Ich hätte mal Eure Meinung zu einem abgelaufenem Angebot.
XXX
Ich wurde zwar überboten, frage mich jedoch hat der Käufer das Angebot richtig gelesen oder aber ist eine derartige Aufmachung des Angebotes irreführend ?
Edit: Link entfernt . Vichy
Ich hätte mal Eure Meinung zu einem abgelaufenem Angebot.
XXX
Ich wurde zwar überboten, frage mich jedoch hat der Käufer das Angebot richtig gelesen oder aber ist eine derartige Aufmachung des Angebotes irreführend ?
Edit: Link entfernt . Vichy
Hallo Portosparer,
die Aufmachung dieses Angebots ist absichtlich irreführend!
Der Anbieter nutzt ganz bewußt ein Archivbild von einem Zehnerbogen, das nicht mit seinem Angebot eines Zusammendrucks daraus übereinstimmt.
In seinen anderen Angeboten arbeitet er übrigens flächendeckend mit selbst hergestellten Bildern!
Da fragt man sich doch, warum er das ausgerechnet bei diesem Angebot nicht getan hat.
Aber vielleicht hat er ja noch weitere solche Zusammendrucke anzubieten.
Sofern er das tut, dann sollten wir ihm diese Frage zu seinem dann aktuellen Angebot mal stellen!
Liebe Grüße
mx5schmidt
Die Abbildung ist schon irreführend, jemand, der kein Deutsch kann, meint natürlich, der komplette Kleinbogen wird geliefert. Hier sollte nur der ZD gezeigt werden, der auch geliefert wird.
Gruß kartenhai
Die Abbildung zeigt nicht den Gegenstand des Kaufvertrages. Darauf wird aber mindestens zweimal im Text hingewiesen. Dies ist übliche Verkaufstaktik (siehe Prospekte von Supermärkten oder Autohäusern).
Ich meine, auch der KÄUFER hat die Pflicht sich zu informieren, was er kauft. Und dies kann er bei diesem Angebot sehr leicht.
Viele Grüße
Marko
So wie Briefmarkentor sehe ich die Sache auch, heutzutage übliche Verkaufsstrategie.
In einem Möbelhaus interessierte mich neulich ein schöner Sessel, der sich mittels Fernbedienung in vielen verschiedene Stellungen bringen ließ. Kostenpunkt lt. Preisschild 990,-€. Als ich den Verkäufer ansprach, wurde mir erklärt, dass die 2 integrierten Motoren noch nicht im Preis enthalten waren und der Endpreis über 2000,-€ betrug.
Das Angebot (ich halte es für gewerblich, siehe Versandpauschale von 30 ct/weiteren Artikel sowie die 800 Bewertungen innerhalb der letzten 12 Monate) ist in meinen Augen absolut unseriös!
Es steht auf einer Stufe mit "Beispielbildern", in denen ungestempelte Marken gezeigt, gestempelte aber verkauft werden.
Ein anderes Beispiel bei diesem VK: Block 75 (Affiliate-Link)
Beschreibung im Titel: “Siehe Foto " What you see is what you get "”
im Text: "Bild ist Muster"
Gruß Rainer
ZitatOriginal von Briefmarkentor
Die Abbildung zeigt nicht den Gegenstand des Kaufvertrages. Darauf wird aber mindestens zweimal im Text hingewiesen. Dies ist übliche Verkaufstaktik (siehe Prospekte von Supermärkten oder Autohäusern).Ich meine, auch der KÄUFER hat die Pflicht sich zu informieren, was er kauft. Und dies kann er bei diesem Angebot sehr leicht.
Viele Grüße
Marko
Der Verkäufer hat den Artikel erneut eingestellt mit veränderter Beschreibung und noch m.M. besseren Hinweisen was genau angeboten wird. Ich bin ebenfalls der Ansicht Käufer müssen sich auch mal die Beschreibungen durchlesen, hier liegt oft ein Manko.
Edit: Link entfernt durch mx5schmidt
Der Käufer könnte dem Verkäufer ja eine negative Bewertung dafür geben, wenn er mit dem Ersteigerten nicht zufrieden ist.
Mit so einer Beschreibung und Abbildung schießt sich der Verkäufer ein Eigentor, was wohl nicht in seinem Sinne sein kann.
Gruß kartenhai
>>Mit so einer Beschreibung und Abbildung schießt sich der Verkäufer ein Eigentor, was wohl nicht in seinem Sinne sein kann.<<
Genau, kartenhai. Ich möchte wetten, es simd dann immer die miittleren Reihen, nie die obere oder untere Reihe :-(.
