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BPP Prüfkosten

  • Vesper123
  • 13. Mai 2025 um 05:00
  • Vesper123
    aktives Mitglied
    Beiträge
    360
    Geburtstag
    15. Juni 1973 (52)
    • 13. Mai 2025 um 05:00
    • #1

    Hallo zusammen,

    gibt es eigentlich eine Obergrenze bei Prüfkosten , kann man ja nicht bezahlen bei einer Marke mit 4stelligem KW

    LG Vesper

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.049
    • 13. Mai 2025 um 07:24
    • #2

    Zu den Prüfkosten siehe die Prüfordnung des BPP, hier unter Punkt 10.

    Prüfordnung | BPP - Bund Philatelistischer Prüfer
    Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. Stand 27.04.2024 Download als PDF 1. Allgemeines2. Rechtsnatur der Geschäftsbeziehungen3. Aufgaben und…
    www.bpp.de

    Gruß KJ

  • Wolffi
    Moderator
    Beiträge
    5.404
    • 13. Mai 2025 um 11:22
    • #3

    Sicher kommen da oft Kosten zusammen, die in Relation zum Katalogwert noch erschwinglich erscheinen, aber in Relation zum Geldwert schon ins Geld gehen. Aber was ist noch teurer? Schau mal auf Deinen letzten Kauf...

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 09.09.2025

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.254
    • 13. Mai 2025 um 11:28
    • #4

    Der Link zum BPP und damit zu seiner Prüfordnung steht in unserer Linkliste. Schade dass die nicht besucht wird und Mitglieder sich dann die Mühe machen müssen, dies dann wieder hier zu posten.

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • BUND
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    630
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    1. März 1997 (28)
    • 17. Mai 2025 um 13:48
    • #5

    Hallo Vesper123,

    eine feste Obergrenze im Sinne eines maximalen Fixbetrags für Prüfkosten gibt es laut Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. (BPP) nicht. Die Kosten richten sich grundsätzlich prozentual nach dem Katalog- beziehungsweise Handelswert des Prüfgegenstands. In Punkt 10.2 der Prüfordnung heißt es:

    „Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 4 % vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 10 % vom Handelswert, den der Prüfer nach billigem Ermessen schätzen darf.“ [1]

    Das bedeutet: Die Prüfkosten steigen proportional mit dem Katalogwert, da ein fester Prozentsatz berechnet wird. Eine Preisobergrenze gibt es nicht, es besteht jedoch laut Prüfordnung die Möglichkeit, vor Beginn der Prüfung eine individuelle Vereinbarung mit dem Prüfer zu treffen.

    Die Prüfordnung sieht zudem vor, dass für die Ausstellung eines Befunds oder Attests eine zusätzliche Vergütung erhoben wird. Diese Zusatzvergütung entfällt jedoch bei Prüfgegenständen, für die die Prüfvergütung (ohne Attestkosten) über 150 € (ohne Umsatzsteuer) liegt. In diesem Zusammenhang heißt es:

    „Ein Befund wird in der Regel ab einem MICHEL-Katalogwert von 250,00 Euro und ein Attest ab einem MICHEL-Katalogwert von 500,00 Euro ausgestellt.“ [1]

    Weitere relevante Punkte aus der Prüfordnung:

    • Mindestvergütung: pro Prüfsendung 30  €, pro Marke 4  €, pro Briefstück oder Ganzstück 5 €
    • Kosten für Atteste und Befunde: Kurzbefund im Kleinformat 5  €, Kurzbefund im Großformat 8  €, Befund 10  €, Attest 20  €
    • Falsche oder verfälschte Stücke: bis zu 1 % vom Katalogwert beziehungsweise 2,5 % vom Handelswert

    Gerade bei Marken mit hohem Katalogwert ist eine Prüfung empfehlenswert, da hier das Risiko von Fälschungen oder Manipulationen groß ist. Ohne fachgerechte Prüfung lassen sich solche Stücke in der Regel auch nicht seriös handeln.

    Hinweis: Diese Antwort bezieht sich ausschließlich auf die Prüfordnung des BPP (Stand 27.04.2024). Andere Prüforganisationen sind hier nicht berücksichtigt.

    Viele Grüße
    BUND

    [1] „Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (Stand 27.04.2024)“, BPP. Zugegriffen: 17. Mai 2025. [Online]. Verfügbar unter: https://www.bpp.de/ueber-uns/pruefordnung/

    Meine Fehlliste (Stand: 17.03.2021)
    Meine Literaturliste (Stand: 12.10.2024)

  • Wolffi 17. Mai 2025 um 14:27

    Hat den Titel des Themas von „Prüfkosten“ zu „BPP Prüfkosten“ geändert.
  • Vesper123
    aktives Mitglied
    Beiträge
    360
    Geburtstag
    15. Juni 1973 (52)
    • 17. Mai 2025 um 14:45
    • #6

    Danke dir BUND!

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