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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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  4. Briefmarken Allgemein

Hakenkreuze und A.H. auf Marken. Ist der Verkauf erlaubt?

  • Stamps
  • 17. Februar 2021 um 12:38
  • Stamps
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 17. Februar 2021 um 12:38
    • #1

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Ich möchte hier etwas erfragen.

    Und zwar handelt es sich um den Verkauf von Marken allgemein mit den Abbildungen von A.H. und Hakenkreuzen.

    Darf man die Bilder zeigen?

    Ich würde diese nur auf diesem Portal anbieten.

    Man liest ja sehr viel dazu.

    Post vom Anwalt braucht ja keiner.

    Danke und Gruss

    Andreas

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
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    3.683
    • 17. Februar 2021 um 12:59
    • #2

    da bin ich mal auf die Antworten gespannt.

    In manchen Bereichen ist es ja erlaubt, HK der Öffentlichkeit zu zeigen und vorzustellen. Da wäre zB Scale Modellbau. ;)

    Gruß, Klaus

  • Stamps
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 17. Februar 2021 um 13:03
    • #3

    Habe mal spaßeshalber auf Ebay geschaut:

    Das ganze Spektrum

    Ich kannte das auch schon anders vor Jahren, da wurde vieles gelöscht

  • 241264hsv-fan
    Stamm Mitglied
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    3.713
    • 17. Februar 2021 um 13:03
    • #4

    Erlaubt ist es schon. Ebay schmeißt solche Sachen oft wieder raus. Entweder unkenntlich machen oder, wie ich es einmal gemacht habe, einen rechtlichen Artikel wie er auf Auktionen verwendet wird, darunter setzen.

    Suche Kaiserreich Russland - insbesondere Punkt-Nummernstempel und Postzensuren 1. Weltkrieg.

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
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    3.683
    • 17. Februar 2021 um 13:06
    • #5

    hab was von ebay gefunden

    Es dürfen eingestellt werden:

    • Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel der damaligen Zeit
    • Bücher, Zeitschriften, Dokumentationen und andere Artikel, die die Zeit des Nationalsozialismus sachlich beschreiben und eine rein wissenschaftliche Debatte widerspiegeln
    • Orden und Abzeichen gemäß dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 (OrdenG)

    Gruß, Klaus

  • erron
    Moderator
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    2.480
    • 17. Februar 2021 um 13:27
    • #6

    @Stamps und @ Heliklaus

    die Grundsätze bei ebay lauten:

    https://www.ebay.de/help/policies/…rtikeln?id=5054

    mfg

    erron

    http://www.philadb.com

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 17. Februar 2021 um 13:37
    • #7

    @ € hsv-fan:

    oder, wie ich es einmal gemacht habe, einen rechtlichen Artikel wie er auf Auktionen verwendet wird, darunter setzen.

    Dazu schreibt Ebay:

    Hinweis: Verbotene Artikel, die hier explizit als Beispiel aufgeführt werden, dürfen nicht unter dem Vorbehalt angeboten werden, sie würden allein zu wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken verkauft.

    Was mich am meisten bei dieser Ebay-Scheinheiligkeit stört, ist, daß man solche Artikel ungehindert bei Ebay-USA verkaufen und kaufen kann! Auch dort gibt es Rechtsradikale!

    Gruß kartenhai

  • erron
    Moderator
    Beiträge
    2.480
    • 17. Februar 2021 um 13:45
    • #8
    Zitat von Heliklaus

    da bin ich mal auf die Antworten gespannt.

    In manchen Bereichen ist es ja erlaubt, HK der Öffentlichkeit zu zeigen und vorzustellen. Da wäre zB Scale Modellbau. ;)

    Dieses habe ich in der philadb. bei der Erstellung der Dienstmarkenseiten des III Reich, die ja öffentlich zugänglich sind, wohlweislich hinzugefügt.

    http://www.philadb.com/?site=list&cat…32&mode=vorwort


    mfg

    erron

    http://www.philadb.com

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
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    3.683
    • 17. Februar 2021 um 14:01
    • #9

    Danke erron, ich hab die Grunsätze gelesen.

    Das heisst also, Briefmarken dürfen eingestellt werden, die Symbole, oder das Gesicht von AH muss unkenntlich gemacht werden (Bilder bearbeiten), rischtisch verstanden?

    Gruß, Klaus

  • Stamps
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    • 17. Februar 2021 um 14:14
    • #10

    Danke soweit mal an alle Beteiligten.

    erron Der Verweis auf Phila DB scheint mir sinnvoll.

    Wenn man den eBay Bestimmungen glauben dürfte, müssten die alles komplett löschen.

    Macht ja so schon Arbeit, wenn man dann noch alles wegretuschieren müsste.....

