Aber das ist leider genau "der Witz" des neuen Gesetzes:
die Münzen, Briefmarken, Gemälde, Bierkrüge usw. müssen nicht mehr in diesem Verzeichnis sein. Bei einem Verkauf ins Ausland muss bei Überschreiten der Alters- und Wertgrenze eine individuelle Genehmigung eingeholt werden! Und bei einem Verkauf innerhalb Deutschlands müssen die erwähnten rückwirkenden Nachweise erbracht werden (wo war das Kulturgut die letzten 20 Jahre?) und der Nachweis, dass das Kulturgut nicht aus einer illegalen Quelle stammt. Und das alles muss vom Händler dokumentiert und 30 Jahre aufgehoben werden!
Und da die Festlegung, ob etwas Kulturgut ist, sogar Ländersache sein soll, kann Bayern z.B. eine Vorphila-Stempelsammlung zu Kulturgut erklären und sogar den Verkauf in ein anderes Bundesland untersagen!
Und was machen Erben, die eine Spezialsammlung erben? Wie beweisen die das alles, was das geplante Gesetz fordert, wenn der Erblasser nicht den Erwerb jedes Stückes nachweisbar dokumentiert hat?
Petition gegen das Ende des Sammelns...
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Guten Abend,
so weit ich es in Foren beobachte fühlen sich die Briefmarken Sammler am wenigsten angesprochen. Was nach meine persönliche Meinung nicht ganz richtig ist...Es geht es hier nicht nur um gewisse, aber um alle Sammler. Solche Gesetze können eine unglaubliche Beeinflussung in ganzen haben, nicht nur für dem einzeln aber in ganzen...für der Markt, Preise, Foren, Forschungen, Auktion Häuser, Vereine, Ausstellungen, Literatur...alles womit ihr bis Heute als Sammler zu tun hattet.
LG A -
Ich denke ADRI hat hier einen sehr wertvollen Beitrag geleistet.Es geht um mehr als um die Frage ob "meine" Briefmarke nun erfasst ist oder nicht!
Um wesentlich mehr!
Auch wenn ich vermute daß auch zukünftig eventuell "nur" bestimmte Belege erfasst sind und Einzelmarken wahrscheinlich völlig unbehelligt bleiben bleibt de eine völlige Verunsicherung des Marktes,der Vereine,der Verlage,der Händler,der Börsenbertreiber und schließlich der Sammlerschaft selbst.
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Das gilt auch für jede Scherbe, es gilt auch für Briefmarken, es gilt für Keramik, es gilt für Möbel, es gilt für alles. Nur, da haben wir eine andere Wertgrenze, die liegt bei 2.500 Euro.
Gruß kartenhai
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Scheibenkleister......
Aufgrund der Grüttersdrohung bei der -------- auktion zu schwach geboten und NÜSCHT bekommen.
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Liebe Sammlerkollegen,
ich habe mich hier (obwohl ich - nach kurzer Briefmarkensammeltätigkeit - bei den Fossilien gelandet bin) registriert, um mich ein wenig mit dem Sachstand der Briefmarkensammler-Gemeinde im Hinblick auf das Kulturgutschutzgesetz vertraut zu machen. Ein wenig verwundert reibe ich mir die Augen, dass es nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Kulturgutschutzgesetzes am 14.09.2015 nicht zu einer fortgesetzten Diskussion gekommen ist.
Hier der Link zum Gesetzestext:
Dass Briefmarken auch vom Gesetz erfasst sind, ergibt sich aus der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Nr. 9.
Demnach ist Kulturgut "jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, ge-
schichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturel-
len Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismati-
schem oder wissenschaftlichem Wert".Dies war bereits aus Vorentwürfen so bekannt bzw. vermutet worden (s.o.).
Wer immer noch nicht glaubt, dass auch Briefmarken gemeint sind, der sei auf S. 113 unten aufmerksam gemacht, wo Briefmarken als Beispiel genannt werden.
