Hallo
zusammen
Einfach nur mal was zum lesen.
Gruß
HEFO58
Hallo
zusammen
Einfach nur mal was zum lesen.
Gruß
HEFO58
Naja, wer auch nur über ein wenig gesunden Menschenverstand verfügt hält diese "Regeln" genrell ein, ob in der Philatelie, oder in sonstigen Bereichen des Lebens.
Für Einige sicher interessante Lektüre, ich hatte halt was anderes im Sinn, in etwa die "Workshop-Thematik".
Witzig ist allerdings, zu was man früher noch Rundstück gesagt hat.
Das nächste Mal beim Bäcker werde ich die Verkäuferin wohl mal mit diesem Begriff überraschen, mal sehen, wie sie reagiert. *fg*
Hallo,
diesen Beitrag sollten unsere Admis unter " Einsteigertipps" plazieren.
Gruß von Wolle
zahle prompt. Gut, bei kleinen Beträgen kann man dem zustimmen. Bei größeren wartet man 1 oder 2 Wochen, zwecks der Beobachtung.
Gruß
ZitatOriginal von Eiche
zahle prompt. Gut, bei kleinen Beträgen kann man dem zustimmen. Bei größeren wartet man 1 oder 2 Wochen, zwecks der Beobachtung.Gruß
Was willst Du denn 1 oder 2 Wochen beobachten?? Wenn die gekaufte Ware in Ordnung ist, begleiche ich, als Käufer, meine Rechnungen umgehend, egal wie hoch der Kaufpreis lag. Das schlägt sich ja dann auch positiv auf die Bewertung aus. Dasselbe erwarte ich auch von einem Käufer, der bei mir einkauft.
Oder habe ich dich da ev. missverstanden??
Gruss
Afredolino
einer sehr viel wertvolle Stücke (bei ebay) angeboten und zwar mit einer Laufzeit von 1 Tag.
Natürlich sind die alle weggegangen, aber teils zu äußerst lächerlichen Preisen. Denn die Zeitspanne (normal 7 Tage) war einfach zu gering.
Der Verkäufer hat also kurzfristig Geld gebraucht.
Meines Erachtens sollte man da etwas mit der Zahlung abwarten.
Ach so, jetzt habe ich verstanden...Du meinst bei Vorauskasse. Aber wenn jetzt alle Käufer 1 - 2 Wochen abwarten, was willst Du dann beobachten? Das einzige was ich dann zu sehen bekomme, sind E-Mail's des Verkäufer's, der sein Geld möchte.
Nee, ich bezahle trotzdem innert kürzester Zeit, ich will ja schliesslich so schnell wie möglich sehen, welche Qualität die von mir gekaufte Ware hat. Das kann man ja oftmals anhand der Scann's oder Foto's nicht richtig erkennen. Bin ich dann nicht zufrieden, nehme ich Kontakt mit dem Verkäufer auf. Bisher bin ich so noch nie schlecht gefahren.
Gruss
Afredolino
ZitatOriginal von Eiche
einer sehr viel wertvolle Stücke (bei ebay) angeboten und zwar mit einer Laufzeit von 1 Tag.Natürlich sind die alle weggegangen, aber teils zu äußerst lächerlichen Preisen. Denn die Zeitspanne (normal 7 Tage) war einfach zu gering.
Der Verkäufer hat also kurzfristig Geld gebraucht.
Meines Erachtens sollte man da etwas mit der Zahlung abwarten.
Wieso sollte man denn mit der Zahlung warten - um den Verkäufer zu ärgern oder was (Schon mal was von Anstand gehört)? Wenn ich was kaufe zahle ich sofort, meistens sogar innerhalb Minuten nach dem Kauf, vorausgesetzt der VK hat die Kontodaten hinterlegt. Oder kaufst du ein ohne Geld zu haben und musst erst auf den nächsten Ersten warten.
Wenn ich was verkaufe und das Geld ist nicht innerhalb der gesetzten Frist auf dem Konto geht sofort eine Zahlungserinnerung raus, ist dann nach Ablauf dieser Erinnerung das Geld immer noch nicht auf dem Konto geht Meldung an Ebay und eine negative Bewertung ist vorprogrammiert, egal ob das Geld noch eingeht oder nicht. Da habe ich null Toleranz.
Gruß
HEFO58
mit deiner negativen Bewertung ausrichten @HEF?
Wenn du eine abgibst, dann gibt der andere danach auch eine solche FÜR DICH ab.
Gruß
ZitatOriginal von Eiche
mit deiner negativen Bewertung ausrichten @HEF?Wenn du eine abgibst, dann gibt der andere danach auch eine solche FÜR DICH ab.
Gruß
Es ist nicht die negatibe Bewertung alleine, derjenige bekommt auch eine Verwarnung von ebay und das kann zum Ausschluß führen im wiederholten Fall, was für denjenigen zumindest mit Umständen verbunden ist. Eine Rachebewertung kann man entsprechend kommentieren. Nur aus Angst vor einer solchen Rachebewertung werde ich mich nicht verbiegen. Wenn man sich die Arbeit machen will kann auch noch der Anwalt eingeschaltet werden, schließlich ist ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen. Den Weg kann man natürlich auch umgekehrt gehen, was ich auch schon gemacht habe und erfolgreich damit war. Bei einem grossen Versandhändler hatte ich für 1 Euro zwei Kartons mit neuen Alben ersteigert und der wollte nicht liefern da das Angebot ein Irrtum gewesen sei. Der hatte keine Chance - Vertrag ist Vertrag.
