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Unseriöse Verkäufer und Hacker bringen eBay in Verruf !

  • Rabaul
  • 26. Juni 2008 um 12:20
  • donfliesio
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    5. Juni 1966 (59)
    • 16. August 2012 um 11:08
    • #41
    Zitat

    Original von OlliFoolish
    [quote]Original von donfliesio
    Hallo Olli,

    ich handhabe das immer so, das der Käufer zu erst bewertet,
    da er mir damit siignalisiert, das die Ware angekommen ist und er damit zufrieden ist.

    Gruß
    don...

    Don,
    das genau soll die Bewertung des Käufers ja auch aussagen. Aber die gleiche Rückmeldung hättest du ja auch, wenn du zuvor den Zahlungseingang bewertet hättest. Oder?

    Nein, da bei Ebay ein Button ist, wo man den zahlungseingang bestätigt!
    Desweiteren versende ich sehr viele Pakete oder Einschreiben, wo man eine Versandnr. eintragen kann!

    Gruß
    don...

  • OlliFoolish
    Stamm Mitglied
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    5. Februar 1979 (46)
    • 16. August 2012 um 11:25
    • #42
    Zitat

    Original von donfliesio

    Don,
    das genau soll die Bewertung des Käufers ja auch aussagen. Aber die gleiche Rückmeldung hättest du ja auch, wenn du zuvor den Zahlungseingang bewertet hättest. Oder?

    Nein, da bei Ebay ein Button ist, wo man den zahlungseingang bestätigt!
    Desweiteren versende ich sehr viele Pakete oder Einschreiben, wo man eine Versandnr. eintragen kann!

    Gruß
    don...

    Ich kann ja nochmal ausführen, warum ich es als Käufer, sowie als Verkäufer andersrum handhabe.

    Wenn ich als Käufer meine Zahlung geleistet habe, hab ich damit meinen Teil des Vertrags erfüllt und erwarte, daß das bewertet wird (klar, Berwertungen sind freilillig).
    Wenn der Verkäufer jetzt nicht bewertet hat und auf meine Bewertung wartet, bin ich in Sorge, daß wenn ich negativ bewerten müsste (warum auch immer), im Gegenzug auch eine negative Bewertung riskiere, obwohl ich meinen Part, die Zahlung, ja korrekt erledigt hatte.

    Umgekehrt muß ich es dann natürlich genau so machen. Ich bewerte den Käufer nach Zahlungseingang, weil ich genau das als Gegenstand der Bewertung ansehe.

    Ist das jetzt völlig verrückt? ;)

    Gruß Olli

    Suche aktuell Marken und Portocards Individuell. Diese bitte jederzeit per PN anbieten. Ankauf oder Tausch möglich. Bestenfalls mit Scan. Danke!

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    • 16. August 2012 um 12:35
    • #43

    Olli, ziemlich foolish...... ;)

    Das ganze Bewertungssystem ist purer Blödsinn und hat keine Aussagekraft. Mir ist es völlig wurst, ob ich eine Bewertung bekomme oder nicht. Wenn die Ware nicht in Ordnung ist, geht sie sowieso zurück und wenn ich als Verkäufer keine Zahlung erhalte, wird ein Fall geöffnet, so einfach ist das.

    Seit Ebay dem Verkäufer die Möglichkeit der korrekten Bewertung genommen hat, ist das System eine einzige Farce.

    Gruß
    KJ

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 16. August 2012 um 12:47
    • #44

    Wenn ich etwas verkaufe, bewerte ich als erster sofort nach Zahlungseingang. Dann sieht der Käufer, das Geld ist bei mir eingegangen und die Ware ist unterwegs.

    Wenn schon Vorkasse geleistet wird, ohne im Besitz der Ware zu sein, möchte ich als Käufer auch als erstes für die Bezahlung bewertet werden.

    Habe gestern endlich nach einem Jahr meine 2 Minuspunkte wieder weg. Ein einziger sturer Käufer kann einem ein Jahr lang die Bewertung versauen, ohne daß man als Verkäufer eine Chance hat. Wenn der Verkäufer nicht die Chance hat, negativ zu bewerten, soll Ebay die ganze Bewertung gleich abschaffen!

    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (16. August 2012 um 12:47)

  • uli
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 16. August 2012 um 13:08
    • #45
    Zitat

    Man weiß doch was das evtl für Ärger geben kann.


