... Euer Wunsch sei mir Befehl ...
Vorgeschichte des Briefes, nur aus dem Inhalt zu erfahren: Im Rahmen einer Erschaftsangelegenheit in Frankreich benötigte der Bürgermeister von Strasbourg dringend einen Erbschein des Bürgermeisteramtes in Jockgrim in der Pfalz. Dieser Erbschein wurde zweimal fehlversendet, so dass der Bürgermeister von Strasbourg dem Bürgermeister von Jockgrim juristisch drohte, wenn der Erbschein nicht sofort zu ihm gesandt würde.
Das Bürgermeisteramt schrieb am 10.5.1851 diesen Dienstbrief und legte den Erbschein hinein. Man hätte ihn nach dem Vertrag vom 1.7.1847 portofrei nach Strasbourg schicken können, aber das war schon zweimal schief gegangen, warum auch immer, so dass man nun auf Nummer Sicher gehen wollte.
Man gab den Brief (kostenlos) dem eigenen Kantonsboten mit, der ihn nach Süden dem Nachbarkantonsboten von Kandel (damals Langenkandel) aushändigen sollte, welcher ihn dann (ebenfalls kostenlos) über die Grenze (illegal!) im französischen Lauterbourg zur Post gab.
Ein Tag von Jochgrim nach Kandel und ein Tag von Kandel nach Lauterbourg macht 2 Tage, so dass er am 12.5.1851 als innerfranzösischer Portobrief dort aufgegeben wurde. Die französische Post wog ihn mit 11 1/2g (links oben) und taxierte ihn als Doppelbrief mit 5 Decimes nach dem innerfranzösischen Taxreglement. Am 13.5.1851 wurde er dem Bürgermeister in Strasbourg nach Zahlung ausgehändigt.
Dieser ahnte wohl, was in ihm steckte, denn er verweigerte die Annahme nicht. Einen unfrankierten oder unterfrankierten Brief aus Bayern hätte er nicht annehmen müssen! Hier aber war er froh, endlich den ersehnten Erbschein in Händen halten zu können und daher nicht die bayerische Behörde verklagen zu müssen.
So wurde aus einer langweiligen Pfälzer Regierungssache eine Versendung über 2 Kantonsboten mit Portopflicht in Frankreich.
Liebe Grüsse von bayern klassisch