Hallo liebe Forumler
auch ich komme mit der Berechnung dieser EF nicht klar. Luftpostbrief nach USA vom 12.10.1954 mit 4g Gewicht und einer Einzelfrankatur Mi.Nr. 137. Laut meinem Postgebührenhandbuch betrug das Porto für einen Auslandsbrief bis 20 gr. vom 01.07.1954 40 Pfennig. Dazu der Luftpostzuschlag in die Ländergruppe IIb vom 01.07.1953 von 20 Pfennig je 5 gr.
Würde 60 Pfennig ausmachen. Oder hat man nur den überschüssigen Teil über 5 gr. angeschrieben und er wog insgesamt 9 gr. ? Dann würde es passen.
Auch mit der tatsächlichen Beförderung habe ich meine Probleme.