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Unliebsame Käufer

  • kartenhai
  • 19. März 2014 um 08:07
  • Claude D.
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    20. Februar 1963 (63)
    • 20. März 2014 um 16:05
    • #21

    Hallo kartenhai,

    Übersetzung: "Sie müssen mir das Geld zurückzahlen und ich sende die Karte zurück, das steht so auf dem Annulationsgesuch ... ich erwarte also Ihre Rückzahlung, wie ich schon von Anfang an darauf warte..."

    Wirklich Pech, dass Du gerade an solch einen Käufer geraten bist (wenn ich seinen Namen wüsste, würde ich ihn auch auf meine schwarze Liste setzen).

    Liebe Grüsse,
    Claude

  • Wolffi
    Moderator
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    • 20. März 2014 um 17:12
    • #22
    Zitat

    Original von hd82hd
    ich will jetzt mal in die Bresche springen für manche Käufer, nicht für alle.

    Auch wenn Uneinigkeit bei Onlinegeschäften etwas ausgeprägter ist, weil man sich nicht in die Augen schaut und schon mal über die Stränge geschlagen wird, ist es doch mehrheitlich so, dass alles zur voll(st)en Zufriedenheit abläuft.

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 17.02.2026

    Einmal editiert, zuletzt von Wolffi (20. März 2014 um 19:02)

  • Portosparer
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    18. März 1946 (79)
    • 20. März 2014 um 17:13
    • #23
    Zitat

    Original von kartenhai

    Ebay teilte mir gleichzeitig auch etwas mit:

    Wir haben gute Nachrichten für Sie! C………. hat sich bereit erklärt, die Transaktion für M……… zu stornieren.
    Der Fall ist nun geschlossen. Die Verkaufsprovision, die Sie für diese Transaktion gezahlt haben, wurde Ihrem Konto gutgeschrieben.

    Gleichzeitig ersah ich aber aus meinen Bewertungen, dass mich mein Käufer mit „neutral“ bewertet hat, mit dem anonymen Zusatz: „poste le 13/03...cachet du 19/03!“

    Da Ebay daneben einen neuen Button stehen hat mit der Bezeichnung „Diesen Käufer melden“, habe ich den gleich mal ausprobiert und nachgefragt, ob die Bewertungen bei Stornierung des Geschäftes wieder gelöscht werden. Bin gespannt auf die Antwort.

    Gruß kartenhai

    Alles anzeigen

    Hallo Hai !
    Ebay macht es sich da ziemlich leicht:
    gut , Du hast Deine Verkaufsprovision
    schlecht; Du hast eine neutrale Bewertung, doch was heißt neutrale Bewertung, laut Ebay ist das so gut wie negativ !
    Das größte Problem seitens Ebay ist nach wie vor, ein mieser Käufer kann einen Kauf stornieren (rückgängig machen) eine negative Bewertung kann er jedoch immer noch abgeben. Der Verkäufer kann in so einem Falle leider keine Bewertung (egal welche) mehr abgeben.
    Man muss da einfach mit leben, aufgeben bringt höchstens einen Herzinfakt und das wollen wir ja möglichst vermeiden.
    zurückerstattel bekommen

  • 22028
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    6. Januar 1958 (68)
    • 20. März 2014 um 18:44
    • #24

    Gemäß eBay/PayPal muss erst die Ware zurück gesandt werden und dann das Geld....,den Fall hatte ich einmal als ich was in China kaufte mit dem ich nicht einverstanden war. Ich hatte aber mit Paypal gezahlt, ging problemlos über die Bühne..

