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"Externer Hoster", "Urheberrecht" - Bilder ins Forum hochladen

  • Heliklaus
  • 16. März 2021 um 10:29
  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.735
    • 16. März 2021 um 10:29
    • #1

    Hallo,

    ich muss da jetzt mal was aufgreifen und nachfragen, da ich jetzt allmählich nicht mehr durchblicke.

    In letzter Zeit sieht/liest man in einigen Threads, das darum gebeten wird, eingestellte Bilder von Briefmarken auf einen "externen Hoster" zu laden. Bilder werden gelöscht wegen Urheberrecht. Wie kann man mir mit einfacher Erklärung erklären, warum man zB im Motivbereich einige Bilder nicht zeigen darf, andere hingegen erlaubt, oder zumindest nicht angesprochen wird?

    Wenn ich mal als Beispiel die Star Trek Marken von heckinio ins Spiel werfen darf. Er hat sie gezeigt, wurde aber gebeten, sie rauszunehmen und auf einen "externen Hoster" zu laden( Kino und Film.). Warum, was ist falsch, warum darf man Bilder zum zeigen nicht ins Forum stellen.

    Bereich "Leuchttürme", müssten dort auch fast alle Bilder entfernt werden?

    Gesamte Bereich "Motive", was darf und was darf nicht?

    Ich zumindest blicke nicht mehr durch.

    Gruß, Klaus

    Gruß, Klaus

  • Goldregen
    erfahrenes Mitglied
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    776
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    Männlich
    Geburtstag
    14. April 1991 (34)
    • 16. März 2021 um 10:35
    • #2

    2 Dumme - ein Gedanke :bier:

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
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    • 16. März 2021 um 13:42
    • #3

    Bei Wikipedia sieht man bei den Bund- und Berlin-Jahrgängen oft kein Bild mehr, die wurden alle gelöscht wegen Urheberrechts-Verletzungen (z. B. die Loriot-Marken). Ob das jetzt auch ausartet auf sämtliche Länder der Welt?

    Dann fragt man sich, warum in Briefmarken- und Auktions-Katalogen und bei Ebay und Co. immer noch alle Briefmarken abgebildet werden dürfen, ohne daß die Herausgeber und Platformen verklagt werden? Oder zahlen die Katalog-Verlage für jede einzelne Briefmarke, die sie abbilden, eine hohe Gebühr an irgendwelche Entwerfer der Marke und ihre Nacherben?

    Verkehrte Welt! :cursing:

    Gruß kartenhai

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.064
    Geschlecht
    Männlich
    • 16. März 2021 um 13:48
    • #4

    Hier noch was zum Urheberrechtsschutz von (deutschen) Briefmarken:

    https://www.rechtambild.de/2011/06/urhebe…on-briefmarken/

    Gruß kartenhai

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.420
    • 16. März 2021 um 14:11
    • #5

    Es geht hier wohl nicht um das Urheberrecht an den Briefmarken, sondern um das Urheberrecht an den Abbildungen auf der Marke. Bei Star Trek musste wohl die Post an die Urheber von Star Trek zahlen und deren Recht gilt es zu schützen. Ebenso im Fall Loriot. Da ging es nicht um das Recht der Post an der Marke, sondern um das Recht von Loriot oder seiner Erben an der angebildeten Zeichnung. Aber vielleicht bemüht sich ja jemand hier um eine verbindliche Antwort.

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.735
    • 16. März 2021 um 14:47
    • #6

    Was ist mit den Briefmarken, als Beispiel die Star Trek, die ich besitze. Die darf ich doch wohl hier im Forum zeigen, oder nicht? Wenn nicht, kann man ja das Forum gleich zu machen.

    Seht euch doch mal alle Motiv-Bereiche an, da ist es doch auch so.