    Na dann gut Nacht

    Also ich verstehe das richtig,dass ich das hier im Forum zeigen darf.

    Gruss und Danke nochmal für die Beteiligung

  • erron
    Moderator
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    • 17. Februar 2021 um 14:14
    • #11
    Zitat von Heliklaus

    Danke erron, ich hab die Grunsätze gelesen.

    Das heisst also, Briefmarken dürfen eingestellt werden, die Symbole, oder das Gesicht von AH muss unkenntlich gemacht werden (Bilder bearbeiten), rischtisch verstanden?

    so ist es, wenn du auf auf Nummer sicher gehen willst.

    Oder du stellst deine Marken in die Rubrik: Geschichtliche Persönlichkeiten ein.;)

    Ist aber ohne Garantie, das ebay Deutschland die Arktikel dennoch entfernt und du eine Mahnung bekommst.

    mfg

    erron

    http://www.philadb.com

  • kalle01
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    11. Juli 1952 (73)
    • 17. Februar 2021 um 14:32
    • #12

    Hallo Zusammen ,

    ich muß mich hier mal einmischen . Ich selbst hatte bei ebay ein Lehrbuch für den Sanitätsdienst eingestellt , es wurde herausgenommen , weil es aus der NS Zeit war .

    Bei Briefmarken wurden die AH Blöcke gecancelt , wegen der Inschrift , Die Dienstmarken mit HK . ich Könnte noch mehr dazu sagen .

    Jetzt kommt es , in ebay USA habe ich aber Sachen aus der NS Zeit gefunden . Ebay Deutschland untersagt das einstellen , aber ebay USA nicht .

    Außerdem wurde ich abgemahnt und 2 Monate gesperrt.

    Gruß

    Kalle01

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

    Sammelgebiete : DDR , DDR spezial und Plattenfehler 

  • Stamps
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    • 17. Februar 2021 um 14:42
    • #13

    Ich wollte mich hier nochmal kurz einbringen.

    Grundsätzlich ging es mir darum hier in diesem Forum einzustellen.

    Ich stelle mir gerade bildlich die 6 Marken 844-49 mit allem weggelöschtem vor.

    Da kann ich im Keller eine Farbtonkarte holen und abfotografieren.:D:D:D

    eBay ist für mich kein Thema,nicht mehr.

  • thjohe
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    • 17. Februar 2021 um 14:51
    • #14

    Das mit der Swastika ist in Deutschland schon sehr Problematisch.

    Es ist schon strafbar einen entsprechenden Satz, z.B. Dienstmarken Deutsches Reich offen

    ins Schaufenster zu legen. Im Internet sollte man entsprechendes sehr gut "Ausbalken".

    Es gelten nun mal die §86 und §86a Strafgesetzbuch in Deutschland.

    Sammler von entsprechenden Aktion-Figuren haben da viel mehr Probleme.

    Das kann viel mehr ins Auge gehen wenn der Zoll oder Ähnliche "zuschlagen".

    Es kommt immer darauf an wie sehr sich die Staatsanwaltschaft für diese Dinge interessiert.

    Zur Beruhigung, man oder frau steht viel schneller im Konflikt mit einem Gesetz als gedacht.

    Ein paar unbedachte Veröffentlichungen oder die Verwendung von urheberrechtlich geschützter

    Musik o.Ä. Eine Abmahnung zu erhalten ist auch leichter als gedacht.

    Die Motive von deutschen Briefmarken wurden hier im Forum doch auch schon mal diskutiert.

    M.E. ist es schon sinnig, den gebrauch von Swastika in Deutschland zu verbieten, auch wenn das in

    manchen Bereichen blöde Folgen hat.

    u n d

    N.B.

    Es gibt noch sehr viel mehr Bereich wie oben angeschnitten, in denen man oder frau

    mit dem Gesetz oder Ansprüchen anderer dumm in Konflikt kommen kann.

  • Wandervogelgelb
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    14. Februar 1959 (66)
    • 17. Februar 2021 um 15:01
    • #15

