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  4. Empfehlenswerte (online-) Händler / Vereine

Nicht empfehlenswerte Händler

  • Bayernsammler
  • 21. Januar 2009 um 21:04
  • Bayernsammler
    aktives Mitglied
    Beiträge
    140
    • 22. Januar 2009 um 21:49
    • #21
    Zitat

    Wenn der Vorsitzende des Versteigerer Verbandes in seinen Auktionen falsche oder verfälschte Luxemburg Marken anbietet (Aussage der Fälschungsbekämpfung des BDPh), wenn APHV Mitglieder dubiose Nachkriegsprodukte wie unverausgabte Propagandablocks des III. Reiches anbieten, die bekannterweise Phantasieprodukte sind. Wenn vereidigte Sachverständige aus Wiesbaden, Bleisulfidgeschädigte klassische französische Marken bei ebay anbieten ohne einen Hinweis auf die Schädigung, wenn renomierte Auktionshäuser selbst Zertifikate erstellen wie z.B. eine angebliche 48 I des Deutschen Reiches, die nachweislich keine ist, dann schenk Vertrauen!

    ganz einfach gegengefragt, "wo ist den das Risiko bei einem Geschäft,
    wenn der Verkäufer ein Rückgaberecht einräumt (en muss)"?

    Ich bestelle und bezahle, er schickt die bestellte Marke -FERTIG-

    Wenn er aber eine Marke nicht mehr versenden will, obwohl
    ich eine Auftragsbestätigung / Rechnung erhalten habe, dann
    habe ich eigentlich kein Verständnis mehr dafür.

    Den Verrechnungsscheck habe ich nicht eingelöst.
    Den bekommt mein Rechtsbeistand zur Treuhand.

    Bei ebay wird ein Riesenbrimborium veranstaltet und der Verkäufer
    muss für seine Beschreibung geradestehen.

    WARUM SOLL ALSO EIN BRIEFMARKENVERSANDHANDEL
    FÜR SEINE TÄTIGKEITEN IM INTERNET NICHT GERADESTEHEN ?

    das fragt sich
    Bayernsammler

    "Die Gesellschaft ist wie ein Maulesel.
    Fasst man sie zu hart an, bockt sie oder wirft einen ab".

  • ubahuga
    aktives Mitglied
    Beiträge
    274
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    29. Juni
    • 22. Januar 2009 um 22:20
    • #22
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Vielleicht sollte man mal nach dem seit über 2000 Jahren praktizierten und daher gültigen Prinzip "Audiatur et altera pars" verfahren.

    Dann könnte sich der Hamburger Händler hier zu den Vorwürfen äußern.

    Vielleicht sieht die Sache dann ganz anders aus, als sie uns hier geschildert wurde.

    Gruß von bayern klassisch

    Was soll an dieser Feststellung von bayern klassisch denn so falsch sein, dass man ihm den Mund verbieten will?
    Ich meine auch, man sollte immer beide Seiten anhören (können). Vor Gericht ist das so üblich. Und hier wird ja doch halbswegs Gericht betrieben.
    Dies umso mehr, als jeder Hans-Jakob jetzt weiss, um welchen Händler es sich in Hamburg dabei handelt.

    ubahuga 8-)

    Halt, halt, ich will da keinen Händler in Schutz nehmen. Dazu kenne ich unter diesen zuviele Pappenheimer. Aber genau so viele Pappenheimer kenne ich unter den Sammlern, oder noch mehr, ja sogar eher ein Vielfaches ...

  • oisch
    aktives Mitglied
    Beiträge
    419
    Geschlecht
    Männlich
    • 22. Januar 2009 um 23:23
    • #23
    Zitat

    Halt, halt, ich will da keinen Händler in Schutz nehmen. Dazu kenne ich unter diesen zuviele Pappenheimer. Aber genau so viele Pappenheimer kenne ich unter den Sammlern, oder noch mehr, ja sogar eher ein Vielfaches ...

    liegt wahrscheinlich daran, dass es mehr Sammler als Händler gibt ;)

  • Gerhard2
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    591
    Geburtstag
    10. Juli 1970 (55)
    • 22. Januar 2009 um 23:44
    • #24

    Einen schönen guten Abend wünsche ich,


    kann leider so nicht mitreden, bei Händlereinkäufen,

    hab bisher entweder alles auf Flohmärkten/Ebay gekauft, oder mich beschenken lassen *zwinker*.

