Wie sieht es aus mit Links? Bedarf es auch der Erlaubnis?
"Externer Hoster", "Urheberrecht" - Bilder ins Forum hochladen
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@Filli, der Rechtsstreit ging um die Verwendung seines Nummernsystems durch Philotax. Er ging nicht um das Kopieren von Seiten aus seinen Katalogen, da ist das Urheberhecht exakt beschrieben. Es sind natürlich Zitate mit Preisen erlaubt, wenn man die Quelle angibt. Das ist jedoch nicht das Kopieren von ganzen Seiten.
labarnas
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Die jetzige Vorgehensweise schwächt das Forum sehr stark. Erschwerend ist, dass es diese Einschränkungen in anderen Foren nicht gibt.
Also sind andere Foren leichtsinnig, oder Tim ist übervorsichtig. Eine Stellungnahme dazu ist überfällig, wenn die User jetzt schon mehrere Tage rätseln und anfangen, wichtige Bildbeiträge zu löschen. Wenn hier nicht geht, was woanders möglich ist, kann man hier bald abschliessen.
Das Urheberrecht, so dass für solche Beiträge wie hier im Forum gilt, würde auf einem externen Forum doch auch gelten. Somit würden doch dem dortigen Beitreiber und mir als Hochlader die Hammelbeine langgezogen, oder denke ich da unlogisch. Wo ich was ablege, ändert nichts am Sachverhalt des Bereitstellens von mir.
Letztendlich bleibt es eine Entscheidung des Betreibers, wo dieser Attraktivität und Frequenz des Forum an Rechtssicherheit für seine Person anpassen muss. Letzte Sicherheit wird es nie geben, und es erwischt Dich, wo Du es nicht erwartest. Da gibt es Profis, die nichts anderes machen, als nach Fehlern suchen. Sehe ich im Onlinehandel: trotz Händlerbund und anwaltlicher Beratung kommen so 3-5 Abmahnungen im Jahr. Weil beispielsweise bei 5000 Artikel EIN Grundpreis vergessen wurde.
So gesehen: man kann hier alles verbieten, und es ist immer noch nicht sicher.
Wie labarnas mehrfach erwähnte: klare Regeln sind nötig. Sehr bald nötig.
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Saublöde oder die richtige Frage: Welchen externen Hoster?
Ich bin zwar etwas mit Computer-Wissen beleckt, aber nicht mit diesem Thema.
Welche Erfahrungen wurden von Euch gemacht?
Gruss und Dank
Thomas
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Hallo,
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Michel:
§ 9 Hinweise zu Urheberrecht und Haftung
Alle Urheber-, Wettbewerbs- und sonstigen Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung behält sich der Verlag vor. Hierzu gehört auch die Vervielfältigung und Verbreitung in besonderen Verfahren, wie fotomechanischer Nachdruck, Fotokopie, Mikrokopie, elektronische Datenaufzeichnung einschließlich Programmierung, Speicherung und Übertragung auf weitere Datenträger oder Speichermedien sowie die Übersetzung in andere Sprachen. Hierzu gehört darüber hinaus auch die auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung, sofern nicht das Urheberrecht ausnahmsweise ein Zitat oder ähnliches gestattet.
Dies gilt insbesondere für verwendete Texte, Abbildungen (sofern diese nicht Dritten zustehen), MICHEL®-Preisnotierungen und zusätzliche Informationen aber auch für die MICHEL®-Briefmarkennummerierung. Die Verwendung der MICHEL®-Briefmarkennummerierung in kostenlos verteilten Händlerpreislisten ist gestattet.
Dies verstehe ich dahingehend, daß screen-shots des online-Katalogs hier nicht eingestellt werden dürfen. Schaue ich nun ins Urheberrechtsgesetz, Stichwort "Zitate", scheint die Einstellung eines screenshots doch zulässig zu sein. Was sagt der Jurist?
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 51 ZitateZulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.Klaus
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Fur Sammler von US-Marken gilt allgemein:
1. Du bist in den Ferien in den USA und fotografierst am Liebsten Postgebäude und wie es drin aussieht. Hier gilt: Von Aussen darfst du knipsen.
Wenn du dich im Gebäude befindest, gilt das nicht mehr.
Wenn du Fotograf bist oder einen Artikel schreiben willst oder sonst wie die Bilder brauchen willst, dann benötigst du eine Bewilligung.
Du bist ein Hobbyknipser. Dann darfst du Fotos schiessen, aber du darfst nicht! Ausleuchtlampen brauchen. Ebenfalls nicht gestattet ist fotografieren von USPS-Personal, Ueberwachungskameras, Kunden und Briefe/Pakete.
