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Petition gegen das Ende des Sammelns...

  • Bahjo
  • 22. Juli 2015 um 16:08
  • Bahjo
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    • 22. Juli 2015 um 16:08
    • #1

    Liebe Freunde und Sammler,

    wie Ihr bestimmt schon über die Tagesmedien erfahren habt, bereitet die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, eine Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vor. Dieser Gesetzesentwurf ist einerseits wegen seines Inhalts, aber insbesondere auch wegen der undurchsichtigen Art, wie sich der Gesetzfindungsprozess gestaltet, äußerst umstritten. X(

    Von Anfang an wurden die Interessenvertreter des Handels und der Sammler systematisch von den Vorbereitungen des neuen Gesetzesentwurfs ausgeschlossen. So mussten Vertreter des Handels ihre Teilnahme an der vorbereitenden Konferenz im Auswärtigen Amt im Dezember 2014 erst mittels eines Schreibens an den Minister des Äußeren durchsetzen. Ferner liegt nach drei Monaten das Protokoll der mündlichen Anhörung vom 22. April 2015 zum neuen Gesetzesentwurf, bei dem der Handel sich sehr kritisch dazu äußerte, immer noch nicht vor, so dass die Minister, die am 26. August über den Entwurf abstimmen werden, keinen Anhaltspunkt haben, wie die Vertreter des Handels zu diesem Gesetzesentwurf stehen. In den Medien beschwichtigt Frau Grütters, der Referentenentwurf würde entschärft - bis zum heutigen Tag wird der 150 Seiten umfassende Gesetzesentwurf nicht veröffentlicht. ?(

    Sammler und Händler sollten dringend ein sichtbares Zeichen setzen, dass die Hunderttausenden von Sammlerinnen und Sammler in diesem Land kein Kulturgutschutzgesetz wollen, in welchem die bürokratischen Sorgfaltspflichten so unerfüllbar gemacht werden, dass jedes Sammeln unmöglich wird bzw. der Sammler pauschal kriminalisiert wird. Betroffen sind nicht nur (wie in der Presse geschildert) Inhaber und Händler von Gemälden und Artefakten, sondern alle Besitzer von historischen Sammelobjekten wie z.B. Bücher, Briefmarken, Möbel, Skulpturen, Keramik, Münzen oder auch Oldtimer.

    Durch die im Gesetzesentwurf festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat. Außerdem soll der Handel gezwungen werden, auf eine unbegründete Behördenanfrage die Namen der Verkäufer und Käufer eines Objektes sowie die hierfür gezahlten Preise mitzuteilen.

    Sammeln ist ein wichtiges Stück der Kultur dieses Landes! Die Bestände der öffentlichen Sammlungen gehen oftmals auf private Sammeltätigkeit zurück und haben ihren Umfang erst durch die Geschenke und Stiftungen privater Sammler erreicht. Ihnen als Sammler pauschal verantwortungsloses Handeln zu unterstellen und Sie unter Generalverdacht der Hehlerei zu stellen, klingt schockierend. Die durch dieses Gesetz geplante Missachtung des Privateigentums, das mögliche Eindringen in private Wohnungen sowie die rückwirkende Umkehr der Beweislast ist nicht mit den freiheitlichen Traditionen unseres Landes in Einklang zu bringen.
    Ich unterstützen daher folgende Online-Petition und möchten Euch bitten, sich die Zeit zu nehmen, diese namentlich oder anonym zu unterzeichnen.


    Ich danke euch für eure Aufmerksamkeit und Unterstützung. Bitte den Link auch gerne weiter teilen.

    Viele Grüße

    Bahjo

  • sammelseppl
    neues Mitglied
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    24
    • 22. Juli 2015 um 16:29
    • #2

    Hallo Bahjo,

    ein intressanter Artikel, nur....es wird viel geschrieben, nachgedacht, verworfen, wieder aufgewärmt und vergessen.

    Warten wir mal ab, Gut DING BRAUCHT SEINE ZEIT, oder auch nicht.