    Aber es stellt sich mir die Frage :

    Gerade bei teueren Marken auf Auktionen, bei Händlern, oder auch bei Privatleuten, was spricht denn dagegen, wenn der Verkäufer OK ist, wenn ich unter vorbehalt einer Prüfung/Nachprüfung kaufen möchte.

    Kann nur von mir ausgehen, wenn ich von meiner Marke/Marken überzeugt bin, habe ich doch nichts dagegen, vor allem, wenn der Käufer die Prüfgebühren zahlt.

    Verstehe das momentan nicht so ganz, oder bin ich zu gutgläubig ?

    Möchte auch keinem Händler irgend etwas unterstellen.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Gerhard


    P.s.: Was die Kentnisse angeht kann ich da nur zustimmen, bin gerade dabei, für meine Sammelgebiete entsprechende Literatur zu finden und merke mit jedem weiteren Buch, das ich erwerbe, das ich geradezu alles in mich aufsauge und vorher nie gedacht hätte, was es alles zu lernen gibt und wie spannend gerade auch das Gebiet Fälschungen/Stempel/Plattenfehler usw. ist.
    Nur mit den Farben hab ich es noch nicht so hehe

  • CHDDK
    Gast
    • 23. Januar 2009 um 00:31
    • #25

    Hallo zur späten Stunde,


    Zitat

    bayernsammler schrieb:
    @bayern klassisch -tue mir bitte einen Gefallen; Schreibe bitte keine Beiträge mehr
    in von mir gestarteten Threads

    Bayernsammler
    Es mag vielleicht nicht Deinem eigenwilligen Verständnis von Diskussionskultur entsprechen, dass es Leute gibt, die Deine Beiträge kritisch lesen, aber da musst Du in diesem Forum wohl durch :D
    Im Übrigen wird der tiefere Sinn Deines Themas "Nicht empfehlenswerte Händler", bei welchem der Leser nicht einmal erfährt, um welchen Händler es sich eigentlich handelt, wohl bis zum Sanktnimmerleinstag Dein Geheimnis bleiben.

    Harald

    P.S. Du brauchst mir jetzt nicht erklären, dass Du den Händler aus rechtlichen Gründen nicht nennen willst, vielleicht sollte man jedoch mit einer passenden Themenwahl dieser Tatsache gerecht werden.

  • roschc
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    640
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    7. Juni 1970 (55)
    • 23. Januar 2009 um 01:20
    • #26

    Bei einen (persönlichem) Kauf von einem hochpreisigen ** Satz (Kaufpreis ~ 500.-) aus der Weimarer Republik bei einem alteingesessenen Wiesbaden Briefmarkenhändler wurde der Keywert vom Prüfer als * (weggeschummelter Falz) geprüft. Der Händler nahm daraufhin sofort den Satz gegen Gutschrift zurück und entschuldigte sich mehrmals (die Falzspur war auch nicht leicht zu sehen). Sicherheit gibt es hier ebenfalls nicht, ich möchte dem Händler nichts unterstellen, aber ohne FA kaufe ich nichts hochpreisiges mehr aus dem Sammelgebiet D. Inbs. nicht, da es bei manchen deutschen BPP Prüfern monatelang dauern kann, bis das Ergebnis vorliegt.

