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Unliebsame Käufer

  • kartenhai
  • 19. März 2014 um 08:07
  • Online
    kartenhai
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    • 22. März 2014 um 17:05
    • #41

    @ Wolffi:

    Danke für diesen Link, da steht ja sehr viel drin, was für meinen Fall auch zutrifft, wenn man mal von dem höheren Betrag und dem Einschalten eines Rechtsanwaltes absieht. Eine Seite weiter habe ich noch folgendes Interessante gefunden:

    Er will erst sein Geld und dann die Ware schicken. Das kann er in meinen Augen nicht durchsetzen, auch mit einem Anwalt nicht. Dafür spricht das die gängige Praxis einer Rücknahme anders ist und zwar auch dann wenn der Kunde mit Vorkasse gezahlt hat. Er bekommt sein Geld bei allen mir bekannten Online-Shops oder Auktionsanbietern erst nach der Rücksendung zurück. Dies ist aus meiner Sicht auch die einzig vernünftige Entsprechung des Zug um Zug Grundsatzes im Versandgeschäft. Es gilt hier das Wesen einer Rechtsnorm zu erfassen und nicht den Wortlaut.

    Letzte eMail vom Käufer heute nachmittag:

    VOUS VENDEZ 1 COPIE ET VOUS N ETES PAS AU COURANT...TENEZ VOUS A LA REGLEMENTATION J AI PAYE ET JE DEMANDE LE REMBOURSEMENT SUITE A FAUSSE CARTE COPIE...ALORS...TENEZ VOUS EN LA ET ACCEPTER VOTRE FAUTE..J ATTENDS CE PAIEMENT.

    Er beharrt also auf die sofortige Rückzahlung vor der Rücksendung.

    Ein gutes Zeichen bei der Sache ist, daß sich der Käufer bis jetzt noch jedes Mal auf Anschreiben gemeldet hat, wenn auch nur manchmal kurz, und seine Forderungen immer wieder wiederholt. Andere melden sich beleidigt nicht mehr und warten auf die Entscheidung von Ebay. Ich weiß aber, daß sich Ebay nicht mehr besonders um bereits abgeschlossene Fälle kümmert und den Beteiligten auf den privaten Rechtsweg hinverweist. Dann ist für Ebay die Sache erledigt und die Leute sollen sich selbst um ihren Dreck kümmern. Vor 2 Jahren habe ich schon mal so etwas erlebt. Das mit dem Rechtsweg ist bei diesen Minisummen natürlich lächerlich. Schlecht für den Käufer und gut für mich ist natürlich, daß ich kein PayPal habe (das wußte er anfangs nämlich nicht), dann hätte der Käufer schon lange sein Geld.

    Hier übrigens noch die Abbildung der besagten Karte aus einem belgischen Ort, sie zeigt eine Werkstatt mit Arbeitern, es ist eine Fotokarte. Da sie 1918 mit Feldpost-Stempel nach Bayern gelaufen ist (leider habe ich vor dem Verkauf nicht mehr die Rückseite kopiert), wundert es mich schon, daß ich eine eventuelle Fälschung oder Kopie nicht gemerkt haben soll, schließe es aber natürlich nicht ganz aus.

    Gruß kartenhai

    Bilder

    • Fabrikarbeiter.jpg
      • 303,56 kB
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      • 922

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (22. März 2014 um 17:07)

  • Wolffi
    Moderator
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    5.599
    • 22. März 2014 um 17:38
    • #42

    Darum ging es eigentlich primär, und obwohl täglich damit zu tun, habe ich nicht daran gedacht:
    Ich kenne auch keinen Shop, wo es Geld vor der Retoure gibt.

    Schlimmer als neutral kann es ja nicht mehr werden... nervig ist sowas schon.

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 17.02.2026

  • Claude D.
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    20. Februar 1963 (63)
    • 22. März 2014 um 18:41
    • #43

    Hallo kartenhai,

    Ich habe mich bei eBay auch mal nach den Regeln für so einen Fall umgeschaut. Gefunden habe ich eine klare Regelung nur bei eBay.com: Dort wird festgehalten, dass der Käufer die Ware zuerst zurücksenden muss, bevor er sein Geld zurückerhält.

    Bei eBay.de scheint eine klare Regel zu fehlen. Allerdings wird ein paar Mal darauf hingewiesen, dass der Käufer für seine Rücksendung ein Methode mit möglicher Sendungs-Nachverfolgung wählen soll. Das weist implizit eigentlich schon darauf hin, dass es ohne Ware kein Geld zurück gibt.

    Liebe Grüsse,
    Claude

  • 241264hsv-fan
    Stamm Mitglied
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    3.739
    • 23. März 2014 um 08:47
    • #44
    Zitat

    Schlecht für den Käufer und gut für mich ist natürlich, daß ich kein PayPal habe (das wußte er anfangs nämlich nicht), dann hätte der Käufer schon lange sein Geld.