    Herzlichst sammelseppl

  • linos203
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    • 22. Juli 2015 um 17:27
    • #3
    Zitat

    Original von Bahjo... mit einem Wert von über 2.500 Euro ...

    ... wohlgemerkt nicht Micheleuro! Sondern wirklicher Handelswert... nur welche Marke hat das noch, es gibt Sie, sie sind aber wirklich rar und befinden sich nicht in meinen Händen.

  • kartenhai
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    • 22. Juli 2015 um 17:35
    • #4

    In einem Artikel der WELT über dieses Thema steht unter anderem:

    Silber- und Goldschmiedearbeiten stehen in der Liste, aber kein Schmuck aus Platin. Für Briefmarken gilt gar kein Schutz ... ?(


    Gruß kartenhai

  • uli
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    • 23. Juli 2015 um 11:14
    • #5
    Zitat

    Betroffen sind nicht nur (wie in der Presse geschildert) Inhaber und Händler von Gemälden und Artefakten, sondern alle Besitzer von historischen Sammelobjekten wie z.B. Bücher, Briefmarken, Möbel, Skulpturen, Keramik, Münzen oder auch Oldtimer.


    Nö! Die Aufzählung ist schlichtweg falsch. Uns Briefmarkensammler wird das nicht treffen, da Briefmarken nicht als schützenswertes Gut angesehen werden. Wäre es doch so, so wäre "nur" der Verkauf von Marken ins Ausland zu einem Preis von über 2500 Euro genehmigungspflichtig. Ob eine Sammlung als ein Gut angesehen werden kann oder ob sie aus vielen (teilw. auch nicht) schützenswerten Gütern besteht, ist mir unklar.

    Ich persönlich halte den Erhalt unseres Kulturguts für wichtiger als der Schutz des Privateigentums. Wenn überhaupt, dann halte ich nur wenige deutsche Briefmarken für schützenswert.

    Gruß
    Uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • antoninus1
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    • 27. Juli 2015 um 21:14
    • #6

    Hallo zusammen,

    ich habe mich neu im Forum angemeldet, obwohl ich seit längerem nur noch sporadisch Briefmarken sammle (Bayern) und die Münzen mein Hauptgebiet sind.

    Bitte nehmt die Gefahr durch das geplante Gesetz ernst. Es trifft wirklich alle Sammler von Sachen, die als Kulturgut durch das Gesetz definiert werden.

    Kulturgut ist im geplanten Gesetz so definiert:

    Abschnitt 2.1.9 „Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheiten aus Geschichte, Wissenschaft und Kunst, insbesondere aus Naturgeschichte, Paläontologie, Ur- und Frühgeschichte, Archäologie, Ethnologie, Musik, Literatur, Numismatik oder anderen Bereichen des kulturellen Erbes.

    Die überwiegende Mehrheit der Händler und Sammler, die sich bis jetzt mit dem Entwurf beschäftigt haben, hat keinen Zweifel daran, dass unter diese schön weit gefasste Definition auch Briefmarken fallen. Entweder man sieht sie analog zu den Münzen oder niemand zweifelt an, dass alte Briefmarken zu unserem kulturellen Erbe gehören. Und auch wenn einzelne Marken selten über 2500 € kosten, so kann es doch eine Sachgesamtheit = Sammlung sein.
    Nach diesem Gesetz kann eine schöne Briefesammlung oder Vorphilateliesammlung als nationales Kulturgut deklariert werden. Und das heißt nicht nur, dass eine eventuelle Ausfuhr genehmigt werden müsste oder untersagt werden dürfte, sondern dass prinzipiell beim Inverkehrbringen (auch innerhalb Deutschlands) erhöhte Anforderungen an die Sorgfaltspflicht gestellt werden, die gar nicht erfüllt werden können.

    Lest bitte mal die Diskussion im Numismatikforum und auch die Beiträge auf der Seite der Petition.

    Ihr könnt sicher gerne die Initiatorin Ursula Kampmann anschreiben (also vielleicht einer von euch mit Hinweis auf dieses Forum) und konkret fragen, wie sie die Bedeutung des Gesetzes für die Briefmarkensammler sieht. Frau Kampmann ist in der Numismatik sehr bekannt und hat als Wissenschaftlerin, Händlerin und Publizistin gearbeitet und daher Kontakt zu allen mit dem Sammeln und Forschen/Bewahren beschäftigten Bereichen.

