Hallo Michael D,
steht sowohl im Michel als auch bei Beyerodt so ohne weitere Erklärung: z. B. heißt es bei Beyerodt für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg (ab dem 12.1.1864) auf S. 162:
Wertsendungen (Briefe) innerhalb Holstein-Lauenburg:
Grundtaxe 2 Schilling, zusätzlich je angefangene 100 Mark Wertangabe 1 Schilling (Im Michel anders formuliert aber mit dem gleichen Ergebnis).
Mir fehlen Kopien der originalen Postvorschriften also begebe ich mich jetzt in den Konjunktiv:
Ich vermute, dass auch Wertbriefe mit der Fahrpost transportiert wurden. Es wurde anscheinend eine Unterscheidung getroffen zwischen Wertsendungen die in einem Kuvert verschickt wurden und Wertpaketen (plus Paketbegleitbrief). Das ist aber nur eine Vermutung von mir.
Die Formulierung im Beitrag zu den Fahrpostbelegen habe ich dementsprechend abgeändert
Viele Grüße
DKKW