Hallo senziger
vielleicht noch einiges Informatives dazu.
Oben hatte ich von einer gezwungenen Declaration geschrieben. Dies hat nichts damit zu tun, dass eine Wertangabe seitens des Absenders zu erfolgen hatte, sondern mit der Taxierung.
Grob wird unterschieden, zwischen Goldmünzen, gemünztem und ungemünztem Silber und Kupfergeld.
Zu ungemünztem Silber zählten alle Wertangaben, solange es sich nicht um Geld handelte.
Für die Taxierung von Paketen gab es zwei Möglichkeiten:
Nach "Gewicht" oder nach dem "Gelde".
Alles was nach "Gewicht" taxiert wird, zählt nicht zur gezwungenen (Wert) - Declaration. Dazu zählte auch das Kupfergeld.
Der Rest ist damit der gezwungen Declaration zuzuordnen.
Dies hört sich zwar alles recht einfach an, glaub mir, ist es jedoch nicht, da es auch noch Ausnahmen gab.
Zu Deinem Brief noch soviel, dass solche Gold-Wert-Paketbegleitbriefe, eher selten sind, was auch schon für normale "Gold-Wert-Briefe" gilt.
Bleib auf der Suche, es kann lange dauern, bis soetwas wieder zu finden ist.
Mit freundlichem Sammlergruss
Ulf, der auch soetwas noch sucht