicht überall, aber ab sofort bei Ebay und Co.

    Gruß kartenhai

    kartenhai : Diese Wortwahl halte ich nicht für angebracht. Das Finanzamt „schnüffelt“ nicht und es handelt auch nicht nach „Big Brother“ -Maxime. Das Finanzamt wird lediglich dann - berechtigterweise - einschreiten, wenn Steuern hinterzogen und somit die Allgemeinheit, also auch Du und ich, geschädigt wird.

    Viele Grüße

    Christoph

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.816
    • 7. Januar 2023 um 16:13
    • #18

    Briefmarkentor , bezogen auf ein angemeldetes Gewerbe hast Du mit dem Hinweis "Hobby" recht. Wer so etwas macht, als "kleiner" Briefmarkenhändler auftritt, hat dann z. B. auch Kosten aus Werbung (Webseite). Da würde ich auch ein Gewerbe anmelden (nur so nebenbei).

    Darum ging es mir nicht. Ich wollte den Blick darauf schärfen, dass man eben neben den zu "meldenden" "Erträgen" aus seinem Hobby auch die dabei entstehenden Kosten beachten sollte. Denn das gab es hier in der Diskussion vorher nicht.

    Ob ein Finanzamt bestimmte Dinge mitmacht oder es für dort einen großen Aufwand darstellt, ist mir persönlich egal. Sollen sie doch alle Belege durchsehen. ;)

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • Briefmarkentor
    Stamm Mitglied
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    2.082
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    Männlich
    • 7. Januar 2023 um 17:42
    • #19
    Zitat von labarnas

    Ich wollte den Blick darauf schärfen, dass man eben neben den zu "meldenden" "Erträgen" aus seinem Hobby auch die dabei entstehenden Kosten beachten sollte.

    Das Problem ist doch folgendes. Uns als Sammlern ist bewusst, dass unser Hobby in den meisten Fällen ein Minusgeschäft ist.

    Das Finanzamt wird bei einem zukünftigen Verkauf aber nur die Einnahmen sehen und Ausgaben, so sie denn überhaupt nachgewiesen werden können, aus früheren Zeiträumen nicht anerkennen. Diese hätten in früheren Feststellungszeiträumen geltend gemacht und festgestellt werden müssen, um sich gewinnmindernd (Verlustvortrag) auswirken zu können.

    https://www.dropbox.com/scl/fo/831ungh…t=zbkbzwpv&dl=0

  • Wolffi
    Moderator
    Beiträge
    5.448
    • 7. Januar 2023 um 19:58
    • #20

    Bei Gewerblichen mag das so sein….

    Wenn ein Jahr mit einem Steuerbescheid abgeschlossen ist, und das FA das wieder öffnet und weitere Einkünfte „vorlegt“, steht dies auch der Gegenseit zu (Einkaufsbelege).

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 09.09.2025

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