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Ebay reagiert schnell auf Meldung wegen Wuchers

  • kartenhai
  • 10. Januar 2024 um 09:45
  • kartenhai
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    Männlich
    • 10. Januar 2024 um 09:45
    • #1

    Um Ebay zu testen, habe ich folgendes Angebot wegen Wuchers gemeldet:

    https://www.ebay.de/itm/134874455510

    Wertlose Marken vom Deutschen Reich wurden hier für 5.000,- EUR angeboten.

    Knapp eine Stunde später erhielt ich von Ebay folgende eMail, Ebay ist also nicht untätig bei solchen Angeboten:

    Der von Ihnen gemeldete Inhalt wurde entfernt

    Guten Tag ,

    nochmals vielen Dank, dass Sie den problematischen Inhalt gemeldet haben. 

    Durchgeführte Schritte:
    Wir haben Ihre Meldung geprüft und den Inhalt entfernt. Es kann bis zu 24 Stunden dauern, bis diese Änderung auf der Website erkennbar ist. Diese Entscheidung wurde mithilfe von Automatisierung oder künstlicher Intelligenz getroffen.. 

    Wir informieren die Person, die diesen Inhalt hochgeladen hat, über diese Entscheidung und die ergriffenen Maßnahmen. Möglicherweise kann der Inhalt überarbeitet werden, sodass er wieder auf der Website angezeigt werden kann. Der von dieser Entscheidung betroffene Nutzer kann auch eine Beschwerde bezüglich unserer Entscheidung einreichen. Wir püfen daraufhin den Fall gegebenenfalls erneut und können gegebenenfalls die ursprüngliche Entscheidung und die ergriffenen Maßnahmen zurücknehmen.

    Wenn Sie Inhalt gemeldet haben, der oben nicht aufgeführt ist, senden wir eine separate E-Mail, sobald wir eine Entscheidung getroffen haben. 

    Ihre Referenznummer:  
    Hier ist die Aufstellung der Artikel, die Sie gemeldet haben und die entfernt wurden: Item: 134884872845 briefmarken deutsches reich
    Falls Sie dazu Fragen oder Anliegen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    Wir freuen uns, dass Sie Teil unserer eBay-Community sind.

    Mit freundlichen Grüßen
    eBay-Kundenservice

  • Online
    Schildescher
    Stamm Mitglied
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    Geschlecht
    Männlich
    • 10. Januar 2024 um 10:49
    • #2

    So unterschiedlich sind die Meinungen.

    Natürlich sind die Marken wertlos. Aber es ist das Eigentum von irgendjemanden und der darf sein Eigentum zu welchem Preis auch immer anbieten. Immerhin werden hier keine falschen Versprechungen gemacht. Nur "Briefmarken Deutsches Reich" und das stimmt. Kaufen würde das eh keiner.

    Schildescher

    Ich mag Vollstempel (keine Versandstellenstempel) folgender Gebiete;

    Bund (bis zum Mauerfall)
    Berlin (u.a. Berliner Bauten , Mi.- Nr. 42- 60)
    DR /Dt. Kolonien / DSWA

    Keulen/ Cöln/ Coeln/ Köln bis 1940

    rote besondere AFS/PFS

  • Filli
    Stamm Mitglied
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    1.800
    • 10. Januar 2024 um 12:01
    • #3

    Immer diese "Wucher"-Hinweise.

    Hier - nun zum x-ten Male - die juristischen Voraussetzungen:.

    Welche Voraussetzungen müssen für Wucher erfüllt sein?

    Um einen Wucher im Sinne des § 138 BGB anzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Es muss eine schutzbedürftige Lage vorliegen, wie beispielsweise eine finanzielle Notlage oder eine körperliche Bedrohung.
    • Die andere Person muss diese schutzbedürftige Lage ausnutzen.
    • Es muss ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen.

    Alle drei  (!!) Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit ein Wucher gegeben ist.

    Es reicht also nicht, wenn nur der 3. Punkt erfüllt ist (wie bei EBAY!

    Selbst ein Erwerb aus Unkenntnis ist somit kein Wucher! Es wird ja keiner (gem. obiger Notlage) zum Kauf gezwungen. Man kann sich ja heute leicht kundig machen.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

    Einmal editiert, zuletzt von Filli (10. Januar 2024 um 12:07)

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
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    3.537
    • 10. Januar 2024 um 12:09
    • #4
    Zitat von kartenhai

    Um Ebay zu testen, habe ich folgendes Angebot wegen Wuchers gemeldet:

    Welch eine Lächerlichkeit

    Gruß, Klaus

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 10. Januar 2024 um 13:21
    • #5

    Ich finde das nicht lächerlich, Ebay möchte sogar, daß man solche Fälle meldet:

    https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/preiswucher-melden?id=5105

    Ebay-Aussage: Wir entfernen momentan viele solcher Artikel.

