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  4. Forschungsgemeinschaft ''DDR-Plattenfehler"

Internetwarnungen über fragwürdige Sondermarken DDR-PLF

  • thomasschrage@arcor.de
  • 15. Mai 2016 um 10:18
  • thomasschrage@arcor.de
    Stamm Mitglied
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    11.374
    Geburtstag
    29. September 1962 (63)
    • 15. Mai 2016 um 10:18
    • #1

    Ich fange hier mal eine lose Reihe an, wo Warnungen von mir ausgesprochen werden,
    von fragwürdigen DDR-PLF auf Sondermarken.


    Es handelt sich hier nicht um den PLF 510 I.

    Und hier die richtige 510 I vom gleichen Anbieter. Ihm ist also der Unterschied schon bekannt.

    Leiter der Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler: https://forge-ddr-plattenfehler.jimdofree.com/

    Mitglied der Arge DDR Spezial http://www.ddr-spezial.de/

    Prüfer für DDR-Plattenfehler und DDR-Abarten -siehe unter https://www.vpex.info/

    3 Mal editiert, zuletzt von thomasschrage@arcor.de (15. Mai 2016 um 10:33)

  • HPK
    aktives Mitglied
    Beiträge
    288
    • 15. Mai 2016 um 11:34
    • #2

    ... was soll man dazu noch sagen :oneien:....


    Auf jeden Fall gute Idee mit dem Beitrag!

    ..@ thomas

    Bitte mal noch zu E-Mail antworten. Danke!

    Schöne Pfingsten allen noch
    HPK :)

    Einmal editiert, zuletzt von HPK (15. Mai 2016 um 11:35)

  • thomasschrage@arcor.de
    Stamm Mitglied
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    11.374
    Geburtstag
    29. September 1962 (63)
    • 22. Juli 2016 um 14:52
    • #3

    Hier wird behauptet, dass es ein CD-Plattenfehler sein soll.
    Es kann sein, dass er auf irgendeiner Cd ist, aber nicht auf unserer Forschungs-CD.

    Es ist schon traurig wie versucht wird, mit dubuiosen Angaben Kapital zu machen

    Gruß Thomas

    Leiter der Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler: https://forge-ddr-plattenfehler.jimdofree.com/

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    Prüfer für DDR-Plattenfehler und DDR-Abarten -siehe unter https://www.vpex.info/

    Einmal editiert, zuletzt von thomasschrage@arcor.de (22. Juli 2016 um 14:54)

  • Meggy30
    neues Mitglied
    Beiträge
    22
    • 1. Dezember 2016 um 09:38
    • #4

    Bin grad etwas ratlos...
    Kann man Bilder aus dem Schragekatalog für eBay verwenden?

    Der Anbieter hat gerade 11 Auktionen laufen, wo er feste die
    Bilder aus dem Katalog verwendet...

    http://www.ebay.de/sch/bernpsch/m.html?item=182372777658&hash=item2a7643beba%3Ag%3AWz4AAOSw5cNYPE5w&rt=nc&_trksid=p2047675.l2562

    Also mir wäre das zu heikel und finde das :oneien:...

  • Ron Alexander
    Stamm Mitglied
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    3.502
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    Männlich
    Geburtstag
    4. Mai 1984 (41)
    • 1. Dezember 2016 um 10:20
    • #5
    Zitat

    Original von Meggy30
    Bin grad etwas ratlos...
    Kann man Bilder aus dem Schragekatalog für eBay verwenden?

    Der Anbieter hat gerade 11 Auktionen laufen, wo er feste die
    Bilder aus dem Katalog verwendet...

    http://www.ebay.de/sch/bernpsch/m.html?item=182372777658&hash=item2a7643beba%3Ag%3AWz4AAOSw5cNYPE5w&rt=nc&_trksid=p2047675.l2562

    Also mir wäre das zu heikel und finde das :oneien:...

    Dürfen darf er das sicher nicht, er hat ja keine Rechte an dem Katalog. Sprich wenn sich entsprechender Rechteinhaber beschwert/klagt hat er ein Problem. Man darf ja auch keine Bilder von anderen eBay Auktionen über das gleiche Produkt verwenden, sehe ich daher auch sehr kritisch!