    Man muss da verschiedene Rechtssphären unterscheiden, weil unterschiedliche Staaten und auch unterschiedliche Verkaufsplattformen (aus unterschiedlichen Gründen) differenzierte Verbotsregeln haben. In Deutschland sind die Regeln, was das Verbot von NS-Symbolik betrifft, aus guten Gründen recht streng (§ 86 StGB, mit den genannten Ausnahmen für Sammmler, Wissenschaft und staatsbürgerliche Aufklärung), in Russland zur Zeit noch strenger (kürzlich Haftstrafe für umfangreiches Angebot von Hitlermarken mit Aufdruck Ukraine), in den USA wird die "Meinungsfreiheit" traditionell sehr breit ausgelegt. Als Verkäufer aus Deutschland wirst Du von deutschen Gerichten nach deutschem Recht beurteilt, auch wenn Du über eine ausländische Plattform handelst (z.B. Ebay USA, Delcampe). Ebay USA selbst ist nur an US-Recht gebunden. Die Regularien der Verkaufsplattformen können im Sinne von "strenger" vom nationalen Recht abweichen, da muss man genau auf die Regeln und die Praxis schauen. Ebay Deutschland fordert z.B. die Abdeckung des Propaganda-Spruchs auf den Hitlerblöcken, jedoch nicht die Abdeckung seines Konterfeis auf Briefmarken. Ebay Deutschland ist aber auch an US-Recht gebunden, deshalb die Handelsverbote für Briefmarken aus Kuba, Nordkorea und dem Iran. Nach deutschem Recht wäre dies absolut zulässig. In den USA könntest du, wenn das erfasst worden ist , dafür mächtigen Ärger bekommen.

  • Stamps
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 17. Februar 2021 um 15:17
    • #16

    Ich glaube da macht die Angabe der Michelnummer/n mehr Sinn.

    Bilder per PN können nur die Teilnehmer sehen,oder?

    Da habe ich ja ein heisses Thema aufgegriffen.

    Sehr konträr.

    Gesetz ist Gesetz.

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.264
    • 17. Februar 2021 um 15:19
    • #17

    Werden denn hier im Forum nicht immer wieder Marken aus der Zeit des Dritten Reichs abgebildet ? Warum wird das Thema jetzt heiss ?

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • erron
    Moderator
    Beiträge
    2.480
    • 17. Februar 2021 um 16:02
    • #18
    Zitat von Stamps

    Hallo liebe Forumsmitglieder!

    Ich möchte hier etwas erfragen.

    Und zwar handelt es sich um den Verkauf von Marken allgemein mit den Abbildungen von A.H. und Hakenkreuzen.

    Darf man die Bilder zeigen?

    Ich würde diese nur auf diesem Portal anbieten.

    Man liest ja sehr viel dazu.

    Post vom Anwalt braucht ja keiner.

    Danke und Gruss

    Andreas

    Alles anzeigen

    @@ Stamps

    dies war deine Anfangsfrage: ....................Darf man die Bilder zeigen? Ich würde diese nur auf diesem Portal anbieten..........


    Ich stelle mal Teile der Forumsregeln aus der Anfangszeit des philaforum ein.

    Darin lese ich nur was unter § 2 und § 4, das irgendwie was mit den Symbolen des III Reich zu tun haben könnte.

    §2 Umgangsform

    Das Board pflegt einen kultivierten, zivilisierten und freundschaftlichen Umgangston. Es ist nicht gestattet Beiträge/Nachrichten zu schreiben, die obszön, vulgär, sexuell orientiert, rechtsradikal, abscheulich, beleidigend oder bedrohlich sind oder gegen irgendein Gesetz verstoßen würde.

    §4 Avatar-Richtlinien

    Es dürfen keine Bilder mit pornographischen, illegalen oder rechtsextremen Inhalt oder sonst wie anstößige Bilder verwendet werden.


    Aber unser Admin Tim wird bestimmt dazu noch was schreiben.

    mfg

    erron

    http://www.philadb.com

  • Stamps
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 17. Februar 2021 um 16:12
    • #19

    Falsch habe ich bis jetzt ja noch nichts gemacht.

    Die Regeln / Paragraphen habe ich verstanden.

    Ich denke die genannten Marken werden per Nummer betitelt.

    Jeder hat einen Katalog.

    Optional muss man das Bild dann per Mail senden.

    Danke für die rege Beteiligung.

  • JayPee
    Gast
    • 17. Februar 2021 um 17:04
    • #20

    Hallo,

    das Thema ist relativ komplex. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich/eindeutig, Ebay Grundsätze sind nochmal eine andere Nummer. Und die sind zudem nicht einheitlich für ebay.de und ebay.com.

    Für mich die laienhafte Quintessenz aus dem, was ich bisher zu dem Thema gelesen habe wenn man auf der sicheren Seite sein möchte:

    -Briefmarken als reine Postwertzeichen zu verkaufen ist grundsätzliche erblaubt, auch nach Ebay Grundsätzen

    -Hakenkreuz und Portrait Hitlers abdecken, da das "bewerben" für den Verkauf nicht durch die genannten Ausnahmen in §86 StGB Abs. 3 gedeckt ist

    -Briefmarken als Teil von Propagandamaterial (Propagandakarten, Blöcke) sind nach Ebay Grundsätzen nicht erlaubt

    Korrigiert mich gerne, sollte ich falsch liegen.

    Grüße

    Jens

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