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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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Motivmarken mit Astronomie wurde in einem Forum geschlossen

  • Heliklaus
  • 3. März 2022 um 15:54
  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.845
    • 3. März 2022 um 15:54
    • #1

    Hallo,

    Ich habe vor einiger Zeit in einem Astronomie-Forum einen Thread mit Briefmarken von Astronomiemotiven erstellt und zeigte meine eigenen Briefmarken.

    Heute wurde dieser Thread von der Forenführung mit folgenden Beitrag geschlossen:

    Liebe Teilnehmer,

    leider müssen wir diesen Thread schließen und die Bilder entfernen, weil ohne Genehmigung keine Bilder deutscher Briefmarken veröffentlicht werden dürfen. Da uns die rechtliche Situation in anderen Ländern nicht bekannt ist, werden auch diese Bilder entfernt.

    Hier die Aussage des Bundesfinanzministeriums zu den Veröffentlichungen:

    In der Tat ist für die Abbildung von Sonderpostwertzeichen eine Abbildungsgenehmigung erforderlich. Entsprechende Anfragen zu konkreten Sonderpostwertzeichen können Sie gerne an das Referat L B 5 im Bundesministerium der Finanzen richten, Email-Adresse: LB5@bmf.bund.de

    Neben einer Abbildungsgenehmigung des Bundesministerium der Finanzen ist auch eine Abbildungsgenehmigung der Grafikerin bzw. des Grafikers erforderlich, die/der das Sonderpostwertzeichen gestaltet hat.

    Sofern der Ersttagsstempel abgebildet werden soll, wäre schließlich hierfür noch eine Abbildungsgenehmigung bei der Deutsche Post AG einzuholen, die für die Ersttagsstempel zuständig ist.

    Euer Moderatorenteam

    Meine Frage:

    Ist das so richtig?

    Hier werden doch auch Briefmarken gezeigt. Wo liegt der Unterschied, das hier Briefmarken gezeigt werden und in einem anderen Forum wird alles gelöscht?

    Könnt ihr mir das erklären?

    Gruß, Klaus

    Gruß, Klaus

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.928
    • 3. März 2022 um 18:18
    • #2

    Ja, das Versäumnis lag bei Dir, da von Dir keine Unbedenklichkeitsdokumente (evtl. Fehldruck) des Schichtführers an der Druckerpresse und kein Unbedenklichkeitszertifikat des Druckfarbenherstellers bezüglich ökologischer Nebenwirkungen vorgelegt wurde.

    Auch der Energieverbrauch für das Scannen - und vor allem für die Ressourcennutzung im Netz - müssen in der heutigen Zeit solche einschneidenden Maßnahmen erzwingen.

    Leute, es ist zum ;(;(;(;(;(;(;(

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • hidge
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.020
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    9. September 1960 (65)
    • 3. März 2022 um 20:52
    • #3

    Hallo die Gemeinde !

    Schade Klaus, soviel Mühe, und all dies zunichte wegen irgendwelcher Rechte ???

    dies ist doch in unser aller Interesse, ohne Jemandem Schaden zuzufügen !

    Filli, es ist nicht zum Weinen, zum Schreien

    es ist zum KOTZEN !!!

    lG

    Hannes

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.158
    Geschlecht
    Männlich
    • 3. März 2022 um 21:38
    • #4

    Ebay würde dann bei den Abbildungen von deutschen Briefmarken in den Auktionen und Sofortkäufen immer gegen diese Genehmigungspflichten verstoßen. Müssen sich auch alle Kataloge für jede einzelne neuere Marke ihre Genehmigung holen?

    Gruß kartenhai

  • fdoell
    neues Mitglied
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    24
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    6. Januar 1957 (69)
    • 4. März 2022 um 06:31
    • #5

    Wenn du im BDPh bist, frag doch mal da nach. Da haben sich gewiss schon mal Juristen mit befasst (oder könnten es auf diese Anfrage hin tun). Für sowas ist doch ein Dachverband da!

