Hm, ein paar Beiträge sind verschwunden...
"Mehr als Kostenerstattung würde ich als Käufer nicht verlangen" - Warum nicht? Ich hätte gerne das, was angeboten wurde.
"Katalogwert mehr als 100 Euro bei einem niedergelassenen Auktionshaus einliefern" Nach Abzug der Gebühren macht es bei solchen recht kleinpreisigen Marken mehr Sinn, bei eBay einzustellen.
Der Anbieter hat die Chance, mit einem als postfrisch attestierten Satz seine Lieferungs- und Leistungspflicht zu erfüllen. Wäre ich Anwalt, dann würde ich als erstes prüfen, ob der Käufer eine Frist zur Erfüllung gestellt hat und wenn ja, ob diese verstrichen ist. Der Käufer kann m.E. im ersten Augenblick nicht mehr verlangen. Und wenn nachgewiesen wird, dass ein aktuell als postfrisch attestierter Satz dem Verkäufer zugegangen ist, dann muss das reichen. Allerdings würde ich den Satz persönlich übergeben und mir eine Erklärung des Käufers besorgen, dass alles einwandfrei ist.
Beste Sammlergrüsse!
Lars