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Ebay: Ab wann gewerblich?

  • googolplex
  • 6. Dezember 2008 um 19:44
  • googolplex
    aktives Mitglied
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    187
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    6. August 1984 (41)
    • 6. Dezember 2008 um 19:44
    • #1

    Hallo, ich hab ne wichtige Frage:
    und zwar hat mich ein Freund darauf hingewiesen, dass ebay derzeit verstärkt leute abmahnt und strafverfolgt, die als private Verkäufer viel Umsatz machen bzw viele Artikel verkaufen.

    Ich gehöre zur Zeit auch dazu, da ich den größten Teil meiner Briefmarkensammlung am verkaufen bin.
    Ich habe beschlossen, aus Zeitgründen nur noch meine BRD Sachen zu behalten, alles andere geht weg.
    Um das meiste Geld rauszuholen, habe ich beschlossen, die Sammlung steckkartenweise zu verkaufen. So kommen natürlich sehr viele Transaktionen zusammen. Ich habe in den letzten 30 Tagen 91 Bewertungen erhalten.

    Laut den Ebaygrundsätzen, zeichnet einen gewerblichen VK u.a. aus, dass man mehr als 100 Bewertungen im Monat hat.
    Da ich noch nicht am Ende bin wird noch einiges draufkommen.

    Ich habe nun Bedenken dass ich denen ins Netz gehe und die mich abmahnen oder was auch immer man dann zu erwarten hat.

    Ich würde gerne wissen wie ihr das seht, vielleicht kennt auch jemand die Rechtslage.
    Ich verkaufe absolut unter privaten Gesichtspunkten, ich kaufe die Artikel die ich verkaufe nicht vorher auf sondern veräußere meinen lange angesammelten Bestand, allerdings eben in kleinen Teilen.
    Auch ist dies kein Dauerzustand, da ich vor dieser Briefmarkenwelle seit 2003, bis etwa November diesen Jahres nur knapp 300 Bewertungen angesammelt habe.
    Ich denke allerdings, der Verkaufsprozeß wird sich noch einige Wochen hinziehen. Gerade jetzt vor Weihanchten will ich eigentlich nochmal richtig Gas geben.


    Muss ich mir Sorgen machen ??

    Gruß ggpx

    10^10^100

  • wolleauslauf
    Gast
    • 6. Dezember 2008 um 20:00
    • #2

    Hallo ggpx,

    bei diesen Stückzahlen solltest Du wirklich etwas langsamer rangehen.

    Ich glaube nicht, daß Dir eBay Probleme macht, die wollen nur Deine Euronen, schlimmer wird´s wenn Dich das FA am Kicker hat, auch wenn Du das nicht gewerblich machst.

    Da hat es aber hier auch schon mal einen thread gegeben, schau mal über die Suchfunktion nach und mach Dich schlau, ehe Dich ein "Abmahngeier" in die Fänge bekommt. Dann ist nix mehr verdient ;)

    Sammlergrüße von Wolle

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    805
    • 6. Dezember 2008 um 20:41
    • #3

    Die grösste Gefahr dürfte von gewerblichen Mitbewerbern kommen. Wahrscheinlich verkaufst Du Deine Briefmarken als "Privatverkauf, kein Rückgaberecht" und Du stehst auch nicht für einen Verlust auf dem Versandweg ein. Für private Verkäufer ist das vollkommen i.O., als gewerblicher Verkäufer kannst Du diese Verbraucherrechte nicht aussschliessen. Wenn Du auf sicher gehen willst, biete als privater Verkäufer dem Käufer die gleichen Rechte wie bei einem gewerblichen Verkauf. Vielleicht bringt das sogar mehr Umsatz, wenn für den Käufer das Risiko eines Fehlkaufes geringer ist, da er die Ware innerhalb von einem Monat zurückgeben kann.