Ich gehe davon aus, dass Briefmarken genau wie Fossilien oftmals international gehandelt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich Eure Aufmerksamkeit auf den Paragraphen 30 des Gesetzes lenken:
Er ist überschrieben mit der Überschrift "Nachweis der Rechtmäßigkeit der Einfuhr".
Der Text im Entwurf vom 14.09.2015 lautet:
"Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die recht-
mäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere
Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen
Herkunftsstaates erforderlich sind."Der Paragraph bezieht sich somit auf jede Form von Kulturgut (Briefmarken, Münzen, Bierkrüge, Bücher, Keramik - im Prinzip jedes Urlaubssouvenir) und neuerdings auch auf Naturgüter wie Fossilien (=paläontologische Objekte) und Mineralien.
Was fällt bei der Formulierung des Pargraphen 30 auf? Hier ist von "Kulturgut" die Rede. Es ist also alles gemeint, was § 2 Abs. 1 Nr. 9 als Kulturgut aufzählt. Der Paragraph spricht auch nicht von nationalem Kulturgut oder national wertvollem Kulturgut, sondern schlicht von Kulturgut.
Die Formulierung lässt den Schluss zu, dass hiermit jede Briefmarke, jedes Fossil, jedes Kunstwerk und jede Münze gemeint ist.
Was ersehen wir daraus: man braucht immer einen geeigneten Nachweis die Rechtmäßigkeit der Einfuhr nachzuweisen. Geeignete Unterlagen dafür sind Ausfuhrgenehmigungen, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaaes erforderlich sind. Diese Formulierung ist sehr unklar gewählt.
Auf Korrekturhinweise seitens Briefmarken-, Münz- und Fossiliensammlern in den Anhörungen hat das Ministerium bislang nicht mit einer Korrektur reagiert.
Der Änderungsvorschlag der Fossiliensammler lautete:
"Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die recht-
mäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich sind."
Die rote Passage sollte nach unserem Vorschlag entfallen. Dann wäre der Paragraph weitgehend clean, denn von uns möchte ja niemand gegen das Recht der Herkunftsstaaten verstoßen.Sinn und Zweck der angeregten Änderung: Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates bräuchte man für die Einfuhr nur dann, wenn der Herkunftsstaat solche Genehmigungen für die Ausfuhr verlangt.
Es könnte aber (bei dieser Formulierung) dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen den Kulturgutverkehr komplett zu "filtern" (zumindest optional), d. h. es soll möglicherweise nur noch solches Kulturgut nach Deutschland gelangen, für das Papiere vorgelegt werden können. Ansonsten kann es beschlagnahmt werden. Um es zurückzubekommen, muss man dann selbst die Legalität des Besitzes beweisen und die Angelegenheit ggf. durchfechten.
Das ist eine Umkehr der Beweislast - die Illegalität ist die gesetzliche Vermutung und die Legalität beweisbedürftig. Dies ist ein schwerwiegender Eingriff, widerspricht der Unschuldsvermutung und ist rechtstaatlich bedenklich. Auch handelt es sich um eine europarechtswidrige Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit.
Es ist insbesondere dann bedenklich, wenn Deutschland hier, wie anhand der Formulierung zu befürchten, über das Recht des Herkunftsstaates hinausgeht.Nach der derzeitigen Formulierung muss man damit rechnen, dass man bei Einfuhr jedes Kulturguts ab einem Wert von 0 Euro (im Ernstfall) eine Ausfuhrgenehmigung benötigt.
Das Ministerium verschanzt sich bzgl. Rückfragen hierzu und zu anderen Punkten hinter Worthülsen und äußert sich nicht inhaltlich ( ).
