@Alle
Weil es oft verwechselt wird: Mit Gefach ist nicht poste restante gemeint, sondern ein Postfach.
Ein Postfach wurde angemietet und bot den Vorzug, dass man seine Poststücke (nicht nur Briefe) bei der Post zu deren Öffnungszeiten abholen konnte.
Damit entfiel der Bestellkreuzer bzw. im Groschenbezirk das entsprechende Äquivalent für die Zustellung dort.
Kleine Berechnung: 5 Gulden = 300 Kreuzer. Da jeder Brief 1 Kr. Bestellgeld kostete, war ein Empfänger ab dem 301. Brief eines Jahres an ihn im grünen Bereich.
Meines Wissens waren aber für diese Postfächer Gebühren zu zahlen.
In Bayern waren dies 5 Gulden per annum ohne Gebührenanschreibung und 10 Gulden im Jahr mit Gebührenanscheibung.
Bei Taxis wird das nicht viel anders gewesen sein.
Bei poste restante war die Abgabepost gehalten, wenn der Adressat nichts anderes vereinbart hatte, die Poststücke ein Quartal liegen zu lassen, bei qualifizierten Poststsücken (Einschreiben) ein Semester.
In Bayern wurde bis 1867 dafür je Poststück 4 Kr. Restantegebühr vom Expeditor erhoben. Wie das bei Taxis war, weiß ich nicht.
Es scheint aber keine durchgehende Linie bei den Kosten für restante Briefe bei AD gegeben zu haben, alles also ad libitum.
Es wäre sehr interessant zu erfahren, wie die AD - Staaten diese Briefe gebührenmässig im einzelnen behandelt haben.
Liebe Grüsse von bayern klassisch