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Lieblingsbelege VGO/VGW

  • Josch
  • 13. Juni 2019 um 18:18
  • Josch
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    • 20. März 2020 um 17:08
    • #101

    Wer kann HELFEN - Auf einem Brief nach PAPUA/NEU-GUINEA - Drucksache/Einschreiben befindet sich unter anderen Stempeln auf der Rückseite, dieser Rechteckstempel.

    CARD ?????

    ????? 31/12/91.

    Nach dem Eingang Registrierungsstemel aus BOROKO vom 30.DEC 1991 eventuell die Weiterbehandlung vom 31.12.91 ???



    Registrierungsstempel für Einschreiben vom POST OFFICE in BOROKO vom 30 DEC 1991


  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
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    7.228
    • 20. März 2020 um 17:09
    • #102

    CARD ISSUED

    NOTICE

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • kartenhai
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    • 20. März 2020 um 17:31
    • #103

    Habe hier noch einen ähnlichen Einschreibebrief aus Sydney gefunden mit Inschrift auf dem Einschreibe-Zettel "MAIL EXCHANGE".

    Übersetzt heisst das: Postaustausch. Aber was das genau bedeutet, weiß ich auch nicht.

    Gruß kartenhai

  • kartenhai
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    • 20. März 2020 um 17:36
    • #104

    Hier noch ein Schreiben, bei dem es auch um Mail Exchange geht. Vielleicht kann jemand mit guten Englisch-Kenntnissen hier herausfinden, um was genau es bei diesem Postaustauch geht? Wohl um einen Austausch von Post mit fremden Ländern?

    https://books.google.de/books?id=QxJFA…xchange&f=false

    Gruß kartenhai

  • Josch
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    • 20. März 2020 um 17:58
    • #105

    Denke, das Einschreibebriefe oder auch andere Registierte Briefe aus dem Ausland im Haupt POST OFFICE Registriert werden mußten.

    Danke für die Prompte Unterstützung.

    Grüße Josch

  • Josch
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    13. Mai
    • 25. Juni 2020 um 17:12
    • #106

    Einer der höchsten Frankaturen mit 132, 00 DM der DDR Michel Nr.: 3351/ 3352 (2,00 + 5,00 DM Bauwerke und Denkmäler) - außer Ausland - DATA-Post (135,00 DM) - auf einem Postzustellungsauftrag (22 PZA je 6,00 DM) innerhalb von Suhl gelaufen.

  • labarnas
    Stamm Mitglied
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    • 6. August 2020 um 11:35
    • #107

    Denke mal, dass das hier gut dazugehört. Es gibt bei der Webseite von Dr. Ruscher, Verbandsprüfer BPP, eine Bitte um Mithilfe - News 2019 / IV.

    Zitiere mal den Anfang: "Vor einiger Zeit ist ein philatelistischer Bestand verkauft worden und vermutlich in Privathand gelangt. Dieser scheint sehr gut geeignet, philatelistische Produkte in großer Zahl zu produzieren, die es so nie zeitgerecht gegeben hat und somit Fälschungen sein könnten. Das Bildmaterial, welches in großer Zahl vorliegt, datiert vom Zeitraum des ehemaligen Verkehrsgebietes Ost (VGO). Hier sind es vor allem Belege mit Marken der DDR, die bis zum 31.12.1991 gültig waren (MiNr. 3344 bis 3365). "

    Es werden die Leser gebeten: "Belegmaterial der vorgestellten Formen und sonstige Belegarten und Belegformen mit Abbildung (jpg 600 dpi) und wo entdeckt dem Prüfbüro zu schicken."

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • jmh67
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    • 6. August 2020 um 14:32
    • #108

    Bei dem hochfrankierten Kuvert aus Suhl frage ich mich: Welches Postamt? Auch wenn die Stadt nicht groß ist, hatte sie deren mehrere, und wenigstens nach dem Verzeichnis von 1982 hatten sowohl Suhl 1 als auch Suhl 22 die PLZ 6000.

  • Josch
    aktives Mitglied
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    13. Mai
    • 6. August 2020 um 15:52
    • #109

    Hallo jmh67,

    Postamt 1.