Ich habe dem Anbieter zu seinem aktuell angebotenen Artikel diese Frage gestellt:
"Hallo vanachteren2020,
Welcher Zusammendruck genau wird in dieser Auktion angeboten, einer vom Oberrand, einer vom Unterrand, einer aus der Mitte des Zehnerbogens mit Seitenrändern oder ein Zusammendruck ganz ohne Rand?
Bitte, wie bei Ihren anderen Angeboten auch praktiziert, zukünftig gleich eine Abbildung des angebotenen Artikels zeigen, um solche Rückfragen zu vermeiden!
MfG
mx5schmidt"
Eigentlich sollte hier keine allzu große Gefahr für potentielle Käufer bestehen, denn der Anbieter akzeptiert kein PayPal, wodurch die gesamte fremdsprachige Klientel sein Angebot ohnehin nicht einmal zur Kenntnis nimmt, da es wegen des entsprechenden Filters überhaupt nicht angezeigt wird.
Liebe Grüße
mx5schmidt
Den Namen mal bei google eingeben:
Auch hier gab es schon reichlich zu lesen:
Deutsche Kunden erwerben diesen Zusammendruck besser direkt bei der Post zum Postpreis, bei Bestellung von Postwertzeichen im Gesamtwert von 20 € portofrei:
Die Abbildung zu diesem Angebot zeigt dabei den aus beiden Marken bestehenden Zusammendruck ohne Bogenrand.
Ich vermute stark, dass man in diesem Falle bei Bestellung von 5 Stück einen Zehnerbogen geliefert bekommt und nicht etwa "nur" 5 solche Zusammendrucke!
Probiert es einfach mal aus!
Liebe Grüße
Rüdiger
Bei philatelie deutschepost wird die einzelne Einheit angeboten. Wenn man das o. g. Beispiel nimmt, muß man die Stückzahl auf 5 erhöhen und erhält
einen kompletten Bogen, den man dann nach Gusto zerlegen kann. Übrigens eine sehr subtile Methode der Geldschilnderei, ein Motiv in zwei Marken zu zerlegen. Wieviel später solche Zusammendruck -Kombinationen wirklich wert sind, läßt sich sehr gut am Preisverfall der 1972er Olympiamarken MiNr 734-737 MH und Block 8 erkennen.
Wirklich rar sind solche Zusammendrucke nur auf Bedarfsbriefen, die in nicht direkt mit dem Ausgabeanlass in Verebindung stehen. Wie z. B. der Olympiade '72. keine OlympiaSonderstempel, kein Ortsbezug und nicht sehr zeitnah verwendet.
MfG wajdz
ZitatOriginal von mx5schmidt
Ich habe dem Anbieter zu seinem aktuell angebotenen Artikel diese Frage gestellt:Liebe Grüße
mx5schmidt
Hat der Anbieter geantwortet oder hält er sich schön bedeckt ?
Der Anbieter hat geantwortet:
Als Gewinner der Auktion können Sie sich den Zusammendruck aussuchen habe diesen mehrfach postfrisch ob Oberrand Unterrand oder einen aus der Mitte ganz wie Sie möchten ! Solange ich noch komplette Kleinbogen habe ist das kein Problem.
Somit ist das Thema in unserem Sinne positiv abgeschlossen!
Liebe Grüße
mx5schmidt
Allerdings ist diese Antwort ein weiteres Argument, das meine Einschäzung als "gewerblich" unterstützt.....
Gruß Rainer
Hallo Rainer,
hier die Beschreibung aus der elektronischen Bucht zum Thema Privatperson oder gewerblich als Zitat:
"Sie handeln typischerweise als Privatperson, wenn Sie:
- gelegentlich unterschiedliche Artikel aus Ihrem Privatbesitz verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen
- Artikel für Ihren privaten Gebrauch kaufen
Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
- Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
- Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
- regelmäßig große Artikelmengen anbieten
- über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
- häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben
- für Ihr Unternehmen einkaufen"
Somit handelt dieser Anbieter eindeutig gewerblich, denn er bietet gleichartige Neuwaren an, die er gekauft hat, um sie wieder zu verkaufen!
Das zuständige Finanzamt wird sicherlich irgendwann mal mit einer Forderung bei diesem Anbieter vorstellig werden, um rückwirkend 19 % deutsche Umsatzsteuer zu kassieren.
Liebe Grüße
mx5schmidt