    Sprecht auch mal die großem Briefmarkenversteigerer- und händler an, wie sie die Sache sehen.
    Aber eigentlich ist das klar, denn der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels hat die Petition bereits unterschrieben!!!
    (In der Unterschriftenliste unter Köln zu finden)

    Und auch, wenn ihr nicht persönlich betroffen seid, dann bitte zeigt euch solidarisch mit betroffenen Sammlern und unterstützt die Petition.

    Gruß,
    antoninus1

    Einmal editiert, zuletzt von antoninus1 (27. Juli 2015 um 21:49)

  • Bahjo
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    • 30. Juli 2015 um 21:23
    • #7

    Vielen Dank Antonuis1 !!!

    Solidarität ist hier ein gutes Stichwort. Man sollte auch mal über den Tellerrand hinausschauen.

    Viele Grüße

    Bahjo

    Einmal editiert, zuletzt von Bahjo (30. Juli 2015 um 21:24)

  • KuK
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    • 3. August 2015 um 15:27
    • #8

    Ich habe mich nun auch mal in diesem Forum ob dse Themas angemeldet!

    Es entspricht schlicht NICHT den Tatsachen daß Briefmarken generell nicht betroffen sind.

    In unterschiedlichen Entwürfen ist teils von einer 100 Jahres und teils gar von einer 70 Jahres Grenze die Rede.Und dies völlig unabhäng von der Art des Objekts!

    In der praktischen Umsetzung wird das natürlich weniger die Standartgermanias treffen und selbst bessere Brustschildwerte dürften nur theortisch betroffen sein.

    Persönlich sammele ich eigentlich weniger Marken als vielmehr Stempel und Belege.

    Und bei letzterem ist die Wahrscheinlichkeit leider bereits recht groß daß sie Irgendjemand rasch zum "nationalen Kulturgut" erklärt.

    Gewiß,selbst ein Beleg aus 1855 welcher von Lieschen Müller an Karl Schmidt verschickt wurde dürfte in der Praxis noch recht sicher sein.
    Wirklich interessante Belege von Personen der jeweiligen Zeitgeschichte jedoch können bei "Bedarf" dann auch mal ganz schnell und ersatzlos staatliches Kulturgut werden.

    Hier wird eine Tür aufgestoßen die schlicht und ergreifend die Liberalität der alten BRD massiv weiter einschränkt und welche schlußendlich eher zu Kulturflucht und Desinteresse an Kultur führen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von KuK (3. August 2015 um 15:58)

  • kartenhai
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    • 4. August 2015 um 08:14
    • #9

    Hier ist ein aktueller Fall, es geht aber nicht um Briefmarken, sondern um einen Goldpokal im Wert von ca. 10 Mio. Euro, der von seinem Eigentümer nach Großbritannien zur Versteigerung gebracht wurde und vermutlich in den USA landen wird:


    Dabei handelt es sich um richtiges nationales Kulturgut, das aber einmalig ist, Briefmarken haben dagegen alle eine kleinere oder größere Auflage, und wenn wirklich einmal ein paar teure ins Ausland verkauft werden, sind immer noch genügend andere davon im Lande vorhanden. Ob man das Gesetz aber vielleicht für seltene Sammler-Unikate, die es nur einmal gibt, anwenden sollte, ist die Frage?

    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (4. August 2015 um 08:15)

  • trainfan
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    • 4. August 2015 um 10:01
    • #10

    Versteh ich das jetzt richtig? DasGesetz welches Objekte ab 2500€ schützt ist nich mal Ratifiziert aber es wird schon Sturm gelaufen ohne dessen endgültige Fassung zu kennen? Wozu gibt es eigentlich Institute wie die abstrakte Normenkontrolle wenn bereits im Vorfeld so ein Buhei gemacht wird der im Endeffekt nur einen Bruchteil betrifft. Desweiteren ist eine Erhöhte Sorgfalt beim Verkauf von Briefmarken begrüßenswert.