    Grüße Josch

  • jmh67
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    • 7. August 2020 um 10:20
    • #110

    Ja, der Stempel ist von Suhl 1, aber in der Adresse steht nicht, an welches PA die Aufträge gingen. Wie wurden/werden Postzustellungsaufträge eigentlich eingeliefert, werden die am Schalter abgegeben (dann braucht's die Nummer ja nicht, wenn die Postler fragen: "Ist das für uns?") oder auch in den Briefkasten eingeworfen (wo sie nötig wäre)?

  • Josch
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    • 7. August 2020 um 11:33
    • #111

    Der Postzustellungsauftrags Brief ( bei mehrfachen PZA) wurde am Postamt geöffnet - dann wurden die einzelnen PZA dem jeweiligen Empfänger zugestellt.

    Grüße Josch

  • jmh67
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    • 8. August 2020 um 21:02
    • #112

    Klar wie Kloßbrühe, aber das war nicht die Frage. Wie kam der Umschlag mit den Aufträgen in das Postamt, das sie dann ausführte? Musste der an einem Postschalter eingeliefert werden (wenn ja, an dem des ausführenden Postamts oder an einem beliebigen?), oder haben die Angestellten vom Gericht den frankiert und in einen Briefkasten eingeworfen?

  • Josch
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    • 9. August 2020 um 13:02
    • #113

    Hallo jmh67,

    die PZA mußten als gewöhnliche Briefe am Schalter oder Briefkassten eingeliefert werden.

    Besondere Versendungsformen (z.B. Einschreiben etc) waren nicht zulässig.

    Die Auftragsgebühr (hier noch 6,00 DM per PZA) umfaßte die Beförderung eines PZA zum Zustellpostamt, die besondere Zustellung und die Rücksendung der PZU (Postzustellungsurkunde).

    Grüße Josch

  • harweg
    Stamm Mitglied
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    • 9. August 2020 um 21:49
    • #114
    Zitat von labarnas

    Denke mal, dass das hier gut dazugehört. Es gibt bei der Webseite von Dr. Ruscher, Verbandsprüfer BPP, eine Bitte um Mithilfe - News 2019 / IV.

    Zitiere mal den Anfang: "Vor einiger Zeit ist ein philatelistischer Bestand verkauft worden und vermutlich in Privathand gelangt. Dieser scheint sehr gut geeignet, philatelistische Produkte in großer Zahl zu produzieren, die es so nie zeitgerecht gegeben hat und somit Fälschungen sein könnten. Das Bildmaterial, welches in großer Zahl vorliegt, datiert vom Zeitraum des ehemaligen Verkehrsgebietes Ost (VGO). Hier sind es vor allem Belege mit Marken der DDR, die bis zum 31.12.1991 gültig waren (MiNr. 3344 bis 3365). "

    Es werden die Leser gebeten: "Belegmaterial der vorgestellten Formen und sonstige Belegarten und Belegformen mit Abbildung (jpg 600 dpi) und wo entdeckt dem Prüfbüro zu schicken."

    Auch ich habe den Eindruck, dass es sich hier um Fälschungen handeln könnte....

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

  • jmh67
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    • 10. August 2020 um 08:41
    • #115
    Zitat von Josch

    ... die PZA mußten als gewöhnliche Briefe am Schalter oder Briefkasten eingeliefert werden. ...

    Danke, da ging also beides. Nun gut, 6000 Suhl 22 war wohl 6000 Suhl 1 nachgeordnet, da nehme ich mal an, dass Suhl 1 sich quasi automatisch um solche "größeren Geschäfte" gekümmert hat. Aber eigentlich hätte bei gleichen PLZ trotzdem die Postamtsnummer in der Adresse stehen müssen.

  • Josch
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    13. Mai
    • 10. August 2020 um 10:28
    • #116

    Im VGW wurde das eher gemacht wie im VGO. Die Vorschriften waren ja nicht allen bekannt im VGO.

    Beispiel anbei. Grüße Josch

  • rumburak
    aktives Mitglied
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    • 11. August 2020 um 09:49
    • #117

    Hallo,

    die Adressangabe „Postamt / Suhl / 6000“ auf dem Postzustellungsauftrag an das PA 1 aus #106 ist korrekt, wie der Auszug aus dem Ortsverzeichnis von 1991 zeigt. Suhl 22 (OT Mäbendorf) ist 1991 und 1984 übrigens eine PSt.