    Nebenher sammle ich noch China, hier ist eine besondere Situation, da die Verkäufer in US bzw. HK es nicht so eng sehen mit den "expertises" Die sagen, ich klopfe und reibe die Marken ein wenig uns weiss ob die echt oder falsch sind, ziemlich cool aber na ja .. ;) Zumindest verfahre ich dann so, ich kaufe die per Paypal, schicke die flugs zum BPP Prüfer, Test ok, kein Problem. Test nicht ok, Sperrung der Paypal Zahlung und Rückabwicklung vom Kauf. Bis jetzt war das immer problemlos. :D

  • bayern klassisch
    Gast
    • 23. Januar 2009 um 06:28
    • #27

    Bayernsammler

    du hast in deinem Thread ohne Ross und Reiter geschrieben:

    "@bayern klassisch
    -tue mir bitte einen Gefallen; Schreibe bitte keine Beiträge mehr
    in von mir gestarteten Threads"

    Auch wenn dies ein deutlicher Hinweis auf dein fehlendes Demokratieverständnis ist, komme ich dem nach, nichts mehr in von dir initiierten Threads zu schreiben.

    Schreibst du dann weiterhin in Threads, die ich gestartet habe?

  • lickle
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    719
    Geschlecht
    Männlich
    • 23. Januar 2009 um 13:37
    • #28

    Ein interessanter Absatz im Vorwort eines Versandhändlers:

    Zitat:
    "Sollten Sie selbst Prüfaufträge geben, so akzeptieren Sie die Prüfordnung niemals uneingeschränkt. Dies geht im Zweifelsfall zu Ihren Lasten, denn §7 der Prüfordnung beinhaltet Bedingungen, die lt. Auskünften von Wettbewerbsanwälten unzulässig sind. Sie bürden Ihnen Gefahren auf, deren Auswirkungen Sie zu tragen hätten."
    Zitat Ende

    Der §7 der Prüfordnung beinhaltet die Signierpraxis von gefälschsten oder verfälschten Stücken.
    Es werden von diesem Händler nur positive Prüfergebnisse akzeptiert. Fälschungen und Verfälschungen sollen wieder jungfräulich zurückkehren. Da bekomme ich doch leichtes Ziehen in der Bauchgegend.

    Grüßle

    lickle

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    808
    • 23. Januar 2009 um 14:41
    • #29

    Was hilft dem Händler diese Klausel in seinem AGBs, ausser die Einschüchterung des Kunden?

    Ganz einfach: Spätestens mit der Lieferung ist ein rechtsgülter Kaufvertrag zustande gekommen. Der Händler hat einen Artikel gemäss seiner Beschreibung zu liefern.
    Wenn die gelieferten Briefmarken nicht die zugesicherten Eigenschaften aufweisen, stehen dem Käufer die Mängelgewährleistungsrechte des § 437 BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz) zu. Wichtig ist es, zunächst den Verkäufer unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufzufordern, d.h. zur Lieferung von Ware gemäß der Angebotsbeschreibung.

    Vorsicht bei den "zugesicherten Eigenschaften": "Ich kann keinen Falz erkennen" oder "schöner Gummi" heisst eben nicht postfrisch, da auch Nachgummi diese Eigenschaften erfüllt. Ein Rundstempel ist eben kein Vollstempel, da auch ein Stempelfragment diese Eigenschaften erfüllt.

    Stellen sich die Marken nach Prüfung als echt heraus, ist für den Händler alles in Ordnung. Er muss nicht die Prüfkosten erstatten (es sei denn, er hat die Marken als "geprüft" angepriesen, obwohl sie ungeprüft geliefert wurden).
    Sind es dagegen Fälschungen (und der Händler hat sie nicht als 8| etc. angeboten), muss der Händler ein einwandfreies Ersatzstück liefern. Allerdings hat der Händler auch ein Anrecht auf die Rückgabe der Fälschungen, da offensichtlich auch Fälschungen ein Handelswert zu kommt.
    Sollte es zu einem Prozess kommen, kann das Gericht natürlich die Prüfung in Frage stellen und einen eigenen Gutachter beauftragen, und hat darüber zu entscheiden, ob eine Fälschung mit dem Stempel "Falsch" auf der Rückseite an Wert verliert. In diesem Fall hätte der Käufer den Wertverlust auszugleichen. Welche Urteile gibt es dazu?

