Ach ja: 2013 dann noch 118 Verkäufe bei 30 Käufen.
2014 dann 68 Verkäufe, Anzahl der Käufe habe ich noch nicht ermittelt.
Ist Sammlungsverkauf gewerblich?
-
-
Zitat
Original von nightdriver: Zu der Frage des "wieviel" gehört aber auch immer die Frage des "Was" bzw. des "Woher" und auch "Warum".
Und darin liegt dein Denkfehler. Das EStG klopft ausschließlich folgende Punkte ab:
- Wurde die Tätigkeit selbständig ausgeführt? - Ja, du entscheidest selbst und bist nicht weisungsgebunden.
- Wurde die Tätigkeit nachhaltig ausgeführt? - Ja, alleine im Jahr 2012 über 400 Verkäufe.
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr? - Ja, die Briefmarken wurden auf einer bekannten Verkaufsplattform einem großen Publikum zum Verkauf angeboten.
- Bestand die Absicht, einen Gewinn zu erzielen? - Ja, wahrscheinlich hattest du alleine 2012 einen Gewinn im fünfstelligen Bereich.Da du alle Tatbestandsmerkmale des § 15 EStG erfüllst, giltst du einkommensteuerlich als Unternehmer. Deine Beweggründe der Verkäufe sind für das EStG nicht maßgeblich. Auch was du verkaufst und woher diese Dinge stammen, interessiert nicht.
ZitatOriginal von nightdriver: Außerdem möchte ich noch einmal anmerken, dass all dies bereits dem FA erklärt ist, welches sich allerdings "weigert", mir einen Steuerbescheid zu schicken
Dir ist schon bekannt, dass man gegen das Finanzamt wegen Untätigkeit vorgehen kann?
Noch einmal an die geneigte Leserschaft in diesem Forum. Wenn ihr Verkäufe im Umfang wie nightdriver plant (Anzahl der Verkäufe, Höhe des Gewinnes), sucht vorher das Gespräch mit einem Steuerberater.
Angenommen, nightdriver hatte einen Gewinn von € 10.000,00 verbleiben ihm nach Abzug der Steuer nur noch € 7.000,00. Eventuell wäre es dann doch rentabler gewesen, alles in einem Block an einen Händler zu geben. Ganz zu schweigen von der eingesparten Zeit. -
Zitat
Original von nightdriver
Im Jahr 2012 waren es exakt 442 Verkäufe und ca. 115 Käufe.Wie kann man eigentlich im Nachhinein ersehen, wie viele Transaktionen mit welchen Summen man über ebay hatte? Ich meine, wenn man selber nicht darüber Buch geführt hat? Ist das irgendwo gespeichert? Die Verkäufe kriege ich notfalls ja noch über die Rechnungen von ebay rekonstruiert, aber die Käufe? Das wird doch irgendwann gelöscht und kann dann - weder vom ebay-Mitglied, noch vom Finanzamt (??) - noch nachvollzogen werden? Oder bin ich da viel zu naiv?
-
Zitat
Original von nightdriver
Für die USt sei auf Briefmarkentor verwiesen und noch einmal betont, dass diese unabhängig von einer Gewinnerzielungsabsicht (Sammler 1) ist. Bei entsprechend hohen, nachhaltigen Umsätzen hätte also auch Sammler 2 USt abzuführen.
Bei Irrtümern meinerseits bitte ich um Korrektur, ich bin KEIN Steuerberater!
Stimmt genau. Bei der Umsatzssteuer wird nicht auf den einzelnen "Zweig" bzw. Unternehmen geachtet, sondern es werden alle Tätigkeiten zusammen betrachtet.
Auch regelmässiger Obstverkauf wäre in diesem Sinne steuerbar und steuerpflichtig.
Kommt man mit allen Tätigkeiten über die Grenzen der Kleinunternehmertätigkeit fällt USt an. Weist man für eine Tätigkeit USt aus, folgen alle anderen.
Immer vor Augen halten: Einkommensteuer stellt auf die einzelne Tätigkeit ab, die Umsatzsteuer auf den einzelnen Unternehmer mit seinen gesammten Tätigkeiten.
Es gibt da zur eigenen Wohnung ein paar schöne Urteile
Für näheres fragen Sie Ihren Steuerberater und raufen sich die Haare.