    Wie gesagt, ich verstehe es nicht, weil meiner Meinung nach ein "zeigen" von Marken und anderen Dinge ohne Geschäftshindergrund eigentlich erlaubt sein müsste. Hab mal was gelesen, das zumindest die "Quelle" aufgeführt werden muss, um dem Urheberrecht nicht zu schaden.

    Gruß, Klaus

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.064
    Geschlecht
    Männlich
    • 16. März 2021 um 14:54
    • #7

    Die Quelle ist wohl bei den Star-Trek-Marken die britische Post, aber das weiß ja jeder, der die Marken sieht. Diese Post hat den Schöpfer oder Entwerfer der Marken ja schon bezahlt, ich nehme an, sehr großzügig, und wer diese Marken bei der Post oder beim Händler kauft, sollte damit machen können, was er will. Nur meine Meinung.

    Gruß kartenhai

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.420
    • 16. März 2021 um 14:55
    • #8

    Heliklaus

    Ich bin da ganz bei dir, wollte nur darauf hinweisen um wessen Rechte es hier geht. (Du meinst Geschäftshintergrund, nicht Geschäftshindergrund, denn sonst wäre es ein Problem).

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.865
    • 16. März 2021 um 15:20
    • #9

    [ kartenhai und @all

    Dann fragt man sich, warum in Briefmarken- und Auktions-Katalogen und bei Ebay und Co. immer noch alle Briefmarken abgebildet werden dürfen, ohne daß die Herausgeber und Platformen verklagt werden? Oder zahlen die Katalog-Verlage für jede einzelne Briefmarke, die sie abbilden, eine hohe Gebühr an irgendwelche Entwerfer der Marke und ihre Nacherben?

    Da muß man einiges auseinanderhalten:

    - Ja, bei den Ausgaben gab es juristische Einschränkunge der Rechteinhaber. Gründe lasse ich einmal weg.

    - Auktionskataloge, Albenvordrucke, Veröffentlichungen in der Presse usw., da wird entweder die Größe der Abbildung angepaßt (meist verkleinert) oder mit einem dünnen Balken gekennzeichnet. Manchmal auch in Kombination. Damit soll auch Mißbrauch durch Verwendung verhindert werden.

    - Bei ebay (o.a.) muß man trennen:

    + Scane oder fotografiere ich, habe ich die   

     Rechte am Bild, wenn es ansonsten keine

    weiteren Einschränkungen gibt - also

    erlaubt.

    + Nutze ich fremde Bilder der Plattform oder

    aus anderen Dokumenten, ist dies nicht

    erlaubt.

    Jetzt wird es speziell- da sind wir bei dem komplizierten "Zitatrecht" für Bild/Text/Musik usw.- sie sind unterschiedlich! Hier kann ich eingeschränkt nutzen, wenn es durch obiges Recht gedeckt ist. Allerdings gibt es im Streitfall (die gab - und wird es auch nur bei bedeutsamen Verletzungen geben) viele Urteile und Auslegungen dieser ;) .Wer möchte, sollte einmal unter "Zitatrecht" suchen und lesen.

    Für uns nur ein Beispiel:

    - Kopiere ich ohne jede weitere oder belanglose Bemerkung den MI-Katalog (auch nur 1 Seite) und stelle dies in das Netz - Verboten ! (hier triftt die obige "Einschränkung" bei dem ersten "+ oben" zu!

    - Kopiere ich die gleiche Seite jedoch in einen Diskussionsstreit um z.B. "Farben", ist dies erlaubt. Die Menge zwischen A+B-Teil muß aber angemessen sein. Das ist auch bei den Juristischen Auseinandersetzungen meist der strittige Punkt. Den kompletten Teil Deutschland z. B. darf ich da nicht nutzen.

    Nach höchstrichterlicher Festlegung hat der S-Verlag übrigens kein generelles Recht auf Nutzungsverweigerung- auch nicht in anderen Katalogen! Dem MI-Katalog fehlt nämlich die "schöpferische Höhe". D. h. , die reine Auflistung mit ein paar wenigen Bemerkungen ist kein eigenständiges "Werk" und somit auch nicht mit einem Einzelmerkmalsschutz versehen. Im Übrigen habe die Gebr. Senf den Katalog "erfunden" - der S-Verlag hat nur weiter ausgebaut.