Befindet sich eine interessante Skulptur in einer Posthalle, darf sie nur fotografiert werden mit Erlaubnis des Postmeisters, der kann auch den Gebrauch von Stativen und Leuchten bewilligen.
Werden solche Bilder dann in einer privaten Website gezeigt, muss immer eine Hinweis auf den USPS gegeben werden.
Wie sieht es in der Realität aus? Touristen fotografieren en Masse und kein Schwein kümmert's. Ausser der Fotograf sieht Arabisch aus, dann kommt nach einiger Zeit eine Security angeschlichen (nicht angerannt, denn die Security-Leute bringen aus Erfahrung mindestens 180kg auf die Waage und man kann ihnen deshalb durch gemütliches Weggehen davonrennen weil die Leute keine 50m rennen durchhalten)
Für US-Marken gilt: Alle Marken vor 1971 sind nicht geschützt (das US Post Office Department war eine Regierungsstelle und Waren von Regierungsstellen sind nicht Cpyright geschützt). Einige Marken von 1971-1978 an (US Postal Service USPS, im Prinzip eine Privatfirma) sind möglicher Weise mit Copyright USPS geschützt. Alle Marken von 1978 an sind Copyright USPS geschützt. (Wobei man evtl. noch unterscheiden muss zwischen der Marke selbst und was darauf abgebildet ist).
Allgemein gilt die "Fair Use Doctrin". Um ein Bild einer US-Marke zu zeigen, braucht man keine Bewilligung wenn das Bild in Zusamnmenhang steht mit Bildung oder Neuheitenreportagen, Werbung für Philatelie etc. Ebay/Delcampe-Bilder sind da schon schwammiger zu klassifizieren aber offenbar reagiert der USPS da nicht. Ein Hinweis auf "Copyright USPS" ist aber immer nötig.
Was heisst das jetzt für Forumsbilder hier:
Es gehen Posts wie: "Was ist das für eine Marke?", "Ist das ein Plattenfehler?", "Im Juni erscheinen diese Marken", "In unserer Clubzeitung wird diese Marke besprochen", etc.
Problematischer sind Posts wie: "Hier ein paar tolle Markenbilder", "Was für einen Wert hat diese Marke?".
Wobei sich der USPS wohl kaum die Mühe machen wird solche Posts zu verfolgen. Nebenbei ist selbst der USPS schon einige Male in die Copyrightfalle getappt, offenbar sind auch deren Rechtsanwälte fehleranfällig. Das Ganze ist auch in den USA ein Minenfeld, wobei sogar einzelne Bundesstaaten widersprüchliche Urteile zum gleichen Tatbestand gefällt haben.
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Gude morsche,
wie schon vorher von mir angesprochen und auch von Wolffi nochmal geschrieben, wenn das alles so mit dem Urheberrecht, Gesetze, Vorschriften, Schutzrechte, Haftungen usw Fakt für das Forum auch so ist, sehe ich bei Vorsichtmaßnahmen des Forumbetreibers recht schwarz für das Forum, dann zugeschlossen werden.
Ich frag mich halt nur, warum hier jahrzehntelang Ruhe war und nie was passiert ist, ich nie was von Strafandrohung gelesen habe und jetzt in der letzten Zeit plötzlich Panik auf kommt.
Wie schon erwähnt, es gibt Regeln von Forenbetreibern, an denen auch ich mich halte. Wenn ich aber jetzt nur mal den Bereich "Motive" sehe, oha, gute Nacht.
Ja, auch ich habe seit gestern angefangen, Bilder von mir zu löschen, die Ausschnitte von Michel zeigen, es wird wahrscheinlich weitergehen mit Bildern, die aus dem Netz sind, wenn es der Forenbetreiber so will und der Gesetzgeber es fordert.
Ich für meine persönliche Meinung würde aus den ganzen Sachen kein Staatsakt machen, die Kirche im Dorf lassen.
Man sieht ja hier schön, wie eine kleine Ungereimtheit ( warum soll man auf externen Hoster gehen? ) zur Staats, äähh, Forumsaffäre wird.
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Das mit dem Urheberrecht müßte wohl erst beim Bundesverfassungs-Gericht einmal endgültig geklärt werden, aber in Deutschland kostet das viele Millionen und dauert viele Jahre. So etwas macht das Leben unnötig schwer, den normalen Sammler k.... sowas nur an!
