Habe es schon woanders versucht aber bisher keine Antwort erhalten, vielleicht hat hier jemand eine Idee:
Kann mir jemand sagen, waurm dieser Beleg "unzulässig" war ? Treuebrietzen lag in der SBZ, die Empfängeradresse in der Bizone. Die Marken und das Porto sollten kein Anstoss sein, November 1947 sollte ja kein Problem sein für die Zusendung eines normalen Briefes von Ost nach West.
Gabe es irgendeine Form von Streik zu diesem Zeitpunkt, die den Postverkehr beeinträchtigte oder andere postalische Schwierigkeiten ?