ZitatWenn der Vorsitzende des Versteigerer Verbandes in seinen Auktionen falsche oder verfälschte Luxemburg Marken anbietet (Aussage der Fälschungsbekämpfung des BDPh), wenn APHV Mitglieder dubiose Nachkriegsprodukte wie unverausgabte Propagandablocks des III. Reiches anbieten, die bekannterweise Phantasieprodukte sind. Wenn vereidigte Sachverständige aus Wiesbaden, Bleisulfidgeschädigte klassische französische Marken bei ebay anbieten ohne einen Hinweis auf die Schädigung, wenn renomierte Auktionshäuser selbst Zertifikate erstellen wie z.B. eine angebliche 48 I des Deutschen Reiches, die nachweislich keine ist, dann schenk Vertrauen!
ganz einfach gegengefragt, "wo ist den das Risiko bei einem Geschäft,
wenn der Verkäufer ein Rückgaberecht einräumt (en muss)"?
Ich bestelle und bezahle, er schickt die bestellte Marke -FERTIG-
Wenn er aber eine Marke nicht mehr versenden will, obwohl
ich eine Auftragsbestätigung / Rechnung erhalten habe, dann
habe ich eigentlich kein Verständnis mehr dafür.
Den Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst.
Den bekommt mein Rechtsbeistand zur Treuhand.
Bei ebay wird ein Riesenbrimborium veranstaltet und der Verkäufer
muss für seine Beschreibung geradestehen.
WARUM SOLL ALSO EIN BRIEFMARKENVERSANDHANDEL
FÜR SEINE TÄTIGKEITEN IM INTERNET NICHT GERADESTEHEN ?
das fragt sich
Bayernsammler