  • Phila_Tom
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.047
    • 23. Januar 2009 um 15:52
    • #30

    lickle: Immerhin bietet er auch an Prüfaufträge auf diese Weise für seine Kunden abwickeln zu lassen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

    @DrMoeller
    Diese Klausel steht nicht in den AGBs, sondern in einem Vorwort.

    Ab einem gewissen Kaufpreis würde immer das Einverständnis zur Nachprüfung inklusive der vollständigen Akzeptanz der Prüfordnung des BPP als Bestandteil in den Kaufvertrag aufnehmen. Da die Anbringung eines Prüfzeichens numal eine Veränderung des Gegenstandes bedeutet und der Gegenstand nicht wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden kann, ist die Gefahr groß, dass es bei einer Rückabwicklung Probleme geben kann. (Auch eine Positivprüfung durch Anbringung eines Prüfzeichens könnte bei einer Rückabwickliung Probleme bereiten.) Das Risiko würde ich nicht eingehen wollen.
    Ein seröser Händler hat mit einer solchen Forderung des Kunden keine Probleme bzw. ein entsprechendes Rückgaberecht (nach Prüfung) von vorne herein ausgesprochen.

    Gruß
    Phila_Tom

  • 241264hsv-fan
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.711
    • 23. Januar 2009 um 18:01
    • #31

    Ich hatte auch schon mit diesem Händler zu tun. Eine Rußland Nr. 1 auf Brief für 1200 DM. Das war ein absolutes Schnäppchen - zumal mit polnischem 4-Ring-Stempel. Aber ich war erst mal misstrauisch und fragte nach einer Nachprüfung. Er sendete den Brief selber zum Prüfer. Nach ca. 1 Woche bekam ich das gute Stück mit Attest - von Bühler! Da war ich schon überrascht und die Beschreibung im Attest war gleich mal falsch. Ich ließ den Brief dann durch Ludger Hovest noch mal prüfen. Alles echt. Also zumindest ein gutes Ende. Übrigens hat mich die Bühler-Prüfung nix gekostet.

    Suche Kaiserreich Russland - insbesondere Punkt-Nummernstempel und Postzensuren 1. Weltkrieg.

  • Bayernsammler
    aktives Mitglied
    Beiträge
    140
    • 25. Januar 2009 um 18:22
    • #32

    ..für eure zahlreichen Antworten.

    Im Einzelnen gibt es folgendes zu schreiben:

    @bayern-klassisch
    Du weisst genau, warum ich von Dir keine Kommentare mehr will.
    Das hat nichts mit "fehlendem Demokratieverständnis" zu tun;
    warum wohl habe ich hier eine Sperre von 2 Wochen erhalten?
    Wenn Du es nicht weisst!
    Ich möchte eigentlich nur weitere "Diplomatische Verwicklungen"
    vermeiden!
    Spare Dir also deine Spitzen.

    DrMoeller_Neuss

    Zitat

    Der Händler hat einen Artikel gemäss seiner Beschreibung zu liefern.


    das sehe ich genauso!


    @CHDDK und ubahuga
    siehe oben (bayern-klassisch)


    Aktuell kann ich berichten, dass sich mein Rechtsbeistand der Sache
    angenommen hat und den Händler auf Erfüllung verpflichtet.

    beste Grüße
    Bayernsammler

    "Die Gesellschaft ist wie ein Maulesel.
    Fasst man sie zu hart an, bockt sie oder wirft einen ab".

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Januar 2009 um 18:30
    • #33

    Bayernsammler

    "

    Zitat

    Schreibst du dann weiterhin in Threads, die ich gestartet habe?

    Könntest du mal meine Frage auch beantworten?

    Wie man andere sperren läßt, weißt du doch selbst am besten.

  • Bayernsammler
    aktives Mitglied
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    140
    • 25. Januar 2009 um 18:47
    • #34

    danke für dein Eingeständnis!
    Bevor es wieder mit Dir eskaliert;
    OVER AND OUT
    :oneien:

    "Die Gesellschaft ist wie ein Maulesel.
    Fasst man sie zu hart an, bockt sie oder wirft einen ab".

