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70 falsche Eisbär-Blöcke!

  • kartenhai
  • 10. November 2016 um 21:11
  • kartenhai
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    • 10. November 2016 um 21:11
    • #1

    Bei Ebay werden gerade 70 falsche Eisbär-Blöcke in 2 Sofort-Käufen angeboten, einmal 10 und einmal 60 Stück!


    briefmarkenherbert räumt wohl sein ganzes Lager mit diesen Fälschungen zum Schnäppchenpreis. Was wird wohl der glückliche Erwerber dieses Schrotts damit anfangen?

    Die Druckerei oder der Lieferant dieser Stücke an den Ebay-Verkäufer müßte mal in einer spektakulären Aktion ermittelt werden und an den Pranger gestellt werden! X(X(X(

    Aber um diese Art von Fälschern kümmert sich ja kein Staatsanwalt und keine Kriminalpolizei. Leider auch kein Journalist, die haben wichtigere Stories in den Zeitungen.

    Für einen Karton mit sage und schreibe 1.300 Fälschungen für 48,- EUR, die Ende Oktober vom selben Verkäufer an den Mann gebracht wurden, erhielt er die Bewertung:

    Top ebayer , vielen Dank ! 5 Sterne !!!


    Ein gleichwertiger Karton wurde nach dem Verkauf sofort wieder eingestellt, das Geschäft lohnt sich wohl!

    Wer hat da wohl den größeren Gewinn gemacht, der Verkäufer oder der Käufer, der den Schrott vielleicht als echt verkauft hat ?(X(

    Gruß kartenhai

    Bilder

    • Eisbär-Blöcke falsch.jpg
      • 395,16 kB
      • 1.167 × 1.600
      • 577
    • Eisbär-Blöcke 2 falsch.jpg
      • 383,92 kB
      • 1.180 × 1.600
      • 642

    2 Mal editiert, zuletzt von kartenhai (11. November 2016 um 08:33)

  • saeckingen
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    • 11. November 2016 um 11:16
    • #2
    Zitat

    Original von kartenhaiAber um diese Art von Fälschern kümmert sich ja kein Staatsanwalt und keine Kriminalpolizei. Leider auch kein Journalist, die haben wichtigere Stories in den Zeitungen.

    Wieso soll sich jemand von diesen Institutionen darum kümmern? Dieses Angebot ist völlig legal. Es liegt keine Copyright Verletzung vor, es liegt kein Betrugsversuch vor (alles wird korrekt beschrieben angeboten). Das ist wie ein Nachdruck eines Gemäldes o.ä. - so lange es richtig beschrieben angeboten wird, wird niemand geschädigt und es liegt keine Straftat vor.

    Erst wenn der Käufer versucht, diese Marken als echt anzubieten, dann würde hier ein Betrugsversuch vorliegen.

    Ich wundere mich allerdings immer wieder über die Naivität vieler Sammler. In Sindelfingen waren wieder etliche Sammler bei uns am ArGe-Stand mit vermeintlichen großen Raritäten. Primitivste Farbkopien (als Fälschungen kann man so etwas nicht einmal bezeichnen) mit gröbsten Abweichungen, die man mit jedem Michel Deutschland-Katalog schon eindeutig als billigsten Mist erkennen kann, und die dann noch teilweise an unseren Aussagen Zweifel haben, warum die Stücke mit vermeintlich fünfstelligem Wert aus eBay Schnäppchen Posten für ein paar Euro erworben, falsch sein sollen.

    Ich habe mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass manche Sammler sich am liebsten selbst betrügen.

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

  • Frankreichsammler
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    • 11. November 2016 um 14:55
    • #3

    Soweit fast richtig, allerdings ist das Angebot hierzulande strafbar nach § 86a (Abbildung des HK verboten, da selbiges nach 1945 hergestellt) , zum anderen verstösst das Angebot gegen die Grundsätze von ebay, nach denen auch die Fälschungen selbst als solche gekennzeichnet sein müssten. Die notwendige Abbildung davon fehlt allerdings. Zumindest kann ich keine erkennen. Leider kam die entsprechende Grundsatzänderung für den Marktplatz viel zu spät. Ganz abgesehen davon, dass ebay die Einhaltung der eigenen Grundsätze nicht ernsthaft interessiert.
    Ebay ist zu einem Müllplatz verkommen, zu dem das Angebot wie die Faust auf's Auge passt.
    Durch einen Unfall hatte ich die letzten Monate Zeit genug mir das Elend mal wieder näher anzusehen. Immerhin, findet man alle paar Wochen zwischen all den Bescheisserle- und Müllangeboten unter den Auktionen tatsächlich mal ein interessantes, nicht auf den allerersten Blick zu erkennendes Stück, bekommt man es in der Regel zu einem Spottpreis. Kein Indiz dafür, dass sich dort noch viele leidlich ernsthafte Sammler rumtreiben.
    Gruß,
    Frankreichsammler

    Einmal editiert, zuletzt von Frankreichsammler (11. November 2016 um 14:56)

  • linos203
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    • 11. November 2016 um 15:26
    • #4
    Zitat

    Original von Frankreichsammler
    Soweit fast richtig, allerdings ist das Angebot hierzulande strafbar nach § 86a (Abbildung des HK verboten, da selbiges nach 1945 hergestellt)

    So einfach ist das auch wieder nicht, es müsste schon als Propagandamittel dienen.

