Hallo Charli,
leider bewegen sich meine postgeschichtlichen Kenntnisse in sehr engen Grenzen. Wie bescheiden sie sind sehe ich an der Vielzahl der offenen Fragen, die ich bei meinen Briefen habe. Ich spiele halt Kreisklasse und da kann es passieren, dass man aus vollem Lauf nicht den Ball, sondern die Grasnarbe trifft. Leider häufiger als erwartet. Champions league geht anders.
Um es kurz zu machen, ich wollte Deinen Brief nicht abschließend beschreiben, sondern nur aufzeigen, wie ihn einschätze und Dir die Quellen für diese Einschätzung zur Verfügung stellen. Das sollte Dir eine Überprüfung ermöglichen und die weitere Arbeit erleichtern. Endgültig beschreiben musst Du den Beleg ja ohnehin selbst.
Zu Deinen Anmerkungen vielleicht noch soviel: Meiner Meinung nach sind die DÖPV Verträge für Deinen Brief unerheblich. Der DÖPV dürfte sich meiner Meinung nach mit Gründung des Norddeutschen Bundes und dem zwischen NDB, Bayern, Württemberg, Baden und Österreich in 1868 geschlossenen Postvertrag erledigt haben. Siehe hierzu auch Wikipedia zum DÖPV.
Das Inlands-Franko betrug, meiner Meinung nach nicht nur für Briefe innerhalb Württembergs, sondern auch im Reich, unabhängig von der Frage, ob sie aus Württemberg kamen 1 Sgr. oder 3 Kreuzer (siehe hierzu Posttaxgesetz des Reiches).
Wenn Briefe nach GB jetzt nicht subventioniert wurden und der PV des NDB Anwendung findet, sollte sich hieraus Inlandsanteil von 1 Sgr. (bzw. 3 Kreuzer) und ein Auslandsanteil (einschließlich Seeporto) von 1 ½ Sgr. ergeben. Letzterer war nach dem PV vom NDB zu tragen. Diese 1 ½ Sgr. sollte sich der NDB bzw. das Reich von Württemberg zurückgeholt haben.
Aber wie gesagt, ich spiele Kreisklasse, warten wir Herrn Stegmüller ab. Und jetzt werde ich einen Deiner Kollegen aufsuchen. Leider kein Jever.
Viele Grüße
- Herbert-