    Wegen des Finanzamtes würde ich mir keine grosse Sorgen machen. Du hast schliesslich auch Ausgaben, die Deinen Gewinn schmälern. Denke nur an die Fahrkosten zur Post, Deinen nun gewerblich genutzten Computer incl. Internetzugang, das viele Büromaterial, die Briefmarkenkataloge, die Du zur Ausübung Deines Handels brauchst etc.etc.
    Wenn Du ehrlich rechnest, bleibt da für das Finanzamt leider nichts mehr über. :P

    Ich hoffe natürlich, dass Du nicht zu diesen Hallodries bei Ebay gehörst, die schon längst gewerblich sind, denen man aber nichts nachweisen kann, weil sie ihren Umsatz auf mehrere Ebaykonten in der Verwandschaft verteilen.
    Viele Ebayhändler vergessen in der Hektik den Käufer zu bewerten, der dann nicht bereit ist, den Verkäufer zu bewerten. So ein Verhalten verfälscht natürlich alle Statistiken.

    Es gibt keine gesetzlichen Grenzwerte für Umsatz und angebotene Artikel, ab wann Du als gewerblich gerechnet wirst. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichtes. Auch die von Ebay festgelegten Grenzen sind willkürlich.
    Weitere Umstände, die für ein gewerbemässiges Handeln sprechen, sind zum Beispiel regelmässige Ankäufe von Material.

    Einmal editiert, zuletzt von DrMoeller_Neuss (6. Dezember 2008 um 20:46)

  • Phila_Tom
    Stamm Mitglied
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    1.040
    • 6. Dezember 2008 um 20:44
    • #4

    Benutze mal die Suchfunktion. Dazu gab es hier schon einige Diskussionen.

    Meine persönliche Einschätzung ist, dass knapp 100 Verkäufe im Monat schon als gewerblich eingestuft werden können. Insbesondere, wenn dies häufiger oder über einen längeren Zeitraum vorkommt.

    Leider gibt es hierzu soweit ich weiß, keine wirkliche Richtlinie. Die Gerichte urteilten in der Vergangenheit sehr unterschiedlich.

    Du könntest es sowohl mit dem Finanzamt zu tun bekommen, als auch mit den allseits beliebten Abmahnanwälten.

    Mein Tipp: Mach mal Pause, genieß die Weihnachtszeit oder biete Deine Marken hier an.

    Gruß
    Phila_Tom

  • googolplex
    aktives Mitglied
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    • 6. Dezember 2008 um 21:01
    • #5

    Danke für eure Antworten bisher.

    Ich habe wirklich keinen gewerblichen Hintergrund dabei.
    Ich möchte nächstes Jahr im Oktober ein Studium beginnen, dafür muss ich irgendwie Kohle anhäufen. Das ist auch einer der Gründe wieso ich mich entschieden habe das meiste zu verkaufen.

    Alles was ich verkaufe entstammt aus meiner Privatsammlung. Es wird doch wohl noch erlaubt sein, als Privatmann seine Sachen zu verkaufen, egal wieviele es sind. Ich betreibe damit keinen Handel. Das müsste doch, selbst wenn es zu einer Abmahnung o.ä. kommt, dann auch eingesehen werden wenn ich meinen Standpunkt vertrete.

    was ich damit sagen möchte, ist, dass falls ich in die Fänge von irgendwelchen Abmahngeiern gerate, und ich meine Geschichte erzähle (die bei genauerem Betrachten meines Accounts ja auch plausibel erscheint) - müsste die Sache dann doch eh fallengelassen werden oder?

    Ich werde wohl dennoch einen Gang zurückschalten.
    Blöd ist eben nur, dass gerade um die Weihnachtszeit wohl das meiste für meine Marken rausspringen würde.
    So ab März/April wenn das wetter wieder besser wird werden die Preise sicher wieder fallen die erzielt werden können, weil viele Sammler die Briefmarken wieder bis zum Winter in den Schrank stellen.


    Gruß ggpx

    10^10^100

  • Lacplesis
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    • 6. Dezember 2008 um 21:17
    • #6
    Zitat

    Original von googolplex


    was ich damit sagen möchte, ist, dass falls ich in die Fänge von irgendwelchen Abmahngeiern gerate, und ich meine Geschichte erzähle (die bei genauerem Betrachten meines Accounts ja auch plausibel erscheint) - müsste die Sache dann doch eh fallengelassen werden oder?