    Einfach mal durchlesen und zwar bis zum Ende!

  • Frankreichsammler
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    • 11. November 2016 um 16:41
    • #5

    Klick mal auf der von Dir verlinkten Seite (rechts) weiter zu 86a (1),
    also Absatz 1.
    Mit anderen Worten. in der Öffentlichkeit (hier ebay) verwendet ist ein nach 1945 hergestelltes HK welches nicht unter die in 86 (3) erwähnten Ausnahmen fällt, automatisch ein Verstoß nach 86a (1).

    Gruß,
    Frankreichsammler

  • robertoli
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    • 11. November 2016 um 17:02
    • #6

    Er hätte erstens auch auf dem Bild klar sichtbar das Wort FALSCH oder FÄLSCHUNG anbringen müssen, zweitens sollte er dazu die HK unkenntlich machen müssen.

    Im Text schreibt er selber "späterer Nachdruck". Deswegen stellt die Auktion ein Verstoß gegen Gesetz.

    Man kann sich schon vorstellen, was ein eventueller Käufer vorhaben wird. Auf den Flohmärkten oder im Internet gemischt in einer Sammlung, aber natürlich mit schlechten Bildern, anbieten.

  • kartenhai
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    • 11. November 2016 um 17:32
    • #7

    Der Verkäufer hat schon wieder 70 neue Blöcke ( 10 + 60) eingestellt, das Geschäft läuft wohl gut. Seine Angebote wimmeln nur so vor lauter Fälschungen:


    Er hat aber auch nicht gefälschte Ware, z. B. alte Autoreifen. :D

    Gruß kartenhai

  • robertoli
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    • 11. November 2016 um 17:55
    • #8

    Und selbst seine Autoreifen haben nur Zahnfehler :D

    Die Reifen haben nur eine Profiltiefe von 3 mm.

  • Kommandante
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    • 11. November 2016 um 19:30
    • #9
    Zitat

    Original von linos203

    So einfach ist das auch wieder nicht, es müsste schon als Propagandamittel dienen.

    Einfach mal durchlesen und zwar bis zum Ende!

    Ich habe von meinem Briefmarkensammelden Lehrer erfahren, dass Briefmarken und Briefmarkenstempel de einzig erlaubte Nazipropaganda in Deutschland ist und der Michel zeigt ja auch Hakenkreuze.
    Warum solte das dann da verboten sein und im Michel oder im Internet nicht?

    Sammelgebiete: Bund +++ Österreich +++ Frankreich +++Großbritannien 
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    Motivsammlung: Amerikanische Präsidenten

  • Christoph 1
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    • 11. November 2016 um 19:33
    • #10
    Zitat

    Original von Kommandante
    Ich habe von meinem Briefmarkensammelden Lehrer erfahren, dass Briefmarken und Briefmarkenstempel de einzig erlaubte Nazipropaganda in Deutschland ist und der Michel zeigt ja auch Hakenkreuze.
    Warum solte das dann da verboten sein und im Michel oder im Internet nicht?

    Richtig lesen! Es geht nicht um Hakenkreuze allgemein, sondern um Symbole des Nationalsozialismus, die NACH 1945 hergestellt wurden. Dazu gehören die im Michel abgebildeten Briefmarken NICHT, die vom kartenhai gezeigten Fälschungen hingegen schon.

  • linos203
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    • 12. November 2016 um 07:32
    • #11
    Zitat

    Original von Frankreichsammler
    Klick mal auf der von Dir verlinkten Seite (rechts) weiter zu 86a (1),
    also Absatz 1.
    Mit anderen Worten. in der Öffentlichkeit (hier ebay) verwendet ist ein nach 1945 hergestelltes HK welches nicht unter die in 86 (3) erwähnten Ausnahmen fällt, automatisch ein Verstoß nach 86a (1).

    Meine Briefmarkensammlung fällt aber unter 86 (3) und eure hoffentlich auch! Oder macht hier jemand Werbung für eine verbotene Organisation?

  • Frankreichsammler
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    • 12. November 2016 um 17:33
    • #12
    Zitat

    Original von linos203
    Meine Briefmarkensammlung fällt aber unter 86 (3) und eure hoffentlich auch! Oder macht hier jemand Werbung für eine verbotene Organisation?


