Dauerserie Heuss
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Ortsverkehr für Briefe und Postkarten kann vom Postminister für das Post- und Fernmeldewesen zwischen Orten zugelassen werden, die baulich zusammenhängen und durch die Zugehörigkeit zu verschiedenen Ländern gehindert sind, sich zu einer Gemeinde zusammenzuschliessen. Diese Regelung war zum 01.03.1963 weggefallen und galt nur noch für Berlin.
Folgende Orte galten für den Ortsverkehr
Bad Münster a Stein Ebernberg Bingen (Rhein) Bingerbrück über Bingen (Rhein) Frankfurt (Main) Offenbach (Main) Frankfurt (Main) Neu Isenburg Wiesbaden Mainz Wiesbaden Bischofsheim Wiesbaden Ginsheim-Gustavsburg Mainz Bischofsheim Mainz Ginsheim-Gustavsburg Hamburg Garstedt Hamburg Harksheide Hamburg Schenefeld Lübeck Stockelsdorf Lübeck Bad Schwartau Mannheim Ludwigshafen Wertheim Kreuzwertheim Bad Suderrode Gernrode Ulm Neu-Ulm -
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Hallo Rainer ,
gilt für diese tarifliche Besonderheit heute auch noch der Begriff "Nachbarortsverkehr" ?
Vor vielen Jahren gab es in der DBZ einmal eine nicht uninteressante Artikelreihe zu diesem Thema.
Beste Grüße KJ
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Hallo Rainer ,
gilt für diese tarifliche Besonderheit heute auch noch der Begriff "Nachbarortsverkehr" ?
Vor vielen Jahren gab es in der DBZ einmal eine nicht uninteressante Artikelreihe zu diesem Thema.
Beste Grüße KJ
Ja, das ist der richtige Begriff. Es gibt noch den so genannten "kleinen Grenzverkehr". Ich werde einnmal einen entsprechenden Beleg heraussuchen und ihn dann hier zeigen
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Postordnung (PO) 1929, § 42, >> VI
Auf Antrag werden gegen Gebühren „Postlagerkarten“ ausgestellt. Die Gültigkeit betrug einen Monat. Auf Verlangen wurden Postlagerkarten auch für mehrere Monate bis zur Dauer eines Jahres ausgestellt. Sie galten im ganzen Reichspostgebiet und berechtigten zum Empfang gewöhnlicher Briefsendungen, die die Bezeichnung „Postlagerkarte“ sowie die in der Karte angegebene Nummer und den Namen der ausstellenden Postanstalt trugen. Ihre Bedeutung bestand darin, Briefsendungen ohne persönliche Aufschrift vor der Abholung durch Unbefugte zu schützen. Die Postanstalten stellten Postlagerkarten auf Antrag an Jedermann gegen eine Ausstellungsgebühr aus, ohne einen Ausweis über die Person des Antragstellers zu verlangen. Der Absender brauchte dann auf dem Brief nur zu notieren: “Postlagerkarte Nr. ..“ Der Schalterbeamte händigte die Sendungen demjenigen aus, der die Karte am PA vorlegte und der Empfänger blieb somit unbekannt! Diesen Dienst nutzten sehr oft z.B. Journalisten um Informationen nicht gleich öffentlich zu machen.
Absatz VII => Wo es die örtlichen Verhältnisse gestatteten, gaben die Postanstalten postlagernde Sendungen auch außerhalb der Postlagerstunden aus.
Kürzlich konnte ich so eine Lagerkarte für meine Sammlung erwerben.
Die Gültigkeitsdauer wurde auf 2 Monate datiert und 3 mal um 2 Monate verlängert. Die Gebühr betrug 50 Pfg / Monat.
Hans-Günter Frech, Leiter der ArGe Posthorn - Heuss erwähnt in einem seiner Beiträge zum Erhaltungszustand:
Aus heutiger Sicht können wir durchaus sagen, dass die Postlagerkarten über viele Monate von den Postkunden genutzt wurden, stärkere Bedarfsspuren, Knitter, Eckbüge und Marken-Teilabrisse somit sehr häufig sind.
Der Bestand von erhalten gebliebenen Postlagerkarten - auch aus den früheren 50er Jahren - ist nur in sehr geringen Mengen überhaupt bekannt. -
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Hallo zusammen,
so spektakuläre Dinge, wie sie hier von Rainer und anderen gezeigt werden, habe ich nicht. Vor ganz vielen Jahren habe ich mal einen Posten Heimatbelege aus Schleswig-Holstein erworben. Darunter war dieser Nachnahmebrief mit einer Mischfrankatur der beiden Heuss-Ausgaben.
20 Pfg. Inlandsbriefporto und 40 Pfg. Nachnahmegebühr. Der (leider gelochte) Brief lief am 22.2.60 von Heide nach Rendsburg.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
DKKW -
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