    Da muss ich dir widersprechen. PayPal "friert" die betreffende Summe ein, bis der Fall geklärt ist. Und auch da wird erst eine Rücksendung verlangt. Diese muss der Käufer dann nachweisen.

    Suche Kaiserreich Russland - insbesondere Punkt-Nummernstempel und Postzensuren 1. Weltkrieg.

  • mtcyrus
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    29. Juli 1980 (45)
    • 5. April 2014 um 14:50
    • #45

    @ kartenhai, heisst du bei ebay: Kartenfan?

    Suche momentan, dringend Belege von Berlin von Anfang bis Ende, egal was:
    Erstagsbriefe, Erstagsblätter, Mischfrankaturen, Einzelfrankaturen, Mehrfachfrankaturen, aber wenn möglich in sammelwürdiger Qualität.

  • Portosparer
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    • 6. April 2014 um 11:00
    • #46
    Zitat

    Original von mtcyrus
    @ kartenhai, heisst du bei ebay: Kartenfan?

    Ich denke darauf wird Dir Kartenhai nicht antworten,diese Frage habe ich ihm auch bei PN gestellt; Seine Antwort; der möchte anoym bleiben !

  • mtcyrus
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    29. Juli 1980 (45)
    • 6. April 2014 um 20:08
    • #47

    Ja schade eigentlich, alleine weil man auch bei ebay ein gutes Gefühl hätte mit einem Forumsmitglied zu handeln

    @ Portosparer, hattest du auch schon Erfahrungen mit Kartenfan

    Suche momentan, dringend Belege von Berlin von Anfang bis Ende, egal was:
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  • Online
    kartenhai
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    • 7. April 2014 um 10:11
    • #48

    Der hier vorgestellte Fall N. 1 hat sich jetzt ziemlich rasch weiterentwickelt. Obwohl mein Käufer der irrigen Ansicht war, bei einer Rückabwicklung müsse erst das Geld zurückbezahlt werden, bevor der Artikel zurückgeht, hat er sich zwischenzeitlich anders besonnen (vielleicht auch auf Rückfrage bei Ebay!) und mir überraschend seine ersteigerte Ansichtskarte nach eMail-Ankündigung per Einschreiben wieder zurückgesandt. Habe ihm dann postwendend den Kaufbetrag auf sein belgisches Konto überwiesen.

    Bei nochmaliger genauer Überprüfung der Karte stellte ich fest, dass es sich keineswegs um eine moderne Kopie einer alten Karte von 1910 handelte, sondern um ein Original aus der Zeit des 1. Weltkrieges. Der Feldpost-Stempel war echt, auch die Beschriftung auf der Adress-Seite. Wie der Käufer darauf kommt, dass die Karte nur eine Kopie sein soll, weiß der Himmel. Auch wie der damalige Fotograf um 1910 seine bestellten Fotokarten vervielfältigte und welche Methoden er dabei anwandte, entzieht sich meiner nicht fotografischen Kenntnis.
    Auf jeden Fall habe ich diese Karte dann dem Zweitplazierten bei der Ebay-Auktion sofort angeboten und ihm auch mitgeteilt, dass der Erstplazierte die Karte als Kopie ansah. Heute kam seine positive Bewertung nach Erhalt, sie lautete: parfait (bonne carte), also perfekt, gute Karte.
    Unten noch die Rückseite der Karte.
    Jetzt bleibt mir nur noch das Problem, Ebay davon zu überzeugen, dass es die neutrale Bewertung löscht, die somit ungerechtfertigt war. Ob mir das gelingen wird, ist mir selbst ein Rätsel, denn um bei Ebay an die richtige Stelle durchzudringen, die dafür zuständig ist, braucht man sehr viel Geduld, normalerweise wird man nämlich dort mit nichtssagenden Text-Bausteinen zufrieden gestellt. Aber einen Versuch ist es trotzdem wert.

    Und noch etwas zu Kopien bei alten Ansichtskarten:
    Alte Ansichtskarten werden nur selten gefälscht, im Gegensatz zu seltenen Briefmarken. Für manche Gebiete gibt es nur wenige Sammler, so dass sich eine Fälschung nicht lohnt. Eine Ausnahme sind Propagandakarten des 3. Reiches, die manchmal hunderte von Euros bringen. Solche Karten werden gerne gefälscht, man kann sie aber schon auseinanderhalten.

    Auf jeden Fall zeigt diese Geschichte, wie schnell man heutzutage eine negative oder neutrale Bewertung erhalten kann.

