ZitatOriginal von Fossiliensammler
der Punkt ist, dass Du unabhängig vom Wert für jedes Kulturgut Unterlagen haben musst, mit denen Du die Legalität beweisen kannst. Kannst Du das nicht, kann eine Sicherstellung erfolgen.
Du sagst es! Jedes Kulturgut, das als schützenswürdig gilt und da nutzt dir deine fingierte Rechnung über einen Minimalbetrag auch nichts, du kannst diese Schutzklausel nicht unterlaufen!
Und das genau ist gut und richtig!