    Nein, bei dem Umfang den Du beschreibst wird dies als "privatverkauf mit gewerblichem Chrarakter" gewertet. Es geht dabei auch nicht um das Finanzamt. Denen ist das erstmal egal. Es geht darum, das man bei einem solchen Umfang an Verkäufen als Gericht davon ausgeht, das der Verkäufer kein totaler Depp ist und zumindest ein wenig Ahnung davon hat, was er tut. In diesem Augenbick ist das Gericht dann der Meinung, das Du mitverantwortlich bist für den Schutz deiner Käufer. Du mußt die gleichen AGB's samt Impressum bei JEDER Auktion dabei haben, wie auch ein gewerblicher Anbieter. Du mußt auch die gesetzlich beim Internet-Handel vorgeschriebenen Rücktrittsfristen akzeptieren. Das Versandrisiko geht voll auf deine Kappe. Das geht alles noch für dich, keine Sorge. Wirklich übel wird es erst ab 1. Januar, wenn Du die geänderten Maßgaben der neuen Verpackungsverordnung einhalten mußt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

    Einmal editiert, zuletzt von Lacplesis (6. Dezember 2008 um 21:18)

  • myself
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    • 6. Dezember 2008 um 23:32
    • #7

    Hallo googolplex

    "Gerade jetzt vor Weihanchten will ich eigentlich nochmal richtig Gas geben."
    "Blöd ist eben nur, dass gerade um die Weihnachtszeit wohl das meiste für meine Marken rausspringen würde."

    Genau hiermit läufst Du Gefahr als gewerblicher VK eingeordnet zu werden: Unternehmerische Tätigkeit beginnt immer mit der Absicht Gewinn zu erzielen.

    Wenn Du allerdings nachweisen kannst, die Marken mindestens zum Verkaufspreis eingekauft zu haben, oder der VK-Preis liegt bei (meine Meinung) ca. 10-20% des Katalogwertes wird es wohl keine Probleme geben.

    MfG myself

  • googolplex
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    • 7. Dezember 2008 um 00:42
    • #8

    Natürlich will ich Gewinn erzielen. Das ist auch die Absicht von Privatleuten, wenn sie ihre Sachen verkaufen. Nur ist es bei mir nicht so dass ich Gewinn erziele, indem ich günstig einkaufe und teurer verkaufe, sondern einfach bestehende Sachen verkaufe.

    Die Briefmarken hab ich seinerzeit bei Ebay auch gekauft und mit Sicherheit mehr bezahlt als ich jetzt dafür bekomme.

    Gruß ggpx

    10^10^100

    Einmal editiert, zuletzt von googolplex (7. Dezember 2008 um 00:43)

  • Kontrollratjunkie
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    • 7. Dezember 2008 um 01:01
    • #9
    Zitat

    Original von myself

    Wenn Du allerdings nachweisen kannst, die Marken mindestens zum Verkaufspreis eingekauft zu haben, oder der VK-Preis liegt bei (meine Meinung) ca. 10-20% des Katalogwertes wird es wohl keine Probleme geben.

    MfG myself

    Ein Verkaufspreis über 20 % Michel dürfte bei 99 % aller angebotenen Marken utopisch ein.
    Ich wäre froh, überhaupt 20 % zu erreichen......

    Schwierig dürfte bei dieser Problemtik sein, wie man nachweist, daß man nicht aus Gewinnerzielungsabsicht einkauft und später wieder verkauft.
    Sicherheitshalber würde ich aber auch nicht zuviele Auktionen gleichzeitg laufen lassen. Sonst werden die "kriminellen Elemente" auf Deine Aktivitäten aufmerksam.

    Gruß
    KJ

  • PW0001
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    13. Juni 1950 (75)
    • 7. Dezember 2008 um 01:48
    • #10

    Bei diesen Verkäufen aus eigenem Bestand, geht es bei der Einordnung gewerblich oder privat eigentlich "nur" um Haftung, Garantie und Gewährleistung aber nicht um die Bestimmung ob nach Einkommensteuerrecht ein Gewerbebetrieb vorliegt oder nicht.