    Gruss

    Friedhelm

  • Kleber
    aktives Mitglied
    Beiträge
    280
    • 4. März 2022 um 06:56
    • #6

    Ich denke, der astronomische Forenbetreiber möchte nur jedwedes Risiko vermeiden, und sei es noch so gering. Kein Jurist wird sich darauf festlegen, dass jegliche Abbildung von Briefmarken in solchen Foren grundsätzlich rechtlich unbedenklich ist, auch wenn dies vermutlich fast immer der Fall sein dürfte.

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.845
    • 4. März 2022 um 07:47
    • #7

    Hi,

    War der Meinung, das ich doch meine eigene Marken, die doch mein Eigentum sind, auch zeigen darf, solange keine Gesetze gebrochen werden wie zB rechtsextr......Zeichen usw.

    Wenn das wirklich so grass verboten ist, dürfte doch kein einziges Forum, nicht mal philatelistische Foren, Marken zeigen.

    Wie gesagt, es bezieht sich auf die Angabe des Bundesfinanzministerium.

    Ich finde es absolut schade, das man deswegen ein schönes Hobby, Idee kaputt macht.

    Gruß, Klaus

  • linos203
    Stamm Mitglied
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    26. Oktober 1966 (59)
    • 4. März 2022 um 09:09
    • #8
    Zitat von Heliklaus

    ... doch meine eigene Marken, die doch mein Eigentum sind, auch zeigen darf, ...

    Leider ist das eben nicht so. Da immernoch die Urheberrechte bestehen durch den Entwerfer oder Fotografen, zumindest solange er nicht schon 60 Jahre lange tot ist. Etwas anderes ist es bei gestempelten Marken, da diese Einzelstücke sind. Ausnahmen sind natürlich, wenn du die Rechte explizit hast, oder wie bei US-Marken es erlaubt ist. Bei gestempelten Marken oder Belegen dürfte es etwas anderes sein, weil es sich um Individuelle Stücke handelt, die du in der Tat besitzt. Generell empfehle ich postfrische Marken nur zu verlinken.

  • Kleber
    aktives Mitglied
    Beiträge
    280
    • 4. März 2022 um 09:38
    • #9

    Die Sachlage ist leider kompliziert und es ist nicht möglich, zu verallgemeinern, wie auch dieser Fall mit der Loriotbriefmarke zeigt:

    https://www.telemedicus.info/lg-berlin-erbi…n-in-wikipedia/

    Selbst wenn man Besitzer einer legalen Abbildung eines Kunstwerkes ist, heißt das eben nicht automatisch, dass man diese Abbildung beliebig überall veröffentlichen darf. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

    Wie gesagt, ich denke, der astronomische Forenbetreiber will einfach jegliches Risiko vermeiden.

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.850
    • 4. März 2022 um 10:08
    • #10

    Mich erinnert die Diskussion daran, dass Kinder ihren Eltern sagen, die anderen dürfen das aber auch. Die Eltern antworten, bei uns gilt das, was wir sagen. (ich weiß, dass Beispiele immer hinken)

    Deshalb meine Frage: Wurde denn in dem hier nicht benannten Forum gefragt woher die Festlegung kommt? Es ja ja zum Beispiel sein, dass es dortige Nutzungsbedingungen gibt, die man mit seiner Anmeldung des Accounts anerkennt. Wurde denn das dortige Forum abgemahnt, weil es Bilder veröffentlicht hat? Dann ist eine hiesige Diskussion zwar schön, bringt aber dort nicht viel.

    Letztlich muss doch jeder für sich entscheiden, wo man seinen Account einrichten möchte.

    wünsche trotzdem mal einen guten Start ins Wochenende :)

    labarnas

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.928
    • 4. März 2022 um 12:23
    • #11

    Nun einmal ernsthaft. Hier die eigentliche Information des BMF:

    Briefmarken

    Briefmarken sind Spiegel der Zeit, können kleine Wohltäter sein – und schmücken unsere Post. Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr rund 50 dieser kleinen Kunstwerke heraus.

