Auch mir ist es nicht entgegangen, dass in Deutschland die Mehrwertsteuer erhoeht worden ist. Eine Steuerart, die hier im wesentlichen unbelkannt ist. Aus diesem Anlass einmal eine Frage an Forumsmitglieder, die auch (neben-)gewerbliche online Haendler, zB. ueber Ebay, sind.
Bei Angeboten von gewerblichen Haendlern ueber Ebay oder sonstigen online Handel ist die Umsatzsteuer enthalten. Meines Wissens nach faellt jedoch bei nachgewiesenem Auslandsgeschaeften mit einem Drittstaat, nicht-EU, z.B. USA, keine Umsatzsteuer an. Es kann, soweit ich weiss, netto fakturiert werden. Vielleicht kann das jemand, der damit Erfahrung hat, einmal pruefen / bestaetigen und vielleicht auch einen Paragraphen zitieren(?).
Ich bin der Meinung, ich schulde die Umsatzsteuer nicht, wenn ich was aus Deutschland von einem gewerblichen online Haendler kaufe. Wenn ich was bei ebay.de verkaufe, werden mir die Einstellgebuehren z. B. auch immer netto in Rechnung gestellt.
Ich bin wegen der unverschaemten Auslandsgebuehren der Deutschen Post bei einem Kauf in Deutschland schon genug bestraft. Die sind wenigstens dreimal so hoch wie das Porto der amerikanischen Post fuer den umgekehrten Weg ueber den Atlantik. 19% Umsatzsteuer an den Fiskus zu schenken, wenn tatsaechlich kein Steuertatbestand besteht, wuerde ich gerne vermeiden. Leider konnte ich diese Frage mit Anbietern bislang nicht einvernehmlich klaeren. Auslaendische Bieter werden da oftmals als Aergernis angesehen. Ich halte das fuer kurzsichtig. Wenn tatsaechlich keine Umsatztsteuer fuer den Verkauf ausserhalb EU anfaellt, sollte das im Angebot im Gegenteil vielleicht deutlich herausgestellt werden. Das ist ja fuer den Bieter kein unwesentlicher Faktor. Es handelt sich ja nur um einen durchlaufenden Posten, oder berechnet ebay die Verkausprovision von dem Bruttobetrag?
Vielleicht gibt es auch im Katalog eines guten, international taetigen Auktionshauses in den Verkaufsbedingungen etwas zu dem Thema Umsatzsteuer und Auslandsverkauf. Ist mir nur so als Idee gekommen.