    In wissenschaftlichen Publikationen sieht das anders aus, da muß jede Quelle exakt benannt werden.

    Lange Rede-kurzer Sinn: Für uns hier als Fachforum sowieso nicht relevant (wenn es nicht übertrieben/extrem genutzt wird).

    Wem nun alles noch nicht klar ist, der muß (s.oben) eben den/seinen speziellen Fall nachesen ;);) .

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

    Einmal editiert, zuletzt von Filli (16. März 2021 um 16:17) aus folgendem Grund: Korrekturen

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.865
    • 16. März 2021 um 15:32
    • #10

    Noch eine Bemerkung zu den "Hostern":

    Wer mag, solle sie nutzen. Ich persönlich nutze sie aus vielen Gründen nicht - halte aber den Gebrauch - wer mag und braucht - für nicht schlecht. Für den Forenbetreiber ist das wegen den Resourcen sogar gut. Allerdings halten nicht alle für ängere Zeit vor, weshalb man bei älteren Beiträgen keinen Zusammenhang mehr zwischen Bild und Text hat. Das Nachbarforum fordert sogar, daß vergängliche Informationen (z.B. Angebote im Netz) mit Bild und Text gelistet werden.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.816
    • 16. März 2021 um 16:18
    • #11

    Es ist wie bei allen gleichen Dingen. Es fehl eine Etikette, was man hier machen darf und was nicht. In einem Bilder-Forum hilft es wenig von wo anders einen Link einzustellen. Es betrifft trotzdem das Urheberhecht. Zumal bei externen Links nie sichergestellt werden kann, dass die Bilder in einem halben Monat noch da sind.

    Da das Urheberrecht umfassend ist, möchte ich gern auf das wahllose Einstellen von Katalogausschnitten hinweisen. Das geht so nicht. Denn es wird klar im Katalog ausgeschlossen.

    Also sollte man es regeln, macht es bitte.

    Grüße

    labarnas

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.735
    • 16. März 2021 um 16:50
    • #12
    Zitat von labarnas

    Da das Urheberrecht umfassend ist, möchte ich gern auf das wahllose Einstellen von Katalogausschnitten hinweisen. Das geht so nicht. Denn es wird klar im Katalog ausgeschlossen.

    Also sollte man es regeln, macht es bitte.

    Grüße

    labarnas

    Hi,

    da haben es doch wieder. 4 Personen, 5 Meinungen.

    Weiter oben wird beschrieben

    Zitat:

    - Kopiere ich ohne jede weitere oder belanglose Bemerkung den MI-Katalog (auch nur 1 Seite) und stelle dies in das Netz - Verboten ! (hier triftt die obige "Einschränkung" bei dem ersten "+ oben" zu!

    - Kopiere ich die gleiche Seite jedoch in einen Diskussionsstreit um z.B. "Farben", ist dies erlaubt. Die Menge zwischen A+B-Teil muß aber angemessen sein.

    Du schreibst jetzt hier das Gegenteil (siehe oben), das es so nicht geht, nicht erlaubt ist.

    Es gibt genug Menschen, so auch ich, die kein großes Wissen mit Urheberrechte und Gesetzestexte haben. Wenn ich mir aber so das ganze Forum ansehe, wird doch schon nach eurer Meinung seit Jahren gegen solche Sachen verstoßen. Selbst ich habe heute ein kleiner Ausschnitt vom Michel gezeigt, um Preise und Michelnummern zu zeigen/diskutieren.

    Je mehr hier erklärt wird, desto unklarer wird es.