  • Bayern-Nils
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    29. April 1962 (63)
    • 25. Januar 2009 um 18:50
    • #35

    hallo Alle

    Eine kleine Frage. Darf man als Verkäufer nicht selbst bestimmen, an wen man verkauft?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • KArnoldBln
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    25. Februar
    • 25. Januar 2009 um 19:02
    • #36

    Bayern-Nils

    wenn du etwas bei Ebay verkaufst dann bist du dazu verpflichtet die Ware zu dem Verkaufspreis herauszugeben.

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

    Meine neuste Fehlliste anfordern unter karnoldbln@web.de

  • Bayernsammler
    aktives Mitglied
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    • 25. Januar 2009 um 19:04
    • #37

    wenn ein Händler im Internet seine Ware anbietet, ich diese Ware bestelle und eine Auftragsbestätigung/Rechnung erhalte, dann gehe ich davon aus, dass nach meiner Überweisung die Ware auch geliefert wird.
    Fadenscheinige Ausreden des Händlers kann ich dann nicht mehr akzeptieren.
    Dies ist der eigentliche Punkt dieser Sache.

    beste Grüße
    Bayernsammler

    "Die Gesellschaft ist wie ein Maulesel.
    Fasst man sie zu hart an, bockt sie oder wirft einen ab".

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
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    808
    • 25. Januar 2009 um 19:11
    • #38
    Zitat

    Original von Bayernsammler
    wenn ein Händler im Internet seine Ware anbietet, ich diese Ware bestelle und eine Auftragsbestätigung/Rechnung erhalte, dann gehe ich davon aus, dass nach meiner Überweisung die Ware auch geliefert wird.


    Genau. Spätestens mit der Auftragsbestätigung ist ein Kaufvertrag zustandegekommen.
    Das gleiche passiert bei Ebay: mit dem Höchstbietenden ist nach Ablauf der Ebay-Auktion ein Kaufvertrag zustande gekommen, d.h. der Verkäufer muss zu den Bedingungen laut Angebot liefern, und der Käufer muss den Kaufpreis zahlen.

    Natürlich muss ein Händler nicht an jeden verkaufen. Auch bei Ebay kann ich bestimmte Käufer ausschliessen. Das muss aber vor Ablauf der Auktion geschehen.

  • Bayern-Nils
    Stamm Mitglied
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    29. April 1962 (63)
    • 25. Januar 2009 um 19:27
    • #39

    Hallo DrMoeller Neuss & BayernSammler

    So der eBay-Verkäufer weiss immer an wen er verkauft hat, auch wenn der Käufer sofort mit PayPal bezahlt? Ich kenne diese System nicht sehr genau. Deswegen diese Fragen.

    Darf man auch keine Kontrakt lösen, wenn ich zum Beispiel Fehler mit die verkaufte Marken finde?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Bayernsammler
    aktives Mitglied
    Beiträge
    140
    • 25. Januar 2009 um 19:50
    • #40

    Nils
    natürlich musst Du bei ebay erst mal einen Fehlverkauf getätigt haben
    um zu Wissen, wer der Käufer ist.
    Nur so kannst du einschätzen, wer der Käufer ist und welche Gebahren er hat.
    Sollte er ein unangenehmer Zeitgenosse sein, so sperre ihn.

    DrMoeller_Neuss

    Zitat

    Natürlich muss ein Händler nicht an jeden verkaufen. Auch bei Ebay kann ich bestimmte Käufer ausschliessen. Das muss aber vor Ablauf der Auktion geschehen.

    Nachdem ich mit diesem Händler bis jetzt noch keine Geschäfte getätigt habe, hat er keine Veranlassung, mir die Ware nicht zu schicken;
    Zumal ich prompt bezahlt habe.

    beste Grüße
    Bayernsammler

    "Die Gesellschaft ist wie ein Maulesel.
    Fasst man sie zu hart an, bockt sie oder wirft einen ab".

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