    Da ich davon ausgehe, dass das viele nicht wissen (wollen): Wenn in einem Forum eine solche falsche Behauptung veröffentlicht wird, dann kann dem Forumsbetreiber schnell eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung und im Extremfall eine Verleumdungsklage ins Haus schneien. Da wir hier alle anonym unterwegs sind, besteht für einen Forumsbetreiber die Gefahr, dass er dafür gerade stehen muss und nicht der Verfasser des Beitrags.
    Gruß
    Uli

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  • lickle
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    Männlich
    • 16. August 2012 um 13:49
    • #46

    Für einen Verkäufer ist das Geschäft erst abgeschlossen, wenn der Kunde die bezahlte Ware erhalten und für gut befunden hat. Das kann der Kunde mit einer Bewertung signalisieren. Es gibt rabiate Kunden, die eine Reklamation mit unwürdigen Drohungen verknüpfen und darauf sollte ein Verkäufer auch noch angemessen reagieren können.

    Grüßle

    lickle

  • Vichy
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    9.325
    • 16. August 2012 um 14:12
    • #47
    Zitat

    Original von uli


    Da ich davon ausgehe, dass das viele nicht wissen (wollen): Wenn in einem Forum eine solche falsche Behauptung veröffentlicht wird, dann kann dem Forumsbetreiber schnell eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung und im Extremfall eine Verleumdungsklage ins Haus schneien. Da wir hier alle anonym unterwegs sind, besteht für einen Forumsbetreiber die Gefahr, dass er dafür gerade stehen muss und nicht der Verfasser des Beitrags.
    Gruß
    Uli

    Hallo Uli, dein Text ist mMn etwas missverständlich. Oben fett geschriebenes bezieht sich doch wohl nicht auf mein zitiertes sondern wohl eher auf die Aussage Kartenhais.

    Lieben Gruß.

    PS: wer ist im Netz wirklich anonym?

    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • Online
    Rainer
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    17. April 1957 (68)
    • 16. August 2012 um 14:20
    • #48
    Zitat

    Original von lickle
    Es gibt rabiate Kunden, die eine Reklamation mit unwürdigen Drohungen verknüpfen und darauf sollte ein Verkäufer auch noch angemessen reagieren können.

    Eine angemessene Reaktion findest Du hier

    Zitat

    Wenn Sie an bestimmte eBay-Mitglieder nicht verkaufen möchten, können Sie diese zu Ihrer Liste gesperrter Käufer hinzufügen. Die Mitglieder auf dieser Liste können nicht für Ihre Artikel bieten, solange Sie diese nicht von der Liste entfernen. Sie können bis zu 5000 Mitglieder sperren.

    Es gibt keinen Grund, als VK auf die Bewertung des Kunden zu warten, dieser hat ja schon durch die Zahlung seinen Part des Kaufvertrages erfüllt.
    Aber, wollen wir doch einmal ehrlich sein, als VK bist Du doch eh machtlos, negative Bewertungen sind nicht möglich. Und kontrollierst du alle Käufer-Bewertungen nachdem Du einen Artikel verkauft hast?
    Ich nutze konsequent die Sperrliste, so bleibt mir eine 2. nette Erfahrung mit dem gleichen Käufer erspart. :augenzu:

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer (16. August 2012 um 14:21)

  • uli
    Stamm Mitglied
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    • 16. August 2012 um 15:44
    • #49
    Zitat

    Oben fett geschriebenes bezieht sich doch wohl nicht auf mein zitiertes sondern wohl eher auf die Aussage Kartenhais.


    Natürlich.
    Zu der Frage unter P.S.: Niemand (kein Provider) sichert dir zu, bei der Ermittlung des Verfassers zu helfen. Als Forumsbetreiber ist man aber im Zweifel in der Beweislast. Welcher Forumsbetreiber ist freiwillig bereit dieses Risiko zu tragen und das das ganze Theater in einem Rechtsstreit mitzumachen?
    Gruß
    Uli

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    2 Mal editiert, zuletzt von uli (16. August 2012 um 19:27)

  • f-stamps
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    • 16. August 2012 um 19:09
    • #50

    Rainer: eine "2. nette Erfahrung" wie Du das nennst ist trotzdem möglich. Wer sagt denn dass dieser keinen zweiten Account auf eBay hat und Dich versucht zu Ärgern.