    Aus urheberrechtlichen Gründen ist bei der Wiedergabe der Marke insbesondere Folgendes zu beachten:

    • Die Abbildungserlaubnis erstreckt sich auf einen Zeitraum zwischen 6 Wochen vor und 6 Wochen nach dem Tag der Erstveröffentlichung der Marke und nur für Fälle, in denen kommerzielle Interessen nicht im Vordergrund stehen. In weiteren Fällen oder bei Zweifeln wenden Sie sich bitte an: LB5@bmf.bund.de
    • Es sind Urheberangaben erforderlich.
    • Zur Missbrauchsvermeidung muss das Postwertzeichen entweder verkleinert (< 90 %) oder vergrößert (> 125 %) abgebildet werden. 

    Also:

    - kommerzielle Interessen: NEIN

    - Ausgabe-Zeitpunkt: Überholt

    - Mißbrauchsvermeidung: ausgeschlossen bei den Internetbildern (kein Größenbezug zum Original vorhanden)

    - Urheberangabe: einfach "Sonder-PWZ der BRD" angeben. Ob das ausreicht, kann ich nicht sagen.

    - Ausland offen?

    Soweit ich dies lese, geht es hier um Publikation in druckreifer Form wie Zeitung, Broschüren, Flyer usw. und nicht um Bilder im Netz.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.928
    • 4. März 2022 um 12:35
    • #12

    Heliklaus

    Richte doch einfach einmal solche „sinnlos-Beiträge“ in dem Forum ein:

    Ich zeige hier eine MI .... (Nummer darf nicht angegeben werden, da mir die entsprechende Vereinbarung mit dem Schwanebergerverlag fehlt) z.B. mit dem Stern sowieso (PWZ-Abbildung darf ich nicht zeigen, da ich keine Abbildungsgenehmigung des BMF und des Markenentwerfers habe) usw.

    Leider bin ich zu einer Angabe in dieser Form durch den Forenbetreiber gezwungen worden bin. Siehe sein Statement:

    Text einkopieren

    Schlechtesten falls schmeißt er dich raus. Er hat ja das Hausrecht. Wenn er schreibt: Blaue Bilder sind verboten, dann dürfen eben keine blauen Abbildungen mehr gezeigt werden.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    Geschlecht
    Männlich
    • 4. März 2022 um 12:59
    • #13

    Hier noch eine Webseite zum Thema:

    https://www.rechtambild.de/2011/06/urhebe…on-briefmarken/

    Meine Meinung: Wenn ich etwas bei der Post oder beim Händler oder bei Ebay kaufe, bezahle ich unter anderem auch für das Urheberrecht und kann mit den Briefmarken oder Ansichtskarten machen, was ich will, wegwerfen, sammeln oder irgendwo abbilden. Der Urheber hat ja für sein Werk schon eine Bezahlung erhalten.

    Darüber sollte mal ein Gericht endgültig entscheiden! :cursing:

    Gruß kartenhai

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.845
    • 4. März 2022 um 13:05
    • #14

    das wäre ne gute Idee ^^

    will mich aber nicht in Gefahr bringen, vom Forenbetreiber gesperrt zu werden, oder von den Mods eine Ermahnung oder Zeitsperre zu bekommen, weil sie sich angegriffen (verar.....) fühlen.