    Gruß kartenhai

    Bilder

    • Belgien RS.jpg
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    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (7. April 2014 um 10:20)

  • Portosparer
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    • 7. April 2014 um 17:05
    • #49

    [quote]Original von kartenhai

    Jetzt bleibt mir nur noch das Problem, Ebay davon zu überzeugen, dass es die neutrale Bewertung löscht, die somit ungerechtfertigt war. Ob mir das gelingen wird,

    Gruß kartenhai[/quote

    Hallo Hai !

    Es ist schwierig bei Ebay das Problem zu lösen und durch Emails erreichts Du so gut wie gar nichts, am einfachsten die kostenlose Telefonnummer anrufen.
    Da errecht man dann schon wesentlich eher einen Mitarbeiter der das Problem beheben kann. Die Standartemails kannste alle in die Tonne treten !

  • Online
    heckinio
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    • 8. April 2014 um 07:08
    • #50
    Zitat

    Original von Portosparer
    Ich denke darauf wird Dir Kartenhai nicht antworten,diese Frage habe ich ihm auch bei PN gestellt; Seine Antwort; der möchte anoym bleiben !


    Ja, der Hai ist schon ein ganz besonderes Phänomen. Trotz seiner fast
    12 000 !!! Beiträge wage ich zu bezweifeln, dass jemand im Forum seine wahre Identität kennt. :D :D :D
    Das unterscheidet eben ein Forum vom wahren Leben. :jaok:

    Gruß heckinio

    Einmal editiert, zuletzt von heckinio (8. April 2014 um 10:12)

  • Kramix
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    • 8. April 2014 um 08:11
    • #51

    da ist mal wieder eine Antwort, die mir gefällt.
    Dennoch: Abolut sicher ? :D :) ;)
    Kramix

    Geld kann Leben nicht kaufen ( Bob Marley )

  • Online
    heckinio
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    • 8. April 2014 um 08:59
    • #52
    Zitat

    Original von Kramix
    da ist mal wieder eine Antwort, die mir gefällt.
    Dennoch: Abolut sicher ? :D :) ;)
    Kramix

    Kramix, bist Du etwa kartenhai :D :D :D

    Da Du nun Deine Adresse öffentlich gemacht, dann wohl eher doch nicht, Spass muss auch sein. :jaok:

    Gruß heckinio

    Einmal editiert, zuletzt von heckinio (8. April 2014 um 11:42)

  • wolleauslauf
    Gast
    • 8. April 2014 um 13:35
    • #53

    Hallo Forumsfreunde,

    ich könnte Euch seinen Vornamen veraten, tue ich aber nicht !!!! :P

    Ich finde es gut, dass wenn Jemand anonym bleiben will, dies auch sein sollte, obwohl ich keinen Sinn darin sehe, wenn Jemand meinen Namen, oder Adresse weiß ( die steht ja sogar im Telefonbuch :D )

    Aber Jedem das Seine.

    Sammlergrüße von Wolle

  • Online
    heckinio
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    • 8. April 2014 um 16:30
    • #54
    Zitat

    Original von wolleauslauf
    ....ich könnte Euch seinen Vornamen verraten, tue ich aber nicht !!!! :P

    ...und ich kenne jemanden, der weiß, wo er wohnt ;)

    Die Angelegenheit ist mir aber ehrlich gesagt, so etwas von egal.........
    Der Hai wird wohl schon seine Gründe haben, auch wenn ich so etwas nicht nachvollziehen kann. :oneien:

    Gruß heckinio

  • Portosparer
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    18. März 1946 (80)
    • 8. April 2014 um 16:44
    • #55
    Zitat

    Original von heckinio

    ...und ich kenne jemanden, der weiß, wo er wohnt ;)

    Die Angelegenheit ist mir aber ehrlich gesagt, so etwas von egal.........
    Der Hai wird wohl schon seine Gründe haben, auch wenn ich so etwas nicht nachvollziehen kann. :oneien:

    @ wolle !
    Ich kenne seinen Vornamen, aber ob ich den hier veröffentlichen kann ohne seine Einwilligung ?? Ich laß es lieber ........

    @ heckinio !
    Der Hai hat seine Gründe, und Du kannst es nicht nachvollziehen ? Das erstaunt mich doch gewaltig, Du gibts nicht mal preis ob männlich oder weiblich, da erwarte doch bitte von anderen auch nichts !

  • Online
    heckinio
    Stamm Mitglied
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    8.522
    • 8. April 2014 um 17:23
    • #56
    Zitat

    Original von Portosparer

    @ heckinio !
    Der Hai hat seine Gründe, und Du kannst es nicht nachvollziehen ? Das erstaunt mich doch gewaltig, Du gibts nicht mal preis ob männlich oder weiblich, da erwarte doch bitte von anderen auch nichts !