    Ich hatte sogar mal einen echt krassen Fall: Habe Euro-Münzen verkauft und war der Meinung alles seien Kursmünzen. Dabei habe ich wohl übersehen dass Griechenland meist Gedenkmünzen sind und Kursmünzen von Griechenland wesentlich teurer. Hatte den Artikel zum Sofort-Kauf angeboten und nur wesentlich mehr als die "Nominale" verlangt (nur um Verkaufsprovision etc. von eBay abzudecken).
    Das hat dem Käufer wohl nicht gepasst. Erst hat er verlangt ich solle die richtigen Münzen zuschicken (welche ich nicht hatte). Daraufhin hatte ich gebeten die Münzen zurückzuschicken, Kontonummer beizulegen und ich hätte Ihm sämtliche Kosten erstattet (auch die Rücksendung).
    Nun ja, nach einigem hin und her hat er mir dann eine negative Bewertung gegeben. Als "Bestrafung" hat er die beiden teuersten Artikel (ebenfalls Sofort-Kauf) mit seinem zweit-Account (da ich seinen ersten gesperrt hatte) gekauft und nie bezahlt.

    Ich konnte Gott-sei-Dank (oder sollte ich sagen eBay-sei-Dank :) die Verkaufsprovision zurückerlangen. Ausserdem konnte ich durch einen Anruf bei eBay auch erwirken dass mir die negativen Bewertungen gelöscht wurden, da ich erklären konnte wie es dazu kam und dass es sich um Rachebewertungen handelte. Das haben die dann eingesehen und haben zusätzlich noch beide Accounts des Users dicht gemacht :)

    Und die Moral von der Geschicht': Man darf sich einfach nix gefallen lassen.

    Grüße,
    f-stamps

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
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    808
    • 17. August 2012 um 09:15
    • #51
    Zitat

    Original von f-stamps
    Rainer: eine "2. nette Erfahrung" wie Du das nennst ist trotzdem möglich. Wer sagt denn dass dieser keinen zweiten Account auf eBay hat und Dich versucht zu Ärgern.

    Ich hatte sogar mal einen echt krassen Fall: Habe Euro-Münzen verkauft und war der Meinung alles seien Kursmünzen. Dabei habe ich wohl übersehen dass Griechenland meist Gedenkmünzen sind und Kursmünzen von Griechenland wesentlich teurer. Hatte den Artikel zum Sofort-Kauf angeboten und nur wesentlich mehr als die "Nominale" verlangt (nur um Verkaufsprovision etc. von eBay abzudecken).
    Das hat dem Käufer wohl nicht gepasst. Erst hat er verlangt ich solle die richtigen Münzen zuschicken (welche ich nicht hatte). Daraufhin hatte ich gebeten die Münzen zurückzuschicken, Kontonummer beizulegen und ich hätte Ihm sämtliche Kosten erstattet (auch die Rücksendung).
    Nun ja, nach einigem hin und her hat er mir dann eine negative Bewertung gegeben. Als "Bestrafung" hat er die beiden teuersten Artikel (ebenfalls Sofort-Kauf) mit seinem zweit-Account (da ich seinen ersten gesperrt hatte) gekauft und nie bezahlt.

    Ich konnte Gott-sei-Dank (oder sollte ich sagen eBay-sei-Dank :) die Verkaufsprovision zurückerlangen. Ausserdem konnte ich durch einen Anruf bei eBay auch erwirken dass mir die negativen Bewertungen gelöscht wurden, da ich erklären konnte wie es dazu kam und dass es sich um Rachebewertungen handelte. Das haben die dann eingesehen und haben zusätzlich noch beide Accounts des Users dicht gemacht :)

    Und die Moral von der Geschicht': Man darf sich einfach nix gefallen lassen.

    Grüße,
    f-stamps

    Rein rechtlich gesehen seid ihr beiden im Unrecht. Kaufverträge sind grundsätzlich einzuhalten. Natürlich hat Dein Käufer das Recht, einen Artikel gemäss Beschreibung zu erhalten. Du musst den Kaufvertrag erfüllen. Wenn Du griechische Kursmünzen anbietest, kannst nicht einfach andere Münzen liefern. Entweder musst Du die "richtigen" Münzen irgendwo noch auftreiben und schicken. Im Gegenzug muss der Käufer die falsch gelieferten Münzen natürlich zurückgeben. Alle Spesen gehen zu Deinen Lasten. Wenn Du nicht liefern kannst, hat der Käufer sogar Anspruch auf Schadensersatz. Der Kaufpreis spielt keine Rolle. Auch ein "Schnäppchen" muss wie beschrieben geliefert werden.

