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Die Zehn Gebote

  • HEFO58
  • 21. Januar 2008 um 00:12
  • HEFO58
    Gast
    • 21. Januar 2008 um 00:12
    • #1

    Hallo
    zusammen


    Einfach nur mal was zum lesen.


    Gruß
    HEFO58

  • InfectiveDesign
    aktives Mitglied
    Beiträge
    185
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    1. August 1981 (44)
    • 21. Januar 2008 um 01:10
    • #2

    Naja, wer auch nur über ein wenig gesunden Menschenverstand verfügt hält diese "Regeln" genrell ein, ob in der Philatelie, oder in sonstigen Bereichen des Lebens.

    Für Einige sicher interessante Lektüre, ich hatte halt was anderes im Sinn, in etwa die "Workshop-Thematik".

    Witzig ist allerdings, zu was man früher noch Rundstück gesagt hat. :D

    Das nächste Mal beim Bäcker werde ich die Verkäuferin wohl mal mit diesem Begriff überraschen, mal sehen, wie sie reagiert. *fg*

    Suche U.S.A. Katalog. Zustand und Alter sind erstmal egal. Bitte per PN melden. :D

  • wolleauslauf
    Gast
    • 21. Januar 2008 um 11:26
    • #3

    Hallo,

    diesen Beitrag sollten unsere Admis unter " Einsteigertipps" plazieren.

    Gruß von Wolle

  • Eiche
    aktives Mitglied
    Beiträge
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    8. Juni 1952 (74)
    • 21. Januar 2008 um 15:45
    • #4

    zahle prompt. Gut, bei kleinen Beträgen kann man dem zustimmen. Bei größeren wartet man 1 oder 2 Wochen, zwecks der Beobachtung.

    Gruß

    ~ " Die Menschen glauben das, was sie wünschen " (Gaius Julius Cäsar) ~

  • Afredolino
    Philatelie Experte
    Beiträge
    2.874
    • 21. Januar 2008 um 15:53
    • #5

    Eiche

    Zitat

    Original von Eiche
    zahle prompt. Gut, bei kleinen Beträgen kann man dem zustimmen. Bei größeren wartet man 1 oder 2 Wochen, zwecks der Beobachtung.

    Gruß

    Was willst Du denn 1 oder 2 Wochen beobachten?? Wenn die gekaufte Ware in Ordnung ist, begleiche ich, als Käufer, meine Rechnungen umgehend, egal wie hoch der Kaufpreis lag. Das schlägt sich ja dann auch positiv auf die Bewertung aus. Dasselbe erwarte ich auch von einem Käufer, der bei mir einkauft.

    Oder habe ich dich da ev. missverstanden??

    Gruss
    Afredolino

    Beginn den Tag mit einem lächeln und du hast ihn schon gewonnen

  • Eiche
    aktives Mitglied
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    8. Juni 1952 (74)
    • 21. Januar 2008 um 15:57
    • #6

    einer sehr viel wertvolle Stücke (bei ebay) angeboten und zwar mit einer Laufzeit von 1 Tag.

    Natürlich sind die alle weggegangen, aber teils zu äußerst lächerlichen Preisen. Denn die Zeitspanne (normal 7 Tage) war einfach zu gering.

    Der Verkäufer hat also kurzfristig Geld gebraucht.

    Meines Erachtens sollte man da etwas mit der Zahlung abwarten.

    ~ " Die Menschen glauben das, was sie wünschen " (Gaius Julius Cäsar) ~

  • Afredolino
    Philatelie Experte
    Beiträge
    2.874
    • 21. Januar 2008 um 16:06
    • #7

    Ach so, jetzt habe ich verstanden...Du meinst bei Vorauskasse. Aber wenn jetzt alle Käufer 1 - 2 Wochen abwarten, was willst Du dann beobachten? Das einzige was ich dann zu sehen bekomme, sind E-Mail's des Verkäufer's, der sein Geld möchte.

    Nee, ich bezahle trotzdem innert kürzester Zeit, ich will ja schliesslich so schnell wie möglich sehen, welche Qualität die von mir gekaufte Ware hat. Das kann man ja oftmals anhand der Scann's oder Foto's nicht richtig erkennen. Bin ich dann nicht zufrieden, nehme ich Kontakt mit dem Verkäufer auf. Bisher bin ich so noch nie schlecht gefahren.

    Gruss
    Afredolino

    Beginn den Tag mit einem lächeln und du hast ihn schon gewonnen

  • HEFO58
    Gast
    • 21. Januar 2008 um 18:00
    • #8
    Zitat

    Original von Eiche
    einer sehr viel wertvolle Stücke (bei ebay) angeboten und zwar mit einer Laufzeit von 1 Tag.