  • KuK
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    • 4. August 2015 um 10:06
    • #11

    Der Sprecher verwechselt hier offensichtlich Ursache und Wirkung.Der Pokal wurde gerade wegen der drohenden neuen Gesetzeslage ins Ausland gebracht.

    Ich selbst sammele:

    Münzen des gallischen Sonderreichs.

    Gerade die "barbarisierten" also in kleinen lokalen Werkstätten hergestellten Stücke sind durch die Bank Unikate.Alleine schon duch die Verwendung individueller Schrötlinge.
    Der Marktwert solcher Winzlinge liegt meist irgendwo zwischen 5 und 10€.

    Bis auf einige wenige Stücke dürften die somit aber durchgehend unter die "100€" Grenze fallen.(Frage: Wachsen diese Wertgrenzen eigentlich im Laufe der Zeit mit der Inflation mit??)

    Altdeutsche Münzen:
    Hier bin ich am unsichersten wie die Damen und Herren das handhaben wollen.Durch manche Debatten geistert gerne auch die Zeitgrenze von 1648.Diese ginge mitten durch die Sammlung.

    Vorphila und Philabelege einiger KuK Regionen bis 1867.
    Einzelmarken dürften nur sehr theoretisch unter diese Regelung fallen.Ebenso Belege ohne weiteren historischen Kontext.
    Sobald der Beleg aber in die Nähe historischer Persönlichkeiten rückt bin ich mir schon sehr unsicher.

    Jedenfalls hat das "Gesetz" bereits vor seinem Inkrafttreten massiven Schaden angerichtet.Sowohl was das gegenseitige Vertrauen angeht als auch was den Verbleib von Kultutrgut in Deutschland betrifft.

    Je eher das in dieser Form gestoppt wird desto besser.

  • trainfan
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    • 4. August 2015 um 10:59
    • #12

    Ich finde es ganz lustig wie Bahjo hier Argumentiert. Wenn das neue Gesetz also diese Grundrechre verletzt ist es nich Verfassungsgemäß. Somit sollte man den Gesetzgebungsprozess einfach abwarten es in Kraft treten lassen und dann eine Verfassungsbeschwerde einlegen statt Panikhaft openpetition.org seine Daten zu überlassen. Das ganze kommt Momentan mehr wie der böse Staat will uns seine Diktatur aufzwingen rüber.

  • KuK
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    • 4. August 2015 um 11:12
    • #13

    Durchaus nicht ausgeschlossen daß das Verfassungsgericht das Gesetz HINTERHER wieder kippt.

    Bis dahin ist der seriöse Handel zusammengebrochen,Fachverlage können schließen und etliche Privatsammlungen sind bereits in Staatshand.

    Wer schon mal bei ebay/delcampe gekauft/verkauft hat,in einem Sammlerforum aktiv ist,online bei einem Händler gekauft hat etc. etc. hat seine Daten potentiell ohnehin im Netz.Sie ausgerechnet hier nun schützenzu wollen ist nicht wirklich nachvollziehbar.Wer sie nicht öffentlich einsehbar haben mag unterschreibt eben anonym.

    So gaaanz weit weg ist das mit dem "Aufzwingen" auch nicht trainfan.Ich beschäftige mich seit nunmehr sieben Jahren mit der Problematik und habe etliche der Protagonisten kenngelernt.

  • trainfan
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    • 4. August 2015 um 12:01
    • #14

    Ähm wir leben in einem Rechtsstaat? Also sollte man die Marke auf dem Brief lassen bevor man auf den Pöhsen Staat schimpft und alles Schwarz malt. Das nimmt schon Züge von Verschwörungstheorien an.

    Ist nur meine Meinung

  • Vichy
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    • 4. August 2015 um 12:10
    • #15

    Hallo,

    sehr viel schlimmer würde ich die mehr oder weniger geplante Aufhebung/Änderung der Panoramafreiheit empfinden.

