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Zur Zeit unzulässig - warum ?

  • dietbeck
  • 29. Dezember 2021 um 06:25
  • dietbeck
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    • 29. Dezember 2021 um 06:25
    • #1

    Habe es schon woanders versucht aber bisher keine Antwort erhalten, vielleicht hat hier jemand eine Idee:

    Kann mir jemand sagen, waurm dieser Beleg "unzulässig" war ? Treuebrietzen lag in der SBZ, die Empfängeradresse in der Bizone. Die Marken und das Porto sollten kein Anstoss sein, November 1947 sollte ja kein Problem sein für die Zusendung eines normalen Briefes von Ost nach West.

    Gabe es irgendeine Form von Streik zu diesem Zeitpunkt, die den Postverkehr beeinträchtigte oder andere postalische Schwierigkeiten ?

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
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    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

  • DKKW
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    • 29. Dezember 2021 um 07:19
    • #2

    Hallo dietbeck,

    ich kann hier nur raten. Es muss ja einen "politischen Grund" für die Zurückweisung gegeben haben. Unter Umständen spielen hier die Spannungen innerhalb des sogenannten "Demokratischen Blocks" eine Rolle. Etliche Mitglieder der Blockparteien (insb. der Ost-CDU) setzten sich aufgrund der zunehmenden Repressalien in den Westen ab. Möglicherweise wollte man bei Vertretern dieser Parteien Westkontakte unterbinden.

    Viele Grüße

    DKKW

  • kartenhai
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    • 29. Dezember 2021 um 07:23
    • #3

    Bei Ebay habe ich folgenden Brief gefunden mit dem Stempel: "Zurück ohne Absenderangabe unzulässig".

    Links steht aber der Absender, oder wurde der erst nachträglich dazugeschrieben? Aber wie kam dieser Brief dann zurück ohne Absenderangabe? Wurde der Brief geöffnet und die Angabe war drin? Sehr Mysteriös!

    Gruß kartenhai

  • dietbeck
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    • 29. Dezember 2021 um 14:48
    • #4

    Hallo zusammen:

    DKKW: Der Absender rückseitig sieht mir "unverdächtig" aus. Der Brief ist auch nicht geöffnet/zensiert

    kartenhai: Absender scheidet aus, da auf der Rückseite vollständig angegeben

    Schon mysteriös. Es kann natürlich eine unterbrochene Postverbindung aufgrund von Transportschwierigkeiten sein, aber da hätte ich eher angenommen, dass man nicht "unzulässig" benutzt hätte.

    Natürlich kann auch jemand den Stempel nachträglich angebracht haben, aber es "wirkt" nicht so

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  • dietbeck
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    • 29. Dezember 2021 um 14:51
    • #5
    Zitat von kartenhai

    Bei Ebay habe ich folgenden Brief gefunden mit dem Stempel: "Zurück ohne Absenderangabe unzulässig".

    Links steht aber der Absender, oder wurde der erst nachträglich dazugeschrieben? Aber wie kam dieser Brief dann zurück ohne Absenderangabe? Wurde der Brief geöffnet und die Angabe war drin? Sehr Mysteriös!

    Gruß kartenhai

    Für mich sieht das so aus, als sei der Absender "ermittelt" worden, die Absenderadresse wurde dann draufgeschrieben und man hat den Brief dann dahin retourniert.

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  • reneb
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    • 29. Dezember 2021 um 19:59
    • #6

    Ist die Adresse des Empfängers denn vollständig und korrekt? Hast man das damals so geschrieben?

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  • dietbeck
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    • 30. Dezember 2021 um 07:57
    • #7
    Zitat von reneb

    Ist die Adresse des Empfängers denn vollständig und korrekt? Hast man das damals so geschrieben?

    Das passt schon. 21b war die Postleitregion (hier Südwestfalen), die von 1945 bis in die 60er Jahre benutzt wurden. Natürlich fehlt hier eine Hausnummer, aber das ist kein Hinderungsgrund. Es werden ja deutlich weniger Menschen zum damaligen Zeitpunkt gelebt haben und in der Goethestrasse wird es diesen Namen nur einmal gegeben haben.

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  • reneb
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    • 30. Dezember 2021 um 11:09
    • #8

    Aber vielleicht liegt es dass schon am Willen des Briefträgers, ob er dann wirklich auch zusortiert. Das war nämlich mein Gedanke dazu. Habe auch ein paar Briefe, die zur gleichen Zeit falsch beschriftet wurden, aber mal zugestellt wurden und mal nicht.

