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Ansichtskarten als Kopie

  • 241264hsv-fan
  • 20. März 2019 um 15:50
  • 241264hsv-fan
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    • 20. März 2019 um 15:50
    • #1

    Jetzt werden auch schon Ansichtskarten als Kopie verkauft. :cursing: Und dann auch noch zu unverschämten Preisen. Ist das rechtlich überhaupt erlaubt, auch wenn die Karten 100 Jahre alt sind?

    https://www.ebay.de/itm/ODESSA…093b99:g:uhQAAOSwR2ZckXxZ (Affiliate-Link)

    Suche Kaiserreich Russland - insbesondere Punkt-Nummernstempel und Postzensuren 1. Weltkrieg.

  • xheine
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    • 20. März 2019 um 16:09
    • #2

    Solange er das "Produkt" nicht als Original anbietet. Kopien sind sofern der Urheber nicht meckert, und Karten sind wohl "gemeinfrei" (bei ca. 100 Jahre sowieso) erlaubt. Muss aber irgendwie als Kopie gekennzeichent sein... Preis: 3x Mond und zurück.

  • Online
    kartenhai
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    • 20. März 2019 um 16:15
    • #3

    Solange das Wort Kopie oder Reprint oder ähnlich in der Überschrift oder in der Beschreibung vorkommt, ist das bei Ebay erlaubt, so wie auch bei Briefmarken, leider. :cursing:

    Einer der größten AK-Anbieter hat vor einiger Zeit mal einen zweiten Account angelegt, auf dem er nur Kopien von AK angeboten hat. Nachdem er dort aber viele negative Bewertungen erhielt von Kunden, die echte AK erwartet hatten und das Wort "Kopie" überlesen haben, hat er diesen Blödsinn wieder gelassen.

    Kopien von AK sind eigentlich nur das Papier wert, und sonst nichts.

    Gruß kartenhai

  • 241264hsv-fan
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    • 20. März 2019 um 16:17
    • #4

    Ich finde, das ist totaler Müll. Wenn ich die für mich haben möchte, kann ich die irgendwo im Netz sicherlich auch finden und selber zig-mal günstiger drucken. Nach zig Fälschungen tagtäglich nun auch noch solcher Schrott. Langsam nervt das. Kostet alles nur unnötig Zeit.

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  • xheine
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    • 20. März 2019 um 16:20
    • #5

    Kann ich nur zustimmen. Aber die Dummen sterben nicht aus.:erstaunt:

  • Online
    kartenhai
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    • 20. März 2019 um 16:21
    • #6

    In diesem Link wird das Problem auch besprochen:

    https://www.akpool.de/blogpost/293

    Gruß kartenhai

  • Wandervogelgelb
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    • 20. März 2019 um 17:14
    • #7

    Die Frage, ob und nach welchem Recht eine in den USA verkaufte Ansichtskarte russischen Ursprungs noch urheberrechtlich geschützt sein könnte, können sicherlich nur sehr versierte internationale Privatrechtler beantworten. Nach den Schutzfristen des deutschen Rechts wäre sie es nach der Regelschutzfrist (70 Jahre nach Ablauf des Todesjahres des Urhebers) eventuell dann noch, wenn der Urheber zum Zeitpunkt der Schöpfung sehr jung war und er nicht vor 1939 gestorben sein sollte. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand findet, der den Nachweis darüber führen kann, dass er als Erbe Inhaber des Urheberrechts ist.

  • Online
    kartenhai
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    • 20. März 2019 um 17:43
    • #8

    Das mit dem Urheberrecht finde ich sowieso etwas seltsam. Der Fotograf eines Bildes auf einer Ansichtskarte hat diese entweder früher selbst verkauft oder hat bereits von einem AK-Verlag einen Betrag dafür erhalten, damit der Verlag diese Karte massenweise verkauft. Der Käufer dieser Karte anno dazumal hat für diese Karte bezahlt und kann damit machen, was er will. Sammeln, an Verwandte verschicken oder in den Papierkorb werfen. Solange er diese Karte nicht nachmacht und damit Gewinne erzielt, verstößt er nicht gegen ein Urheberrecht.

    Es gibt bereits so viele Heimatbücher mit Ansichten von alten Ansichtskarten, ob mit oder ohne Urheberrecht, ich habe noch nie davon gehört, daß irgendein Erbe da Einspruch dagegen erhoben hätte und der Herausgeber verklagt wurde.

    Gruß kartenhai

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