Meinem Tausch-Verkauf Numisblätter Beitrag habt ihr ja gesehen.
Die 21 Blätter habe ich zusammen angeboten.
Gut verpackt, ins versicherte sowie unauffällige Paket und ab die Post.
So der Plan.
Ein Grund weswegen ich erst einmal nicht einzeln angeboten habe, ist der knick- und gegen Verlust abgesicherte Versand einzelner Numisblätter (in etwas größeren Hüllen) mit der Deutschen Post, abseits eines Paket.
Ihr habt da Erfahrungswerte / einen Vorschlag für mich?
Oder mache ich mir da zuviel Sorgen?
Wegen maximaler Haftung bis 25 Euro sowieso nur für ein Stück Numisblatt ab 1998 innerhalb Deutschland.
Großbrief (35,3x25x2)cm + Einschreiben bis 500gr. => 4,25 Euro
Passt das?
Da wäre auch Luft für Wellpappe als rudimentären Schutz oben und unten.
Risiko Käufer?
Plus aus "Resten" zugeschnittene Alubleche (mit runden Ecken) / Sperrholzplatten, wäre wohl etwas übertrieben?
Oder jeweils einzeln mit versichertem Paketversand anbieten und Abweichung (z.B. Maxibrief Prio für drei Stück oder persönliches Einschreiben) Risiko Tausch-/Kaufpartner?
Zählt bei der Haftung DP auch das Porto?
Danke und Grüße
Jo.
Frage zum Versand per Deutsche Post
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Bislang hatte ich weder als Absender noch als Empfänger Probleme mit verknickten Inhalten, wenn die Sendung mit etwas Pappe verstärkt wird oder direkt eine Pappverpackung genutzt wird. Wichtig ist IMHO zudem ein Feuchtigkeitsschutz für den Inhalt (dünne Plastiktüte, o.ä.). Verlorene Sendungen hatte ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr, aber neulich eine, die erst nach sechs Wochen zugestellt wurde.
Die DPAG gilt alles andere als entgegenkommend und kundenfreundlich, wenn es um Schadenersatz geht. Für Münzen und Briefmarken gilt die erwähnte Versicherung meiner Erinnerung nach sowieso nicht. Wenn dir bzw. dem Empfänger die Versicherung wichtig ist, dann würde ich den Versand als Päckchen mit Hermes vorziehen.
Gruß
Uli -
Hermes ist von meiner Seite aus schon umständlicher.
Plastiktüte verschließbar, ja die hätte ich wohl noch.
Dokumentiere schon immer das einpacken mit Fotos.
Bei teuren Sachen mit Zeugen.
Geklaut will ich keinem unterstellen, normal verloren gegangen / mal in der Maschine stecken geblieben und ggf. mechanisch beschädigt.
Über all die Jahre sind wohl 2 auf den Weg zu mir, hier in Deutschland verloren gegangen.Auch das mit der rasanten Geschwindigkeit schön mit bekommen und gehört ... Köln-Wien - versichertes persönliches Einschreiben mit Ausweisen, teurer ging es wohl nicht ... 12 Tage. Und laut Verfolgung hing das nicht an den Kollegen aus Österreich. Da war dann quasi nach Übergabe Landesgrenze innerhalb von 12 Stunden zugestellt.
War gerade eben im bevorzugtem Postladen und einem Numisblatt im Umschlag.
Der "Abschläger" meinte das auch Münzen bis 25 Euro als Brief für 4,25 Euro versichert wären. Bis 500 Euro plus 1,80 Euro?
Nu bin ich fast so klug wie zuvor.
Danke
Jo. -
Anscheinend willst du ein einzelnes Numisblatt verschicken. Dein Ansprechpartner ist nicht der "Abschläger" bei der Post/im Tabakladen oder sonstwo - dein Ansprechpartner ist der Käufer. Bei einem Verkauf "privat an privat" trägt dieser Käufer das Versandrisiko.
Dass du gut verpacken musst ist selbstverständlich - über die Versendungsform und den Dienstleister müsst Ihr euch einigen.