    Unfaire Zeitgenossen spielen einfach Postverlust, wenn unversicherter Versand verlangt wurde. Als privater Anbieter (wenn man als solcher von Gerichten auch eingestuft wird) muss Du nicht einmal dem Käufer Ersatz leisten. Ein gewerblicher Anbieter kann in diesem Fall den Kaufpreis und die Spesen einfach zurückerstatten.

    Auf der anderen Seite ist auch die Selbstjustiz Deines Käufers nicht rechtens. Du kannst einfach die gekauften Artikel schicken, und den Kaufpreis verlangen, zur Not auch per Mahnbescheid und anschliessender Vollstreckung.
    Die negative Bewertungen für die letzten beiden Fälle musst Du auch nicht hinnehmen. Zum Glück hat ebay Dir das schon abgenommen.
    Für den ersten Fall ist eine negative Bewertung gerechtfertigt, wenn sie Tatsachenbehauptungen enthält ("Der Verkäufer liefert nicht die Münzen gemäss Beschreibung"). Was nicht geht, sind irgendwelche Verleumdungen, z.B. der "Verkäufer ist ein Betrüger, Vorsicht !".

  • Heino1978
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    • 17. August 2012 um 11:27
    • #52

    Wie seht ihr das? Wer bewertet zuerst, der Käufer oder der Verkäufer?

    Gruß Olli[/quote]

  • Heino1978
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    • 17. August 2012 um 11:38
    • #53

    Wie seht ihr das? Wer bewertet zuerst, der Käufer oder der Verkäufer?

    Gruß Olli[/quote]

    Hallo Olli !

    Als Verkäufer gebe ich immer mit dem Tage des Versandes (Ware wurde bezahlt) umgehend eine positive Bewertung ab und dies aus zweierlei Gründen:
    a) Der Käufer erkennt das die Ware abgeschickt wurde
    b) Ich zu 99,9% immer umgehend auch eine Bewertung bekomme.

    Meiner Meinung nach steht der Verkäufer bei Ebay schlechter da als der Käufer, den nur der Käufer kann eine negative Bewertung abgeben.
    Es kann doch nicht rechtens sein, das ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt dafür jedoch dem Anbieter noch eine negative Bewertung reindrückt !
    Als Verkäufer kann man grundsätzlich keine negative Bewertung abgeben.

  • Online
    Rainer
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    • 17. August 2012 um 15:26
    • #54
    Zitat

    Original von DrMoeller_Neuss
    Rein rechtlich gesehen seid ihr beiden im Unrecht. Kaufverträge sind grundsätzlich einzuhalten. Natürlich hat Dein Käufer das Recht, einen Artikel gemäss Beschreibung zu erhalten. Du musst den Kaufvertrag erfüllen.

    Wenn ein Mitglied von eBay die AGB umgeht, kommt dann überhaupt ein Kaufvertrag zu Stande?

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    • 17. August 2012 um 18:38
    • #55

    DrMoeller_Neuss: Ich habe in meiner Geschichte ja auch nur die Kurzform erzählt. Er wollte erst einen Gutschrift von 60,- Euro (damit wäre der Verkaufspreis weit unter dem Nominalpreis, dann kann ich mit den Münzen auch bei Aldi einkaufen gehen :-). Ich bin jetzt kein Vollprofi was Kaufverträge angeht, aber wenn ich das im Internet so richtig gelesen habe spricht man von Unverhältnismäßigkeit wenn eine Nacherfüllung in diesem Falle nicht möglich ist. Mit einer Gutschrift von 60,- Euro wäre ich unter Nominale und die Gedenkmünze Griechenland hätte mich bei anderen Händlern mindestens 79,- Euro gekostet.

    Was mich an diesem Fall so extrem aufgeregt hat, auch wenn ich gewerblicher Händler bin, dass sich der Käufer so extrem stur gestellt hat.

    Grüße,
    f-stamps

  • Wolffi 14. August 2021 um 19:22

    Hat das Thema aus dem Forum Interessante Links nach Briefmarken Allgemein verschoben.

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