Ein sehr aufschlußreicher Artikel. Auch die neusten Diskussionsbeiträge sind lesenswert. Dass sich sämtliche Verkaufsagenten und die Händler, die bereits globale Forderungsabtretung eingegangen sind (Globalsezession), ohne Weiteres nicht den neuen Ebay-AGB´s unterwerfen dürfen (!!), daran hatte ich noch nicht gedacht. Und auch das Argument, daß eine sture Haltung Ebay´s einen zu Schadensersatz berechtigenden Eingriff in den laufenden Geschäfstbetrieb versachen könnte, reizt zum Versuch in der Praxis.
Pfiiffige Händler könnten nach Ablehnung der Ebay-AGB`s und Einreichung ihrer eigenen AGB´s an Ebay beruhigt in den Urlaub fahren und - auf der Grundlage ihrer bisherigen Geschäftszahlen in diesem Vertriebsweg - dem störrischen Katastrophenkonzern dann den entgangenen Gewinn in Rechung stellen.
Meine Prognose: Aus dieser rechtlich völlig verzwickten Nummer kommt Ebay nicht ohne grössere Blessuren heraus. Ebay sollte sich bei wirklich guten (internationalen) Privatrechtlern Rat einholen. Mit ihrem "odre de mufti" System aus der amerikanischen Konzernzentrale werden sie im zivilisierten Mitteleuropa eine klassische Bauchlandung hinlegen.