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Ostsachsen Mi 58c rechts ungezähnt

  • frimer14
  • 15. November 2017 um 21:27
  • frimer14
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    • 15. November 2017 um 21:27
    • #1

    Hallo Forumskollegen!

    Aus einem größeren Konvolut Postbelege ist mir eine Beitragsrechnung einer Krankenversicherungsanstalt in die Hände gefallen, die eine EF mit einer Mi 58c trägt. Meine Nachforschungen im Michel-Spezial gaben keinen Aufschluss darüber, ob es auch Exemplare gab, die rechts ungezähnt waren. Vielleicht gibt es unter Euch jemanden, der Näheres dazu mitteilen kann.
    Schon jetzt herzlichen Dank für jeden Hinweis.

    Gruß frimer14

    Bilder

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    Einmal editiert, zuletzt von frimer14 (15. November 2017 um 21:32)

  • kartenhai
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    • 15. November 2017 um 21:43
    • #2

    In meinem Michel-Spezial steht als Fußnote nach der Mi.-Nr. 63:

    Gezähnte Marken Nr. 61-63 sind privater Natur. Gilt wohl auch für teilgezähnte. Dann müßte es sich bei der Urmarke aber um die Mi.-Nr. 62 violett ungezähnt handeln und nicht um die 58c, die ja 13 : 12 1/2 gezähnt ist.

    Gruß kartenhai

  • Kontrollratjunkie
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    • 16. November 2017 um 14:34
    • #3

    Selbstverständlich handelt es sich um eine Mi.Nr. 58. Ob es eine c - Farbe ist, kann man sicher nur an der originalen Marke bestimmen, aber die Tendenz passt zumindest.
    Teilzähnungen in dieser Form sind mir nicht bekannt, was auf eine Manipulation schließen lässt. Aber auch dieser Umstand ist nur am Original sicher zu bestimmen. Man müsste die Marke ausmessen und mit verzähnten / dezentrierten Stücken vergleichen, die es reichlich gibt.

    Gruß
    KJ

  • frimer14
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    • 16. November 2017 um 15:54
    • #4

    Hallo Kartenhai, hallo Kontrollratjunkie!

    Habt Dank für Eure Hinweise. Angehängt habe ich einen ersten Versuch zur Klärung. Ich bin aber selbst nicht sehr zufrieden mit der Ausführung. Mein Eindruck bei der Betrachtung dieses Bildes war, dass der ausführende Briefmarkenbeschneider schon super gearbeitet haben muss, um den Schnitt so sauber neben die Zähnung gelegt bekommen zu haben. Aber mein Eindruck kann trügen. Urteilt selbst.

    Gruß frimer14

    P.S. Kontrollratjunkie, ich hatte Dir vor einiger Zeit eine Mail bezüglich einer Einschätzung eines Briefmarkenbogens mit der Mi 918 zugesendet. Ist diese Mail überhaupt bei Dir angekommen?

    Bilder

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  • Kontrollratjunkie
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    • 17. November 2017 um 08:28
    • #5

    Am Wochenende versuche ich einmal etwas zu finden, um die Angelegenheit zu illustrieren.

    Eine Mail hinsichtlich der Kontrollrat 918 habe ich nicht bekommen, bitte noch einmal versenden.

    Gruß
    KJ

  • Kontrollratjunkie
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    • 19. November 2017 um 01:43
    • #6

    So richtig viel habe ich zu dieser Thematik nicht finden können. Die zweite Dresdner Ausgabe war von der Produktionsqualität schon besser. Trotzdem möchte ich ein paar Beispiele von Fehlleistungen der Druckerei vorstellen.
    Zunächst einen postfrischen Achterblock der Mi.Nr. 58 a U, also die ungezähnt gebliebene Variante. Daran ist der Klischeeabstand und damit die Manipulationsmöglichkeit klar zu erkennen.

    Gruß
    KJ

    Bilder

    • 58 a U Randachter POF.jpg
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    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollratjunkie (19. November 2017 um 01:47)

  • Kontrollratjunkie
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    • 19. November 2017 um 01:50
    • #7

    Dann ein Randviererblock der Mi.Nr. 58 a mit einer selten deutlichen Verzähnung.