Liebe Briefmarkensammler, aufwachen! Schaut Euch dieses Gesetz genau an. Es beinhaltet noch weitere Fallstricke, ist sehr weitreichend formuliert, fast nicht zusammengehörige Themengebiete (Naturgüter und Kulturgüter) in einem einzigen Gesetz zusammen - ein optimistischer Versuch, der handwerklich extreme Mängel aufweist, trotz der Überlänge des Textes und des Erläuterungstextes. Das Ziel scheint zu sein, einen solchen Erklärungswust zu schaffen, dass der Bürger frustriert aufgibt zu lesen und auf diese Weise einige extrem scharfe Regelungen durchzudrücken.
Bei leisesten Zweifeln, ob er durch das Gesetz in Probleme bzw. in unnötige Bürokratie kommen könnte, sollte jeder Briefmarkensammler die Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" unterzeichnen. Diese kann "nicht schaden", aber vielleicht noch sehr nützen!
Es geht mir hier nicht um Panikmache. Aber wir sollten uns nicht übertölpeln lassen. Die Petition gegen das Gesetz hat nicht umsonst 27 500 Stimmen.
Bitte beteiligt Euch, Ihr seid die wohl größte Sammlergruppe. Die Sammler müssen zusammenhalten:
Gruß
Sönke -
Hallo zusammen,
die Gemeinde der Fossilien- und Mineraliensammler ruft die Briefmarkensammlerinnen und -sammler dazu auf sich der Petition anzuschließen und hat heute einen internationalen Aufruf an die Sammlergemeinde veröffentlicht:
Unterstützer sind bisher
Mineralienatlas.de / Fossilienatlas.de, Verein für Geologie und Mineralogie e. V., Paleofox.com, Gesellschaft für Geschiebekunde e.V., UKGE Limited, Deposits Magazine, UK Fossils, Fossiel.net and Solnhofen-Fossilienatlas, Steinkern.de und Steinkern Verlag.Mit Sammlergruß
Sönke -
Zitat
Original von kartenhai
Das gilt auch für jede Scherbe, es gilt auch für Briefmarken, es gilt für Keramik, es gilt für Möbel, es gilt für alles. Nur, da haben wir eine andere Wertgrenze, die liegt bei 2.500 Euro.Gruß kartenhai
Und sobald ein Gegenstand(Marke,Scherbe,Postkarte,Münze,Mineral,Barren,Fossil,Möbel,Bild,Dokument,Puppe oder oder....) die 100 Jahres Grenze erreicht sind es eben nicht mehr 2500€,sondern 100€.
Dann wäre die nächst Frage ob nun 100€ Händlerankauf oder 100€ Händlerverkauf zu Grunde gelegt werden sollen oder wie Auktionen mit Bieterschlachten berechnet werde sollen?
Wie auch immer,der Entwurf zeigt im Grunde nur daß er meilenweit an den Alltagsrealitäten vorbei gezimmert wurde und ich kann mich schlicht des Eindrucks nicht erwehren daß auch hier wieder der immer häufiger anzutreffende Grundsatz "Im Zweifel gegen den Bürger" zur Anwendung kam. -
Hallo KuK,
für den Import gelten überhaupt keine Wert- oder Altersgrenzen, der deutsche Markt soll komplett von der Zufuhr von Material ohne Ausfuhrgenehmigungen bzw. andere Legalitätsnachweise (was auch immer das sein soll) bereinigt werden.
Klar, ich bin auch dagegen, dass sich irgendwelches Raubgut der ISIS auf dem deutschen Markt wiederfindet, allerdings muss man schon genau schauen, wie man das geeignet verhindern kann, statt pauschal gegen die eigene Bevölkerung zu schießen.
Langsam merken es auch die Medien.
Bitte schaut Euch den Artikel der Magdeburger Volksstimme vom 30. 10. 2015 an:
... und unterstützt die Petition!
Z. B. durch Verbreitung über Newslettertools. Die Texte und Grafiken können frei verwendet werden.
Es ist nach meiner Lesart des Gesetzestextes in seiner bisherigen Form die Einfuhr jeder Briefmarke nach Deutschland ab 0 Euro Wert prinzipiell betroffen!