    Gruß Vichy

    PS: ich besitze zum Glück keine wertvollen Briefmarken.... 8-)

    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • KuK
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    • 4. August 2015 um 12:18
    • #16

    Bislang hat der Rechtsstaat- zumindest im Nachhinein- in dieser Angelegenheit ja auch immer funktioniert.

    Das war ja der Grund weshalb bestimmte Protagonisten nun den langen Weg gegangen sind und über die Politik die Rechtslage ändern wollen.

    Was die Sache mit dem Rechtsstaat und den "Verschwörungstheorien" angeht:

    Wachsam bleiben darf man aber schon noch ohne sich gleich als VTler abgestempelt zu sehen.

    Und wenn Du mich schon abstempeln willst darf ich mir dann einen hübschen Zierstempel (nach Müller) heraussuchen? :D

  • trainfan
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    • 4. August 2015 um 13:01
    • #17

    Bei mir gibts nur Briefezentrum ;)

    Ich will dich garnicht abstempeln nur ist in letzer.Zeit immer das gleiche Phänomen zu sehn. Die Suppe wird heißergekocht als gegessen. Wie gesagt istes schwierig den Adressatenkreis auf uns "Hobbysammler" auszuweiten weil Marken 7ber 2,5k Handelswert sind an wenigen Fingern abzählbar. Wie siehts bei Münzen aus?

    Die Idee der Sorgfaltspflicht wäre im niedrigeren Bereich nicht schlecht siehe Thread "Raritäten"

    Solang wir an den Prinzipien descRechtsstaats festhalten wird keiner mit Raubrittermethoden enteignet.

    Einmal editiert, zuletzt von trainfan (4. August 2015 um 13:02)

  • kartenhai
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    • 4. August 2015 um 13:06
    • #18

    In England ist das so geregelt, daß für Briefmarken und Gegenstände aus dem persönlichen Besitz des Ausführenden keine Ausfuhrgenehmigung gebraucht wird:

    Die Ausfuhr von Kulturgut aus dem Vereinigten Königreich, sei es vorübergehend oder dauerhaft, bedarf der Ausfuhrgenehmigung, sofern das betreffende Kulturgut gewisse Kriterien erfüllt. Eine Ausfuhrgenehmigung ist für Kulturgut erforderlich, das älter als 50 Jahre ist und für das keine Ausnahme besteht (Briefmarken, Gegenstände aus dem persönlichen Besitz des Ausführenden).


    (auf Seite 100 unter 2 a !)

    Ich nehme mal an, daß die Deutschen es auch so ähnlich bei dem endgültigen Gesetz als Ausnahme ansehen werden.

    Gruß kartenhai

    2 Mal editiert, zuletzt von kartenhai (4. August 2015 um 13:07)

  • KuK
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    • 4. August 2015 um 13:54
    • #19
    Zitat

    Die Suppe wird heißergekocht als gegessen. Wie gesagt istes schwierig den Adressatenkreis auf uns "Hobbysammler" auszuweiten weil Marken 7ber 2,5k Handelswert sind an wenigen Fingern abzählbar. Wie siehts bei Münzen aus?

    Das Süppchen wird gewiß erwas erkalten bevor es ausgelöffelt werden muß.Deshalb schrieb ich ja daß es eine Standartgermania oder Brustschilde oder selbst die meisten Belege in der Praxis wohl nicht treffen wird.

    Von den 2,5k Handelswert darfst Du Dich aber getrost verabschieden sobald es um "archäologisches" Gut geht.
    Das widerum wird keineswegs ausschließlich über den Umstand definiert daß es mal eine Zeitspanne X im Boden lag,sondern es reicht nach dem derzeit wohl gültigem Entwurf wenn das Objekt 100 Jahre alt ist.
    Dann wäre bereits ein Handelswert von 100€ ausreichend.....
    Übrigens ist sogar eine Zeitgrenze von lediglich 70 Jahren in der Debatte!

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 4. August 2015 um 14:48
    • #20

    Hier noch eine Stellungsnahme der DNG (Deutsche Numismatische Gesellschaft) zu den Münzen:


    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (4. August 2015 um 14:49)

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