    Wir sind hier in einem Forum, wo es ab und an sehr wichtig ist, Bilder von Marken oder Ausschnitte aus Katalogen zu zeigen. Wenn das im eigentlichen Sinne verboten sein sollte, dann würde ich fürs Forum "gute Nacht" sagen.

    kartenhai , sorry, das ich dein Name hier erwähne, aber du passt sehr gut zum Thema. Ich bewundere immer die hunderte von schönen Markenbilder aus der ganzen Welt. Sollte das nicht erlaubt sein?

    Gruß, Klaus

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.816
    • 16. März 2021 um 16:58
    • #13

    @Heliklaus, nun das ist immer einfach. Wirklich. Ein Forenbetreiber stellt Regeln auf und alle halten sich daran. Das Kopieren aus einem Katalog mit Urheberrechtshinweis ist nicht zulässig. Es gibt genug Post von mir wo ich schreibe kann ein Bild senden und ein anderer postet in echt den Ausschnitt. Das Urheberrecht gilt 70 Jahre.

    labarnas

    PS es hilft nicht zu schreiben, da ist es so, es muss hier geregelt werden. Denn hier entsteht die Haftung nicht da.

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    Geschlecht
    Männlich
    • 16. März 2021 um 17:09
    • #14

    Hier noch die Seite des Bundesfinanz-Ministeriums über den urheberrechtlichen Schutz bei Briefmarken:

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Be…erhinweise.html

    Da kann man auch lesen:

    Zur Missbrauchsvermeidung muss das Postwertzeichen entweder verkleinert (< 90 %) oder vergrößert (> 125 %) abgebildet werden. 

    Gruß kartenhai

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.735
    • 16. März 2021 um 17:11
    • #15

    Ich halte mich absolut an Regeln. Wenn ich dagegen verstoße, oder verstoßen habe, dann werde ich natürlich versuchen, alles richtig zu machen.

    Das heisst aber auch für mich, das ich jetzt all meine Beiträge durchsuche und alle Bilder mit Katalogausschnitte lösche.

    Meine Gedanken gingen halt dahin, das, wenn viele ihre verbotenen Bilder und Ausschnitte jetzt nach und nach löschen, ein erheblicher Schaden im Forum entsteht, weil Beiträge keinen Zusammenhang mehr haben.

    Gruß, Klaus

  • wolleauslauf
    Gast
    • 16. März 2021 um 17:52
    • #16

    Hallo Forumsfreunde,

    nach meiner Information genügt ein eindeutiger Quellenhinweis auf die Abbildung:

    z.B. Quellenhinweis: Auszug aus Michel Deutschland Spezial 2018 vom Schwaneberger Verlag

    Lasse mich gerne eines besseren belehren !

    Gruß von

    Wolle

  • heckinio
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    8.517
    • 16. März 2021 um 17:59
    • #17

    Ich habe denn Eindruck, dass die Sache langsam aus dem Ruder läuft. Trotz vieler Ratschläge und Meinungen, die sich teilweise auch widersprechen, bin ich nicht schlauer geworden. Ich weiß immer noch nicht, warum ich mit dem Zeigen meiner Star Trek Briefmarken das Urheberrecht verletzt haben soll und wenn ja, dass das Laden auf einen externen Hoster daran etwas ändern sollte. Dies ist meiner letzter Kommentar zu diesem Thema.

    Gruß heckinio

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.684
    • 16. März 2021 um 18:01
    • #18

    Hallo Wolle und alle anderen,

    also bei den MICHEL-Katalogen wäre ich wirklich sehr vorsichtig. Siehe oben den Beitrag von labarnas. Die Kataloge sind urheberrechtlich geschützte Druckwerke und der Schwaneberger-Verlag behält sich im Impressum jedes Katalogs ausdrücklich das Recht vor, seine Werke selbst zu veröffentlichen (in jeder erdenklichen Form, also auch Auszüge im Internet).

    Soweit, so gut (oder schlecht).