Gruß
HEFO58
einmal lesen und abhaken, das reicht.
ZitatOriginal von HEFO58
Es ist nicht die negatibe Bewertung alleine, derjenige bekommt auch eine Verwarnung von ebay und das kann zum Ausschluß führen im wiederholten Fall, was für denjenigen zumindest mit Umständen verbunden ist. Eine Rachebewertung kann man entsprechend kommentieren. Nur aus Angst vor einer solchen Rachebewertung werde ich mich nicht verbiegen. Wenn man sich die Arbeit machen will kann auch noch der Anwalt eingeschaltet werden
aber dein Kommentar klingt etwas weltfremd.
Die "ebay-Maßnahmen" bei einer verzögerten Zahlung sind gleich NULL.
Und "Anwalt" (du meinst Rechtsanwalt) kann man vergessen, weil der erstmal € 100,-- Vorkasse verlangt. Außerdem ist die anschließende Tätigkeit des Anwalts allein schon deshalb wertlos, weil der Käufer weder betrogen noch eine Verbindlichkeit hat.
Eine "Rachebewertung" außerdem nachzuweisen (wir leben in einem Land der Meinungsfreiheit) ist extrem schwer.
Gruß
ZitatEine "Rachebewertung" außerdem nachzuweisen (wir leben in einem Land der Meinungsfreiheit) ist extrem schwer.
Wieso?? Wenn ich innerhalb, von sagen wir, 2 Tagen bezahle, weshalb habe ich dann eine negative Bewertung verdient?? Den Nachweis der Zahlung kann ich ja anhand des Einzahlungsscheins belegen.
Gruss
Afredolino
Zitataber dein Kommentar klingt etwas weltfremd.
Die "ebay-Maßnahmen" bei einer verzögerten Zahlung sind gleich NULL.
Und "Anwalt" (du meinst Rechtsanwalt) kann man vergessen, weil der erstmal € 100,-- Vorkasse verlangt. Außerdem ist die anschließende Tätigkeit des Anwalts allein schon deshalb wertlos, weil der Käufer weder betrogen noch eine Verbindlichkeit hat.
Eine "Rachebewertung" außerdem nachzuweisen (wir leben in einem Land der Meinungsfreiheit) ist extrem schwer.
Gruß
Von wegen weltfremd.
Käufer sowie Verkäufer mit denen ich schon zu tun hatte sind gesperrt worden, natürlich nicht nur durch mein Zutun.
Von Betrug bei einem Käufer will ich nicht sprechen, aber rechtlich gesehen ist ein Vertrag da und eine Verbindlichkeit besteht sehr wohl. Entstehende Kosten muss letztendlich der säumige Schuldner bezahlen.
Was hat eine Rachebewertung mit Meinungsfreiheit zu tun - rein gar nichts. Wenn Lügen öffentlich verbreitet werden kann man sogar Strafanzeige stellen, den Nachweis zu erbringen ist eine Kleinigkeit wenn man alles shriftlich festgehalten hat.
Gruß
HEFO58
ist es kein Versäumnis, erst nach 2 Wochen zu zahlen.
Wer natürlich schneller zahlt, hat eben schneller die Ware.
Manche, wie z. B. die Fa. Jürgen Götz, schickt kleinere Sachen sofort raus, ohne auf den Zahlungseingang zu warten.
Wenn ich etwas bei ebay einkaufe, zahle ich auch sofort. Das schlägt sich auch in meiner Bewertung nieder.
Vor Kurzem habe ich etwas verkauft und das Geld war auch prompt auf meinem Konto. Also, es geht doch.
Alle anderen Spielereien sind Quatsch und finde ich auch nicht in Ordnung.
ZitatOriginal von Bios
Wenn ich etwas bei ebay einkaufe, zahle ich auch sofort. Das schlägt sich auch in meiner Bewertung nieder.
Vor Kurzem habe ich etwas verkauft und das Geld war auch prompt auf meinem Konto. Also, es geht doch.
Alle anderen Spielereien sind Quatsch und finde ich auch nicht in Ordnung.
Vollkommen richtig.
Es ist sogar so, dass man auch positive Überraschungen erleben kann. Ein Verkäufer, bei dem ich einen Posten DR erworben hatte zu einem sehr guten Preis, hatte mir aufgrund der schnellen Zahlung sogar noch eine Zugabe in Form von Dienstmarken DR dazugelegt, die nicht in der Auktion enthalten waren.
Gruß
HEFO58
Für mich ist das eine Frage der Moral und des Anstands.
Ich kaufe einen Artikel bei Epay und bezahle spätestens innerhalb von 24 Stunden, meist früher. Und dann wundere und freue mich, wenn die Marken schon zwei Tage nach dem Kauf im Briefkasten liegen. Ist dieses Jahr schon zweimal der Fall gewesen.
Am Tag des Posteingangs wird bewertet und zwar sachgerecht.
Als Verkäufer nervt es mich unendlich, wenn der Käufer meint, sieben, zehn oder vierzehn Tage mit der Zahlung warten zu können. Schließlich will ich die Transaktion auch igendwann einmal erledigt wissen.....
Vergessen darf jeder einmal, ist mir auch passiert. Als Verkäufer lege ich dann immer eine kleine Aufmerksamkeit bei, natürlich unberechnet....