Viele Grüße und danke für Unterstützung aus dem Lager der Briefmarkenfreunde
Sönke -
Die gesamte Unterstellung mit dem Raubgut der Isis ist völlig absurd.Die Isis zerstört also wertvolles Kulturgut (weil gaaanz ungläubig und harram)um es andererseits weider ausubuddeln +verhökern?Das glauben doch selbst die Einpeitscher dieses Enteignungsgesetzes nicht.
Zumal die Protagonisten des vorgeblichen Kulturgutschutzes in Deutschland viele Jahre bevor Irgendjemand auch nur an den IS dachte bereits entsprechend agierten.
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Meiner Meinung nach wird mit dem vorliegendem Gesetzesentwurf auch das Freiheitsrecht beschnitten.
Wird wahrscheinlich nicht ganz einfach werden dieses Gesetz so durchzubringen.
Ich kann mir schon vorstellen, daß dann eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht durchaus gewisse Chancen hat.Briefmarken haben in der Regel nicht die notwendige Schöpfungshöhe für die Kulturgeschichte, wie sie beispielsweise eine unikale antike Statue hat.
Ich sehe da im Bereich der Philatelie eher einen Angriff auf die Private Vermögensverwaltung.
Natürlich habe ich auch unterschrieben!
MVG Z
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Zitat
Briefmarken haben in der Regel nicht die notwendige Schöpfungshöhe für die Kulturgeschichte, wie sie beispielsweise eine unikale antike Statue hat.Die Einzelmarke oder auch die Sammlung wird wohl seltenst von der 100/100 Regel(100Jahre/100€) betroffen sein.
Philatelistisch gilt meine Sorge eher Belegen welche von Personen der Zeitgeschichte stammen.Gerade die gehobene Vorphila dürfte massiv betroffen sein.Meine Bedenken hinsichtlich der Numismatik sind da noch breiter sollen hier aber nicht weiter thematisiert werden.
Hinsichtlich der grundlegenden Rechte auf Privatbesitz und der freiheitlichen Traditionen der alten Bundesrepublik habe ich jedoch die größten Bedenken.
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Hallo,
tja, die Definitionen des § 2 Abs. 1 Nr. 9 sind so schwammig und schlecht gefasst, dass man durchaus annehmen muss, dass Briefmarken insgesamt erfasst werden:
"„Kulturgut“ [ist] jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit [...] aus [...] Bereichen des kulturellen Erbes[...]"
Auch Briefmarken gehören zweifelsohne zum kulturellen Erbe (es ergibt sich wie oben bereits erwähnt auch aus dem Hinweis auf S. 113 unten, dass sie vom Gesetz erfasst sind). Wenn man diesen Teil der Definition genau liest, reicht es sogar dass die "Sache oder Sachgesamtheit" zum kulturellen Erbe gehört, einen Wert muss sie gar nicht haben (bei anderen Objekten steht ja "von ... Wert".
Bei den anderen ausdrücklich genannten Gebieten, haben die Dilettanten, die das Gesetz erarbeitet haben, noch das Vorliegen eines "Werts" verlangt.D. h. für Briefmarken bei konsequenter Anwendung des Gesetzes:
Wertunabhängig müssen Ausfuhrpapiere der Herkunftsstaates bei Einfuhr vorgelegt werden, falls ein Zollbeamter das Gesetz konsequent anwendet. Liegen keine solchen Papiere vor, wäre eine Sicherstellung möglich.
Jedenfalls solange bis das Bundesverfassungsgericht diesen schimpflichen Unfug für nichtig erklärt hat.
Wenn man genauer darüber nachdenkt, bleibt einem eigentlich gar nichts anderes übrig, als die Petition zu unterzeichnen:
Gruß
Sönke -
Hallo Sammlerfreunde,
Ich lese hier schon eine Weile mit, doch jetzt habe ich mich dazu entschlossen mich zu registrieren.
Bitte seht mir nach, dass ich mich gleich in meinem ersten Beitrag hier reinhänge.