    Portosparer: Wie kommst Du denn darauf , kannst Du mein Profil nicht richtig lesen?? Schon an meinem Avatar hättest Du mein Geschlecht erkennen können.
    Außerdem, woraus hast Du entnommen, dass ich etwas erwarte??
    Und drittens, kennen meine vollständge Adresse einige Forumsmitglieder.

    Gruß heckinio

  • Online
    kartenhai
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    • 9. April 2014 um 18:02
    • #57

    Geduld zahlt sich auch bei Ebay manchmal doch noch aus.

    Habe mich heute bei Ebay per eMail über eine meiner Meinung nach ungerechtfertigte neutrale Bewertung beschwert. Ebay löschte diese Bewertung auch prompt. Allerdings nicht aus den Gründen, die ich angab (Käufer behauptete, er habe eine Kopie statt einem Original einer alten Ansichtskarte erhalten), sondern weil angeblich die Versandzeit nicht überschritten worden ist. Mir völlig unverständlich, weil ich immer sofort nach Zahlungseingang schnellstens versende, aber bei Ebay muß man anscheinend immer um einige Ecken herumdenken. Na ja, ist auch egal, mein Hauptziel wurde erreicht und die Bewertung ersatzlos gestrichen. Hier noch die mir etwas unverständliche Ebay-Begründung:

    Der Zustand des Artikels, also die Frage ob es sich um ein Original oder nicht handelt, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Reaktion des zweiten Käufers legt dies zwar nahe, stellt aber keinen sicheren Beleg dar.Schlussendlich bezieht sich Ihre erhaltene Bewertung aber nur auf die Versandszeit, welche von Ihnen mit 4-5 Werktagen angegeben war. Die bemängelte Versandszeit von 6 Tagen war also im Rahmen Ihrer Angaben. Die Bewertung habe ich daher vollständig gelöscht.

    Schlußendlich erhält mein Käufer von mir noch eine etwas unwirsche eMail, daß er sich bei seiner angeblichen "Kopie" drastisch geirrt hat und nicht so schnell negativ bewerten sollte in Zukunft. Auch werde ich ihn über seine Streichung bei meinen Ebay-Kunden informieren. :P

    Gruß kartenhai

  • Wolffi
    Moderator
    Beiträge
    5.599
    • 9. April 2014 um 18:53
    • #58

    Mit der Streichung hätte ich nicht gerechnet. Glückwunsch.

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 17.02.2026

  • robertoli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.822
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    26. Juni 1966 (59)
    • 9. April 2014 um 19:04
    • #59

    Hallo!
    Diese gelöschte Bewertung war ja sowas von dämmlich.
    Er jammert, dass die Karte Kopie sein soll, dann bewertet neutral mit der Begründung dass die Karte nicht am 13., sondern am 19. des Monats verschickt worden sei. Kein Zusammenhang mit seiner Beschwerde.

    Der Typ hat wirklich nicht alle Tassen im Schrank.

    Grüße,
    robertoli

  • kasmodian
    neues Mitglied
    Beiträge
    5
    • 23. Mai 2014 um 14:30
    • #60

    Bisher habe ich bei Ebay eigentlich immer gute Erfahrungen gemacht, jetzt bin aber auch ich an einen dieser unliebsamen Käufer geraten :(

    Vor knapp zwei Wochen habe ich meine gebrauchte Canon Spiegelreflexkamera verkauft, oder, um genauer zu sein, wollte sie verkaufen, das Geld wurde mir noch nicht überwiesen. Jedenfalls haben sich anfangs drei, am Ende dann noch zwei Interessenten gegenseitig ziemlich hoch geboten. Da habe ich mich dann anfangs natürlich total gefreut, schließlich wurde mir mehr geboten als ich erwartet hätte.

    Blöd nur, dass der "Käufer" nun einfach untergetaucht ist und sich nicht mehr rührt. Die Ware habe ich ihm natürlich noch nicht zugesendet, aber wenn man mitbietet ist man ja auch verpflichtet den gebotenen Betrag zu bezahlen, daher bin ich nun am überlegen, ob ich dem Käufer einen solchen Mahnbescheid unter zusenden soll. Ich könnte die Sache wohl auch abhaken und die Kamera erneut versteigern, aber ich glaube halt nicht nochmals den gleichen Preis erzielen zu können. Außerdem finde ich wenn jemand etwas ersteigert muss er es auch bezahlen, aber schwarze Schafe gibt es ja leider immer wieder.

    Hattet ihr schon mal einen ähnlichen Fall und wie würdet ihr aus juristischer Sicht am besten vorgehen?

    Gruß,
    Kasmodian

    Einmal editiert, zuletzt von kasmodian (26. Mai 2014 um 08:12)

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