ZitatOriginal von doktorstamp
Laut ein uns bekanntes Ehepaar sind solche Belege keinerlei Seltenheiten.
Oft aber werden sie fehlinterpretiert. Ihre Aussage betrifft natürlich nur Sachsen.
Hallo Nigel,
vielleicht hat ja das "bekannte Ehepaar" die Belege "fehlinterpretiert", es wäre nicht überraschend.
Gemäß einer Verordnung aus dem Jahre 1842 waren "Geldsendungen" in der Regel nicht in die Portofreiheitsbestimmungen für Offizialsendungen eingeschlossen.
Nicht eindeutig geht aus dieser Regelung hervor, ob auch die Postvorschußsendungen dazugehörten.
Ich fand jetzt eine Postverordnung aus dem Jahre 1852, in der darauf hingewiesen wurde, daß die Behandlung derartiger Sendungen seitens der Postanstalten unterschiedlich gehandhabt werde, die Bestimmungen aber so zu interpretieren seien, daß sie wie Geldsendungen zu behandeln seien.
Das bedeutet, daß Postvorschußsendungen nur in bestimmten Ausnahmefällen als portofrei zu behandeln waren, keinesfalls jedoch die Mehrzahl aller Offizialsendungen dieser Art.
Somit dürfte die Beobachtung, daß portofreie Dienstbriefe mit Postvorschuß selten vorkommen, repräsentativer sein, als die Aussage des "bekannten Ehepaars".
Beste Grüße
Altsax