Gruß kartenhai
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Hallo zusammen,
bitte entschuldigt die späte Reaktion. Bin aktuell zeitlich sehr eingebunden...
Der Hinweis an heckinio kam, weil ich das Bild zufällig gesehen habe und dann bei mir alle Alarmglocken getönt haben. Im Nachhinein war die Reaktion vielleicht etwas vorschnell. Mir geht es darum das Forum zu schützen, das war auch in diesem Fall so. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Konzerne, die hinter Marken wie Star Trek, Star Wars, etc. stehen keinen Spaß beim Urheberrecht verstehen und gnadenlos gegen Verletzungen ihrer Rechte vorgehen. In dem Bild von heckino habe ich daher eine Gefahr fürs Forum gesehen.
Der Hinweis von Christoph 1 bezüglich deutsche-briefmarken-zeitung.de ist interessant. Jedoch weiß ich nicht, ob die Zeitung irgendwelche Vereinbarungen mit den Rechteinhabern getroffen hat etc...
Für mich ist die ganze Sache bezüglich Urheberrecht im Moment nicht klar. Gibt es hier im Forum einen Juristen, der sich mit dem Thema auskennt und diesbezüglich Aussagen treffen kann, auf die man sich verlassen kann? Mutmaßungen und persönliche Meinungen sind interessant aber nicht zielführend. Sie verursachen bei den meisten nur Verwirrung. Also, gibt es hier einen Juristen, der uns helfen kann? Bitte kein "ich glaube", "ich denke", "ich habe gehört" mehr zu dem Thema...
Zur Idee der Nutzung eines externen Hosters für Bilder: wenn urheberrechtlich geschützte Bilder auf einen externen Server geladen werden, liegt die Haftung nicht bei uns.
Für das weitere Vorgehen: wir machen erst einmal so weiter, wie bisher. Ihr braucht eure Bilder nicht löschen und auch nicht auf einen externen Server laden. Ich versuche Informationen zur Rechtslage zu bekommen. Sobald rechtssichere Infos vorliegen, werden diese in die Forenregeln eingearbeitet.
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Eigentlich wollte ich mich nicht weiter äußern, aber:
- Richtig lesen hilft . Wie oben zitiert, droht der Verlag mit der Keule zur Abschreckung. Da er aber allgemeine Rechte nicht außer Kraft setzen kann, fügt er einen Nachsatz ein:
Hierzu gehört darüber hinaus auch die auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung, sofern nicht das Urheberrecht ausnahmsweise ein Zitat oder ähnliches gestattet.
Das gilt nicht nur hier, zumal wir ja nur sog. "Kleinzitate" nutzen.
Es gibt auch noch einen ganz wesentlichen Grund, das ist die "komerzielle Gewinnerzielung". Absicht reicht bereits aus! Haben wir die: NEIN. Wir führen eine Fach- und Sachdiskussion - mit Zitaten. Wie es mit reinen Verkaufs-Einstellungen ist, entzieht sich mir.
Solange ich der "Eigentümer der Sache" oder auch nur der "Besitzer" bin (also Angebote meiner Marken) - ebenfalls KEIN Problem.
Bearbeite ich den Scan ggfls. auch mit (mehr ) oder weniger Aufwand (z. B. Bildbearbeitungsprogramm), schaffe ich bei geigneter "schöpferischer Höhe" sogar ein neues/eigenes "Werk". Nur die Scaneinstellungen leicht verändern, reicht meines Wissens dazu noch nicht aus!
Wir sollten uns von irgendwelchen Erben mit Geldgier (und ihren RA) - nicht beunuhigen lassen (s. Beitrag Dr.Kohler). Letztendlich aber entscheidet der Forenbetreiberals Eigentümer. ER legt die Regeln fest (s. EBAY o.a.).
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Gerade gesehen- ein gutes Beispiel im eigenen Forum: GRENZWERTIG!
Nein, Spass beiseite.
Auf einer anderen Seite werden Masken mit der One Penny Black vertrieben. (Dazu das Bild)
Ich nehme dies einfach als Beispiel, weil es so evtl. leichter zu verstehen ist (es soll wirklich nur ein Beispiel und keine Negativaussage für den Beitrag sein!)
Es wird von "auf einer anderen Seite"geschrieben, diese wird aber nicht konkret benannt.
Es ist deshalb wegen dem gezeigten Bild und der unklaren Quellenangabe kein sauberes Zitat!
Keine Sorge, wegen so einem "Fliegenschiss" klagt keiner - auch nicht der "Rechteinhaber". Ich denke eher das Gegenteil ist der Fall (hallo, mein Werk verbreitet sich aberschnell ). Ärger könnte es aber ggfls. vom Königshaus geben, die sind bei so etwas manchmal etwas dünnhäutig.