-
@ hallerc4:
Ich habe das nicht über Ebay ermittelt, sondern bin meine Zahlungsvorgänge haarklein durchgegangen und habe diese in Excel-Tabellen übertragen.@ Briefmarkentor:
Leider komme ich erst heute zu einer Antwort.
Dein Diskussionsbeitrag zeigt einerseits, dass Du zwar den Tatbestandsmerkmale gewerblicher Tätigkeit dem Namen, aber nicht dem Inhalt nach kennst, sie zeigt andererseits, dass ich mein Anliegen wohl nicht deutlich genug gemacht habe.Meine Intention war lediglich darzulegen, dass Steuern sehr wohl ein Thema sind und nicht ignoriert werden sollten, wenn man eine größere Verkaufsaktivität entfaltet. Dies hast Du ja nun auch indirekt (für meinen Fall) bestätigt.
Was die Frage der Gewinnerzielungsabsicht angeht, vgl. nur Stapperfend, in: HHR, § 15 EStG, Rn. 1045.
Danach meint die Gewinnerzielungsabsicht die Absicht, einen Totalgewinn zu erzielen. Sie liegt unter anderem nicht vor, wenn die Betätigung auf steuerrechtlich unbeachtlichen Motiven beruht, wie Gründen der allgemeinen Lebensführung.
Wörtlich dann: "Daran ändert sich auch nicht allein dadurch etwas, dass der Stpfl. in einzelnen Jahren Gewinne erzielt (Nachweise aus der Rspr.). Maßgebend ist stets die Absicht des Stpfl."Es zeigt sich also, dass die Fragen des "Was"/"Woher"/"Warum" durchaus eine Rolle spielen, nämlich bei der Ermittlung der Gewinnerzielungsabsicht. Es ist eben nicht ausreichend, (wie von dir behauptet) in einem Jahr einmal Überschüsse erzielen zu wollen (dass bei mir Einnahmeerzielungsabsicht vorliegt, ist hingegen eindeutig).
Wenn man dann sauber subsumiert, wird man schnell feststellen, dass ich als Briefmarkensammler sicherlich keinen Totalgewinn erzielen werde und dies auch nicht anstrebe. Zudem fällt die Tätigkeit typischerweise unter die private Lebensführung.
Für mich ist dort Ende der Diskussion um die Gewerblichkeit.Gegen das FA werde ich auch nicht wegen Untätigkeit vorgehen, darauf, dass ich meine 1.000 nicht wieder bekomme, lasse ich es ankommen. Wenn aber irgendwann der Bescheid mit 2.000 Nachzahlung kommt, dann wird es sicher einen Einspruch geben.
-
Hier ist auch noch ein interessanter Link zum Thema:
Zwar hat der BFH entschieden, dass Briefmarken- und Münzsammler nur dann als Unternehmer anzusehen sind, wenn sie sich wie ein Händler verhalten (BFH-Urt. v. 29.06.1987, X R 23/82, BeckRS 1987, 22008131; v. 16.07.1987, X R 48/82, BeckRS 1987, 22008158). Danach unterliegt insbesondere der (Teil-)Verkauf einer privaten Sammlung als „letzter Akt der Sammeltätigkeit“ nicht der Umsatzsteuer, selbst wenn der Verkauf in Form einer Auktion von Einzelstücken stattfindet, sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und zu erheblichen Einnahmen führt.
Gruß kartenhai
-
Zitat
Original von nightdriver: Meine Intention war lediglich darzulegen, dass Steuern sehr wohl ein Thema sind und nicht ignoriert werden sollten, wenn man eine größere Verkaufsaktivität entfaltet.
Zudem fällt die Tätigkeit typischerweise unter die private Lebensführung.
Ein hoch komplexes Thema! Wie immer gilt unter Laien, alles ohne Gewähr und besser vor einem Verkauf den Steuerberater befragen als hinterher. Der haftet dann im Zweifel auch für Falschberatung.
Nightdriver, für deinen Steuerbescheid drücke ich dir jedenfalls ganz feste die Daumen
-
Herzlichen Dank!
Ich habe da zugegebenermaßen insgesamt etwas planlos agiert, hätte mir wohl besser wirklich vorher Gedanken gemacht bzw. den StB gefragt... Nun ja, die Welt geht nicht wegen der Steuer unter...
Allen anderen möge mein Beispiel als kleine "Warnung" dienen, nicht zu viel zu machen -