ZitatOriginal von robertoli
linos203:ich habe ja damit gemeint, dass der Verkäufer so oder so eine echte Marke als Ersatz (Verkehrswert) bezahlen wird müssen.
Falls es zum Gericht kommt, dann die Gerichts- und Anwaltskosten dazu.
Er muß hoffen, dass seine Auktion ungefähr 1.000 Euro Endpreis erreicht, womit er einen Ersatz besorgen kann.
Da er eine echte Dalai Lama Marke nicht besitzt wird er nie eine echte Marke liefern müssen, das gibt das Deutsche Recht garnicht her. er kann nur dazu gezwungen werden, wenn er auch wirklich eine besaß zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes.