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Wie unterscheiden sich Geschäftspapiere von normalen Briefsendungen zonenübergreifend?

  • frimer14
  • 4. Dezember 2019 um 09:08
  • frimer14
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    24. August 1956 (69)
    • 4. Dezember 2019 um 09:08
    • #1

    Hallo Forumskollegen!

    Immer wieder gibt es Briefbelege, bei denen ich nicht genau beurteilen kann, ob es sich um Geschäftspapiere oder um normale Briefsendungen handelt. Natürlich könnte ich mich auf den Standpunkt stellen, wenn gemäß Geschäftspapieren frankiert ist, sind es auch welche. Aber diese Methode erscheint mir recht unscharf zu sein. Mir wäre eine genaue Definition lieber, denn die Bewertung dieser Belege weicht von denen der normalen Briefsendungen häufig erheblich ab und damit beeinflusst sie die Kauf- und Verkaufsentscheidung.

    Hier im Forum konnte ich keine Hinweise recherchieren. Auch mein Michel Briefe-Katalog hat diese Information noch nicht preisgegeben, soll heißen, ich habe darin noch keine Erklärung gefunden - es ist aber möglich, dass eine vorhanden sein könnte.

    Vielleicht gibt es hier im Forum Experten, die den Unterschied erklären und diesen möglichst mit Beispielbelegen dokumentiern können.

    Schon jetzt herzlichen Dank für jeden Hinweis.

    Gruß frimer14

  • linos203
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    • 4. Dezember 2019 um 11:34
    • #2

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftspapier

    Da du wahrscheinlich in den allermeisten Fällen den Inhalt nicht mehr hast, kannst du nur nach der Aufschrift "Geschäftspapiere" gehen. Das ist ähnlich wie bei Drucksache, du weißt auch heute nur das es sich um Drucksache handelt, wenn "Drucksache" draufsteht.

  • frimer14
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    • 4. Dezember 2019 um 12:20
    • #3

    linos203

    Danke für den Link. Ich werde zukünftig darauf achten, dass Belege, die ich erwerben möchte, diese Aufschrift auch tatsächlich aufweisen bzw. noch die versandten Dokumente beinhalten. Belege mit einer Aufschrift "Geschäftspapiere" habe ich bisher schon in seltenen Fällen gesehen, wenn ich aber die Beschreibung bei Wikipedia einschätzen sollte, müsste es deutlich mehr Belege mit der Aufschrift "Geschäftspapiere" geben. Ich werde meine Bestände diesbezüglich mal durchforsten.

    Ich hatte natürlich gehofft, dass Umschläge mit aufgedrucktem Logo oder Geschäftsadresse auch schon ein gewichtiges Indiz sind, denn was anderes als Geschäftspapiere sollten mit diesen Firmenbriefpapieren versandt werden.

    Gruß frimer14

  • am1937a
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    • 4. Dezember 2019 um 20:14
    • #4

    Hallo frimer14,

    was verstehst Du unter "Geschäftspapiere"?

    Kann das eine Rechnung sein, die von einer Firma an eine andere gesendet wird? Oder die Aufstellung der Produkte einer Firma, gesendet an eine Privatperson?

    B2B-Korrespondenz läßt sich m.E. an Hand der Adressen auf dem Beleg (wenn beide vorhanden sind!) wohl feststellen.

    Grüße

    Heinrich

  • frimer14
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    • 5. Dezember 2019 um 17:17
    • #5

    am1937a

    Ich versuche ein paar Beispiele zu liefern.

    Beispiel 1 ist ein geschäftlicher Ortsbrief innerhalb von Wiesbaden. Frankiert mit 2 x Mi 5 amerikanischer Druck und abgeschlagen am 19.9.1945. Obwohl Geschäftsbrief auf dem Umschlag steht, ist m.E. der Brief als Ortsbrief 21 - 250 g frankiert. Wenn er als "Geschäftspapiere bis 100 g" frankiert worden wäre, hätte wahrscheinlich 1 x Mi 5 ausgereicht.

    Beispiel 2 ist offensichtlich ein Geschäftsbrief von Prettin nach Leipzig. Frankiert ist der Brief mit einer Mi 130 (Westsachsen) und abgeschlagen am 19.2.1946 in Leipzig! Der Brief kann sowohl ein Ortsbrief sein als auch ein Geschäftsbrief bis 100 g. Bewertungsdifferenz 68,00 M€.

    Beispiel 3 ist ein geschäftlicher Ortsbrief innerhalb von Wiessbaden, frankiert mit 2 x Mi 3 amerikanischer Druck und abgeschlagen am 4.10.1945. Für diese Frankierung gibt es keinerlei sinnvolle Belegart im Michel Briefe-Katalog. Wahrscheinlich handelt es sich um einen überfrankierten Brief, der sowohl als Ortsbrief als auch als Geschäftsbrief interpretiert werden kann.


    Leider habe ich bisher kein Exemplar mit allen zutreffenden Merkmalen für "Geschäftspapiere" gefunden

    Bilder

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  • Kontrollratjunkie
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    • 5. Dezember 2019 um 23:21
    • #6

    Hallo frimer14,

    die drei Belege sind m.E. alles keine "Geschäftsbriefe", sondern normale Bedarfspost von Firmen. Geschäftsbriefe waren eine Art Drucksache und auch als Geschäftsbriefe freizumachen. Es galten von den Ort- und Fernbriefen abweichende Gebühren.

    Am Wochenende suche ich einmal welche heraus und werde die Stücke hier zeigen.