    Grüße,
    Ron

    Sammelgebiet:
    Französische Besatzungszone Württemberg
    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • Wolffi
    Moderator
    Beiträge
    5.404
    • 1. Dezember 2016 um 12:25
    • #6
    Zitat

    Original von Meggy30
    Bin grad etwas ratlos...
    Kann man Bilder aus dem Schragekatalog für eBay verwenden?

    Da geht es um Urheberrechte. Sei da bloss hypersensibel = Finger weg ohne schriftliche Genehmigung.

    Wir wollten mal ein Foto von einem Artikel von einer Agentur machen lassen. Die verstanden aber nicht so recht, was ich wollte. Ich habe dann 3 Bilder von Mitwettbewerbern gesendet, und gesagt: so muss es von der Richtung aussehen

    Dummerweise habe ich die nicht sofort wieder gelöscht und mein MA kannte die Zusammenhänge nicht. Der wollte ein Kategoriebild in den Shop setzen, weil dort keins war, und ein anderes als das, was wir hatten. Und nimmt eins der drei Bilder.

    Obwohl dieses Bild von Inhaber nie benutzt wurde (laut Link lag es in einem Archiv und dort hatte es Tante Google gefunden), haben die mich auf mehrere tausend!!! Euro verklagt. Der Prozess ging über Jahre. Nie tun... bei uns war es auch nie Absicht gewesen, denn das Bild war wirklich nicht gut.

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 09.09.2025

    Einmal editiert, zuletzt von Wolffi (1. Dezember 2016 um 12:27)

  • Meggy30
    neues Mitglied
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    22
    • 1. Dezember 2016 um 14:06
    • #7

    ...ohje

    Nein ich bin doch nicht der Anbieter der Sachen!
    Würde das auch nie tun, daher ja meine Frage.

    Wenn ich das richtig verstehe, müsste sich also
    der Katalogherausgeber um die Sache bemühen.

    Naja, es fiel mir nur auf und war mir suspekt.
    Will hier auch keinen in die Pfanne hauen....
    Vielleicht hat der ja auch eine Genehmigung oder so...
    Oder der Katalogherausgeber fällt gerade aus allen Wolken..
    Wie auch immer, ich bin schlauer...

    Danke euch nochmal für die Antworten

  • thomasschrage@arcor.de
    Stamm Mitglied
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    29. September 1962 (63)
    • 1. Dezember 2016 um 17:33
    • #8

    Möchte als Autor (mit Herrn Rosenkranz) der beiden Kataloge ''Michel 1970 -1990'' und ''Arge-Katalog 1949 -1969'' mitteilen, dass ich in beiden Fällen vertraglich nicht der Herausgeber bin.
    Auch habe ich schon mitbekommen, dass auch aus anderen PLF-Katalogen zum Zwecke des Verkaufs Abbildungen aus Katalogwerken gezeigt werden.

    Wie das rechtlich genau zu werten ist, weiß ich nicht. Denke aber schon, dass es ein Risiko in Bezug auf Abmahnanwälte sein könnte. Würde da also zur Vorsicht raten.

    Was meine Forschungs-CD angeht, fällt die Bildverwendung sicher ebenso unter das Urheberrecht und bedarf nach meiner Ansicht einer Genehmigung. Bislang habe ich das aber stillschweigend akzeptiert, wenn einzelne Bilder/Teilbilder von der CD zum Ebay-Markenverkauf mit Nennung der Quelle veröffentlicht wurden.

    Leider sehe ich auch immer wieder, dass Fehler von der PLF-Forschungs-CD als PLF angeboten werden, obwohl sich diese noch in der Forschung befinden.
    Hunderte von Ebay-Verkäufern verfahren so und finden dabei immer wieder ihre Käufer, die quasi auf mögliche PLF spekulieren, oder es nicht besser wissen.

    Letztlich kann ich aber niemanden vorschreiben, wie er zu verkaufen und zu kaufen hat. Von engeren Mitarbeitern erwarte ich aber, dass sie versuchen ehrlich zu bleiben. Und das heißt eben, dass sie Fehler von der PLF-Forschungs-CD nicht als PLF anbieten.

