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DDR Portobestimmung erste Tarifperiode

  • stephan-hamm
  • 24. Januar 2023 um 13:06
  • stephan-hamm
    aktives Mitglied
    Beiträge
    169
    • 24. Januar 2023 um 13:06
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu dem abgebildeten Beleg: Handelt es sich hierbei um eine Postkarte (tarifgerecht mit 12 Pfennig) oder um etwas anderes?

    Kurz zum Hintergrund der Frage: Auf dem Beleg wurde eine 5xII XI verwendet. Der Stempel wurde am 23.09.54 abgeschlagen. Im Michel Briefe 21/22 ist die tarifgerechte Verwendung mit -.- bewertet (Ebenso bei Biebaß/Schönherr, aber das nur am Rande)

    Leider ist der Zustand aufgrund der ausgerissenen Aktenlochungen nicht ganz so schön X/

    Gruß

    Stephan

    Einmal editiert, zuletzt von stephan-hamm (25. Januar 2023 um 11:04)

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
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    4.684
    • 24. Januar 2023 um 16:27
    • #2

    Ich würde schon sagen, dass das eine Postkarte ist. Was sollte es auch sonst sein?

    Für eine Drucksache ist zu viel individueller Text drauf. 7 Tage vor dem Wechsel der Portoperiode, somit noch tarifgerecht verwendet.

    Gruß, Christoph

  • Online
    kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.056
    Geschlecht
    Männlich
    • 24. Januar 2023 um 17:30
    • #3

    Den richtigen Fachbegriff für so eine Karte weiß ich auch nicht (vielleicht Klapp-oder Falt-Postkarte?), aber früher, als es noch Schreibmaschinen gab, wurden diese Karten, die untere Hälfte mit Absender und Empfänger noch ausgeklappt, in die Schreibmaschine gesteckt, so daß man die Rechnung oder Bestellung zusammen mit der Empfänger-Adresse auf einer Seite schreiben konnte, ohne die Rückseite noch einmal zu beschriften. Dann hat man die untere Seite umgeknickt und festgeklebt. Die Karte war immer mit einem Durchschlag versehen. Dazwischen legte man Kohlepapier (Karbonpapier), meist von der Firma Pelikan, die Durchschrift wurde dann abgerissen und abgeheftet.

    Gruß kartenhai

  • stephan-hamm
    aktives Mitglied
    Beiträge
    169
    • 24. Januar 2023 um 17:35
    • #4
    Zitat von kartenhai

    Den richtigen Fachbegriff für so eine Karte weiß ich auch nicht (vielleicht Klapp-oder Falt-Postkarte?), (...).

    Bei Postkarte hat man ja immer irgendwie sowas wie eine Ansichtskarte vor Augen.

    Danke für deine Erklärung, dann wandert das Teil jetzt als portogerecht in die Sammlung :)

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.817
    • 25. Januar 2023 um 08:33
    • #5

    stephan-hamm , zuerst stehen im Deutschland-Spezial Band 2 (2021, S. 599) Preise. Vor dem 30.9.1954 abgeschlagene Sendungen bei Deiner Angabe "5xII XI" = 100 Euro (aus Hinweis Diskussion kursiv gestellt - 26.01.2023), ab dem 1.10.1954 = 25 Euro.

    Dann würde ich eine Sendung, dass ist sie, die von VEB zu VEB (Volkseigener Betrieb) ging, nie als Postkarte bezeichnen. Es war eine Sendung, die mit einer Dienstmarke zu versehen war. Dazu wurde ein Formularschreiben benutzt. Siehe Druckgenehmigung-Nummer im Bild 3 links unten. Der Posteigangsstempel qualifiziert den Absenderstempel. Also schickes Teil, wenn die Mi.-Nr. exakt bestimmt wurde.

    Grüße :)

    labarnas

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

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    Einmal editiert, zuletzt von labarnas (26. Januar 2023 um 13:30) aus folgendem Grund: aus Diskussion korrigiert

  • stephan-hamm
    aktives Mitglied
    Beiträge
    169
    • 25. Januar 2023 um 11:11
    • #6

    labarnas

    Danke für deine Erläuterung. Die Verwendung des Begriffes Postkarte scheint zwar unsinnig zu sein, dennoch ist dieser für die Bewertung ob portogerecht oder nicht schon ausschlaggebend.

    Zumal es ja nicht allzuviele tarifgerechte EF dieser Marke (WZ XI) der ersten Tarifperiode gibt.

    Der monetäre Wert ist für mich unerheblich, damit sollen sich später meine Kinder herumschlagen ^^

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.684
    • 25. Januar 2023 um 20:20
    • #7

    labarnas

    bei der Beurteilung, ob eine Sendung portorichtig frankiert ist oder nicht (also überfrankiert oder unterfrankiert) ist die Bezeichnung der Sendungsform ausschlaggebend. Und die Sendungsform hat die Bezeichnung "Postkarte". Es gibt für diesen Beleg unter diesem Gesichtspunkt m.E. keine andere Möglichkeit für eine Bezeichnung. Es ist und bleibt eine Postkarte.

    Oder hast Du einen anderen Vorschlag? Nur alleine die Bezeichnung "Sendung" reicht für die Bestimmung der Portorichtigkeit nicht aus. Und die Sendungsform "Formularschreiben" gibt es postalisch nicht.