    Noch 1978 hat ganz Suhl die PLZ 6000 und die Angabe wäre so wie auf dem Postzustellungsauftrag falsch gewesen. Irgendwann danach hat man aber hier die PLZ-Grundsätze für Großstädte eingeführt. Die PA-Nummer ist damit Teil der PLZ. Aber merkwürdigerweise hat man die 6000 für das PA 1 beibehalten. Interessant wäre nun, wann das genau geschehen ist und warum, denn Suhl war bei Weitem keine Großstadt. Zumindest im ersten „Straßenverzeichnis der DDR“ von 1983 ist Suhl schon mit dem neuen System (nur neben wirklichen Großstädten) zu finden. Stempel von 6012 SUHL 22 (dieser trägt als Stempel einer PSt. innerorts damals die PLZ des übergeordneten PA) und 6017 Suhl 17 aus dem Jahr 1982 finden sich auf StampsX. Also muss zwischen 1978 und 1982 das System geändert worden sein.

    Interessant ist dabei nebenbei, dass bei der wirklichen Großstadt Potsdam diese PLZ-Grundsätze erst 1987 eingeführt wurden.

    Viele Grüße

    6 Mal editiert, zuletzt von rumburak (11. August 2020 um 15:21)

  • jmh67
    Stamm Mitglied
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    • 12. August 2020 um 11:48
    • #118

    Rumburak, danke für die Liste. Was lehrt uns das? Selbst Postleitzahlen waren nicht "in Stein gemeißelt". Immerhin war Suhl ja Bezirksstadt, also nicht ganz unbedeutend, und man hatte viele umliegende Orte eingemeindet, so dass gewisse Änderungen unvermeidlich waren. Wenigstens folgte man dem üblichen System. Warum hat man bloß damals Potsdam (und auch Schwerin) diese hohen Postamtsnummern von 60 (50) bis 99 "übergeholfen"? Aber das gehört wohl nicht mehr hierher.

  • rumburak
    aktives Mitglied
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    165
    • 13. August 2020 um 10:56
    • #119

    Hallo,

    ich will auch wenn es OT ist auf die Frage zu den hohen PA-Nummern von Potsdam und Schwerin eingehen. Ich hoffe Josch ist nicht allzu böse, dass das hier im Thread passiert.

    Bei der Vergabe der PLZ 1964 im Bereich Schwerin war man zu wenig vorausschauend. Schwerin bekam die PLZ 27(00) und die nächsten Leitbereiche waren 272 Sternberg und 273 Gadebusch. Als man nun die Großstadt-Grundsätze einführen wollte, hätte man nur den PLZ-Bereich 2700-2719 für die Stadt verfügbar gehabt, das war einfach zu wenig. So nutzte man den noch freien Bereich 2750-2799. Da nach diesen Großstadt-Grundsätzen die Amtsnummer Teil der PLZ ist, gibt anders herum die PLZ auch die Amtsnummer vor. Daher hat das HPA mit der neuen PLZ 2750 die Amtsnummer 50 erhalten. Diese hohen Nummern finden sich noch heute als Relikt der Umstellung in Schwerin.

    Aus ähnlichen Gründen ist man in Potsdam so verfahren. In Zwickau gab es mit Einführung der Großstadt-Grundsätze ebenfalls hohe Amtsnummern, ich kann dahinter den Grund aber nicht erkennen.

    Übrigens wurde nicht überall dieses System genutzt. In Rostock hat man von Anfang an die PLZ in Zustellbereiche gegliedert und die Großstadt-Grundsätze nie eingeführt. Evtl. hat man vermutet, dass der verfügbare Zahlenbereich zu klein ist. Und so musste in Rostock immer die Amtsnummer mit in die Adresse. Man ist dabei aber wohl nicht schlecht gefahren, denn auch in Erfurt, wo man schon seit 1964 Großstadt-Grundsätze nutzte, hat man später zusätzlich Zustellbereiche in die PLZ mit aufgenommen.

    Insgesamt zeigt sich aber an diesen Grundsätzen und anderen zusätzlichen Möglichkeiten bei der DDR-PLZ schon (im Gegensatz zur West-PLZ), dass ein vierstelliges System schnell durch den z. T. begrenzten Zahlenbereich an seine Grenzen geraten kann. Da ist es nur klar, dass man nach der Wende auf ein fünfstelliges System gesetzt hat.

    Viele Grüße

  • Josch
    aktives Mitglied
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    13. Mai
    • 13. August 2020 um 16:13
    • #120

    Hallo rumburak,

    kein Problem - aber Super Deine Erklärungen - wieder was dazu gelernt.

    Grüße Josch

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