Hallo,
kann mir jemand die Regeln erklären (soweit es allgemeingültige gibt) nach denen das Porto zwischen Postverwaltungen verteilt wird. Also zB ich schicke eine Postkarte nach Australien, wieviel erhält die Bundespost, wieviel die australische Post von den 1 Euro entrichtetem Porto ?
EIne weitere damit zusammenhängende Frage. Wenn ich unterfrankieren würde und es würde entsprechend im Empfängerland Nachgebühr erhoben (entweder schon durch das Absenderland angezeigt oder im Empfängerland festgestellt), wer erhält dann die Nachgebühr ? Bleibt diese zu 100% im Empfängerland ?
Wie gesagt, gibt es da allgemeingültige Regelsn, und ja, welche, oder ist das bilateral u.U. verschieden festgelegt ?
Danke
dietbeck