    Warum allerdings die Star-Trek-Briefmarken oder irgendwelche anderen Briefmarken hier im Forum nicht mehr gezeigt werden sollen, ja sogar direkt rausgelöscht werden, erschließt sich mir überhaupt nicht. Die DBZ hat damit jedenfalls keinerlei Probleme:

    https://www.deutsche-briefmarken-zeitung.de/2020/11/13/une…iert-star-trek/

    Auch aus anderen Foren kenne ich solche Reglementierungen nicht. Übervorsicht? Vorauseilender Gehorsam? Wem gegenüber? So lange es keine Erklärung des Forumbetreibers gibt, bleibt hier nur Ratlosigkeit.... Sehr schade!

    Viele Grüße

    Christoph

  • uli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.812
    Geschlecht
    Männlich
    • 16. März 2021 um 18:14
    • #19
    Zitat von heckinio

    Ich weiß immer noch nicht, warum ich mit dem Zeigen meiner Star Trek Briefmarken das Urheberrecht verletzt haben soll und wenn, das Laden auf einen externen Hoster daran etwas ändern sollte.

    Das stimmt so auch nicht. Man kann ganz klar zwei Fälle unterscheiden:

    Wenn du hier ein geschütztes Bild zeigst, dann wird der Forumsbetreiber haftbar gemacht werden, weil er der Besitzer der Website ist. Ob das Bild hier hochgeladen wird oder von einem externen Hoster kommt, ist dabei egal; die Rechtsprechung unterscheidet da m.W. nicht (macht auch keinen Sinn).

    Auf der sicheren Seite ist ein Forumsbetreiber nur, wenn dieses Bild woanders gehostet und darauf verlinkt wird.

    Eine Quellenangabe kann in wenigen bestimmten Fällen genügen, aber bestimmt nicht immer, um ein geschütztes Bild ohne Risiko zeigen zu können. Welches Risiko die Hausherren zu tragen gewillt sind, müssen sie selbst entscheiden.

    Bei den Star Trek-Marken gehe ich sicher davon aus, dass es Urheber- bzw. Markenrechte auf die Bilder gibt, die auf den Marken sind, ähnlich wie bei den Loriot-Marken.

    Gruß

    Uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • Filli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.865
    • 16. März 2021 um 18:14
    • #20
    Zitat von wolleauslauf

    Hallo Forumsfreunde,

    nach meiner Information genügt ein eindeutiger Quellenhinweis auf die Abbildung:

    z.B. Quellenhinweis: Auszug aus Michel Deutschland Spezial 2018 vom Schwaneberger Verlag

    Lasse mich gerne eines besseren belehren !

    Gruß von

    Wolle

    Alles anzeigen

    @wolleauslauf

    Genau.

    labarnas

    Richtig ist, das der Forenbetreiber oder einer seiner "Erfüllungsgehilfen" (ADMIN, Moderatoren o.ä.) die "Nutzungsbedingungen" für das Forum festlegen können (nicht müssen). Sie können das sogar willkürlich im Nachhinein entscheiden. Ob dies aber sinnvoll im Sinne einer Forennutzung ist.......?

    Zum S-Verlag habe ich bereits geschrieben. Er hat nach vielen Jahren Rechtsstreit (Gründe s. o.) in letzter Instanz verloren. Aber natürlich kann er in seine Kataloge solche Vermerke aufnehmen (zur Abschreckung). Was wäre denn, wenn keiner mehr MI-Notierungen postet, sondern alles nach XY bestimmt und benannt würde?

    Es gibt hier keine fest geschriebenen - einsehbaren - Forenregeln. Deshalb entscheidet der Betreiber ggfls. im Einzelfall. Das ist seine Entscheidung, die auch die Akzeptanz/die Nutzung eines Forums beeinflußt.

    In einem älteren, anderem, Thema habe ich deshalb auf Hinweis hin gelöscht, obwohl die deutsche Übersetzung des Begleittextes zu dem US-Spezialschlüssels von mir stammt.

    Thema für mich erledigt.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

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