    Viele Grüße

    Christoph

  • labarnas
    Stamm Mitglied
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    3.817
    • 26. Januar 2023 um 06:31
    • #8

    Christoph 1 , im Prinzip richtig. Doch hier handelt es sich um eine Dienstpost. Ich kenne mich nicht umfassend damit aus. Deshalb habe ich den Begriff "Sendung" aus dem Michel-Spezial zu diesem Abschnitt genommen. Für die hier benannte "Portorichtigkeit" müsste man z. B. ausschließen, dass es nicht interne Tarifvorgaben für die Dienstpost (Dienstpostgebühren ?) gab. Dann ist im Bild eine Abrißkante zu sehen. Ich habe zu erst daran gedacht, ob dem Absender ein Empfängerbeleg zurückgesendet wurde. Wenn ja, wurde die auch mit einer Dienstmarke versehen oder war es Bestandteil des Tarifs? Es gibt aber auch andere Varianten, an die man denken könnte. Aber das ist letztlich alles für mich unwichtig. Denn ich wollte @stephan-hamm nur eine andere Quelle mitteilen, wo es Preisangaben gibt, aber eben auch nicht falsches zur "Art der Sendung" schreiben.

    Grüße

    labarnas

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  • jmh67
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.242
    • 26. Januar 2023 um 09:10
    • #9

    Na, dann ist es eben eine Dienstpostkarte. Macht euch das Leben nicht schwerer als nötig, selbst in der Philatelie ist die einfachste Erklärung oft die beste ;)

  • Heliklaus
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.736
    • 26. Januar 2023 um 11:31
    • #10

    Noch richtigster wäre dann "Dienstpostpostkarte". 8o

    Spässle

    Gruß, Klaus

  • stephan-hamm
    aktives Mitglied
    Beiträge
    169
    • 26. Januar 2023 um 12:27
    • #11

    labarnas : Deine Ausführungen zur Michel-Spezial Bewertung sind leider nicht ganz zutreffend. Zwar ist die von dir genannte Notierung einer 5xIIXI auf Brief im Michel mit 100,- angegeben. Jedoch ist diese 100,- in Schrägschrift gedruckt, was wiederum bedeutet, dass die Bewertungsunterlagen für eine eindeutige Preisfestsetzung nicht ausreichen (siehe Erläuterungen im Michel-Spezial).

    Daher habe ich mich bei der Erwähnung der preislichen Notierung auch nurauf den Michel-Briefe sowie das Handbuch für Biebaß/Schönherr bezogen.

    Weiterhin richtet sich zumindest bei den Dienstmarken A der Verwaltungspost B, um welche es sich im gezeigten Fall handelt, die Portohöhe nach den für den allgemeinen Postverkehr gültigen Tarifwerten. Deine Unterscheidung in Dienstpost und "normaler" Post ist also zumindest in Bezug auf die tarifliche Bewertung hier nicht korrekt.

    Wenn man mit den Ausführungen von kartenhai recherchiert kommt man nicht umhin ihm zuzustimmen, denn es handelt sich um eine Postkarte, wenn auch in nicht allzu gebräuchlicher Form. Die Verwendung einer Dienstmarke erklärt sich aus dem Schriftverkehr zwischen Absender und Adressat, würde der Adressat Privatperson sein, so hätte keine Dienstmarke verwendet werden dürfen.

    Und Ps.: ja, die Michelnummer wurde exakt bestimmt :)

    Danke an alle für die jeweiligen Beiträge

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.817
    • 26. Januar 2023 um 13:29
    • #12

    @stephan-hamm, wärst Du in Deinem Eingangspost zum Michel Spezial Band 2 eingegangen, dann gäbe es jetzt meinen Post nicht.

    Es war ja als Hilfe gedacht, dort mal nachzuschauen. Finde es jetzt doch gut, dass Du es getan hast. Für mich ist es letztlich eine Haarspalterei, wenn ein fehlende Preisangabe bedauert und dann bei einer anderen auf die Schriftwahl "kursiv" hingewiesen wird. Also wenn es bei anderen auf das Jota genau sein soll, dann mache Deine Fragestellung beim nächsten Mal in gleicher Form komplett.

    habe meinen Beitrag oben korrigiert, nur für das Jota ;)

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  • stephan-hamm
    aktives Mitglied
    Beiträge
    169
    • 26. Januar 2023 um 13:39
    • #13
    Zitat von labarnas

    @stephan-hamm, wärst Du in Deinem Eingangspost zum Michel Spezial Band 2 eingegangen, dann gäbe es jetzt meinen Post nicht.

    Danke für Deine Hilfe, nochmals.

    Ich ging jedoch davon aus, dass, wenn ich Literatur zitiere, welche über den Michel Spezial hinausgeht, anzunehmen ist, dass ich zuvor in den Spezial (der für Dienstmarken der DDR wenig zu bieten hat) geschaut habe.

    Nochmal: mir geht es nicht um eine monetäre Bewertung (nach welcher ich auch nicht gefragt habe), sondern darum, um welche Art Beleg es sich handelt.

    Der Hinweis auf -.- Ist lediglich als Hinweis auf die Seltenheit eines solchen Beleges zu verstehen.

    Ich könnte dir noch ein paar ähnliche Belege aus der Dienst- und Verwaltungspost zeigen, bei keinem kann der Michel Spezial auch nur im Ansatz etwas dazu liefern. Dafür ist dieser in dem Themenbereich zu schmal gehalten.

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von stephan-hamm (26. Januar 2023 um 14:46)

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