    Diese Haftung, Garantie und Gewährleistung wird ja versucht durch den privaten Status auszuschließen. Hinzu kommen die Probleme bei Widerrufen und Rücksendungen mit Kaufpreis- und Versandkostenerstattungen und dem Versandrisiko an sich. Eigentlich nur auf diese Problematik beziehen sich die Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten mit Kunden.

    In diesem Sinne ist man im Zweifelsfall ziemlich schnell "gewerblich".

    Die einkommensteuerrechtliche Seite (Finanzamt) ist ein ganz anderes Blatt.

    Gruß Peter
    Ich will den alten Kaiser Wilhelm wiederhamm !

    Einmal editiert, zuletzt von PW0001 (7. Dezember 2008 um 01:50)

  • penny
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    • 7. Dezember 2008 um 02:22
    • #11

    hier mal ein Link zu diesem Thema:

  • thjohe
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    1.175
    • 7. Dezember 2008 um 08:15
    • #12

    1. Die Finanzverwaltung besteuert nur den Gewinn, der dürfte bei dir nicht anfallen.

    2. Gewerblich:

    Hier kann es unterschiedliche Begriffe geben. Es gibt viele schöne Verordnungen.

    Am besten ist wohl, du tätigst deine Verkäufe als Gewerblich. Aber selbst dann sind noch eine paar Fallen offen. Bekannt ist ja die nicht Abmahnsichere Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums.


    Lies dich mal durch diesen Link:

    Thomas

    2 Mal editiert, zuletzt von thjohe (7. Dezember 2008 um 11:10)

  • myself
    aktives Mitglied
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    • 7. Dezember 2008 um 09:26
    • #13

    googolplex:
    Mir ist schon klar, dass es sich bei Dir um einen Privatverkauf handelt. Allerdings musst Du sehen, wie Dein Ebayauftritt evtl. auf andere wirkt: Dauerhaftes Anbieten ähnlicher Artikel in großer Anzahl ist nunmal ein Indiz für ein gewerbliches Handeln.
    Ich würde mir aber keine allzu großen Sorgen machen, da Du die Marken wahrscheinlich zu einem geringen Preis verkaufen wirst, bei dem Du evtl. nachweisen kannst, die Marken teurer eingekauft zu haben.

    Und zum Schluß: Im Falle einer eingetroffenen Abmahnung nie sofort die Unterlassungserklärung unterschreiben! Erst zum Anwalt und die Sache prüfen lassen, es gibt Fristen dafür. Die Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis, wenn einmal unterschrieben, erkennt ihr ohne Bedingungen die Vorwürfe an. Auch wenn sich herausstellt, das dem garnicht so ist.

    Kontrollratjunkie:
    ja, 20% wird es wohl kaum geben... ;)

    MfG myself

  • uli
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    • 7. Dezember 2008 um 09:48
    • #14

    Um es nochmal deutlich zu machen: Das Problem sind die Abmahner und nicht das Finanzamt. Es geht hier darum, dass aufgrund der Menge der Verkäufe ein gewerblicher Hintergrund wahrscheinlich ist und du deshalb den Käufern erweiterte Rechte einräumen musst. Da du das nicht machst, ist das Risiko einer Abmahnung groß. Dem Abmahner ist es dabei egal, ob deine Absichten ehrenhaft sind oder nicht, der will dein Geld. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit und der Richter liest das hier -

    Zitat

    Natürlich will ich Gewinn erzielen. Das ist auch die Absicht von Privatleuten, wenn sie ihre Sachen verkaufen. Nur ist es bei mir nicht so dass ich Gewinn erziele, indem ich günstig einkaufe und teurer verkaufe, sondern einfach bestehende Sachen verkaufe.


    - hast du direkt ganz schlechte Karten, denn diese Auffasung ist nicht korrekt. Wenn jemand einen Verkauf tätig mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, also teurer zu verkaufen als einzukaufen, dann ist das ein ganz großer Schritt Richtung "gewerblich".