    Es steht im Übrigen in jedem Vorwort der Forschungs-CD und auch in den Katalogen, dass es für uns einen Unterschied gibt, zwischen den Fehlern im PLF-Katalog und auf der Forschungs-CD. Scheinbar lesen das einige nicht.

    Gruß Thomas

    Leiter der Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler: https://forge-ddr-plattenfehler.jimdofree.com/

    Mitglied der Arge DDR Spezial http://www.ddr-spezial.de/

    Prüfer für DDR-Plattenfehler und DDR-Abarten -siehe unter https://www.vpex.info/

    5 Mal editiert, zuletzt von thomasschrage@arcor.de (1. Dezember 2016 um 17:50)

  • linos203
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    • 1. Dezember 2016 um 19:32
    • #9

    Prinzipiell liegen Urheberberrechte bei dem Design der Briefmarken, also deshalb beim Entwerfer der Briefmarke. Bekannt ist bisher nur die sogenannte Loriot-Ausgabe, wo dieses Urheberrecht durchgesetzt wurde.

    Ein Scan oder Bild einer Briefmarke erzeugt für den Scannenden oder Fotografierenden noch lange kein Urheberrecht, da für Reproduktionen, die es rechtlich sind, keine "Schöpfungshöhe" vorliegt. Zusätzlich angebrachte Kreise, Pfeile, in einfacher Ausführung stellen nach meiner Meinung auch keine ausreichende Schöpfungshöhe dar, da trivial.

    Entscheidend ist nämlich nicht ob es Arbeit gemacht hat, sondern eine geistige Schöpfung, sprich "Schöpfungshöhe" darstellt. Beim Entwurf der Marke liegt diese zweifelsfrei vor, aber beim Kennzeichnen von Plattenfehlern mit Pfeilen oder Kreisen nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von linos203 (1. Dezember 2016 um 19:33)

  • HPK
    aktives Mitglied
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    288
    • 2. Dezember 2016 um 09:51
    • #10

    ...was ist den hier los.. :D

    Also linos203...
    Jeder mag das UrhG interpretieren wie er mag, aber ich glaube
    hier ging es nicht darum, was du ausgeführt hast... ;)

    Thomas.
    ...vor dem Hintergrund das vorliegende Archivbilder das
    Erfordernis der Zustimmung zur Verwendung des Urhebers haben,
    könnte man selbige auf der CD mit einem ARGE Hinweis versehen..
    Und das meine ich nicht nur in Bezug darauf, das es sich dabei
    - bis zu einer eventuellen Katalogaufnahme - , erstmal nur um in
    Forschung befindliche Fehler handelt....


    Meggy30...
    ...So ganz allgemein gesagt, würde ich mit dem Verwender bzw.
    Verkäufer Kontakt aufnehmen und hinweisen. Aber ich denke, das wird
    schon erfolgt sein... Glaube auch nicht, das er so trivial sich auf die
    Qualität der Bilder beruft... So ein Verein wie z.B. der in Berlin, hat
    sicher auch kluge Köpfe...


    @alle...
    Wie wär´s denn damit alle noch in Forschung befindlichen mögliche
    Plattenfehler einfach begrifflich anders zu deklarieren...
    z.B. Markenfehler oder Markendruckfehler...

    Gruß HPK :)

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.845
    • 2. Dezember 2016 um 11:12
    • #11

    HPK

    >>@alle...
    Wie wär´s denn damit alle noch in Forschung befindlichen mögliche
    Plattenfehler einfach begrifflich anders zu deklarieren...
    z.B. Markenfehler oder Markendruckfehler...<<

    Gute Idee, viele sind ja gar nicht "von der Platte" gedruckt :D.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • wolleauslauf
    Gast
    • 2. Dezember 2016 um 15:58
    • #12

    Hallo Kollegen,

    in einem internen Kreis ( wenns sein muss auch öffentlich in einem Spezialforum ) einmal ein Bild eines anderen Urhebers einzustellen, ist für mich rechtlich nicht korekt, aber akzeptebel !

    Es ist aber ein Unterschied, fertige Werke, oder Teile davon
    ( Katalogausschnitte, etc. ) öffentlich auf einer internationalen Plattform zu präsentieren, das kann nicht sein und muss angemahnt, bzw. bestraft werden.