Mein Erfahrungswert: Alle meine Sendungen sind bisher angekommen - auch früher, als ich noch bei ebay aktiv war und sehr viel Briefe/ Pakete verschickt habe. Ich persönlich bevorzuge DHL - ist aber Geschmackssache. Hier am Dorf klappt das super: Der Postbote legt die Pakete vor die Haustüre und wer zuerst von der Arbeit nach Hause kommt nimmt das Paket mit rein....
LG
Uli
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Bei einem Verkauf "privat an privat" trägt dieser Käufer das Versandrisiko.
Wo hast du denn den Unsinn her?
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Wenn ich Ware kaufe und nicht bekomme, verlange ich mein Geld vom Verkäufer zurück. Daher wäre es schon ratsam, das der Verkäufer "versichert" verschickt.
Man muss aber auch etwas abwägen. Wenn es hier um einzelne Numisblätter geht, besteht ja nur ein recht kleiner Wert von 8-15€.
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Wo hast du denn den Unsinn her?
Diesen Unsinn habe ich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §447). Ich gehe nämlich davon aus, dass sich das Ganze in Deutschland abspielt und da gelten deutsche Gesetze....
siehe Link
oder schaue selbst nach der Norm.
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Nachtrag:
Dieses Gesetz gilt so schon seit mindestens 124 Jahren..... Ich finde es erstaunlich, dass sich das noch nicht rumgesprochen hat und mir hier unterstellt wird, ich würde Unsinn schreiben.
Schöne Grüße an alle Mitleser
Uli
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Diesen Unsinn habe ich aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (BGB §447). Ich gehe nämlich davon aus, dass sich das Ganze in Deutschland abspielt und da gelten deutsche Gesetze....
siehe Link
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html…eliefert%20hat.
oder schaue selbst nach der Norm.
Und wir lesen was?
"auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort"
Wenn du aber Versand anbietest ist der Erfüllungsort nicht auf Verlangen zustande gekommen. Da du es angeboten hast!
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Wie immer, wenn das BGB zitiert wird:
Ich gehe von 2 Erfüllungsorten und privat zu privat gem. BGB § 447 aus, dann trifft tatsächlich Absatz 1 zu (Käufer trägt das Risiko).
@Linos hat nicht ganz unrecht, da es im BGB § 447 2 Absätze gibt. Der 2. Absatz kehrt den 1. Absatz um! Ob er das mit seinem Einwurf bewußt oder unbewußt gemeint hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gewerblich zu ..... ist dann schon wieder etwas ganz anderes.
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Und von mir ein letzter Link:
Welcher Ort ist beim Versandhandel der Erfüllungsort i.S... | Schuldrecht BT 1 (Kaufrecht, Werkvertragsrecht) 2018 | RepeticoNach einer im Vordringen befindlichen Ansicht liegt bei einer Bestellung im Versandhandel eine Bringschuld vor. Dies ergebe sich aus der gesetzgeb...www.repetico.de@Linos hat Recht bei BtoC - also bei einem Verkauf von Unternehmen an Privatleute.
Hier steht klar, was der Erfüllungsort bei CtoC ist (privat an privat)
Der zweite Absatz war ja auch bei meiner ersten Antwort sinngemäß mit drin: Ansprechpartner ist der Käufer.
Hier bleibe ich aber bei meiner Aussage....
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1. Kleine Korrektur meinerseits: Die Einschränkung bzgl. Münzen und Briefmarken gibt es bei DHL-Paketen, nicht bei Briefen.
2. In Bezug auf "Bei Privatverkäufen liegt das Versandrisiko beim Käufer." : Nicht übersehen sollte man, dass das Risiko erst auf den Käufer übergeht, wenn der Verkäufer dem Spediteur, der Post, ... die Sendung übergeben hat. Beim Verlust eines normalen Briefes hat der Verkäufer deshalb schlechte Karten, weil er zuerst einmal in der Pflicht ist, diese Übergabe durch eine Quittung o.ä. nachzuweisen, was er hier aber nicht kann.
Gruß
Uli