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  • dietbeck
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    • 30. Dezember 2021 um 11:56
    • #9
    Zitat von reneb

    Aber vielleicht liegt es dass schon am Willen des Briefträgers, ob er dann wirklich auch zusortiert. Das war nämlich mein Gedanke dazu. Habe auch ein paar Briefe, die zur gleichen Zeit falsch beschriftet wurden, aber mal zugestellt wurden und mal nicht.

    Ich kann Dir nicht widersprechen, da ich es nicht besser weiß.

    Ich würde dann aber nicht vermuten, dass man einen Stempel "unzulässig" und vor allem nicht "z.Zt" verwenden würde. Denn es wäre ja ein generelles "Vergehen" und nicht zeitlich begrenzt, und unzulässig wäre ja auch nicht richtig, da halt nur ein "kleiner Teil" fehlt.

    Tatsächlich gibt es aber viele "ältere" Briefe, die keine Hausnummerangabe haben, weil es eben sehr viel weniger Bevölkerung gab und daher die Briefe auch so zustellbar waren, heute wäre das so nicht mehr möglich.

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  • reneb
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    • 30. Dezember 2021 um 15:49
    • #10

    Naja das kann man natürlich auch unterschiedlich interpretieren. Zur Zeit wäre es nicht zustellbar, da die Hausnummer noch nachgetragen werden kann und geht an den Absender zurück.

    Außerdem hatten sie vielleicht auch nicht alle Stempel zur Verfügung oder waren im "Flow" bei mehreren Briefstücken. Das wird man wohl nicht mehr logisch rekonstruieren können.

    Heute erhielt ich bspw. Bescheid, ein Paket wäre nicht zustellbar. Grund wäre eine nicht lesbare Hausnummer, ein nicht zugänglicher Weg zum Haus oder der Empfänger sei verzogen. Alle drei Sachen treffen nicht zu, habe ich heute auch noch Pakete und Briefe erhalten. Auch das ist nicht verständlich. Also könnte, wenn es nicht einen triftigen Grund/Fakt geben, genauso sein, dass der Stempel nicht zum Grund passt. Auch wenn ich zugeben muss, dass damals die Leute deutlich akkurater gearbeitet haben.

    Liebe Grüße, René.

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  • dietbeck
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    • 3. August 2022 um 16:12
    • #11

    Und wieder mal so ein Brief, lso irgendwie passiert das öfter in diesem Zeitraum, aber ich kann nach wie vor keinen Grund erkennen..

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  • Online
    uli
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    • 3. August 2022 um 16:54
    • #12

    Vielleicht gab es ganz einfach nur einen einzigen Stempel, der für alle Sendungen genutzt wurde, die zurück an den Absender gingen. Solche "Lösungen" waren gerade in der von Mangel geprägten Nachkriegszeit ja alles andere als ungewöhnlich.

    Gruß

    Uli

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  • dietbeck
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    • 3. August 2022 um 19:58
    • #13

    uli

    Danke für den Gedanken. Überzeugt mich nicht so recht, dann hätte man ja zumindest das "z.Zt unzulässig" durchstreichen können. Ich werde mal schauen ob ich weitere Belege finde und das vielleicht besser eingrenzen kann.

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  • lickle
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    • 4. August 2022 um 07:44
    • #14

    Am 20.6.48 war in den Westzonen die Währungsreform.

  • Jean Philippe
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    • 4. August 2022 um 08:22
    • #15
    Zitat von lickle

    Am 20.6.48 war in den Westzonen die Währungsreform.

    Das könnte, wenn überhaupt, den dritten gezeigten Beleg erklären. Bei dem zweiten gibt es ja eine Erklärung (der fehlende Absender). Der erste Beleg ist deutlich früher datiert, kann nicht mit der Währungsreform in Verbindung stehen.

    Gruss,

    Jean Philippe

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  • Online
    rama
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    1. April
    • 4. August 2022 um 20:26
    • #16

    bei dem dritten Beeg aus #11

    hatte ich auch an die Währungsreform (10-Fachfrankatur der ersten Briefkastenlehrung gedacht), das ist aber nicht schlüssig, sonst wäre das viel häufiger vorzufinden.

    Ich vermute eher die unvollständige Adresse, wegen fehlender Strassenangabe könnte ein Grund zur Beanstandung gewesen sein.

    viele Grüße

    rama

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