    Gruß
    KJ

    Bilder

    • 58 a Randvierer mit Verzähnung POF.jpg
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  • Kontrollratjunkie
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    • 19. November 2017 um 01:53
    • #8

    Nun noch zwei Viererblocks, bzw. Randviererblocks der Mi.Nr. 59 a ebenfalls mit deutlichen Verzähnungen.

    Gruß
    KJ

    Bilder

    • 59 a Vierer mit Dezentrierung.jpg
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  • Kontrollratjunkie
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    • 19. November 2017 um 01:59
    • #9

    Und ergänzend noch ein Randzehnerblock der Mi.Nr. 57 a mit einer leichten Verzähnung, dafür aber mit einen schönen deutlichen Plattenfehler.

    Mi.Nr. 57 III

    "S von POST beschädigt"

    Der Plattenfehler kommt auf Feld 50 beider Bogen in einer Teilauflage vor.

    Gruß
    KJ

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    • 57 a Eckzehner rechts oben mit 57 III POF.jpg
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    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollratjunkie (19. November 2017 um 02:00)

  • frimer14
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    • 19. November 2017 um 08:59
    • #10

    Hallo Kontrollratjunkie!

    Herzlichen Dank für Deine Mühe. Gegen diese geballte Qualität nimmt sich mein kleiner Beleg natürlich etwas mickerig aus.
    Wenn ich Deine Beispiele jetzt zu interpretieren versuche, komme ich zu folgendem Schluss.
    Der Krankenversicherungsanstalt Schwarzenberg lag bei der Frankierung ihrer Post an die Versicherten ihres Unternehmens ein postfrischer verzahnter Bogen der Mi 58 vor. Der oder die Angestellte trennte nicht an der verrutschten Verzahnung die Marken, sondern schnitt nach eigenem Ermessen innerhalb des Klischeeabstandes die Marke aus dem Bogen heraus und klebte sie auf die Karte, auf der sie dann ordnungsgemäß von der Post entwertet worden ist.
    Es handelt sich dementsprechend um eine zeitgemäße und portogerechte Verwendung dieser Marke, die Manipulation entsprach den damaligen Gepflogenheiten im notleidenden Deutschland.
    Man kann diese Marke auf dem Beleg also als Abart bezeichnen, die den damaligen Verhältnissen geschuldet war. Bleibt die Frage nach der Sammelwürdigkeit und die Einordung durch den Sammler und mithin die zu erwartende finanzielle Bewertung. Gibt es dazu Vergleichsbeispiele? Das würde sicherlich auch viele Forumsmitglieder und -gäste interessieren.

    Es grüßt frimer14

  • labarnas
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    • 19. November 2017 um 09:43
    • #11

    @ frimer14,

    ist der Beleg wirklich echt? Gibt es eine Prüfung? Warum wird in der Anschrift die Postleitzahl von Aue nicht geschrieben? Wusste das der Absender nicht? Denn es kann auch eine leere Karte sein, auf der alles andere, selbst die Lochungen angebracht wurden. Und es wäre zu unterstellen, dass der Angestellte bzw. die Krankenversicherungsanstalt eine eigene Poststelle hatte. Hat sich eine solche Stelle in der damaligen Zeit Briefmarken angeschafft?

    Will das nur mal anmerken, bevor es wirklich heißt "eine zeitgemäße und portogerechte Verwendung dieser Marke".

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • frimer14
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    • 19. November 2017 um 10:08
    • #12

    Hallo labarnas!

    Wie kann man nur so skeptisch sein. Das ist mein Sammelgebiet und mich interessiert alles zu diesem Sammelgebiet.
    Übrigens habe ich jetzt auch einen Scan der Rückseite eingestellt (oben) und eine weitere Karte an diesen Herrn Baumann, der wohl als Schausteller seinen Lebensunterhalt verdiente. Ziemlich viel Mühe für eine Fälschung findest Du nicht?
    Außerdem habe ich nach Deinem Kommentar schnell meine Belege aus dieser Zeit durchgeschaut; Postleitzahlen waren eher selten.

    Trotzdem noch einen schönen Sonntag.