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Wer möchte, kann hier in aktueller Fassung lesen:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/tex…vel=-2&nohist=1
Bundesgestzblatt (Gesetzblätter sind grundsätzlich frei nutzbar!)
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Hier für mich noch ein Beispiel eines neuen Teilnehmers (Erstbeitrag), daß so in dieser Form nicht in dieses Forum gehört, weil es sich um reine komerzielle Werbung für eigene Angebote auf einer fremden Plattform handelt:
philaforum.com/forum/thread/39134/Hier liegt überhaupt kein Sachbezug mit Text vor - auch wenn die Angebote philatelistischer Art und ggfls. interessant sind.
Auch das sollte der Forenbetreiber entscheiden.
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Bitte solche Beiträge über "Inhalt melden" mitteilen. Vielen Dank.
Dann haben wir keine Beiträge zwischendrin, die mit dem Thema nichts zu tiun haben.
Vielen Dank.
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Bearbeite ich den Scan ggfls. auch mit (mehr ) oder weniger Aufwand (z. B. Bildbearbeitungsprogramm), schaffe ich bei geigneter "schöpferischer Höhe" sogar ein neues/eigenes "Werk". Nur die Scaneinstellungen leicht verändern, reicht meines Wissens dazu noch nicht aus!
Das läuft in Amerika unter "Derivative Work" und in jedem Fall gilt nachwievor das ursprüngliche Copyright-Recht. Wer also z.B. eine Collage aus Marken herstellt und ausstellen/verkaufen will, muss sicher sein dass keine einzige Markeu unter dem Copyright des USPS ist. Oder mit dem USPS verhandeln (was offenbar zu mühsam ist denn ich habe noch keine solche Collage an Ausstellungen gesehen).,
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oh, jetzt wird es erst richtig verwirrend.
- Coyriright schützt die Rechte am Werk und hat die wirtschaftliche Seite als Schutz. Es ist übrigens seit 1989 (auch in der USA) nicht mehr so bedeutsam. Es hat (international) nur noch die vereinfachte "Beweisumkehr" zum Ziel (die prozessualen Möglichkeiten des Verletzers werden eingeschränkt). Es gibt div. Formen der Weitergabe.
- Das Urheberrecht schützt ideelle Werte und es
können Nutzungs-und Verwertungsrechte veräußert oder sogar ganz darauf verzichtet werden (Gemeinfreiheit). Es schützt also nicht das Werk, sondern den Urheber.
Außerdem gilt in der USA für Markenausgaben der USPS - anders als bei uns, wo es nur eine einfache "Gebührenquittung" ist, voll der fiskalische Status (vergleichbar etwa mit einer Banknote).
Internationale Ansichten/Rechte - auch die speziellen Formen bei Musik) sollten wir hier nicht auch noch einführen. Da reichen schon wenige Tonfolgen für eine Verletzung. Auch gierigen Erben sollten uns hier nicht stören, weil es da um ganz andere Probleme ging/geht.
Lassen wir doch die Kirche im Dorf.
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Also um mal wieder auf den ersten Post hinzuweisen:
Auch die USPost hat vor einiger Zeit eine "Star Trek" Ausgabe herausgegeben. Von den amerikanischen Sammlern wurde diese Ausgabe stark kritisiert, um es mal Milde auszudrücken (die Marken sehen beschissen nach Nichts aus auf gut Deutsch). Man hat vermnutet, das "bessere Designs" (wie die GB-Ausgaben) an extremen Lizenz und Copyrightforderungen scheiterten. Das Nebenproblem war auch, das lebende Personen aus Prinzip auf USMarken nicht abgebildet werden (Kirk und Sulu leben noch).
Offenbar sind die Rechteinhaber der StartTrek Franchise (und/oder RoyalMail als Lizenznehmer) extrem agressiv wenn jemand ihr Lizenzrecht/Copyright in irgend einer Art verletzt. Vorsichtige Foreninhaber vermeiden deshalb die Bilder und geben den Schwarzen Peter weiter mit Linktricks.
Ich habe irgendwo noch StarTrek Sätze rumliegen (Nostalgie..) von St.Vincent & Grenadines und einem anderen Inselstaat. Wäre interessant ob was passiert wenn man diese Marken zeigte (wer dann reklamiert, die StartTrek Franchise oder die Inselstaaten). Wäre aber unnötiger Stress für den Foreninhaber.
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