Guten Morgen liebe Leser,
kann mir einer von Euch mal den Punkt 8.3 der Prüfordnung des BPP ins deutsche übersetzen?
Hier der für mich unverständliche Absatz:
"Die Gefahr für die Versendung des Prüfgegenstandes an den und vom Prüfer trägt der Auftraggeber".
".............vom Prüfer............."???
Wie soll ich das verstehen?
Soll ich haften, wenn der Prüfer des BPP die Prüfsendung auf dem Rückweg in den nächsten Papierkorb wirft und sich denk, einer wird die Prüfsendung schon zustellen?
Soll ich haften, wenn der Prüfer des BPP die Prüfsendung einbehält und sich an ihr bereichert mit der Aussage, er hätte sie ja abgesendet?
Ich als Auftraggeber bin lt. Prüfordnung verpflichtet, gegen Unterschrift zu versenden.
Und zu was ist der Prüfer verpfichtet?
Darf er die teuren Marken jetzt je nach belieben in einen C6-Umschlag schaufeln, mit 55 Cent frankieren und wo möglich noch eine teure Transportversicherung in Rechnung stellen?
Ob auf diesen Umschlag der nächste Strassenköter draufmacht, ist ihm dann egal?
Er haftet ja für nichts!!!
Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
Bitte schreibt mir.........!