    Tibet, Nepal-Klassische Ausgaben, Irak-Eisenbahnmarken 1928-1942, Irak-Zwangszuschlagsmarken Hochwasser 1967, Overland Mail Baghdad-Haifa, SCADTA-Provisorische Einschreibmarken der Ausgabe 1921 & 1923, Kolumbien- Halbamtliche Ausgaben

  • Taschentuch
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    19. Dezember 1972 (53)
    • 20. März 2014 um 19:43
    • #25

    Hallo Sammlerfreunde,

    auch ich bin der Meinung -und dies scheint so doch auch von ebay vorgegeben zu sein- dass der Verkäufer zuerst das Geld erstatten und dann die Rücksendung abwarten muss.

    Aber bei den hier gezeigten Rückmeldungen der Käufer würde ich mir das sicherlich auch überlegen. Der Ton macht die Musik, und eine tatsächliche Rücksendung wäre fraglich. Trotzdem sind Formulierungen wie "A..." u. ä. auch sehr abschreckend und sollten nicht sein.

    Gruß aus der Lüneburger Heide
    Michael

  • saeckingen
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    • 20. März 2014 um 20:21
    • #26

    bei einer reklamation muss der reklamierte Artikel zur Überprüfung zurückgeschickt werden. Erst wenn die Überprüfung ergibt, dass die Reklamation berechtigt ist, gib es das Geld zurück. Ansonsten bleibt der Kaufvertrag bestehen und der Käufer kann die nochmaligen Versandkosten zusenden und bekommt seine gekaufte Ware zurück.

    Ich würde das dem Käufer auch so mitteilen und da er jetzt auf Französisch schreibt würde ich auch nur noch auf Deutsch antworten.

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

  • Online
    kartenhai
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    • 20. März 2014 um 21:27
    • #27

    Nachdem ich ihm jetzt schon 4 x zurückgeschrieben habe, erst die Ware, dann das Geld, glaube ich langsam, er versteht mich nicht. Klar muß ich die Ware überprüfen, ob es dieselbe ist, bei Briefmarken z. B. kann man da bei Vorkasse alles mögliche zurückbekommen und ist dann der Dumme. Als Käufer sende ich ja auch das Geld zuerst und vertraue auf den Verkäufer, bei einer Rückabwicklung ist es genau umgekehrt.

    Mein Käufer hat übrigens einen schwerwiegenden Fehler gemacht, den man in so einem Fall nie machen darf: :O_O:
    Er teilte Ebay mit, daß er mit der Schließung des Falles einverstanden ist. Daraufhin hat Ebay den Fall ein für alle Mal geschlossen. Außerdem hat er mich vorzeitig mit neutral bewertet. Diese 2 gravierenden Fehler sollte man unterlassen und erst nach kompletter Rückabwicklung richtig machen!

    Wenn ich jetzt bösartig wäre, würde ich ab sofort Funkstille halten, egal was er noch unternimmt. Einen einmal geschlossenen Fall wieder aufnehmen läßt Ebay nicht mehr zu, und die Bewertung von neutral in negativ abändern kann er nachträglich auch nicht mehr, auch wenn ich jetzt nichts mehr bezahle. :jaok:

    Gut, daß ich nicht so böse bin und so unglaublich geduldig. :jaok::D

    Gruß kartenhai

    2 Mal editiert, zuletzt von kartenhai (20. März 2014 um 21:29)

  • 241264hsv-fan
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    • 21. März 2014 um 08:09
    • #28

    Vielleicht spricht er nur französisch. Das er erst die Karte zurück senden soll, bevor er das Geld wieder bekommt, solltest du ihm mal auf französisch (mittels Google-Übersetzer) mitteilen.

    Suche Kaiserreich Russland - insbesondere Punkt-Nummernstempel und Postzensuren 1. Weltkrieg.

  • Online
    kartenhai
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    • 21. März 2014 um 10:37
    • #29

    Der Fall bleibt weiter spannend. Obwohl ich eigentlich der Meinung war, Ebay hätte den Fall bereits abgeschlossen, meldete der Käufer gestern Abend an Ebay einen Fall eines nicht erhaltenen Artikels. Ist eigentlich Quatsch, den Artikel hat er ja schon lange erhalten, er sollte ihn ja zurückschicken. Das schrieb ich ihm dann ausführlich zurück.
    Heute früh schloss er den Fall dann wieder ganz überraschend und gab ihn aber an das Ebay-Sicherheits-Team weiter zur weiteren Ahndung.