    Natürlich sind die alle weggegangen, aber teils zu äußerst lächerlichen Preisen. Denn die Zeitspanne (normal 7 Tage) war einfach zu gering.

    Der Verkäufer hat also kurzfristig Geld gebraucht.

    Meines Erachtens sollte man da etwas mit der Zahlung abwarten.


    Wieso sollte man denn mit der Zahlung warten - um den Verkäufer zu ärgern oder was (Schon mal was von Anstand gehört)? Wenn ich was kaufe zahle ich sofort, meistens sogar innerhalb Minuten nach dem Kauf, vorausgesetzt der VK hat die Kontodaten hinterlegt. Oder kaufst du ein ohne Geld zu haben und musst erst auf den nächsten Ersten warten.

    Wenn ich was verkaufe und das Geld ist nicht innerhalb der gesetzten Frist auf dem Konto geht sofort eine Zahlungserinnerung raus, ist dann nach Ablauf dieser Erinnerung das Geld immer noch nicht auf dem Konto geht Meldung an Ebay und eine negative Bewertung ist vorprogrammiert, egal ob das Geld noch eingeht oder nicht. Da habe ich null Toleranz.

    Gruß
    HEFO58

  • Eiche
    aktives Mitglied
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    8. Juni 1952 (74)
    • 21. Januar 2008 um 18:16
    • #9

    mit deiner negativen Bewertung ausrichten @HEF?

    Wenn du eine abgibst, dann gibt der andere danach auch eine solche FÜR DICH ab.

    Gruß

    ~ " Die Menschen glauben das, was sie wünschen " (Gaius Julius Cäsar) ~

  • HEFO58
    Gast
    • 21. Januar 2008 um 18:38
    • #10
    Zitat

    Original von Eiche
    mit deiner negativen Bewertung ausrichten @HEF?

    Wenn du eine abgibst, dann gibt der andere danach auch eine solche FÜR DICH ab.

    Gruß


    Es ist nicht die negatibe Bewertung alleine, derjenige bekommt auch eine Verwarnung von ebay und das kann zum Ausschluß führen im wiederholten Fall, was für denjenigen zumindest mit Umständen verbunden ist. Eine Rachebewertung kann man entsprechend kommentieren. Nur aus Angst vor einer solchen Rachebewertung werde ich mich nicht verbiegen. Wenn man sich die Arbeit machen will kann auch noch der Anwalt eingeschaltet werden, schließlich ist ein rechtsgültiger Vertrag zustandegekommen. Den Weg kann man natürlich auch umgekehrt gehen, was ich auch schon gemacht habe und erfolgreich damit war. Bei einem grossen Versandhändler hatte ich für 1 Euro zwei Kartons mit neuen Alben ersteigert und der wollte nicht liefern da das Angebot ein Irrtum gewesen sei. Der hatte keine Chance - Vertrag ist Vertrag.

    Gruß
    HEFO58

    Einmal editiert, zuletzt von HEFO58 (21. Januar 2008 um 18:52)

  • Saguarojo
    Gast
    • 21. Januar 2008 um 18:43
    • #11

    einmal lesen und abhaken, das reicht.

  • Eiche
    aktives Mitglied
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    Geburtstag
    8. Juni 1952 (74)
    • 21. Januar 2008 um 19:01
    • #12
    Zitat

    Original von HEFO58
    Es ist nicht die negatibe Bewertung alleine, derjenige bekommt auch eine Verwarnung von ebay und das kann zum Ausschluß führen im wiederholten Fall, was für denjenigen zumindest mit Umständen verbunden ist. Eine Rachebewertung kann man entsprechend kommentieren. Nur aus Angst vor einer solchen Rachebewertung werde ich mich nicht verbiegen. Wenn man sich die Arbeit machen will kann auch noch der Anwalt eingeschaltet werden

    aber dein Kommentar klingt etwas weltfremd.

    Die "ebay-Maßnahmen" bei einer verzögerten Zahlung sind gleich NULL.

    Und "Anwalt" (du meinst Rechtsanwalt) kann man vergessen, weil der erstmal € 100,-- Vorkasse verlangt. Außerdem ist die anschließende Tätigkeit des Anwalts allein schon deshalb wertlos, weil der Käufer weder betrogen noch eine Verbindlichkeit hat.

    Eine "Rachebewertung" außerdem nachzuweisen (wir leben in einem Land der Meinungsfreiheit) ist extrem schwer.

    Gruß

    ~ " Die Menschen glauben das, was sie wünschen " (Gaius Julius Cäsar) ~

  • Afredolino
    Philatelie Experte
    Beiträge
    2.874
    • 21. Januar 2008 um 19:10
    • #13
    Zitat

    Eine "Rachebewertung" außerdem nachzuweisen (wir leben in einem Land der Meinungsfreiheit) ist extrem schwer.