Ich sammle eigentlich schon seit 25 Jahren Briefmarken aber eher sporadisch. Seit etwa 2 Jahren sammle ich ausschließlich deutsches Reich.
Das meiste meiner Freizeit geht aber für meine große Leidenschaft, das sammeln von Fossilien drauf.Das geplante Gesetz würde uns in seiner jetzigen Form sehr treffen.
Laut Gesetz werden Briefmarken als Kulturgut bezeichnet.
Was uns am meisten Schwierigkeiten verursacht, ist der Paragraph 30.
Denn der sieht vor, dass jedes Kulturgut was nach Deutschland eingeführt wird, und da gibt es keine wertuntergrenze, ein Herkunftsnachweis zu erbringen ist.
Das heißt im Klartext, das man eine Briefmarke, die man auf einer Börse im Ausland kauft, oder eine Marke im Internet kauft, sie an der Grenze ohne gültige Papiere eingezogen werden kann.
Und das auch bei einem Wert von nur 10 cent.
Das geplante Gesetz trifft nicht nur uns Sammler sondern erschwert auch die Arbeit von Wissenschaftlern und Museen. Auch Händler sind betroffen.Es haben sich Vertreter vom Handel, der Wissenschaft und Sammlern schon zu einer Gesprächsrunde mit den Verantwortlichen getroffen, die allerdings nicht viel gebracht hat.
Im Moment können wir Druck aufbauen, indem wir die Petition unterzeichnen.
Denn eins ist klar, in der jetzigen Form darf es das geplante Gesetz nicht geben.Wer mehr Informationen benötigt, kann mich fragen.
Hier ist nochmal der Link zur Petition:
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In einem uralten Thread von 2009 stellte ich mal eine Versteinerung mit einem Fisch-Fossil vor:
Die hatte ich damals auf einem Flohmarkt aus einer Haushaltsauflösung erworben. Nach dem geplanten neuen Kulturgutschutzgesetz müßte ich vom Flohmarkt-Verkäufer alle möglichen Papiere über das Herkunftsland, die Vorbesitzer usw. usw. verlangen.
Der Trödler würde mir wohl dann diesen schweren Fisch gezielt hinterherwerfen, woher soll er denn diese Unterlagen noch nachträglich hernehmen
Wenn das neue Gesetz dann in Kraft tritt, werden wohl viele Kontrolleure auf den Flohmärkten zu sehen sein, vielleicht auch auf Münzen- und Briefmarken-Börsen?
Gruß kartenhai
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Zitat
Original von ingo24
Denn der sieht vor, dass jedes Kulturgut was nach Deutschland eingeführt wird, und da gibt es keine wertuntergrenze, ein Herkunftsnachweis zu erbringen ist.
Das heißt im Klartext, das man eine Briefmarke, die man auf einer Börse im Ausland kauft, oder eine Marke im Internet kauft, sie an der Grenze ohne gültige Papiere eingezogen werden kann.
Und das auch bei einem Wert von nur 10 cent.Ich seh schon, ich werde meine ganzen Dubletten los, weil der Zoll die einzieht. lol
Also jetzt wird es mir einfach zu bunt was ich hier hanebüchene Sachen lese!
Zur Vorgeschichte, ich habe einst an der österreichisch/deutschen Grenze gewohnt, da Österreich noch nicht (wie es früher hieß) EG-Mitglied war. Nun hat man aber auf alles was man einführte (sowohl in Dtl. wie auch Ö) Zoll bezahlen müssen. Ob man nun mal auf eine Bergtour mit Freunden in Österreich einen Kasten Bier mitnahm, ja selbst passiert war Zoll fällig! Oder ob man mit dem österreichischen Arbeitskollegen alte Möbel abkaufte. Nun wussten wir, der Zoll berechnet nach Wert. Also musste das gebrauchte Möbelstück möglichst billig sein, eigentlich garnichts kosten. Nur wenn es garnichts kostete, dann wurde der Wert geschätzt, also vereinbarte man einen Kaufpreis 1 DM und die Sache war geritzt.
