ZitatOriginal von Phila_Tom
EicheEs zwingt Dich doch niemand diese gesplittete Bewertung vorzunehmen. Du kannst auch weiterhin wie üblich bewerten und diese Zusatzoptionen ignorieren, wenn es Dir zuviel ist.
Bei mir ist es so eingerichtet, dass ich bei der Bewertung nicht splitten kann, entweder ich bewerte alles oder nichts. Die Mahnung zur Bewertungsaufforderung hat auch nicht so ausgesehen wie früher, sondern irgendwie so, das ich dazu verpflichtet ?(wäre. Und so etwas mag ich nicht. Schließlich bin ich dort nicht als hauptberuflicher Mitarbeiter angestellt.