    Gruß kartenhai

  • tobi125
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    5. Mai 1984 (41)
    • 10. Januar 2024 um 13:30
    • #6
    Zitat von Filli

    Welche Voraussetzungen müssen für Wucher erfüllt sein?

    Um einen Wucher im Sinne des § 138 BGB anzunehmen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Es muss eine schutzbedürftige Lage vorliegen, wie beispielsweise eine finanzielle Notlage oder eine körperliche Bedrohung.
    • Die andere Person muss diese schutzbedürftige Lage ausnutzen.
    • Es muss ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliegen.

    Alle drei  (!!) Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen, damit ein Wucher gegeben ist.

    Filli

    Das stimmt zwar so wie du es schreibst, allerdings liegt eine schutzbedürftige Lage auch vor, wenn die Unerfahrenheit einer Person ausgenutzt wird.

    Da hier ebay als Plattform dient und nicht auszuschließen ist, dass unerfahrene Personen auf ein solches Angebot hereinfallen und bei einer solchen Preisvorstellung davon ausgegangen werden kann, dass der Verkäufer versucht unerfahrene Käufer zum Kauf zu bewegen, wären bei einem Zustandkommen eines Kaufvertrages alle drei Kriterien erfüllt.

    Ebay unterbindet somit einen Kaufvertrag vorab, der den Sachverhalt des Wuchers entsprechen würde.

    Grüße

    tobi125

    Erforschung von Druckabweichungen in den Sammelgebieten Bund und Berlin 


    Dokumentation "Druckabweichungen im Sammelgebiet Bundesrepublik Deutschland und Berlin" (1. Ausgabe) Kostenlos bei mir erhältlich.

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
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    3.537
    • 10. Januar 2024 um 13:48
    • #7
    Zitat von tobi125

    wenn die Unerfahrenheit einer Person ausgenutzt wird.

    dass unerfahrene Personen auf ein solches Angebot hereinfallen und bei einer solchen Preisvorstellung davon ausgegangen werden kann, dass der Verkäufer versucht unerfahrene Käufer zum Kauf zu bewegen


    Grüße

    tobi125

    Hi,

    jetzt mal ehrlich. Siehst du Personen, die auf ein Angebot von Briefmarken mit zB 90.000€, als unerfahren an, wenn sie das Geld zahlen könnten? Welcher Mensch investiert 4000€, wenn er keine Ahnung von Briefmarken hat? Alle anderen informieren sich doch vorher, ob viele Tausend Euro gerechtfertigt ist.
    Wir hatten das Thema von kartenhai bekannterweise schon öfter. Ich als Verkäufer kann eine 85 Cent Briefmarke für 2000€ einstellen, weil sie mir am Herzen gelegen hat, weil ich sie für mich persönlich als wertvoll ansehe. Das ist keine Täuschung von "unerfahrene" Bieter, sondern meine persönliche Vorstellung, die absolut niemand auf der Welt teilen muss und deswegen auch nicht machen.
    Solche Personen, die mehrere tausend Euro bei sowas bieten, haben ganz andere Probleme und denen kannst du auch ein Auto mit 3 Räder anbieten, mit der Beschreibung "fährt super".

    Gruß, Klaus

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
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    • 10. Januar 2024 um 14:11
    • #8

    Sind Briefmarken notwendige Artikel ? … naja, für Philatelisten vielleicht doch …

    Ich kann aber gut verstehen dass ebay auch mal aufräumen möchte und froh ist, unseriöse Angebote zu entfernen.

    Gruss,

    Jean Philippe

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  • Heliklaus
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    • 10. Januar 2024 um 14:22
    • #9
    Zitat von Jean Philippe

    unseriöse Angebote zu entfernen.

    Was sind unseriöse Angebote? Wo fängt man an, wo hört man auf. Eine unlösbare Frage. Für mich wäre auch zB eine Toastbrotscheibe in ebay, auf der jemand das Portrait Jesus sieht, auch unseriös. Aber kein Grund, sowwas zu unterbinden oder zu verbieten.

    Gruß, Klaus

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
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    • 10. Januar 2024 um 14:51
    • #10

    Als Besitzer und Betreiber der Handelsplattform liegt es in der Zuständigkeit von ebay, zu bestimmen was und wie auf der Plattform verkauft werden darf und was und wie nicht.

    Gruss,

    Jean Philippe

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  • Filli
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    • 10. Januar 2024 um 16:50
    • #11

    Als Besitzer und Betreiber der Handelsplattform liegt es in der Zuständigkeit von ebay, zu bestimmen was und wie auf der Plattform verkauft werden darf und was und wie nicht.

    Leider nicht immer. :(Wenn die US-Regierung sogar Restriktionen gegen Handelsplattformen unternimmt, sofern sie z. B. mit Briefmarken o.ä. philatelistische Artikel aus ihr politisch unangenehmen Staaten handelt, ist die Entscheidungsfreiheit doch stark eingeschränkt^^.