    Jetzt warte ich zitternd darauf, dass jemand von der Ebay-Security an der Haustüre klingelt und mich mit Handschellen nach Kleinmachnow oder gar nach Luxemburg verschleppt! :O_O::D

    Hier die beiden letzten Rückschreiben, leider wieder in Französisch (auch holländisch ist diesmal dabei):

    comme stipule dans reglement c est a vous a me rembourser l objet puisque celui ci a déjà été
    paye...ensuite retour de la carte.c est ecrit dans regles eBay.

    Melding afgehandeld
    Eindcommentaar: j ai paye par virement bancaire international et j ai recu 1 copie de carte pas l original le vendeur
    ne desire pas me rembourser...desole mais je crois que ceci trainera et je desire retrouver 16.7e por
    ce faux!

    Meinem Wörterbuch entnehme ich, dass ich nach dem Ebay-Reglement zuerst den Kaufpreis erstatten soll und dann erst die Ware zurückbekomme. Auch scheint der Gute ziemlich beleidigt zu sein (das bin ich mittlerweile auch!)

    Mal auf das Schreiben des Sicherheits-Teams warten, die wollen sicher auch noch den ganzen „Schmarrn“ von Anfang an genauestens wissen. Aber man hat ja sonst nichts zu tun.

    Übrigens, es geht um die Summe von 15,50 EUR.

    Wer kennt den Sturm im Wasserglas ?(

    Gruß kartenhai

  • KArnoldBln
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    • 21. März 2014 um 11:23
    • #30

    Hallo Du "Hai"

    Ich glaube das was auf Niederländisch geschrieben wurde hat er an Ebay selbst geschrieben und verlangt von dir 16,70 €

    Klaus

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  • saeckingen
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    • 21. März 2014 um 12:35
    • #31

    Ich würde ihm einfach auf Deutsch folgendes mitteilen:

    Zitat

    Bitte senden Sie die Karte zurück. ich werde Ihre Reklamation dann prüfen und falls diese berechtigt sein sollte, den Kaufbetrag zurückerstatten.

    Das meine letzte Nachricht in dieser Angelegenheit.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dann würde ich tatsächlich auf keine seiner Mails mehr reagieren. Du hast ihn hoffentlich schon auf Deine Sperrliste gesetzt?

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  • axbuhr
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    • 21. März 2014 um 12:45
    • #32
    Zitat

    Original von kartenhai
    Jetzt warte ich zitternd darauf, dass jemand von der Ebay-Security an der Haustüre klingelt und mich mit Handschellen nach Kleinmachnow ... verschleppt! :O_O::D


    Wenn das passiert, sag' mir Bescheid und dann hau ich Dich raus; ist nur ca. 1 km von mir... :D

    axbuhr

  • KArnoldBln
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    25. Februar
    • 21. März 2014 um 12:49
    • #33

    Ich steh dann auch mit Transparent vor der Zentrale mit der Aufschrift: "Freiheit für den Kartenhai !"

    Lach

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  • hd82hd
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    • 21. März 2014 um 12:58
    • #34

    ...ich komme auch, in Kleinmachnow wohnt ne gute Bekannte von mir^^

    Gruß

    Henrik

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

  • Wolffi
    Moderator
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    • 21. März 2014 um 13:07
    • #35

    Diese Geschichte soll ruhig weitergehen, um den Hai etwas vom/beim Tippspiel abzulenken.

