Liebe Freunde und Sammler,
wie Ihr bestimmt schon über die Tagesmedien erfahren habt, bereitet die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, eine Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vor. Dieser Gesetzesentwurf ist einerseits wegen seines Inhalts, aber insbesondere auch wegen der undurchsichtigen Art, wie sich der Gesetzfindungsprozess gestaltet, äußerst umstritten.
Von Anfang an wurden die Interessenvertreter des Handels und der Sammler systematisch von den Vorbereitungen des neuen Gesetzesentwurfs ausgeschlossen. So mussten Vertreter des Handels ihre Teilnahme an der vorbereitenden Konferenz im Auswärtigen Amt im Dezember 2014 erst mittels eines Schreibens an den Minister des Äußeren durchsetzen. Ferner liegt nach drei Monaten das Protokoll der mündlichen Anhörung vom 22. April 2015 zum neuen Gesetzesentwurf, bei dem der Handel sich sehr kritisch dazu äußerte, immer noch nicht vor, so dass die Minister, die am 26. August über den Entwurf abstimmen werden, keinen Anhaltspunkt haben, wie die Vertreter des Handels zu diesem Gesetzesentwurf stehen. In den Medien beschwichtigt Frau Grütters, der Referentenentwurf würde entschärft - bis zum heutigen Tag wird der 150 Seiten umfassende Gesetzesentwurf nicht veröffentlicht.
Sammler und Händler sollten dringend ein sichtbares Zeichen setzen, dass die Hunderttausenden von Sammlerinnen und Sammler in diesem Land kein Kulturgutschutzgesetz wollen, in welchem die bürokratischen Sorgfaltspflichten so unerfüllbar gemacht werden, dass jedes Sammeln unmöglich wird bzw. der Sammler pauschal kriminalisiert wird. Betroffen sind nicht nur (wie in der Presse geschildert) Inhaber und Händler von Gemälden und Artefakten, sondern alle Besitzer von historischen Sammelobjekten wie z.B. Bücher, Briefmarken, Möbel, Skulpturen, Keramik, Münzen oder auch Oldtimer.
Durch die im Gesetzesentwurf festgelegte Umkehr der Beweislast muss in Zukunft bei einem Streitfall der Besitzer für ein Kulturgut mit einem Wert von über 2.500 Euro nachweisen können, wo sich ein fragliches Stück die letzten 20 Jahre befunden hat. Außerdem soll der Handel gezwungen werden, auf eine unbegründete Behördenanfrage die Namen der Verkäufer und Käufer eines Objektes sowie die hierfür gezahlten Preise mitzuteilen.
Sammeln ist ein wichtiges Stück der Kultur dieses Landes! Die Bestände der öffentlichen Sammlungen gehen oftmals auf private Sammeltätigkeit zurück und haben ihren Umfang erst durch die Geschenke und Stiftungen privater Sammler erreicht. Ihnen als Sammler pauschal verantwortungsloses Handeln zu unterstellen und Sie unter Generalverdacht der Hehlerei zu stellen, klingt schockierend. Die durch dieses Gesetz geplante Missachtung des Privateigentums, das mögliche Eindringen in private Wohnungen sowie die rückwirkende Umkehr der Beweislast ist nicht mit den freiheitlichen Traditionen unseres Landes in Einklang zu bringen.
Ich unterstützen daher folgende Online-Petition und möchten Euch bitten, sich die Zeit zu nehmen, diese namentlich oder anonym zu unterzeichnen.
Ich danke euch für eure Aufmerksamkeit und Unterstützung. Bitte den Link auch gerne weiter teilen.
Viele Grüße
Bahjo