    Ich finde es schade.Kann i h nix dagegen machen. :(

    Gruß, Klaus

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.928
    • 4. März 2022 um 13:41
    • #15

    kartenhai

    Den letzten Satz unterschreibe ich. Der 1. Absatz ist so nicht ganz richtig. Weg werfen, sammeln usw. ja. Urheberrechte sind so nicht erwerbbar 1). Du kannst Dir aber eigene schaffen, indem Du die Grundlage (sog. "kleines Zitat") benennst und eine gewisse "Schöpfungshöhe" einbringst. Auf Deutsch: z. B. eine Kritik/Ergänzung/ Korrektur o. ä. mitlieferst. "Schönes Bild" reicht da nicht aus :)

    Es wäre - und ist mehr denn je sinnvoll - diesen Wahnsinn, nicht nur bei Briefmarken, Skulpturen in Städten usw. - zu beseitigen. Es gibt unzählige solche Beispiele, an denen Städte an solchen Rechten am Kunstwerk des Künstlers verzweifeln.

    Jetzt könnte jemand sagen, das Bild meine Waschmaschine kann ich doch auch ins Netz stellen. Ja, das ist auch ein Produkt und das Bild ist von Dir. Du kannst aber kein Firmenbild dafür verwenden!. Da sind einige Verkäufer in der Bucht wegen Originalbildern des Herstellers im Angebot schon abgemahnt worden.

    Einfach wäre bei Vetragsabschluß die Formulierung:

    Mit der Bezahlung/Vergütung gehen alle Rechte an den Auftraggeber über. Er hat ja auch für das Werk bezahlt.

    Nachtrag: 1) In den USA kann man sie verkaufen und auch kaufen! Deswegen hat das "Copyright-Zeichen" hier auch nicht die formal-juristische Bedeutung wie in der USA. Hier ist es mehr als "Hinweis" auf einen möglichen Eigentümerschutz zu verstehen.

    Ja, de verlinkte Seite kenne ich - auch die Einschätzung bei "dejure.org.". Die Rechtssprechung ist aber uneinheitlich und öffentliche Beitäge im Netz beziehen sich auf spezielle Fälle. Einheitlich deutlich geregelt ist nichts :( .

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

    2 Mal editiert, zuletzt von Filli (4. März 2022 um 14:17) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.845
    • 4. März 2022 um 14:16
    • #16

    Eine gestempelte Marke ist doch ein Gebrauchsgegenstand / Verbrauchsgegenstand von einer Dienstleistung (der Beförderung eines Briefes usw). Nach Gebrauch werden sie ja eigentlich entsorgt.

    Gruß, Klaus

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.928
    • 4. März 2022 um 14:30
    • #17

    Heliklaus.

    Schrieb ich ja: Mit Deinem Eigentum kannst Du so fast alles machen,

    solange Du keine anderen Rechte verletzt!

    Normal gestempelte Marken sind "Allgemeineigentum", weil sie mit einem "Freien Stempelabschlag" versehen sind und nun nicht mehr wie das Bild vom Entwerfer aussehen.

    Und jetzt wird es wieder kritisch: Für „Sonderstempel“ gilt dies nicht! Hier kommt erneut der "Entwerfer des Sonderstempels" in das Spiel.

    Das Problem ist eben die fehlende Klarheit. Deswegen kocht das Thema immer wieder einmal hoch. Forenbetreiber befürchten eben diese "Abmahnung durch spezielle Anwälte" - ob zu Recht oder nicht?

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.845
    • 4. März 2022 um 17:37
    • #18
    Zitat von Olli1969

    Urheberrechtsschutz von Briefmarken - Recht am Bild

    Siehe Beitrag 13

    Gruß, Klaus

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.158
    Geschlecht
    Männlich
    • 4. März 2022 um 17:38
    • #19

    Aus dem letzten Link ein Kommentar:

    Derzeit ist die Rechtsprechung ebenfalls dieser Ansicht und sieht Briefmarken als gemeinfrei an. Da die Rechtsprechung für die Praxis das Maß der Dinge ist, sollte sich derzeit kein Philatelist Sorgen machen.

    Also keine Panik.

    Gruß kartenhai

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.739
    • 5. März 2022 um 19:02
    • #20

    Heliklaus

    Hast Du schon gesehen, dass Deine Geschichte „Kreise zieht“?:

    https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=16782&CP=0&F=1

    Gruß

    Christoph

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