    Wenn Du keine Fälschungen sammelst, darfst Du die Marken zeigen, handeln usw., gar kein Problem. Die Frage muss ich nicht verstehen. Es ging doch um das Ebay-Angebot?!
    Gruß,
    Frankreichsammler

  • linos203
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    • 12. November 2016 um 18:31
    • #13
    Zitat

    Original von Frankreichsammler


    Wenn Du keine Fälschungen sammelst, darfst Du die Marken zeigen, handeln usw., gar kein Problem. Die Frage muss ich nicht verstehen. Es ging doch um das Ebay-Angebot?!


    Wenn also das Herstellen einer Replik für die unter §86 (3) verboten wäre, dürfte nie ein Buch gedruckt werden, das auch nur ein Hakenkreuz zeigt. Und stell dir vor, diese Bücher werden auch verkauft.

  • hd82hd
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    • 12. November 2016 um 19:42
    • #14

    Hallo, ich habe da auch mal eine Frage. Ich habe aus einer alten Sammlung Ansichtskarten aus der NS Zeit, darunter auch 2 die Adolf Hitler zeigen. Darf man diese verkaufen (ebay) oder nicht, ich brauche sie nicht aber wegwerfen geht als Sammler auch nicht.

    Danke für die Antworten.

    Gruß

    Henrik

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

  • Frankreichsammler
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    • 12. November 2016 um 21:34
    • #15
    Zitat

    Original von linos203


    Wenn also das Herstellen einer Replik für die unter §86 (3) verboten wäre, dürfte nie ein Buch gedruckt werden, das auch nur ein Hakenkreuz zeigt. Und stell dir vor, diese Bücher werden auch verkauft.


    Absatz (3) benennt doch gerade die Ausnahmen!?
    Drücke ich mich tatsächlich so kompliziert aus?
    Gruß,
    Frankreichsammler

  • kartenhai
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    • 12. November 2016 um 21:52
    • #16

    Hallo Henrik,

    Deine beiden Ansichtskarten darfst Du auf keinen Fall über Ebay verkaufen, sie werden sofort gelöscht und Du bekommst eine Mahnung und kannst in einem Wiederholungsfall auch mal gesperrt werden.

    Diese Karten kann man nur über reguläre Ak-Auktionen, z. B. Stade oder Philasearch (nur als Händler!) usw. verkaufen, die haben seitenweise NS-Karten angeboten, meist auch sehr teure, und schützen sich durch einen besonderen Hinweis davor, von der Justiz verfolgt zu werden. Komischerweise darf jeder Briefmarken oder Münzen aus der NS-Zeit verkaufen oder tauschen, bei Ansichtskarten dagegen ist gleich der Staatsschutz zur Stelle. Auch Ebay macht diesen Unterschied, sonst würde denen eine Menge Provision entgehen, wenn sie Marken und Münzen ausschliessen würden.

    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (13. November 2016 um 10:23)

  • olli0816
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    • 13. November 2016 um 07:40
    • #17

    Hallo Henrik,

    das, was kartenhai schreibt, ist für den deutschen Marktplatz absolut richtig.

    Du kannst aber auf ebay.com (US-Ebay) die Karten anbieten. Für die Amis sind Hakenkreuze nicht so das Problem. Eher nackte Tatsachen :).

    Als Deutscher kannst Du auf ausländischen Plattformen bei ebay ohne große Probleme anbieten. Da aber vorwiegend Ausländer bzw. Amerikaner dort kaufen, vorher das Porto checken für den Versand. Erfahrungsgemäß geht auch einiges verloren, wenn es ein normaler Briefumsschlag ist. Besser in A5 versenden, dann ist die Quote niedriger.

  • 241264hsv-fan
    Stamm Mitglied
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    • 13. November 2016 um 08:29
    • #18

    Es gibt Verkäufer auf ebay, die machen die Hakenkreuze unkenntlich. Das scheint dann kein Problem zu geben.
    Ich selber hatte mal etwas ähnliches angeboten und als Zusatz einen Auszug aus einem Auktionskatalog dabei geschrieben. auch das ergab kein Problem.
    Ich denke, das du die dann auf jeden Fall verkaufen kannst. Rechtlich sehe ich da kein Problem.

    Suche Kaiserreich Russland - insbesondere Punkt-Nummernstempel und Postzensuren 1. Weltkrieg.

  • Kommandante
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    1. Oktober 2001 (24)
    • 13. November 2016 um 15:49
    • #19

    Du kannst ja mehrere Anbieten und die Hakenkreuze einfach nicht zeigen.
    Uhngefähr so.: Stapel Ansichtskarten Zeit X-Y

    Sammelgebiete: Bund +++ Österreich +++ Frankreich +++Großbritannien 
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    Motivsammlung: Amerikanische Präsidenten

  • kartenhai
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    • 13. November 2016 um 17:18
    • #20

    Bei den beiden angefragten Karten geht es ja um Adolf und nicht um Hakenkreuze. Da müßte man dann schon den ganzen Kopf wegretuschieren, damit Ebay es nicht merkt.

    Gruß kartenhai

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