Ein interessantes Urteil, in dem Ebay vor dem Finanzamt unterlag, interessant für einige, die etwas mehr über Ebay verkaufen:
Privat und damit steuerfrei ist der Verkauf persönlicher Gegenstände oder unliebsamer Weihnachtsgeschenke, wenn die Gewinne unter 600 Euro im Jahr liegen. Der Übergang zum gewerblichen Händler ist allerdings fließend. Wer auch nur in kleinem Umfang Ware gezielt ankauft, um sie auf eBay und anderen Plattformen zu versilbern, handelt laut BFH schon gewerblich.
Einen Richtwert zur Zahl der Verkäufe gibt es nicht, in einem Fall zählten aber bereits 328 Verkäufe in einem Jahr als "unternehmerische Tätigkeit". Betroffene müssen dann ein Gewerbe anmelden und Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer zahlen. Kleinunternehmer mit einem Jahresbruttoumsatz von unter 17.500 Euro sind dabei noch von der Umsatzsteuer befreit.
Wirft sich noch die Frage auf, wie wird ein Sammler behandelt, der sein jahrzehntelanges Lebenswerk im Alter Stück für Stück über Ebay verkauft, eventuell über Jahre hinweg, da so umfangreich? Die allermeisten können ja nicht mehr belegen, was sie für diese Marken früher noch bezahlt haben, das ist ja wichtig dafür, einen Gewinn auszurechnen, muß dieser dann den Gesamterlös versteuern, ohne die Einkaufspreise gegenzurechnen zu können? Eigentlich Unsinn und sehr ungerecht! Gibt es zu diesem Problem eigentlich auch schon Urteile?
Gruß kartenhai