    Ich habe einge Punkte aufholen können. :D :D :D ;) :P

    Bis denne sagt Wolfgang
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  • mars
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    • 21. März 2014 um 13:10
    • #36

    Hallo Kartenhai,


    es gibt noch eine Möglichkeit, auf unangemessene Bewertungen zu reagieren. Ich weiss allerdings nicht, ob Dich diese Möglichkeit zufriedenstellt. Da Du sicher überwiegend deutschsprachige Kunden hast, können diese den Fall dann aber selbst einschätzen.

    Geh in Dein Bewertungsbord, dann erscheint auf der Seite ganz unten "auf Bewertung antworten". Wenn Du Das anklickst, öffnet sich eine Tabelle mit allen Bewertungen. Du kannst die Gewünschte markieren und hast dann eine Zeile für Deinen Kommentar. Musst allerdings knapp formulieren, Zeichen sind begrenzt.


    Viele Grüsse,

    mars

  • Online
    kartenhai
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    • 21. März 2014 um 14:07
    • #37
    Zitat

    Original von mars
    "auf Bewertung antworten".

    Hallo Mars,

    die Möglichkeit kenne ich. Allerdings werde ich die erst ausschöpfen, wenn der Fall erledigt ist, und wenn ich vorher erfolglos versucht habe, die Bewertung von Ebay löschen zu lassen. :)

    Gruß kartenhai

  • Online
    kartenhai
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    • 21. März 2014 um 14:09
    • #38
    Zitat

    Original von Wolffi
    Diese Geschichte soll ruhig weitergehen, um den Hai etwas vom/beim Tippspiel abzulenken.

    Das würde Dir so passen, habe ich etwa das Tippende des neuesten Spiels schon verpasst ?(:D

    Gleich mal nachschauen!

    Gruß kartenhai

  • Online
    kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 22. März 2014 um 12:35
    • #39

    Habe gestern noch einmal eine eMail an den Käufer gesandt, privat und nicht über das Ebay-System, um noch einmal ganz vernünftig die Sache zu klären. Heute erhielt ich die Antwort, kurz und bündig:

    GIVE ME MONEY...IT S REGLEMENTATION TO EBAY...NO MONEY ...OK VOUS ETES RENSEIGNE POUR FRAUDE VENTE COPIE..you have my iban and bic bank. i give copy to compliance and fraud your mail.

    Ich werde jetzt also schon als Betrüger bezeichnet, der Kopien als echt verkauft! :oneien:

    Dem Manne ist mit normaler Argumentation nicht mehr beizukommen, manche Zeitgenossen sind unglaublich stur und rechthaberisch. Er bezieht sich immer wieder auf die Ebay-Reglements, ich habe aber die Stelle darin noch nicht gefunden, daß bei einer Geschäfts-Rückabwicklung zuerst das Geld fliesst und dann die Ware zurückgesandt wird, weil man dann den Artikel ja nicht mehr überprüfen kann. Wer weiß, was mir der dann zurückschickt, wenn überhaupt?

    Bin gespannt, wie Ebay jetzt damit umgeht.

    Schade bei der ganzen Sache finde ich, daß ich die Karte bis jetzt noch nicht wieder in der Hand habe, um selbst zu prüfen, was es mit der angeblichen "Kopie" auf sich hat. Das würde mich brennend interessieren.

    Gruß kartenhai

  • Wolffi
    Moderator
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    • 22. März 2014 um 13:39
    • #40

    So generell mal:

    antworten Sie dem Anwalt, dass Sie die Rücknahme akzeptieren, wenn der Kunde die Ware zurücksendet und Sie anschließend das Geld überweisen. Vorbehaltlich einer Prüfung, ob die zurückgesandte Ware überhaupt Ihre Ware ist und ob es Fehler oder Abnutzungen gibt. Eine anderweitige Rechtspflicht besteht nicht. Bitten sie den Anwalt doch einmal ein Versandhaus zu benennen, bei dem man erst das Geld zurückbekommt und dann die Ware einschicken muss. Er wird kein Beispiel finden.


    Wir erstatten auch generell erst nach Rücksendung der Ware vom Kunden.

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 17.02.2026

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