    Mir z. B. wurde mit obiger Begründung die Angebotssperrung auf Dauer angekündigt und der Artikel gelöscht. Grund: Ich hatte aus Unkenntnis einen Block (Nordkorea) eingestellt. War ein Tipp: Südkorea :P im Angebot schreiben - hat geklappt:):).

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • Jean Philippe
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    • 10. Januar 2024 um 17:19
    • #12

    Filli

    Selbstverständlich hat ebay sich an geltendes Recht zu halten. Ich dachte, das müsste nicht extra erwähnt werden. Allerdings kommt es immer wieder zu Situationen wie du sie beschreibst, weil da niemand mit Verstand dahinter sitzt, sondern der Computer schaltet und waltet.

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
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    • 10. Januar 2024 um 17:53
    • #13
    Zitat von Jean Philippe

    Filli

    Selbstverständlich hat ebay sich an geltendes Recht zu halten.

    Gutes Thema

    Ebay Deutschland verbietet mir, Cuba Briefmarken in Deutschland zu verkaufen. Angebote werden mit Drohung der Sperre gelöscht.

    Welches Recht gilt da jetzt in ebay? Amerikanisches, oder deutsches?

    Wenn amerikanisches Recht, dann dsrf ich doch auch Hitler und Hakenkreuzartikel zeigen/anbieten, oder?

    Gruß, Klaus

  • Filli
    Stamm Mitglied
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    • 10. Januar 2024 um 18:14
    • #14

    Fälschungen können z.B. auf ebay/UK nicht von Deutschland aus gelöscht werden. NS-Briefmarken mit HK werden auf Weisung aus USA gelöscht - aber dort problemlos angeboten:(.

    Wie sang schon PIPI Langstrumpf. "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt..."

    Nun sind wir aber - wie üblich - weit vom eigentlichen Thema abgekommen....;)

    Zurück auf Anfang #1^^

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
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    • 10. Januar 2024 um 18:47
    • #15
    Zitat von Filli

    Nun sind wir aber - wie üblich - weit vom eigentlichen Thema abgekommen....;)

    Zurück auf Anfang #1^^

    Zum Thema:

    Wie passt das eigentlich zusammen, das du "kartenhai", ebay auf Teufel komm raus beschimmpfst, alle Probleme und Bedienfehler, die dir widerfahren, grundsätzlich ebay ankreidest und jetzt ebay hilfst, pöse Puben zu melden, die deinen Vorstellungen nicht passen? :/

    Gruß, Klaus

  • Phily 2018
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    2.614
    • 11. Januar 2024 um 05:59
    • #16

    Guten Morgen zusammen,

    die ganze Diskussion erinnert mich stark an die "Muppet Show" im Speziellen an den Balkon mit "Waldorf und Statler".

    Hauen und Stechen, nur weil man nicht der selben Meinung ist.

    Es ist wie mit unserem Hobby, "Jeder soll sammeln was ihm Spaß macht"

    Grüße

    Marc

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

    Archivar des Bogenarchivs der DDR Freimarkenbögen 
    (aktuell 487 verschiedene Freimarkenbögen im Archiv)

    Archivar des Bogenarchivs der DDR Dienstmarkenbögen
    (aktuell 117 verschiedene Dienstmarkenbögen im Archiv)

    :brd:Mit der Lupe in der Hand, durch das Briefmarkenland !!! :veryhappy:

  • 241264hsv-fan
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.665
    • 11. Januar 2024 um 06:33
    • #17

    Wenn Kartenhai der Meinung ist, er muss sowas melden - dann lasst ihn doch! Wenn ich diese ganzen "Wucher"-sachen und Fälschungen nur im Bereich Russland melden würde, hätte ich eine Menge zu tun und müsste viel Zeit - und das jeden Tag - investieren. Diese Zeit ist mir jedoch zu schade, ich nutze sie lieber anderweitig.
    Der größte Teil der Verkäufer sind doch mit Sicherheit erfahrene Philatelisten. Die stellen solche Angebote nicht ein. Genauso unterstelle ich, das diejenigen, die dort kaufen, keine Anfänger sind, sondern erfahren genug, so etwas nicht zu kaufen.
    Genauso ist es mit Fälschungen. Wenn ich Ahnung habe, kaufe ich sie nicht. Wenn ich keine Ahnung habe, mache ich mich vorher schlau oder lasse die Finger davon.

    Suche Kaiserreich Russland - insbesondere Punkt-Nummernstempel und Postzensuren 1. Weltkrieg.

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.800
    • 11. Januar 2024 um 12:12
    • #18

    #15 Heliklaus

    Du hast etwas falsch verstanden, das ich hier - damit es nicht ausufert, in der PN erläutere/richtig stelle.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

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