    Es geht ja auch darum, dass tausende von Sammler aller Sammelgebiete, die sich einer ARGE oder wie ich einem Forschungsteam angeschlossen haben, die jahrelang ( jahrzehntelang !!! :D ) sich der Sache widmen sich irgendwie verarscht fühlern, wenn die fertigen Produkte und Forschungsergebnisse von Privatleuten, die NIE etwas zur Sache beigetragen haben dann noch wirtschaftlich ausgenutzt werden !!!

    Ich bin aboslut dagegen und unterstütze jegliche Aktion zum beseitigen von solchen "Nassauern" !!!!!!!!!!!!!!!

    Meine petsönliche Meinung zu diesem Thema

    Adventsgrüße von
    Wolle

  • hd82hd
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    11. Januar 1982 (43)
    • 2. Dezember 2016 um 16:11
    • #13

    Hallo,

    ich bin der selben Meinung wie Wolle.

    Wir sind in der Forschung aktiv und investieren viel Zeit in unser Hobby und andere ziehen den Nutzen aus Profit Gier??? Das geht mal überhaupt nicht!!!
    Vor allem ist das anpreisen als PLF nicht mal richtig....

    Ich als Rechteinhaber( wenn ich dieser währe ) würde dem Verkäufer anmahnen bzw. verklagen.

    Gruß

    Henrik

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

  • heckinio
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    Beiträge
    8.515
    • 2. Dezember 2016 um 16:13
    • #14

    Zur Erinnerung 2011/12 wurde zu diesem Thema schon einmal einiges geschrieben:

    Beiträge aus 2011/12

    Gruß heckinio

  • Filli
    Stamm Mitglied
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    1.845
    • 2. Dezember 2016 um 16:32
    • #15

    @all

    Nur zur Information:

    Genutzt werden dürfen Werke, auch öffentlich - mit Einschränkungen - schon.

    Ich empfehle jedem (!), der sich noch nicht mit dieser Materie vertraut gemacht hat, die folgenden Links - insbesondere den ersten - aufmerksam zu lesen. Das geht nicht gegen die vorherigen Beiträge (ich kann den Frust verstehen), sondern soll nur aufzeigen daß - gerade in öffentlichen Bereichen - bei sauberer Handhabe einiges möglich ist.

    Beispiel: Ich bringe ein fremdes Bild - dazu ein eigenes Bild - und schreibe im Text: "Die auf dem Bild 1 (aus dem Katalog xy) gezeigte Abweichung ist nicht identisch mit der auf dem Bild 2". Dann ist dies Zitatrecht vereinbar. Ideal ist es mit dem roten Zusatz.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • linos203
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    26. Oktober 1966 (59)
    • 2. Dezember 2016 um 17:51
    • #16
    Zitat

    Original von wolleauslauf

    Es geht ja auch darum, dass tausende von Sammler aller Sammelgebiete, die sich einer ARGE oder wie ich einem Forschungsteam angeschlossen haben, die jahrelang ( jahrzehntelang !!! :D ) sich der Sache widmen sich irgendwie verarscht fühlern,

    Ja, was glaubst du wie das bei "ernsthaften" Wissenschaften ist? Ob nun Mathematik, Physik, Chemie ... wenn dort jemand Gesetze oder Regeln entdeckt, diese darf jeder verwenden. Oder glaubst du das Albert Einstein für seine Relativitätstheorie je Urheberrechtsabgaben erhalten hat? Hat er nämlich nicht.

    Das Urheberrecht gilt für ein "künstlerisches" Schaffen, also für Musik, Literatur, Gemälde, Kunstfotografien (aber keine Reproduktion, also Abbilden) usw., was man so als "Kunst" gemeinhin bezeichnet und einen Scan zu fertigen und dann mit einem roten Kreis oder einem Pfeil einen Plattenfehler anzuzeigen ist das eben nicht.

  • Filli
    Stamm Mitglied
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    • 2. Dezember 2016 um 17:54
    • #17

    hd82hd

    >>Ich als Rechteinhaber( wenn ich dieser währe ) würde dem Verkäufer anmahnen bzw. verklagen.<<

    Vorsicht, was den rot markierten Teil betrifft.