Und so läuft es dann auch, in Wirklichkeit bezahlt man ein Heiden Geld für das Kulturgut - nur um den Schutz zu umgehen, lässt man sich eine Rechnung ausstellen, die unter der Schutzklausel durchschlüpft.
Und deshalb ist es genau richtig, warum es keinen Mindestwert gibt, weil bei Gebrauchtgütern dieser immer gefälscht werden kann.
Der Zoll wird sicher nicht irgendwelche Briefmarken konfiszieren, selbst wenn es der Nothilfeblock ist, daran besteht nun wirklich überhaupt kein Interesse. Sondern man will verhindern z.B. das auch nur eine Scherbe von Tempeln in Palmyra illegal nach Dtl. gelangt und mag die noch von so geringem Wert sein.
Also bitte immer auf dem Teppich der Realität bleiben
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Hallo linos203
Was du sagst ist ja richtig, aber das Problem liegt darin, dass der Gesetzgeber sich mit diesem Gesetz die Möglichkeit offen hält eben doch die in Österreich gekaufte Briefmarke, oder die in Frankreich gekaufte Münze oder die selbst gesammelten Fossilien aus England zu konfiszieren.
Es geht hier nicht darum das irgendein Zoll oder eine Abgabe erhoben wird.
Es geht darum das die Briefmarke weg ist. Egal was man dafür bezahlt hat.
Und das ist Fakt.Gruß Ingo
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Zitat
Original von ingo24
Was du sagst ist ja richtig, aber das Problem liegt darin, dass der Gesetzgeber sich mit diesem Gesetz die Möglichkeit offen hält eben doch die in Österreich gekaufte Briefmarke, oder die in Frankreich gekaufte Münze oder die selbst gesammelten Fossilien aus England zu konfiszieren.
Es geht hier nicht darum das irgendein Zoll oder eine Abgabe erhoben wird.
Es geht darum das die Briefmarke weg ist. Egal was man dafür bezahlt hat.
Und das ist Fakt.Dein Fakt ist leider kein Fakt! Denn muss das schützenswürdige Kulturgut erstmal schützenswürdig sein, und jedes Gericht wird dass bei den 99,999999999% der Briefmarken sofort erklären und zweitens müsste deine Fossilie zurück nach England gehen. Und die Engländer werden sich sicher freuen, wenn jeder Pfurzversteinerung einer Fossilie bei ihnen landet, garnicht auszudenken, wie die Lager aus allen Wänden platzen. Es ist natürlich schon so, wenn du jetzt sagen wir mal einen kompletten Beckenknochen eines Dinosaueriers ausgebuddelt hast und den dann heimnehmen möchtest in deine Vitrine, aber das ist und war auch schon immer eine Straftat, sogar innerhalb Deutschlands. Da ändert sich nichts.
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Klar ist das alles irrsinnig. Aber ein Gericht würde dir sicher nicht recht geben.
Auch nicht bei einer 1 Euro Marke. Den im Kulturgüterschutzgesetz ist ja dann alles klar geregelt. Aber darum geht es hier auch nicht.
Vielmehr geht es darum, dass sich der Staat mit dem neuen Gesetz das Recht vorbehält, "Kulturgüte" , die eigentlich gar keine sind zu beschlagnahmen.Gruß Ingo
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Hallo linos203,
der Punkt ist, dass Du unabhängig vom Wert für jedes Kulturgut Unterlagen haben musst, mit denen Du die Legalität beweisen kannst. Kannst Du das nicht, kann eine Sicherstellung erfolgen.
Du kannst es Dir nicht vorstellen, dass man ein solches Gesetz durchweg anwenden wird, denn es macht eigentlich keinen Sinn? Ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass man ständig davon Gebrauch macht, denn das Argument ist ja richtig, dass in den Assservatenkammern gar nicht genug Platz für unsere ganzen Sammlungen ist.
