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Verkaufen bei Ebay

  • Vesper123
  • 22. Januar 2026 um 15:31
  • Vesper123
    erfahrenes Mitglied
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    Geburtstag
    15. Juni 1973 (52)
    • 22. Januar 2026 um 15:31
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe mal gehört das man bei Ebay gekaufte Sachen erst nach einem Jahr wieder bei Ebay verkaufen darf. Stimmt das?

    LG Vesper

  • linos203
    Stamm Mitglied
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    26. Oktober 1966 (59)
    • 22. Januar 2026 um 15:41
    • #2

    Nein.


    Aber steuerlich kann es relevant sein.

  • FrankDD
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    646
    • 22. Januar 2026 um 15:46
    • #3

    Das stimmt dann, wenn du nicht als Händler zählen willlst.

    Aber es ist egal, wo du das verkaufst, wenn es dir weniger als 1 Jahr gehört hat und du verkaufst, bist du für das Finanzamt ein Händler.

    Aber es gibt Freibeträge, weiß nur gerade nicht wie hoch die sind.

    Webseite rund um meine Freude an der Philatelie: https://philafreu.de/

  • aechtstaak
    aktives Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    5. Januar 1964 (62)
    • 22. Januar 2026 um 16:53
    • #4

    Hallo Ihrs,

    das ist nicht ganz richtig.
    Das Finanzamt erhält von den großen Marktplätzen Informationen über Euer Verkaufsverhalten.
    Bei Ebay ist es meines Wissens nach ab 30 Verkäufe oder aber 2000 Euro Umsatz.
    Die erhält das Finanzamt auch von Kleinanzeigen.de und anderen Marktplätzen.
    Die schauen sich dann an was Du so vertickerst. Und wenn das mal ne Badewanne und mal Briefmarken sind - ist das schon erledigt.
    Wenn es nur ein Thema ist schauen die genauer. Wieviele Angebote hast Du insgesamt online? Wieviel hast Du erlöst?
    Und ein Argument ist dann ob Du Dinge kaufst und gleich wieder verkaufst - weil das machen üblicherweise nur Händler

    Es geht also nicht darum, das man bei Kauf von einem Posten , aus dem dann herausnehmen was man braucht , und weiterverkauf irgendwas falsch machen kann - dann ist man auch für das Finanzamt kein Händler.
    Es geht um den Gesamteindruck und vor allen Dingen darum ob es so aussieht ob Du Gewinne erzielst.
    Dem Finanzamt könnte es um Umsatzsteuer gehen ( das trifft bei unseren vermuteten Größenordnungen wohl eher nicht zu) und um Einkommsteuer - das ist wohl bei nahezu allen das gefährlichere.

    Kurzum:
    - Das Finanzamt sieht sich an wieviel Du handelst
    - Ist das so groß das es so aussieht als ob es üblicherweise ein Händler macht ( hat man Gewinnerzielungsabsicht)?
    - Verdienst Du damit Geld?
    - Wenn bei allen Fragen nein, dann passiert sehr wahrscheinlich auch nichts.
    ABER
    - Da die Staatskassen klamm sind und wir nicht wissen was die sich noch so ausdenken hat es auf jeden Fall Sinn das man die Kosten und Einnahmen von den Briefmarkengeschäften dokumentiert.
    Es ist leider so, das wir in der Nachweispflicht sind und nicht das Finanzamt.

    Die können sagen " Du zahlst Einkommensteuer nach, weil der Handel den Du treibst in unseren Augen zu groß ist" und dann stehst Du da und mußt das nachvollziehen was so alles passiert ist.

    Natürlich weiß ich nicht genau wie die lieben Steuerbeamten arbeiten und welche Tricks die so drauf haben.
    Ich glaube aber mit meinen Aussagen dicht an dem zu sein was wirklich passiert

    Liebe Grüße

    André

  • Vesper123
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    451
    Geburtstag
    15. Juni 1973 (52)
    • 23. Januar 2026 um 05:20
    • #5

    Danke euch

  • thjohe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.175
    • 23. Januar 2026 um 15:11
    • #6

    Das mit den 30 Verkäufen - steuerlich kommt da meist nix raus - aber ab 30 bist du zu der Widerrufsbelehrung, Abfallentsorgung etc. etc.


    Sprich: Würde dir jemand etwas Böses wollen - aber: es gibt Verkäufer mit sehr sehr sehr deutlich über 30 Verkäufen, die sich nicht daran halten.


    LG

    Thomas

  • JayPee
    neues Mitglied
    Beiträge
    74
    Geburtstag
    9. April 1974 (51)
    • 23. Januar 2026 um 16:16
    • #7

    Hallo,

    Plattformen im Internet, die Verkäufe ermöglichen, müssen gemäß Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Verkäufe an das Finanzamt melden - ab 30 Verkäufen pro Jahr oder 2000 € Umsatz.

    Was das Finanzamt daraus macht, steht auf einem anderen Blatt (wurde ja schon geschrieben). Wer nicht gewerblich mit Gewinnabsicht handelt hat durchaus Chancen, das weiterhin ohne zusätzliche Abgaben tun zu können.

    Die Frage ist, hat man Lust darauf, jeden Popelverkauf zu dokumentieren und ggfs. dem Finanzamt nachweisen zu können?

    Verpflichtet sind dazu alle Plattformen. Allerdings können die im Prinzip nur melden, wenn auch deren Bezahlsysteme genutzt werden, d.h. sie einen Verkauf wirklich nachweisen können.

    Was dir der Kleinanzeigen-Kunde an der Haustür in die Hand gedrückt hat (und ob überhaupt), kann Kleinanzeigen nicht wissen und entsprechend auch nicht melden.

    Grüße

    Jens

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