    Sie könnte die "Unterlassung..." betreffen. Das wäre aber dann aber schon ein richtig dickes Ding sofern die Klage überhaupt zur Verhandlung angenommen wird.

    Bei einer Klage ist der "tatsächliche Schaden" zu beziffern. Daran dürfte es wohl schon scheitern.

    Anschreiben und Rücknahme des Angebotes bzw. die "Unterlassung" - auch zukünftige - anmahnen wäre als 1. Maßnahme angemessen. Nicht immer ist alles "bös" gemeint. Vieles ist auch Unwissen oder Bequemlichkeit.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • Filli
    Stamm Mitglied
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    1.845
    • 2. Dezember 2016 um 18:21
    • #18

    @linos 203

    Das deutsche Recht ist vielschichtig und nicht mit einem einzigen Schlagwort rechtlich zu beurteilen :( :(.

    Deshalb nur so viel: Es gibt auch das Recht am (eigenen) Bild. Und das muß kein künstlerisch wertvolles Werk sein. Dazu zählt eben für den Rechteinhaber eines Kataloges seine Bilder - unabhängig vom Zitatrecht!

    [B]Mein einfacher Scan einer Briefmarke gehört mir ;) - mit oder ohne Kreise.[/B] Ich brauche nicht einmal "Eigentumsrechte", weil bereits "Besitzrechte" ausreichen.

    Genau genommen gehört das Recht an der Briefmarke selbst dem Gestalter. Sofern er fremde Bilder verwendet (s. Hepburnmarke) hat dieser Rechteinhaber seine Zustimmung zu geben.

    ....... alles weitere führt zu weit ;)

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • linos203
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    26. Oktober 1966 (59)
    • 2. Dezember 2016 um 18:42
    • #19
    Zitat

    Original von Filli
    [B]Mein einfacher Scan einer Briefmarke gehört mir ;) - mit oder ohne Kreise.[/B] Ich brauche nicht einmal "Eigentumsrechte", weil bereits "Besitzrechte" ausreichen.

    Nein, eben nicht.

    Beispiel? Die Londoner Tate Gallery hat aufwendig ihre ausgestellten Gemälde fotografieren lassen und diese dann auf ihrer Homepage präsentiert. Da die Gemälde Klassiker sind, also der Maler oder deren Nachkommen keine Urheberrechte verlangen können, ist auch eine Reproduktion nicht geschützt. Folge, du kannst heute genau diese aufwendig erstellten Fotografien der Gemälde auch auf Wikipedia finden, wo sie auch als "gemeinfrei" gekennzeichnet sind. Denn sie wurden tagsdarauf nachdem sie die Tategallery online stellte zur Wikipedia kopiert und das voll rechtens. Und jeder andere kann sie auch verwenden und kopieren. (Im Übrigen hätte man das im Museum nie fotografieren dürfen -> Hausrecht)

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.845
    • 2. Dezember 2016 um 19:14
    • #20

    linos203

    Irgendwie läuft das Thema langsam aus dem Ruder, weil Du erneut eine andere Ebene für Deine Begründung anführst "GEMEINFREI".

    1. Die Rechte am gemalten Bild selbst sind abgelaufen.
    2. Die Galerie ist nicht nur Besitzer, sondern auch Eigentümer.
    3. Die Scan hat der Eigentümer (man beachte!) gemeinfrei gestellt und damit zur allgemeinen Nutzung frei gegeben. Das ist eine neue Rechtslage!

    Achtung: Nicht alles bei wikipedia ist so eingeordnet! Auch wikipedia fällt unter das Zitatrecht und sollte deshalb genannt werden! Günstig ist immer ein (zusätzlicher) Link! Bei evtl. vergänglichen Sachen (z.B. ebay)) auch zusätzlich um Bild/Text usw., da Links vergänlich sein können ;)

    Im Übrigen wird dies auch bei postfrischen Briefmarken im Allgemeinen und aus praktischen Gründen (Massenware zum allgemeien Verbrauch - eigentlich ein "Gebührenbeleg") so gesehen, ohne das es ausdrücklich so formuliert ist. Wer will denn bei ..zig Tausenden/Millionen Marken nachweisen, das das es genau die Marke ist. Bei gest. oder auf Brief sieht dies schon anders aus.

    Damit ist - für mich das Thema beendet.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

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