    Deshalb: Halte bei ebay den Ball flach, wenn du Ärger und unnötige Geldausgaben vermeiden willst. Wenn du deine Marken unbedingt jetzt weiter veräussern willst, dann suche dir andere Kanäle, wie z.B. Kleinanzeigen. Hast du die Sachen eigentlich schon hier im Forum angeboten?

    Gruß
    Uli

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  • tronissimo
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    • 7. Dezember 2008 um 10:25
    • #15

    Auch das FA sollte man nicht unterschätzen... ein befreundetes Ehepaar arbeitet beim Finanzamt, sie in der Vollstreckung und er direkt bei der Steuerfahndung. Die haben schon ein Auge auf ebay und bei denen gilt, bei mehr als 30 Auktionen (pro Verkäufer) im Monat (und das über einen längeren Zeitraum) wird schonmal gern hinterfragt etc.
    Allerdings bei der Masse der Auktionen gilt auch da... nur die größeren Fische sind interessant.
    Nur würde ich wirklich Vorsicht walten lassen und mich da etwas zurückhalten.

  • tigo
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    11. April 1962 (63)
    • 7. Dezember 2008 um 10:59
    • #16

    hallo,
    als "betroffene Sau" möcht ich auch was dazu sagen.
    Ich habe über den Zeitraum von 6 Jahren knapp 1500 Bewertungen angesammelt. Davon ca. 1200 als Verkäufer und davon schäzungsweise 800 - 900 mit philatelistischem Material.
    Nach den neuen ebay-Richtlinien habe ich sofort zurückgefahren. jetzt verkauf ich kaum noch und wenn, dann nie mehr als 10 Teile pro Woche. Aber eher weniger und schon garnicht regelmässig.
    Ich habe früher auch nur Beikäufe von lots und Sammlungen sowie aus der Bekanntschaft an mich angetragenes veräussert.
    Ich bin jetzt total vorsichtig. Habe auch ein Bericht im TV gesehen.
    Die fiesen Abmahner machen das professionell. Denen werde ich keine Handhabe mehr verschaffen.

    Es grüsst der tigo

    GRAMMATIK GELERNT BEI YODA ICH HABE ! [Blockierte Grafik: http://www.phemily.de/yoda.jpg]

  • googolplex
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    • 7. Dezember 2008 um 11:08
    • #17

    Ja jetzt bin ich dann doch auch lieber vorsichtig.

    Was kann denn im Falle einer Abmahnung überhaupt alles passieren ? Geldstrafe, wie hoch ?

    10^10^100

  • uli
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    • 7. Dezember 2008 um 11:21
    • #18
    Zitat

    Was kann denn im Falle einer Abmahnung überhaupt alles passieren ?


    Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen. Im Fall einer Abmahnung musst du die Kosten des Abmahnenden tragen, was in einem solchen Fall idR. (auch höhere) dreistellige Euro-Beträge sind. Verstößt du danach gegen die Abmahnung und verkaufst trotzdem fleissig "von privat" weiter riskierst du eine Anzeige und daraus folgend eine Geldstrafe plus Kostenübernahme für das Verfahren und da kommen schnell mehr als 1.000,- Euro zusammen.

    Für genauere Infos nochmal der Tipp: Schau dich im Internet um, zu dem Thema gibt's massenhaft Websites. Eine kurze Zusammenfassung findet sich bei .

    Gruß
    Uli

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  • Lacplesis
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 7. Dezember 2008 um 11:28
    • #19

    Selbst wenn die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist, wird's in der Regel relativ teuer. Ich habe im Januar über 400.- Euro Anwaltskosten zur Abwehr einer unrechtmäßigen Abmahnung gelöhnt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • italiker
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    1. Januar 0001 (2025)
    • 7. Dezember 2008 um 11:36
    • #20

    Wirklich übel wird es erst ab 1. Januar, wenn Du die geänderten Maßgaben der neuen Verpackungsverordnung einhalten mußt.[/quote]

    Warum betrifft mich denn die Verpackungsverornung??

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