    Wieso?? Wenn ich innerhalb, von sagen wir, 2 Tagen bezahle, weshalb habe ich dann eine negative Bewertung verdient?? :verwirrt: Den Nachweis der Zahlung kann ich ja anhand des Einzahlungsscheins belegen.


    Gruss
    Afredolino

    Beginn den Tag mit einem lächeln und du hast ihn schon gewonnen

  • HEFO58
    Gast
    • 21. Januar 2008 um 19:18
    • #14
    Zitat

    aber dein Kommentar klingt etwas weltfremd.

    Die "ebay-Maßnahmen" bei einer verzögerten Zahlung sind gleich NULL.

    Und "Anwalt" (du meinst Rechtsanwalt) kann man vergessen, weil der erstmal € 100,-- Vorkasse verlangt. Außerdem ist die anschließende Tätigkeit des Anwalts allein schon deshalb wertlos, weil der Käufer weder betrogen noch eine Verbindlichkeit hat.

    Eine "Rachebewertung" außerdem nachzuweisen (wir leben in einem Land der Meinungsfreiheit) ist extrem schwer.

    Gruß


    Von wegen weltfremd.

    Käufer sowie Verkäufer mit denen ich schon zu tun hatte sind gesperrt worden, natürlich nicht nur durch mein Zutun.

    Von Betrug bei einem Käufer will ich nicht sprechen, aber rechtlich gesehen ist ein Vertrag da und eine Verbindlichkeit besteht sehr wohl. Entstehende Kosten muss letztendlich der säumige Schuldner bezahlen.

    Was hat eine Rachebewertung mit Meinungsfreiheit zu tun - rein gar nichts. Wenn Lügen öffentlich verbreitet werden kann man sogar Strafanzeige stellen, den Nachweis zu erbringen ist eine Kleinigkeit wenn man alles shriftlich festgehalten hat.

    Gruß
    HEFO58

  • Eiche
    aktives Mitglied
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    327
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    Männlich
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    8. Juni 1952 (74)
    • 21. Januar 2008 um 19:49
    • #15

    ist es kein Versäumnis, erst nach 2 Wochen zu zahlen.

    Wer natürlich schneller zahlt, hat eben schneller die Ware.

    Manche, wie z. B. die Fa. Jürgen Götz, schickt kleinere Sachen sofort raus, ohne auf den Zahlungseingang zu warten.

    ~ " Die Menschen glauben das, was sie wünschen " (Gaius Julius Cäsar) ~

  • Bios
    aktives Mitglied
    Beiträge
    198
    Geschlecht
    Weiblich
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    20. September 1964 (61)
    • 21. Januar 2008 um 20:29
    • #16

    Wenn ich etwas bei ebay einkaufe, zahle ich auch sofort. Das schlägt sich auch in meiner Bewertung nieder.
    Vor Kurzem habe ich etwas verkauft und das Geld war auch prompt auf meinem Konto. Also, es geht doch.
    Alle anderen Spielereien sind Quatsch und finde ich auch nicht in Ordnung.

  • HEFO58
    Gast
    • 21. Januar 2008 um 21:54
    • #17
    Zitat

    Original von Bios
    Wenn ich etwas bei ebay einkaufe, zahle ich auch sofort. Das schlägt sich auch in meiner Bewertung nieder.
    Vor Kurzem habe ich etwas verkauft und das Geld war auch prompt auf meinem Konto. Also, es geht doch.
    Alle anderen Spielereien sind Quatsch und finde ich auch nicht in Ordnung.

    Vollkommen richtig.

    Es ist sogar so, dass man auch positive Überraschungen erleben kann. Ein Verkäufer, bei dem ich einen Posten DR erworben hatte zu einem sehr guten Preis, hatte mir aufgrund der schnellen Zahlung sogar noch eine Zugabe in Form von Dienstmarken DR dazugelegt, die nicht in der Auktion enthalten waren.

    Gruß
    HEFO58

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.151
    • 21. Januar 2008 um 23:02
    • #18

    Für mich ist das eine Frage der Moral und des Anstands.
    Ich kaufe einen Artikel bei Epay und bezahle spätestens innerhalb von 24 Stunden, meist früher. Und dann wundere und freue mich, wenn die Marken schon zwei Tage nach dem Kauf im Briefkasten liegen. Ist dieses Jahr schon zweimal der Fall gewesen.
    Am Tag des Posteingangs wird bewertet und zwar sachgerecht.

    Als Verkäufer nervt es mich unendlich, wenn der Käufer meint, sieben, zehn oder vierzehn Tage mit der Zahlung warten zu können. Schließlich will ich die Transaktion auch igendwann einmal erledigt wissen.....
    Vergessen darf jeder einmal, ist mir auch passiert. Als Verkäufer lege ich dann immer eine kleine Aufmerksamkeit bei, natürlich unberechnet....

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