    Gruß frimer14

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    • Mi58c_rug_4.jpg
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  • labarnas
    Stamm Mitglied
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    • 19. November 2017 um 11:06
    • #13

    @ frimer14 :)

    die Verwendung der Zahlen zu Gebietsleitzahlen ist in der Wiki gut beschrieben. Dort wird aber erst zu den 1950er Jahren vermerkt, dass nur noch jede dritte Sendung die Angaben verwendete. Es ist bei einer "Behörde" im Jahr Ende 1945 anzunehmen, dass diese sich an die geltende Vorschrift gehalten hat. Zumal Aue durch die Umgliederung der OPD Dresden (ab 1.10. auch OPD Leipzig und früherer OPD Chemnitz) die Leitzahl 10 b erhalten hatte. Ich sehe natürlich auch den Wert für eine 58 c auf Brief im Michel und vermutlich lohnt dort eine Fälschung nicht. Aber für Marken der OPD Dresden gest. ab 3 Euro gilt nach Michel Spezial die Prüfung. Deshalb der kritische Blick.

    Grüße
    labarnas

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

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  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
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    • 19. November 2017 um 15:29
    • #14

    Hat man sich die Postleitzahl nicht auch eher gespart wenn es, wie hier, eine Ortszustellung war ? Absender und Empfänger hatten ja die gleiche Postleitzahl. Früher war es ja sogar üblich, anstelle des Ortsnamens "hier" oder "im Ort" oder so ähnlich zu schreiben.

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    • 19. November 2017 um 21:06
    • #15

    Der zweite vorgestellte Beleg ist eine Ortskarte, da könnte man vermuten, dass deshalb auf die Gebietsleitzahl verzichtet wurde. Der infrage gestellte Beleg ist aber eine Fernpostkarte von Schwarzenberg nach Aue.
    Bei beiden Belegen habe ich überhaupt keine Zweifel an der bedarfsmäßigen Verwendung, dafür habe ich schon genug Belege dieser Art gesehen.
    Eine schnelle Durchsicht von bereits gescannten Belegen zeigt eine Vielzahl von Stücken, die auch ohne Gebietsleitzahl ordnungsgemäß gelaufen sind. Dabei auch Gebühr bezahlt-Belege, die bekanntlich am Schalter aufgegeben werden mussten.

    Gruß
    KJ

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    7.044
    • 19. November 2017 um 21:17
    • #16
    Zitat

    Original von frimer14
    Der Krankenversicherungsanstalt Schwarzenberg lag bei der Frankierung ihrer Post an die Versicherten ihres Unternehmens ein postfrischer verzahnter Bogen der Mi 58 vor. Der oder die Angestellte trennte nicht an der verrutschten Verzahnung die Marken, sondern schnitt nach eigenem Ermessen innerhalb des Klischeeabstandes die Marke aus dem Bogen heraus und klebte sie auf die Karte, auf der sie dann ordnungsgemäß von der Post entwertet worden ist.
    Es handelt sich dementsprechend um eine zeitgemäße und portogerechte Verwendung dieser Marke, die Manipulation entsprach den damaligen Gepflogenheiten im notleidenden Deutschland.
    Man kann diese Marke auf dem Beleg also als Abart bezeichnen, die den damaligen Verhältnissen geschuldet war. Bleibt die Frage nach der Sammelwürdigkeit und die Einordung durch den Sammler und mithin die zu erwartende finanzielle Bewertung. Gibt es dazu Vergleichsbeispiele? Das würde sicherlich auch viele Forumsmitglieder und -gäste interessieren.

    Es grüßt frimer14

    Diese Interpretation ist schlüssig und könnte der Wahrheit entsprechen. Beweisen kann das natürlich heute niemand mehr.
    Ob der Beleg sammelwürdig ist, entscheidet jeder für sich selbst. Ich nehme jeden Beleg auf, der eine klar identifizierbare Abstempelung trägt und damit als Vergleichsmaterial dienen kann. Und daran würde Dein Beleg eben scheitern. Der Stempel ist mir nicht klar genug. Die Frankatur ist mir dann nicht so wichtig. Es sei denn, es wurde eine PMT frankiert oder eine Marke mit einem seltenen Feldmerkmal.
    Bewahre den Beleg doch auf und erfreue Dich an einer vermutlich zeittypischen Erscheinung in Form der besonderen Trennung der Marke.

    Gruß
    KJ

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