    Gruß
    KJ

  • Filli
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    • 6. Dezember 2019 um 14:27
    • #7

    Ich vermute einmal (nur meine - unverbindliche - Meinung):

    Ohne konkreten Inhalt wird es schwer werden, einen exakten Nachweis eines "Geschäftsbriefes" zu erbringen. Nur die Frankatur dürfte dazu - aus meiner Sicht - nicht ausreichend sein. Auch äußere Handstempel sagen eigentlich nichts über den verbindlichen Inhalt aus.

    Siehe:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C3%A4ftsbrief

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • BUND
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    • 7. Dezember 2019 um 15:09
    • #8

    Hallo frimer14,

    laut "Handbuch: Verwendung der Ausgaben der Alliierten Besetzung: Michel-Nr. 910 bis 970 (Handbuchteil 9.1 und 9.2)" der Arge Alliierter Kontrollrat 1946/1948 wurden alle Schriftstücke und Urkunden, die nicht den Charakter einer persönlichen Mitteilung zwischen Absender und Empfänger hatten, als Geschäftspapiere zugelassen. Nach Form und Beschaffenheit (unverschlossener Briefumschlag) unterlagen sie denselben Bestimmungen wie Drucksachen. Die Aufschrift musste die Bezeichnung "Geschäftspapiere" aufweisen.

    Nachfolgend noch ein Beispiel für die Versandart "Geschäftspapiere" aus meiner Sammlung:

    Viele Grüße

    BUND

    Meine Fehlliste (Stand: 17.03.2021)
    Meine Literaturliste (Stand: 12.10.2024)

  • Kontrollratjunkie
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    • 23. Dezember 2019 um 00:11
    • #9
    Zitat von Kontrollratjunkie

    Hallo frimer14,

    die drei Belege sind m.E. alles keine "Geschäftsbriefe", sondern normale Bedarfspost von Firmen. Geschäftsbriefe waren eine Art Drucksache und auch als Geschäftsbriefe freizumachen. Es galten von den Ort- und Fernbriefen abweichende Gebühren.

    Am Wochenende suche ich einmal welche heraus und werde die Stücke hier zeigen.

    Gruß
    KJ

    Hat leider etwas länger gedauert, die Vorweihnachtszeit verlangt einige Opfer....

    Hier der erste Beleg der Versendungsart "Geschäftspapiere":

    portorichtige Mehrfachfrankatur der zweiten Portoperiode ab 01.03.46 mit zwei Werten der Nr. 59 a "dunkelgelborange (Töne)", dabei der linke Wert mit Plattenfehler 59 IV "Schalltrichter des linken oberen Posthorns rechts gebrochen", gelaufen als Geschäftspapiere innerhalb von Reichenbach im Vogtland

    Diese Versendungsform ist seltener als eine normale Drucksache. Der Brief wäre als Ortsbrief auch nicht teurer gewesen, aber in der Versendungsform "Geschäftspapiere" konnten bis zu 100 g Inhalt zum Porto von 16 Rpf verschickt werden.

    Gruß

    KJ

  • Kontrollratjunkie
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    7.055
    • 23. Dezember 2019 um 00:13
    • #10

    Und noch eine weitere hübsche MeF:

    portorichtige Mehrfachfrankatur der ersten Portoperiode bis 28.02.46 mit zwei Werten der Nr. 53 a "dunkelgraublau", gelaufen am 19.11.1945 als Geschäftspapiere nach Glauchau in Sachsen

    Diese Versendungsform ist seltener als eine normale Drucksache. Der Brief wäre als Fernbrief mit 12 Rpf freizumachen gewesen und in der Versendungsform "Geschäftspapiere" konnten bis zu 100 g Inhalt zum Porto von 8 Rpf verschickt werden.

    Gruß
    KJ

  • Kontrollratjunkie
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    • 23. Dezember 2019 um 00:15
    • #11

    Und mit dieser EF soll es erst einmal genug sein:

    portorichtige Einzelfrankatur der ersten Portoperiode bis 28.02.46 mit einem Wert der Nr. 59 a "dunkelgelborange (Töne)", gelaufen als Geschäftspapiere von Meissen nach Leipzig

    Diese Versendungsform ist seltener als eine normale Drucksache. Der Brief wäre als Fernbrief mit 12 Rpf freizumachen gewesen und in der Versendungsform "Geschäftspapiere" konnten im Gegensatz zur Drucksache bis zu 100 g Inhalt zum Porto von 8 Rpf verschickt werden.

    Gruß
    KJ

  • frimer14
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    • 23. Dezember 2019 um 11:21
    • #12

    Kontrollratjunkie

    Hab Dank für das Zeigen dieser schönen Belege. Ich werde bei meinen weiteren Suchen vermehrt darauf achten.

    BUND

    Auch Dir herzlichen Dank für den gezeigten Beleg.

    Ein geruhsames Weihnachtsfest wünscht Euch frimer14

  • Schildescher
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    • 27. Februar 2020 um 19:11
    • #13

    Die Fragen sind bestimmt beantwortet, trotzdem möchte ich ebenfalls so einen gesuchten Brief noch mit anhängen.

    Im Ortstarif hätten die 8 Pf. für einen Brief bis 20 Gramm gereicht. Im Sondertarif der Geschäftspapiere reicht die Frankatur bis 100 Gramm.

    Schildescher

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    Ich mag Vollstempel (keine Versandstellenstempel) folgender Gebiete;

    Bund (bis zum Mauerfall)
    Berlin (u.a. Berliner Bauten , Mi.- Nr. 42- 60)
    DR /Dt. Kolonien / DSWA

    Keulen/ Cöln/ Coeln/ Köln bis 1940

    rote besondere AFS/PFS

  • Wolffi 28. August 2021 um 11:48

    Hat den Titel des Themas von „Wie unterscheiden sich Geschäftspapiere von normalen Briefsendungen?“ zu „Wie unterscheiden sich Geschäftspapiere von normalen Briefsendungen zonenübergreifend?“ geändert.

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