@ Wolffi:
Danke für diesen Link, da steht ja sehr viel drin, was für meinen Fall auch zutrifft, wenn man mal von dem höheren Betrag und dem Einschalten eines Rechtsanwaltes absieht. Eine Seite weiter habe ich noch folgendes Interessante gefunden:
Er will erst sein Geld und dann die Ware schicken. Das kann er in meinen Augen nicht durchsetzen, auch mit einem Anwalt nicht. Dafür spricht das die gängige Praxis einer Rücknahme anders ist und zwar auch dann wenn der Kunde mit Vorkasse gezahlt hat. Er bekommt sein Geld bei allen mir bekannten Online-Shops oder Auktionsanbietern erst nach der Rücksendung zurück. Dies ist aus meiner Sicht auch die einzig vernünftige Entsprechung des Zug um Zug Grundsatzes im Versandgeschäft. Es gilt hier das Wesen einer Rechtsnorm zu erfassen und nicht den Wortlaut.
Letzte eMail vom Käufer heute nachmittag:
VOUS VENDEZ 1 COPIE ET VOUS N ETES PAS AU COURANT...TENEZ VOUS A LA REGLEMENTATION J AI PAYE ET JE DEMANDE LE REMBOURSEMENT SUITE A FAUSSE CARTE COPIE...ALORS...TENEZ VOUS EN LA ET ACCEPTER VOTRE FAUTE..J ATTENDS CE PAIEMENT.
Er beharrt also auf die sofortige Rückzahlung vor der Rücksendung.
Ein gutes Zeichen bei der Sache ist, daß sich der Käufer bis jetzt noch jedes Mal auf Anschreiben gemeldet hat, wenn auch nur manchmal kurz, und seine Forderungen immer wieder wiederholt. Andere melden sich beleidigt nicht mehr und warten auf die Entscheidung von Ebay. Ich weiß aber, daß sich Ebay nicht mehr besonders um bereits abgeschlossene Fälle kümmert und den Beteiligten auf den privaten Rechtsweg hinverweist. Dann ist für Ebay die Sache erledigt und die Leute sollen sich selbst um ihren Dreck kümmern. Vor 2 Jahren habe ich schon mal so etwas erlebt. Das mit dem Rechtsweg ist bei diesen Minisummen natürlich lächerlich. Schlecht für den Käufer und gut für mich ist natürlich, daß ich kein PayPal habe (das wußte er anfangs nämlich nicht), dann hätte der Käufer schon lange sein Geld.
Hier übrigens noch die Abbildung der besagten Karte aus einem belgischen Ort, sie zeigt eine Werkstatt mit Arbeitern, es ist eine Fotokarte. Da sie 1918 mit Feldpost-Stempel nach Bayern gelaufen ist (leider habe ich vor dem Verkauf nicht mehr die Rückseite kopiert), wundert es mich schon, daß ich eine eventuelle Fälschung oder Kopie nicht gemerkt haben soll, schließe es aber natürlich nicht ganz aus.
Gruß kartenhai