Ich lehne es aber ganz grundsätzlich und entschieden ab, dass der deutsche Staat das Sammeln von Objekten aus dem Ausland ohne Ausfuhrgenehmigung pauschal für illegal erklärt. Damit schafft er nämlich eine Handhabe jederzeit zuzugreifen, auch bei den Sammlern denen man nach dem derzeit geltenden Recht nichts anhängen könnte.
Das was früher mal Dein Eigentum war, ist dann künftig (es sei denn Du kannst die Provenienz nachweisen und hast Ausfuhrpapiere, soweit das Kulturgut aus dem Ausland stammt) gerade noch so faktischer Besitz - solange bis dann der Zugriff der Behörden erfolgt. Wenn Du Glück hast, erfolgt Dein ganzes Leben lang ein Zugriff. Was aber, wenn doch?
Viele Münzsammlerkollegen haben schon Hausdurchsuchungen hinter sich und könnten ein Lied davon singen - was meinst Du, warum von denen sofort 20 000 die Petition gleich zu Anfang unterzeichnet haben?
Nach geltendem Recht konnte man ihnen übrigens am Ende m.W. nichts anhängen und sie haben ihre Münzen zurückbekommen.
Nun aber dreht der Staat den Spieß um.
Stelle Dir mal die Situation vor, dass Deine Sammlung beschlagnahmt wird und Du beweisen musst, dass sie zu Unrecht beschlagnahmt wurde, wo der Grundsatz doch künftig die Illegalität ist... plötzlich brauchst Du dann eben doch eine Ausfuhrgenehmigung. Und wer von uns hat die für all seine Sammlungsobjekte?Ein Rechtsaat kann doch wegen weniger schwarzer Schaafe nicht allen Bürgern zumuten, dass ihre Sammlungen illegal sind. Ich habe, wenn man schon ein solches Gesetz schafft, nicht das Vertrauen, dass es sich dann nicht auch einmal gegen jemanden richtet, der originär mit Terrorismusfinanzierung gar nichts zu tun hat. Da reicht es doch schon, wenn man privaten Ärger mit jemandem hat... schon gerät die illegale Sammlung ins Visier und dann wird beschlagnahmt.
Ich sage voraus, dass dies passieren würde, wenn das Gesetz so bleibt wie es ist.
Nicht jedem, nicht den meisten, aber einigen.
Da nützt es gar nichts, wenn der Besitz ansich sauber war. Wer keine Papiere hat, guckt in die Röhre und kann selbst in einem Gerichtsprozess (und wer führt schon gerne Prozesse) eher nicht beweisen, dass sein Besitz doch vollkommen legal war.
Daher: Wehret den Anfängen!
Lassen wir uns keine Regeln aufzwingen, die eigentlich für archäologisches Raubgut gemacht sind!
Oder, linos203, könntest Du ein Argument dafür nennen, warum es sinnvoll ist Briefmarken wie aus Bodenfunden stammende archäologische Objekte zu behandeln? (Die Halbwertszeit einer Briefmarke im Boden ist ja eher gering...)
Man sollte nicht nach dem St. Floriansprinzip denken: mir wird schon nichts passieren, sondern mal das Große/Ganze betrachten: es wird Opfer solcher Gesetze geben und zwar solche, die ganz normale harmlose Sammler sind. Entweder um ein Exempel zu statuieren oder aufgrund falscher Verdächtigung. Wenn das Recht nicht auf Deiner Seite ist (und das wird gerade geändert...), bist Du geliefert.
Daher sollte man sich nicht erst entrechten lassen.In diesem Sinne, das Unterzeichnen der Petition kostet eine Minute und hilft der Sammlerschaft:
Die Petition kann nur dazu führen, dass der Entscheidungsfindungsprozess verbessert wird, eine Verschlechterung dadurch ist nicht möglich. Wer der Argumentation nicht ganz folgen kann oder will, sollte bitte trotzdem im Zweifelsfall unterzeichnen.Gruß
Sönke -