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Nachnahmesendungen

  • DKKW
  • 26. Februar 2025 um 12:59
  • DKKW
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    9.632
    • 26. Februar 2025 um 12:59
    • #1

    Hallo zusammen,

    nach vielen Monaten hat meine Heimatsammlung Wüstwaltersdorf mal wieder Zuwachs bekommen. Vom verwendeten Stempel nichts neues, die Verwendung im Jahr 1934 liegt inmitten des von mir erfassten Zeitraums.

    Aber so eine Nachnahmesendung ist farbenfroh und deshalb habe ich sie gerne erworben. Das Porto 32 Pfg müsste stimmen. 12 Pfg. Inlandsbriefporto und 20 Pfg. Nachnahmegebühr.

    Offenbar wurde ein Aufkleber abgerissen, ich werde aber aus den Schriftresten nicht schlau. Hat jemand eine Erklärung für den Dreieckstempel "- 1 / Berlin N.W.7"?

    Viele Grüße
    DKKW

    Bilder

    • Wüstewaltersdorf, Nachnahmebrief nach Berlin, 1934.jpg
      • 850,86 kB
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      • 58
  • Schildescher
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    • 26. Februar 2025 um 17:19
    • #2

    DKKW

    wurden in Dreiecksstempeln nicht immer die Fristen erfasst wann der Brief zurückgesandt werden musste. Ankunft 25.8.34 /siehe oben links + 7 Tage Frist = -1. (Anm. 01.09.).

    Sind rückseitig Vermerke wie Frist verlangt, Annahme verweigert vorhanden?

    Schildescher

    Ich mag Vollstempel (keine Versandstellenstempel) folgender Gebiete;

    Bund (bis zum Mauerfall)
    Berlin (u.a. Berliner Bauten , Mi.- Nr. 42- 60)
    DR /Dt. Kolonien / DSWA

    Keulen/ Cöln/ Coeln/ Köln bis 1940

    rote besondere AFS/PFS

  • Schildescher
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    • 26. Februar 2025 um 17:22
    • #3

    DKKW

    meine Suche hat ein wenig gedauert.

    Schildescher

    Ich mag Vollstempel (keine Versandstellenstempel) folgender Gebiete;

    Bund (bis zum Mauerfall)
    Berlin (u.a. Berliner Bauten , Mi.- Nr. 42- 60)
    DR /Dt. Kolonien / DSWA

    Keulen/ Cöln/ Coeln/ Köln bis 1940

    rote besondere AFS/PFS

  • DKKW
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    9.632
    • 27. Februar 2025 um 10:07
    • #4

    Moin Schildescher

    Vielen Dank für Deine Erklärung und den Beleg. Ist für mich absolut logisch und nachvollziehbar. Die Rückseite meines Briefes abgesehen von einem weiteren eingedruckten Siegel leer. Mit dem deutschen Nachnahmewesen kenne ich mich nicht aus. In Dänemark war das anders organisiert.

    Viele Grüße
    DKKW

  • Online
    rama
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    • 27. Februar 2025 um 11:50
    • #5

    DKKW

    zum Dreieckstempel:
    nachzuweisende Sendungen die nicht zugestellt werden konnten, wurden benachrichtigt. Die Aufbewahrungsfrist betrug betrug 7 Tage und wird durch den Dreickstempel dokumentiert. Nach Ablauf dieser Frist wird die Sendung zurückgesandt.
    Nachnahmesendungen sind Zahlkarten beizufügen damit das Geld auch dem Empfänger übermittelt werden kann. Zahlkarten ähnlich wie Einschreiberückscheine wurden auf der Rückseite des Briefes befestigt (minimal angeklebt.

    viele Grüße

    rama

  • Jean Philippe
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    • 27. Februar 2025 um 12:32
    • #6

    rama Zitat : “nachzuweisende Sendungen die nicht zugestellt werden konnten, wurden benachrichtigt”. Das ist mir jetzt nicht klar. Was ist eine “nachzuweisende Sendung” und wer wurde bei Nichtzustellung benachrichtigt ?

    Gruss,

    Jean Philippe

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  • Online
    rama
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    • 27. Februar 2025 um 13:18
    • #7
    Zitat von Jean Philippe

    rama Zitat : “nachzuweisende Sendungen die nicht zugestellt werden konnten, wurden benachrichtigt”. Das ist mir jetzt nicht klar. Was ist eine “nachzuweisende Sendung” und wer wurde bei Nichtzustellung benachrichtigt ?

    mal ganz von Vorne:
    1.) es gibt einfache Sendungen (Briefe Postkarten , Drucksachen) die wir täglich erhalten und die der Briefträger in umseren Hausbriefkasten einwirft.
    2.) und z.B. Einschreiben , Wert , Nachnahmesendungen u.a. alles wo der Empfänger den Empfang bestätigen muß = nachzuweisende Sendungen. Wird der Empfänger zu Hause nicht angetroffen wird eine Benachrichtigungskarte ausgestellt und im normalen Hausbriefkasten zugestellt. Soist der Empfänger informiert und kann die Sendung am Postschalter abholen. Bei Postfachsendungen wird ähnlich verfahren.

    Nach Ablauf der 7tägigen Aufbewahrungsfrist geht die Sendung an den Absender zurück.

    Jetzt alles klar?

    viele Grüße

    rama

  • Gerdiolino
    aktives Mitglied
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    442
    • 27. Februar 2025 um 13:25
    • #8

    Grob gesagt: Eine nachzuweisende Sendung ist eine Sendung, bei der der Empfänger den Empfang quittieren muss.

    Der Empfänger erhält bei Nichtzustellung eine Nachricht im Briefkasten.

    Ups, zulange geschrieben.

    MfG

    Gerdiolino

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
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    • 27. Februar 2025 um 14:03
    • #9

    rama

    Ist klar, danke. Fall es den Ausdruck “nachzuweisende Sendung” wirklich so gibt, war er mir nicht geläufig. Er entspricht auch nicht dem Sinn des Wortes. Es ist ja nicht die Sendung die nachzuweisen ist, sondern der Empfang.

    Ebenso ist es auch nicht die Sendung die benachrichtigt wird, sondern der Adressat.

    Gruss,

    Jean Philippe

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  • Online
    rama
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    • 27. Februar 2025 um 15:02
    • #10

    Jean Philippe

    ein Blick in die Postordnung wird dir den Begriff näherbringen.

    (4) Nachzuweisende Sendungen sind Sendungen mit Wertangabe und eingeschriebene Sendungen. Alle übrigen Sendungen werden als gewöhnliche bezeichnet. § 2 Formen und Maße (1) Briefsendungen müssen so beschaffen sein, daß sie sich zur Beförderung mit der Briefpost eignen.

    Nr. 26 vom 22.05.1963 - Postordnung - Bundesgesetzblatt

    viele Grüße

    rama

  • Jean Philippe
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    • 27. Februar 2025 um 16:02
    • #11

    rama Nochmal danke. Ich nehme zur Kenntnis dass “nachzuweisend” amtlich ist und dass sinnfremde Verwendungen von Wörtern offenbar niemand stören. Eine Sendung wird benachrichtigt … im Ernst ?

    Gruss,

    Jean Philippe

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  • Matjoff
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    7. Januar 1983 (43)
    • 28. Februar 2025 um 11:12
    • #12

    Kommt ja dem Bürokraten/Beamten Deutsch nahe.

    Danke an alle Forumnutzer die ihr unschätzbar kostbares Wissen untereinander und miteinander teilen.

    Weiterhin viel Freude und Erfolg bei all euren Unternehmungen!

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